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Zum Inhalt springen REISEKOSTENABRECHNUNG.COM Reisekosten richtig abrechnen Menü * Reisekosten Untermenü anzeigen * Verpflegungsmehraufwand * Übernachtungspauschale * Verpflegungspauschale * Fahrtkosten * Dienstreisen Ausland * Tools Untermenü anzeigen * Formular Reisekostenabrechnung * Eigenbeleg Reisekosten * Lexikon Untermenü anzeigen * A1 Bescheinigung * Kilometerpauschale * Tagegeld * Erste Tätigkeitsstätte * Reisenebenkosten * FAQs Untermenü anzeigen * Muss Chef Spesen zahlen? * Verpflegungsmehraufwand kürzen? * Ratgeber Geschäftsreise Untermenü anzeigen * Reisezeit = Arbeitszeit? * 7 Tipps gegen Jetlag * 10 Tipps gegen Flugangst REISEKOSTENABRECHNUNG 2024 WICHTIGE TIPPS FÜR IHRE REISEKOSTENABRECHNUNG 2024 In den letzten Jahren hat sich unser Portal zu einer der wichtigsten Informationsquellen für Arbeitnehmer auf Geschäftsreise entwickelt. Auf diesen Seiten finden Sie alles, was wichtig ist um Ihre Reisekosten 2024 gegenüber dem Arbeitgeber abzurechnen. Auch Tipps für die Reisekostenabrechnung im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt finden Sie auf unseren Seiten. WIESO REISEKOSTENABRECHNUNG 2019? In Deutschland werden jedes Jahr über 180 Millionen Geschäftsreisen durchgeführt. Im Rahmen dieser Geschäftsreisen entstehen dem Reisenden (häufig Arbeitnehmer, die von ihrem Vorgesetzten auf Dienstreise geschickt werden) zusätzliche Kosten. Kosten entstehen dabei für Verpflegung, Übernachtung, Fahrt oder Sonstiges (z.B. für Parkscheinautomaten, Taxi oder im ÖPNV). Die durchschnittlichen Kosten belaufen sich dabei auf rund 140 € am Tag. Arbeitnehmer müssen auf vielen dieser Kosten nicht sitzen bleiben. Sie können ihre Reisekosten in der Regel beim Arbeitgeber abrechnen. Wenn der Arbeitgeber keine Erstattung der Reisekosten vornimmt, können sie über die jährliche Steuererklärung angesetzt werden. Mit einer Reisekostenabrechnung 2024 lassen sich die Kosten einer Geschäftsreise also vom Chef oder vom Finanzamt zurückholen. Dabei können nicht nur tatsächlich entstandene Reisekosten angesetzt werden. Es gibt auch viele Pauschalen (z.B. für die Verpflegung, die Fahrt oder die Übernachtung) die Arbeitnehmer ansetzen können. Selbst wenn ein Geschäftsreisender keine direkten Kosten hatte, wirkt sich die Reisekostenabrechnung in aller Regel positiv auf den Geldbeutel aus. VERGESSEN SIE IHRE REISEKOSTENABRECHNUNG NICHT Umfragen belegen: Mehr als die Hälfte aller Geschäftsreisenden hat schon einmal auf eine Reisekostenabrechnung verzichtet! Vor allem bürokratische Hürden, der Mehraufwand und die Unkenntnis über die Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Reisekostenabrechnung sind dabei Gründe dafür, dass Arbeitnehmer ihre Reisekosten nicht abrechnen. Auf diesen Seiten vermitteln wir das wichtigste Wissen, damit Sie Reisekosten 2024 richtig abrechnen können. Sie erfahren welche Kosten Sie in welchem Umfang ansetzen können, wo Sie aufpassen müssen und erhalten zahlreiche Tipps um Reisekosten optimal geltend zu machen. Der wichtigste Tipp daher zum Schluss: Prüfen Sie nach jeder Geschäftsreise, welche Kosten Sie im Rahmen Ihrer Reisekostenabrechnung 2024 geltend machen können und rechnen