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Wagenknecht hatte gerade gegen das von der Regierung auf den Weg gebrachte Selbstbestimmungsgesetz polemisiert. „Einmal im Jahr sein Geschlecht frei wählen zu können, diesen grandiosen Freiheitsgewinn haben Millionen Bürgerinnen und Bürger sicher seit Jahren sehnlichst erwartet“, sagte Wagenknecht. Und wenig später: „Ihr Gesetz ist frauenfeindlich. Und Ihr Gesetz macht Eltern und Kinder zu Versuchskaninchen einer Ideologie, von der nur die Pharmalobby und die Pharmaindustrie profitieren. Das BSW sagt Nein zu diesem gefährlichen Irrsinn.“ Marlene Grunert Politische Korrespondentin in Berlin. * Folgen Ich folge * Tim Niendorf Politikredakteur. * Folgen Ich folge * Wagenknecht ging wieder zu ihrem Platz, es wurde laut und ihre ehemalige Parteikollegin Petra Pau, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, sah sich genötigt, die Klingel zu läuten, um für Ruhe zu sorgen und um Würde zu bitten. KEINE LANGE ÜBERPRÜFUNG MEHR Nach der namentlichen Abstimmung herrscht große Freude bei SPD, Grünen und FDP. Der Bundestag hat das Selbstbestimmungsgesetz angenommen. Es ersetzt künftig das 1981 in Kraft getretene Transsexuellengesetz. Das neue Selbstbestimmungsgesetz wird im November in Kraft treten. Wer seinen Geschlechtseintrag und Vornamen ändern möchte, kann dann eine entsprechende Erklärung vor dem Standesamt abgeben. Bislang setzt die Änderung eine langwierige und teure psychiatrische Überprüfung voraus; diese Voraussetzung entfällt künftig. Unerheblich ist, ob die Entscheidung für eine Änderung auf einer empfundenen Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht, auf biologisch uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen oder auf einem fehlenden Zugehörigkeitsgefühl zu beiden Geschlechtern beruht. Die Änderung muss drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden. Wenn die Erklärung sechs Monate nach der Anmeldung noch nicht abgegeben wurde, wird sie gegenstandslos. Ist eine Erklärung einmal gemacht worden, kann frühestens nach einem Jahr eine neue abgegeben werden. Hier finden Sie einen externen Inhalt von Opinary. Um externe Inhalte anzuzeigen, ist Ihre widerrufliche Zustimmung nötig. Dabei können personenbezogene Daten von Drittplattformen (ggf. USA) verarbeitet werden. Weitere Informationen. Externe Inhalte aktivieren GEGNER VERWEISEN AUF RISIKEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE Schon im Voraus hatte die Reform für viele Diskussionen gesorgt, denn sie betrifft auch Kinder und Jugendliche. Geschlechtsangleichende Maßnahmen regelt das Gesetz allerdings nicht. Für Kinder unter 14 Jahren darf die Erklärung zu Geschlecht und Namen nur der gesetzliche Vertreter abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren geben sie selbst ab, brauchen aber die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Weigert der sich, wird das Familiengericht zuständig. Es erteilt die Zustimmung, sofern die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vorname dem Kindeswohl nicht widersprechen. Anders als Erwachsene sind Kinder und Jugendliche nicht ein Jahr lang an die Erklärung gebunden, können sie also auch früher rückgängig machen. Nyke Slawik sprach im Bundestag über ihre Erfahrungen. : Bild: dpa Gegner der Reform hatten nicht nur auf Risiken für Kinder und Jugendliche verwiesen. Sie warnten auch vor Gefahren an Orten, wo Frauen unter sich sind, etwa im Fitnessstudio, in der Sauna oder in Umkleidekabinen. Hier verweist das Gesetz inzwischen ausdrücklich auf das Hausrecht. In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, dass es möglich bleibe, „im Einzelfall zu differenzieren“, um dem „Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung zu tragen“. Eine weitere Sorge war vor allem vom Bundesinnenministerium geäußert worden. Dort befürchtet man, dass Kriminelle untertauchen könnten, indem sie