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MEHR GELD IM ALTER: ÜBER 100 EURO ZUSCHLAG FÜR MILLIONEN RENTNER

Stand: 20.08.2024, 18:00 Uhr

Von: Lisa Mayerhofer

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Die Kindererziehungszeit erhöht die Rente in etwa so, als hätten die Eltern nach
der Geburt des Kindes weiterhin in gleichem Umfang gearbeitet und Beiträge
gezahlt. (Symbolbild) © pikselstock/PantherMedia

Durch das Einreichen eines Antrags können Eltern einen finanziellen Vorteil für
ihre (kommende) Rente erlangen. Sie können die Zeiten der Kindererziehung
anrechnen lassen. Ein kurzer Einblick.

Berlin – Das deutsche Rentensystem ist sehr kompliziert – unter anderem gibt es
auch unterschiedliche Zuschüsse. Diese können vielen Ruheständlern dabei helfen,
mehr Geld in der Rente zu erhalten. Eine zentrale Rolle spielt dabei der
Zuschlag für Kindererziehungszeiten, mit dem vor allem Frauen ihre Rente um mehr
als 100 Euro im Monat aufbessern können.





MEHR GELD IN DER RENTE WEGEN KINDERN: WARUM GIBT ES DIESEN ZUSCHLAG?

Die Erziehung von Kindern ist eine zeitaufwändige Aufgabe, die oft dazu führt,
dass Eltern beruflich kürzertreten müssen. Dabei ist gerade die jüngere
Generation ein wichtiger Faktor im deutschen Rentensystem, das auf dem
Umlageverfahren basiert. Denn dieses ist so gedacht, die jüngeren,
beitragszahlenden Generationen die Renten der Älteren finanzieren – Kinder
spielen also eine wichtige Rolle, damit das deutsche Rentensystem funktionieren
kann.



Um nun den Eltern einen Ausgleich für die Erwerbspause wegen Kindern zu
schaffen, berücksichtigt die deutsche Rentenversicherung bestimmte Zeiten der
Kindererziehung als beitragspflichtige Zeiten.


WER HAT ANSPRUCH AUF DIESEN RENTEN-ZUSCHLAG UND WER DARF PROFITIEREN?

Es ist wichtig zu wissen, dass Eltern die Kindererziehungszeit noch vor dem
Renteneintritt beantragen müssen, um den Zuschlag zu erhalten. Dies kann mit dem
Formular V0800 der Rentenversicherung oder online über das neue Rentenportal
erfolgen.



Nicht nur leibliche Eltern, sondern auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern
können Kindererziehungszeiten beantragen. Selbstständige und Freiberufler, die
nicht in die Rentenversicherung einzahlen, haben ebenfalls Anspruch darauf.
Allerdings kann nur ein Elternteil die Kindererziehungszeit geltend machen, eine
Aufteilung ist jedoch möglich.


WIE HOCH IST DER ZUSCHLAG AUF DIE RENTE DURCH DIE KINDERERZIEHUNGSZEIT?

Die Kindererziehungszeit erhöht die Rente in etwa so, als hätten die Eltern nach
der Geburt des Kindes weiterhin in gleichem Umfang gearbeitet und Beiträge
gezahlt. Bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, beträgt die
Kindererziehungszeit 30 Monate, bei später geborenen Kindern 36 Monate.


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Der Zuschlag wird durch die Zuschreibung von zusätzlichen Rentenpunkten
errechnet. Für die Kindererziehungszeit wird der Durchschnittswert herangezogen,
also etwa ein Rentenpunkt pro Jahr. Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr
Kindererziehungszeit 39,32 Euro Rente pro Monat. Bei drei Jahren Erziehungszeit
für ein Kind, das nach 1992 geboren wurde, erhöht sich der Rentenanspruch damit
um rund 117,96 Euro. Und: Mehr Kinder bedeuten natürlich auch längere
Kindererziehungszeiten, die angerechnet werden können – das gilt auch bei
Zwillingen.


WAS BEDEUTET EIGENTLICH DER BEGRIFF MÜTTERRENTE?

Die Mütterrente bezeichnet eine Leistungsverbesserung in der gesetzlichen
Rentenversicherung für Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Sie wurde
am 1. Juli 2014 eingeführt, in dem die Kindererziehungszeit von zwölf auf 24
Kalendermonate verlängert wurde. Seit 1. Januar 2019 gibt es für alle Eltern mit
vor 1992 geborenen Kindern 30 Monate pro Kind. Diese beziehen aktuell Millionen
Rentnerinnen in Deutschland.


WAS IST, WENN ICH KINDER HABE UND ARBEITE?

Auch dann können Sie sich die Kindererziehungszeiten anrechnen lassen. Laut
Deutscher Rentenversicherung erhalten sie Sie die Beiträge dann zusätzlich zu
dem, was Sie selbst einzahlen. Dies gilt aber nur bis
zur Beitragsbemessungsgrenze.




WELCHE VORTEILE GIBT ES NOCH FÜR ELTERN?

Für Eltern gibt es zudem die sogenannte Kinderberücksichtigungszeit. Diese
ermöglicht es, die ersten zehn Jahre nach der Geburt des Kindes als
rentenrechtliche Zeit zu berechnen. Dies hilft Eltern dabei, Versicherungsjahre
anzusammeln, um beispielsweise früher in Rente gehen zu können.



Darüber hinaus erhält das Elternteil mit Kindererziehungszeiten nach dem Tod des
Ehepartners einen Zuschlag auf die Hinterbliebenenrente. Die Höhe dieses
Zuschlags kann jedoch je nach Situation stark variieren. Es ist daher ratsam,
sich frühzeitig bei Sozialverbänden oder der Deutschen Rentenversicherung zu
informieren.


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