Sie diese tatsächlich ab! Übrigens: Seit kurzem ist auch unser neues Projekt verpflegungsmehraufwand.de online. Die Seite beschäftigt sich nochmal explizit mit der Erstattung von Verpflegungspauschalen auf Dienstreisen und fasst alle wichtigen Informationen zusammen. REISEKOSTEN-INFOS SUCHEN … Suche nach: Suchen * Die Vorteile von Kreditkarten für Geschäftsreisen15.03.2024 * Digitale Reisekostenabrechnung: Wie Dienstreisende und Co. davon profitieren24.10.2023 * Keine Angst vor Aquaplaning: Das richtige Verhalten bei Starkregen06.07.2023 * Reisekosten eines Konferenzbesuchs richtig ansetzen21.03.2022 * Pure Entspannung im Garten nach einer langen Geschäftsreise10.02.2022 * Tipps für eine erfolgreiche Geschäftsreise09.11.2021 * Die Steuererklärung selbst machen – nützliche Hinweise26.05.2021 SCHNÄPPCHEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE * ÜN Nähe Timmendorfer Strand inkl. Frühstück & Wellness ab 69,50€ p.P. * ÜN im 4* Penck Hotel in Dresden inkl. Frühstück ab 55€ p.P. * Usedom: 5 ÜN im 3* Das Hudewald Hotel inkl. Frühstück für 174,99€ p.P. * 2 ÜN in der Lüneburger Heide + Serengeti-Park mit Frühstück & Spa ab 154€ p.P. Die Schnäppchen werden Ihnen präsentiert in Partnerschaft mit mein-deal.com LETZTE KOMMENTARE * Marita bei Steuerliche Vorteile für Kleinunternehmer durch die Absetzbarkeit von Fahrtkosten * Heike Lafargue bei Wie muss ich den Verpflegungsmehraufwand kürzen? * Wolfgang Dückert bei Verpflegungsmehraufwand 2020 * Rosi bei Formular zur Reisekostenabrechnung 2024 * Julia Büchler bei Formular zur Reisekostenabrechnung 2024 REISEKOSTENABRECHNUNG.COM DURCHSUCHEN … Suche nach: Suchen EIN PROJEKT VON OPTIMIEREN.COM Die Webseite reisekostenabrechnung.com ist seit 2012 fester Bestandteil des Portfolios der Firma optimieren.com. In unserem Portfolio gibt es weitere, spannende Seiten, die Sie interessieren können: » www.bodenrichtwert.de » www.vorwahl-online.de » www.kilometerpauschale.de » www.gesunde-reise.de Optimieren.com beschäftigt sich seit 2010 mit der Umsetzung hochwertiger Webprojekte in verschiedenen Branchen. RECHTLICHES » Datenschutz » Impressum WICHTIGE REISEKOSTEN-SCHLAGWORTE * Arbeitgeber * Arbeitnehmer * Arbeitsstätte * Ausland * Auslandsreise * Auslöse * Auswärtstätigkeit * betriebliche Fahrten * Betriebsausgabe * Betriebsausgaben * Buchhaltung * Deutschland * Dienstreise * Dienstreisen * Dienstwagen * Fahrtenbuch * Fahrtkosten * Finanzamt * Frühstück * Geschäftsreise * Geschäftsreisen * Kilometer * Kilometerpauschale * Kosten * Länder * Pauschal * Pauschale * Reisekosten * Reisekostenabrechnung * Reisenebenkosten * Spesen * Spesenpauschalen * Steuer * Steuererklärung * steuerfreie Verpflegungszuschüsse * Tagegeld * Unterkunft * Unternehmer * Verpflegung * Verpflegungsmehraufwand * Welt * Werbungskosten * Übernachtung * Übernachtungskosten * Übernachtungspauschale © reisekostenabrechnung.com, reisekostenabrechnung.com – Reisekosten richtig abrechnen x ✕ DATENSCHUTZ & TRANSPARENZ reisekostenabrechnung.com und unsere Partner bitten um Ihre Zustimmung zur Nutzung Ihrer persönlichen Daten sowie zum Speichern und/oder Zugreifen auf Informationen auf Ihrem Gerät. 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