Namen und Geschlechtseintrag ändern. Hierzu stellt das Gesetz inzwischen klar, dass die Meldebehörden Polizei, Verfassungsschutz und andere Behörden über den Neueintrag informieren. Die nun beschlossene Reform war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Transsexuellengesetz in mehreren Punkten für verfassungswidrig erklärt hatte. Dort und im Personenstandsgesetz waren Namensänderungen und Änderungen des Geschlechtseintrages bislang geregelt. Das Transsexuellengesetz, dem laut Gesetzesbegründung ein „medizinisch veraltetes, pathologisierendes Verständnis von Transgeschlechtlichkeit“ zugrunde liegt, wird durch die Reform aufgehoben. GRÜNEN-ABGEORDNETE ERZÄHLT VON IHRER ERFAHRUNG Im neuen Selbstbestimmungsgesetz sollen die Regeln nun „vereinheitlicht und entbürokratisiert“ werden. Es gehe darum, eine selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen „zur Wahrung und zum Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu regeln“, heißt es. Mehr zum Thema vorherige Artikel 1/2 nächste Artikel Selbstbestimmungsgesetz : Männlich, weiblich, divers oder ohne Angabe * Veröffentlicht/Aktualisiert: * Empfehlungen: 13 Pläne für ein Verbot : Per Gesetz gegen Gender-Sterne? * Susanne Kusicke * Veröffentlicht/Aktualisiert: * Kommentare: , Empfehlungen: 46 Kluft im Wahlverhalten : Die gespaltene Generation Z * Thomas Holl * Veröffentlicht/Aktualisiert: * Kommentare: 118 , Empfehlungen: 45 Selbstbestimmungsgesetz : Gefahr der Fremdbestimmung * Ein Kommentar von Reinhard Müller * Veröffentlicht/Aktualisiert: vor 31 Minuten * Empfehlungen: 13 Selbstbestimmungsgesetz : Männlich, weiblich, divers oder ohne Angabe * Veröffentlicht/Aktualisiert: * Empfehlungen: 13 Pläne für ein Verbot : Per Gesetz gegen Gender-Sterne? * Susanne Kusicke * Veröffentlicht/Aktualisiert: * Kommentare: 227 , Empfehlungen: 46 Kluft im Wahlverhalten : Die gespaltene Generation Z * Thomas Holl * Veröffentlicht/Aktualisiert: * Kommentare: 118 , Empfehlungen: 45 Selbstbestimmungsgesetz : Gefahr der Fremdbestimmung * Ein Kommentar von Reinhard Müller * Veröffentlicht/Aktualisiert: vor 31 Minuten * Empfehlungen: 13 Selbstbestimmungsgesetz : Männlich, weiblich, divers oder ohne Angabe * Veröffentlicht/Aktualisiert: * Empfehlungen: 13 Pläne für ein Verbot : Per Gesetz gegen Gender-Sterne? * Susanne Kusicke * Veröffentlicht/Aktualisiert: * Kommentare: , Empfehlungen: 46 Kluft im Wahlverhalten : Die gespaltene Generation Z * Thomas Holl * Veröffentlicht/Aktualisiert: * Kommentare: 118 , Empfehlungen: 45 Nicht nur Wagenknecht kritisiert das neue Selbstbestimmungsgesetz. Auch die Union ist dagegen. Susanne Hierl (CSU) kritisiert im Bundestag, dass auch bei Kindern der Geschlechtseintrag geändert werden kann. „Ein Kind im Alter von fünf Jahren ist nicht in der Lage, die Tragweite einer solchen Entscheidung für sein Leben zu überblicken. Kinder wollen in diesem Alter ihren Eltern gefallen.“ Katrin Helling-Plahr (FDP) verteidigt das Selbstbestimmungsgesetz. „Wenn ich gendern müsste, fiele mir die Zunge ab“, und auch sei sie nicht „woke“. Aber: „Wer bin ich, dass ich dem Lebensglück dieser Menschen entgegenstehe?“ Auch Nyke Slawik (Grüne) spricht. Sie selbst habe vor einigen Jahren ihren Namen geändert und dafür 2000 Euro zahlen müssen. Die Gutachten, die sie dafür brauchte, bezeichnet sie als unnötig. „Ich hätte mir als Jugendliche sehr gewünscht, dass es ein solches Gesetz gibt.