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Webinar: Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Teil 1
Praxisnahes Rechtswissen und organisatorische Grundlagen
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Webinar: Arbeitsrecht Teil 1
Ihr erfolgreicher Einstieg in die arbeitsrechtlichen Grundlagen
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GROSSSTADT ODER IM GRÜNEN – BEI UNS FINDEN SIE SEMINARE IN ÜBER 75 STANDORTEN IN
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Hotels & Standorte


DIE MEISTGESTELLTEN FRAGEN
UNSERER TEILNEHMER

Zu welchen Themen bietet die W.A.F. Seminare an?



Bei der Auswahl von Betriebsrat Seminaren, Betriebsratsschulungen ist das W.A.F.
Institut mit über 300 Seminarthemen einer der führenden Seminaranbieter in
Deutschland. Von Grundlagenseminaren zu den Themen Arbeitsrecht und
Betriebsverfassungsrecht bis hin zu Spezialthemen - Hier findet garantiert jeder
das passende Betriebsrat Seminar für sich und seine individuellen Bedürfnisse.

Wo kann ich ein W.A.F. Seminar besuchen?



Mit knapp 160 Seminarhotels in über 75 Standorten bieten wir Seminare für
Betriebsräte in ganz Deutschland an. Unsere Seminarveranstaltungen finden
hierfür in speziell ausgewählten Tagungshotels statt, in denen eine optimale
Lernumgebung in Verbindung mit einem hohen Wohlfühlfaktor für unsere Teilnehmer
an oberster Stelle steht. Eine Übersicht zu allen W.A.F. Standorten und
Seminarhotels finden Sie hier.

Wie qualifiziert sind die Referenten der W.A.F.?



W.A.F. Betriebsrat Seminare werden ausschließlich von langjährig erfahrenen und
hochqualifizierten Fachreferenten durchgeführt. Auf diese Weise gewährleistet
die W.A.F. ihren Seminarteilnehmern äußerst praxisnahe Qualitätsseminare, um
ihnen maximalen Lernerfolg zu sichern.

Benötige ich für die Seminarteilnahme eine Genehmigung durch den Arbeitgeber?



Die Seminaranmeldung und Hotelbuchung sind bei der W.A.F. auch ohne Unterschrift
Ihres Arbeitgebers gültig. Wir verzichten auf die Bestätigung der
Kostenübernahme vom Arbeitgeber - die Unterschrift des Betriebsrats reicht uns.

Darf mein Arbeitgeber ein bestimmtes Budget für Seminarkosten festlegen?



Die Antwort ist NEIN! Dem Arbeitgeber ist es nicht erlaubt ein begrenztes Budget
für die Schulungskosten des Betriebsrats festzulegen! Dies stellt einen Verstoß
gegen das BetrVG dar, weil die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40
Abs. 1 BetrVG als zwingendes Recht festgeschrieben ist. Dies kann weder durch
Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abgeschafft oder inhaltlich
eingeschränkt werden (BAG vom 09.06.1999 – AP Nr. 65 zu § 40 BetrVG).

Muss der Betriebsrat den billigsten Seminaranbieter wählen?



Auch hier ist die Antwort ein klares NEIN. Der Betriebsrat ist bei der Auswahl
des Seminaranbieters frei und somit nicht verpflichtet den billigsten Anbieter
zu wählen (BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83 und vom 28.06.1995 – 7 ABR 55/94).
Insbesondere kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass der Betriebsrat ein
kostengünstigeres Gewerkschaftsseminar besucht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10
TaBV 50/01).

Wen frage ich zum Thema Schulungsanspruch?



Alle Informationen rund um Ihren Schulungsanspruch finden Sie hier:

Alles zum Schulungsanspruch
Dürfen Ersatzmitglieder auch Schulungen besuchen?



Auf jeden Fall! Ersatzmitglieder benötigen ebenfalls ein solides Grundwissen im
Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht. Fehlt ein ordentliches BR-Mitglieder bei
der Betriebsratssitzung, rückt ein Ersatzmitglied nach, damit das BR-Gremium
trotzdem beschlussfähig ist (§ 25 BetrVG). Ersatzmitglieder müssen dann das
Gleiche leisten wie langjährige und erfahrene BR-Mitglieder: Sie müssen die
zahlreichen Mitbestimmungsrechte kennen und anwenden, Beschlüsse fassen und die
Fragen von Kollegen beantworten. Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb
entschieden, dass Seminare deshalb auch für Ersatzmitglieder nach § 37 Abs. 6
BetrVG erforderlich sind, wenn diese voraussichtlich öfters oder über einen
längeren Zeitraum im BR-Gremium eingesetzt werden müssen.

Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber die Erforderlichkeit eines Seminars in
Frage stellt?



Verweigert der Arbeitgeber trotz ordnungsgemäßen BR-Beschluss einen
Seminarbesuch, kann der Betriebsrat ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht
einleiten und beantragen, dass die Erforderlichkeit des Seminars nach § 37 Abs.
6 BetrVG festgestellt wird. Die Kosten für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
trägt der Arbeitgeber.

Übrigens: Bei der W.A.F. können Sie auch an einem Seminar oder Webinar
teilnehmen, wenn ihr Arbeitgeber die Teilnahme in Frage stellt.

Webinar oder Präsenzseminar - gibt es Unterschiede bei den Lerninhalten?



In unseren Webinaren vermitteln wir die gleichen Inhalte wie im jeweiligen
Präsenzseminar. Und da alle Webinare live stattfinden, haben Sie hier auch die
gleiche Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich mit dem Referenten
auszutauschen.

Gibt es eine Abendgestaltung / ein Rahmenprogramm?



In unserem Seminarablauf ist grundsätzlich eine von der Seminarleitung geplante
Abendgestaltung vorgesehen. Diese findet nach dem fachlichen Teil des Seminars
statt und ist selbstverständlich auf freiwilliger Basis. Gerne bringen Sie daher
Freizeitkleidung mit.




HABEN SIE FRAGEN ODER WÜNSCHE?
WIR SIND IMMER FÜR SIE DA!

Wir beraten Sie ganz persönlich.
Übrigens ganz ohne Warteschleife.

Telefon: 08158 99720
E-Mail: mail@waf-seminar.de

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