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REGIERUNG: BEGRIFF "RASSE" WIRD DOCH NICHT AUS GRUNDGESETZ GESTRICHEN

Aktualisiert am 9. Februar 2024, 13:13 Uhr
Veröffentlicht am

Quelle: dpa


HINWEIS

ZEIT ONLINE hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde
automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen.


Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass niemand wegen seines Geschlechtes,
Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glaubens oder politischen
Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. © Uwe Anspach/ dpa

Die Ampel-Koalition will das bereits in der zurückliegenden Wahlperiode
diskutierte Vorhaben, den Begriff «Rasse» aus dem Grundgesetz zu streichen,
nicht mehr weiterverfolgen. Wie am Freitag aus Koalitionskreisen bekannt wurde,
haben sich Rechtspolitiker von SPD, Grünen und FDP, nachdem der Zentralrat der
Juden in Deutschland Bedenken dagegen vorgebracht hatte, entschieden, die
Formulierung nicht zu ändern. Zuerst hatte die «Rheinische Post» darüber
berichtet.




AKTUELLES: SCHLAGZEILEN


AMPELPARTEIEN: AMPEL VERZICHTET AUF STREICHEN VON "RASSE" AUS GRUNDGESETZ


KUNDGEBUNGEN GEGEN RECHTS: JETZT IST SITZFLEISCH GEFRAGT


BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: "WIR MÜSSEN UNS VOR VERSCHLIMMBESSERUNGEN HÜTEN"

Mehr Schlagzeilen

In Artikel 3 des Grundgesetzes steht derzeit: «Niemand darf wegen seines
Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und
Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.»



Das Diskriminierungsverbot entstand vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus
und sollte rassistische Diskriminierung verhindern. Kritiker bemängeln aber,
dass die Verfassung mit der bisherigen Formulierung auch die Vorstellung
transportiere, dass es tatsächlich menschliche Rassen gebe.


BEGRIFF ERINNERT AN ERMORDUNG VON MILLIONEN MENSCHEN

Der Präsident des Zentralrates der Juden, Josef Schuster, hatte sich im Vorjahr
gegen eine Streichung des Begriffes ausgesprochen. Dieser erinnere an die
deutsche Geschichte, vor allem «an die Verfolgung und Ermordung von Millionen
Menschen, in erster Linie Jüdinnen und Juden; an die Schrecken der Schoa»,
schrieb er in einem Gastbeitrag für die «Frankfurter Allgemeine Zeitung».
Streiche man diese Erinnerung aus der Verfassung, «werden wir sie irgendwann
auch aus unserem Gedächtnis streichen.»

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Dirk Wiese, sagte der Deutschen
Presse-Agentur, die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten diesen Passus
damals als klares Zeichen gegen die Rassenideologie der Nationalsozialisten
formuliert. «Sprachlich muss er im Lichte seiner Zeit gesehen werden und würde
heute sicher anders formuliert werden», fügte er hinzu.




Dennoch gehe von ihm eine klare Schutzfunktion aus, die bei jeder neuen
Formulierung bedacht werden müsse. Insofern sei es richtig, hier Bedenken aus
der Zivilgesellschaft sehr ernst zu nehmen und nicht vorschnell zu handeln.


POSITIVES FEEDBACK AUCH AUS DER UNION

Die Union begrüßte die Entscheidung der Koalition. Der Justiziar der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ansgar Heveling (CDU), sagte der «Rheinischen Post»:
«Es ist gut, dass bei der Ampel die Vernunft gesiegt hat. Für zwanghafte
Symbolpolitik mit unabsehbaren juristischen Folgen ist unser Grundgesetz zu
schade.»

Laut der Zeitung ist einer der Gründe für die Aufgabe des Vorhabens auch eine zu
komplizierte juristische Umsetzung der Streichung. Ähnlich äußerte sich der
Rechtsexperte der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU): Der Versuch, das
Grundgesetz an dieser Stelle aus seinem historischen Kontext herauszulösen, sei
von vornherein «schädlich und zum Scheitern verurteilt» gewesen.




«Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben ihn ganz bewusst in scharfer
Abgrenzung von der verbrecherischen und menschenfeindlichen Politik der Nazis in
den Verfassungstext geschrieben.»


PLAN WAR IM KOALITIONSVERTRAG FESTGELEGT

Die Ampel-Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag ursprünglich vereinbart,
den Begriff «Rasse» aus dem Grundgesetz zu streichen. Die Union hatte eine
entsprechende Änderung des Grundgesetzes in der zurückliegenden
Legislaturperiode verworfen und war dafür damals vor allem von den Grünen scharf
kritisiert worden.

Der Jurist Daniel Thym hatte damals erklärt: «Rechtlich hätte eine
Grundgesetzänderung begrenzte Auswirkungen, weil der Rassebegriff sich auch in
der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Grundrechtecharta und den
Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union findet.» Diese könnten
Bundestag und Bundesrat jedoch gar nicht ändern. Eine solche Änderung des
Grundgesetzes könne als Symbol aber dennoch wichtig sein.




Der saarländische Landtag hatte am Mittwoch beschlossen, den Begriff «Rasse» bei
der Aufzählung von möglichen Gründen für Diskriminierung aus der
Landesverfassung zu streichen. Künftig heißt es dort in Artikel 12 stattdessen,
dass niemand «aufgrund rassistischer Zuschreibungen» benachteiligt oder
bevorzugt werden darf. Auch in der Landesverfassung Thüringens ist der Begriff
«Rasse» nicht zu finden. Aus der Verfassung Brandenburgs wurde er 2013 entfernt.

© dpa-infocom, dpa:240209-99-929384/4

Die Ampel-Koalition will das bereits in der zurückliegenden Wahlperiode
diskutierte Vorhaben, den Begriff «Rasse» aus dem Grundgesetz zu streichen,
nicht mehr weiterverfolgen. Wie am Freitag aus Koalitionskreisen bekannt wurde,
haben sich Rechtspolitiker von SPD, Grünen und FDP, nachdem der Zentralrat der
Juden in Deutschland Bedenken dagegen vorgebracht hatte, entschieden, die
Formulierung nicht zu ändern. Zuerst hatte die «Rheinische Post» darüber
berichtet.

In Artikel 3 des Grundgesetzes steht derzeit: «Niemand darf wegen seines
Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und
Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.»




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