“ Quelle: dpa/AFP/epd Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben. * 4 * 0 * * * * * * * Zur Startseite * * * * * Permalink: https://www.faz.net/-gpg-bp594 Weitersagen abbrechen Weitere Themen Selbstbestimmungsgesetz : Männlich, weiblich, divers oder ohne Angabe An diesem Freitag stimmt der Bundestag über das Selbstbestimmungsgesetz ab. Es sieht grundlegende Änderungen vor. Ein Überblick. * Veröffentlicht/Aktualisiert: Vor 6 Stunden Fraktur : Ein Quickie im Standesamt Mit dem „Quick Freeze“ hat die Ampel uns aufs Glatteis geführt. Ins Schleudern könnten wir auch bei der Frage kommen, ob wir Männlein oder Weiblein sein wollen. * Berthold Kohler * Veröffentlicht/Aktualisiert: Vor 47 Minuten Amy Winehouse Biopic : Bloß kein Spice Girl werden Knapp dreizehn Jahre nach ihrem Tod erscheint ein Biopic über Aufstieg und Niedergang der großartigen Jazzsängerin Amy Winehouse. Kann das gut gehen? Falls gut kitschfrei meint: Nein. Aber anders gut. * Elena Witzeck Ähnliche Themen * Bundestag * Selbstbestimmungsgesetz * Alle Themen Lesermeinungen Topmeldungen F.A.Z. Informationen : Regierung bereitet die „Wirtschaftswende“ vor Die Wirtschaft wird nicht müde, auf die schlechten Bedingungen hierzulande hinzuweisen. Die Regierung will nun gegensteuern – und im Juni ein konkretes Bündel an Maßnahmen vorlegen. * Manfred Schäfers * Veröffentlicht/Aktualisiert: * Empfehlungen: 2 Fraktur : Ein Quickie im Standesamt Mit dem „Quick Freeze“ hat die Ampel uns aufs Glatteis geführt. Ins Schleudern könnten wir auch bei der Frage kommen, ob wir Männlein oder Weiblein sein wollen. * Berthold Kohler * Veröffentlicht/Aktualisiert: vor 51 Minuten * Empfehlungen: 13 Großschirma in Sachsen : Wahl von AfD-Bürgermeister ungültig Nach nur wenigen Wochen ist AfD-Bürgermeister Rolf Weigand sein Amt vorerst wieder los. Die Wahlprüfung hat gleich mehrere Verstöße ergeben. * Markus Wehner, Erfurt * Veröffentlicht/Aktualisiert: vor 5 Minuten Fahrbericht EQE SUV : Hoch will er leben Das SUV zum Mercedes-Benz EQE ist das spannendere Elektroauto. Bequem, komfortabel und außen erfreulich unkapriziös. Aber mit ein paar Unbedarftheiten. Und innen zu viel Show. * Holger Appel * Veröffentlicht/Aktualisiert: * Empfehlungen: 4 F.A.Z. Frühdenker – Der Newsletter für Deutschland Der kompakte Überblick über das Tagesgeschehen. F.A.Z. Frühdenker ist exklusiv für Digitalabonnenten: Falls Sie nach dem dreimonatigen Gratistest kein Abo abschließen möchten, werden Sie auf den Newsletter "Themen des Tages am Morgen" umgestellt. E-Mail Ja, ich möchte per E-Mail Informationen zu Verlagsprodukten, Events, Umfragen oder Gewinnspielen der F.A.Z. bis auf Widerruf erhalten. Kostenlos Anmelden Leitung im Kompetenzfeld Wirtschaft. Compliance. Recht. (w/m/d) Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. Research Engineer Strang- und Druckguss (w/m/d) Leichtmetallkompetenzzentrum Ranshofen (LKR) über TRESCON Betriebsberatungsges.m.b.H Direktorin als Geschäftsführerin / Direktor als Geschäftsführer (m/w/d) Filmakademie Baden-Württemberg Gmbh Leiter Entwickler (m/W/d) Motoren Dr. Maier + Partner GmbH Executive Search Zum Stellenmarkt Weitere Themen * Wladimir Putin * Ukraine * Donald Trump * Angela Merkel * Türkei * Gazastreifen * Terroranschlag in Frankreich * Israel * Russland * Wolodymyr Selenskyj * USA * Europäische Union * SPD * CDU * Naher Osten * AfD * Bundesregierung * Arabische Welt * FDP * Olaf Scholz Verlagsangebot * SATURN-Angebot * Amazon-Gutschein * GoPro-Angebot * HP Store-Gutschein * Grover-Gutschein * Galaxus-Gutschein * Samsung-Gutschein * eBay-Gutschein * Wlan-Repeater-Test * Laserdrucker-Test * Tablet-Test * Espressomaschine-Test Services * Abo-Service * Best Ager * Selection Shop * Firmen * Finanz-Services * Tarifrechner * Newsletter * Immobilien- Markt * Testberichte * Stellenmarkt * Spiele * Gutscheine * Veranstaltungen * Sport-Ergebnisse * TV-Programm * Wetter Frankfurter Allgemeine Zeitung Zur Startseite * Datenschutz * Cookie-Manager * Einwilligung widerrufen * Werbefrei lesen * Nutzungsbedingungen * Kontakt * Abo-Angebote * Mediadaten * Redaktion * Vertrauen * Über die F.A.Z. * Stellenmarkt * Tarifrechner * Immobilienmarkt * Presse * Politik Themen * Blogs * Impressum © Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2001 - 2023 Alle Rechte vorbehalten. 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