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 * BEWILLIGUNG
   
   * Alles zur Bewilligung
     Tätigkeiten auf dem Finanzmarkt sind bewilligungspflichtig. Die FINMA
     erteilt die notwendige Bewilligung nur, wenn die gesetzlichen
     Voraussetzungen erfüllt sind.
     Die Themen der Bewilligung:
      * Alles zur Bewilligung
      * Bewilligungsformen
      * Banken und Wertpapierhäuser
      * Versicherungen
      * Versicherungsvermittler
      * Asset Management
      * Vermögensverwalter und Trustees
      * Aufsichtsorganisationen
      * Vertretungen ausländischer Finanzinstitute gemäss FINIG
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      * Finanzmarktinfrastrukturen und ausländische Teilnehmer 
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      * Registrierungsstelle
      * Ombudsstellen für Finanzdienstleister
      * Prüfstelle für Prospekte
      * Fintech
     
     Bewilligte oder registrierte Institute, Personen und Produkte
     Diese Unternehmen, Personen und Produkte haben eine Bewilligung und dürfen
     auf dem Finanzmarkt tätig sein.
     Warnungen
     Zur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit
     Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA
     eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.


 * ÜBERWACHUNG
   
   * Alles zur Überwachung
     Die Kernaufgabe der FINMA ist die prudenzielle Überwachung des
     Finanzmarktes. Ergänzend setzt die FINMA private Prüfgesellschaften als
     ihren verlängerten Arm ein.
     Die Themen der Überwachung:
      * Alles zur Überwachung
      * Branchenübergreifende Themen
      * Banken und Wertpapierhäuser
      * Versicherungen
      * Versicherungsvermittler
      * Asset Management
      * Vermögensverwalter und Trustees
      * Aufsichtsorganisationen
      * SRO
      * Finanzmarktinfrastrukturen
      * Pfandbriefzentralen
      * Fintech
     
     Die Risikokategorien im Bankenbereich
     Die FINMA teilt die Banken in verschiedene Risikokategorien ein.
     Die Risikokategorien im Versicherungsbereich
     Die FINMA teilt die Versicherer in verschiedene Risikokategorien ein.


 * DURCHSETZUNG
   
   * Alles zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts
     
     Wo nötig, setzt die FINMA das Aufsichtsrecht mit verwaltungsrechtlichen
     Zwangsmitteln durch. Informieren Sie sich hier über die Kompetenzen, das
     Vorgehen und die Massnahmen der FINMA im Falle von Verstössen gegen das
     Aufsichtsrecht.
     
     Die Themen der Durchsetzung:
      * Alles zur Durchsetzung
      * Bewilligungsträger
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      * Marktaufsicht
      * Enforcementinstrumente
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      * Amtshilfe
      * Rechte und Pflichten von Betroffenen
      * Kasuistik und Gerichtsentscheide
      * Recovery und Resolution
     
     Enforcementbericht
     
     Der Enforcementbericht gibt anhand anonymisierter Fälle einen vertieften
     Einblick in die konkrete Tätigkeit der FINMA zur Durchsetzung des
     Aufsichtsrechts.
     
     Warnliste
     
     Zur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit
     Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA
     eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.
     
     Recovery und Resolution
     Recovery und Resolution umfasst die Massnahmen der FINMA zur Stabilisierung
     von Finanzinstituten im Krisenfall, die Notfall- und Abwicklungsplanung von
     Beaufsichtigten sowie mögliche Sanierungs-, Liquidations- und
     Insolvenzverfahren.


 * DOKUMENTATION
   
   * Alles zu den Grundlagen der FINMA
     
     Das Finanzmarkt-aufsichtsgesetz und die Finanzmarktgesetze bilden die Basis
     für die Tätigkeit der FINMA. Über die Erfüllung ihrer Ziele legt die FINMA
     umfassend Rechenschaft ab.
     
     Dokumentationen zu:
      * Alles zur Dokumentation
      * Rechtsgrundlagen
      * Rundschreiben
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     Finanzmarktaufsichtsgesetz
     Das Finanzmarktaufsichtsgesetz ist die Rechtsgrundlage der FINMA als
     Behörde. Darin sind ihre Aufgaben und Kompetenzen festgehalten.
     Geschäftsbericht der FINMA
     In ihrem jährlichen Geschäftsbericht legt die FINMA umfassend Rechenschaft
     über ihre Tätigkeit ab.


 * FINMA
   
   * Alles über die FINMA
     Als unabhängige Aufsichtsbehörde mit hoheitlichen Befugnissen über den
     Schweizer Finanzmarkt ist die FINMA institutionell, funktionell und
     finanziell unabhängig.
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     Die FINMA – ein Porträt
     
     Für die Überwachung der Finanzbranche braucht es eine starke, kompetente
     und unabhängige Aufsicht. Wie die FINMA diesen Anspruch erfüllt,
     verdeutlicht die Porträtbroschüre.
     
     Geschäftsbericht der FINMA
     Mit ihrem Jahresbericht und ihrer Jahresrechnung legt die FINMA
     Rechenschaft zu ihrer Aufsichtstätigkeit ab.
 * FINMA Public


EIDGENÖSSISCHE FINANZMARKTAUFSICHT FINMA


WILLKOMMEN


EFFEKTIVER UMGANG MIT RISIKEN SCHAFFT VERTRAUEN

Das diesjährige Treffen der FINMA mit Vertreterinnen und Vertretern des Tessiner
Finanzplatzes am CSVN in Vezia stand ganz im Zeichen des Risikomanagements.
FINMA-Direktor Stefan Walter sprach in seinem Referat über die aktuelle
Risikolandschaft mit zunehmenden Risiken, in der sich die Finanzinstitute
bewegen.

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FINMA-RISIKOMONITOR 2024

Der FINMA-Risikomonitor gibt einen Überblick über die aktuell bedeutendsten
Risiken für die Beaufsichtigten und über den Aufsichtsfokus der FINMA.

Zum Inhalt


NEUE ARTIKELSERIE: DIE FINMA AM WERK

Vertiefte Einblicke und analytische Erklärungen zu aktuellen Themen der
Finanzmarktaufsicht von Leitungspersonen sowie Expertinnen und Experten der
FINMA.

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BEST-IN-CLASS-AUFSICHT IN ZEITEN DES STETIGEN WANDELS

Stefan Walter hielt am Finance Forum Zürich ein Impulsreferat mit dem Titel
"Best-in-Class-Aufsicht in Zeiten des stetigen Wandels". Seine Rede ist hier
publiziert.

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VIDEO ZUR VERSICHERUNGSVERMITTLUNG: RECHTE VON VERSICHERUNGSNEHMERINNEN UND
-NEHMERN



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FINMA-JAHRESBERICHT 2023

Der Jahresbericht beleuchtet die Schwerpunkte der Aufsichtstätigkeit 2023.
Weiter stellt die FINMA Angaben zu den Enforcementfällen in einer Datenbank
sowie Statistiken auf ihrer Webseite zur Verfügung.

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BERICHT ZUR CREDIT-SUISSE-KRISE

Die FINMA veröffentlicht ihren Bericht zur Krise der Credit Suisse.

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20. Dezember 2024 20.12.2024
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2024


FINMA BEGRÜSST DEN PUK-BERICHT ZUR CS-KRISE

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht nimmt den heute veröffentlichten Bericht
der Parlamentarischen Untersuchungskommission zur CS-Krise entgegen. Sie
begrüsst insbesondere die Empfehlung an den Bundesrat ...
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20. Dezember 2024 20.12.2024
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2024


BUNDESRAT WÄHLT NEUES MITGLIED IN DEN FINMA-VERWALTUNGSRAT

Der Bundesrat hat Aline Darbellay in den Verwaltungsrat der Eidgenössischen
Finanzmarktaufsicht FINMA gewählt. Die renommierte Expertin für Finanzmarktrecht
tritt am 1. Januar 2025 die Nachfolge von Susan ...
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18. Dezember 2024 18.12.2024
Medienmitteilung
2024


FINMA-AUFSICHTSMITTEILUNG ZU GOVERNANCE UND RISIKOMANAGEMENT BEIM EINSATZ VON
KÜNSTLICHER INTELLIGENZ

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht ihre
Aufsichtsmitteilung zu Governance und Risikomanagement beim Einsatz von
Künstlicher Intelligenz (KI). Darin macht sie auf Risiken bei der ...
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DIE AUFGABEN DER FINMA, ERKLÄRT FÜR BÜRGER UND GLÄUBIGER.


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