lbvhtml.support-rsm-integral.de Open in urlscan Pro
2a01:4f8:c2c:fe50::1  Public Scan

URL: https://lbvhtml.support-rsm-integral.de/
Submission: On August 18 via automatic, source certstream-suspicious — Scanned from DE

Form analysis 0 forms found in the DOM

Text Content

 * 
 * 
 * 

Ihr Browser unterstützt kein Video. Ihr Browser unterstützt kein Video.


„WIR SIND PATIENTINNEN UND PATIENTEN“

Abspielen
Dieses Video bei YouTube ansehen und teilen


„WIR SIND IHRE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE“

Abspielen
Dieses Video bei YouTube ansehen und teilen
Teilen Sie die Kampagne
 * 
 * 

„Wir sind Patientinnen und Patienten“


INHALT VON VIDEO STREAM HOSTING

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der den Artikel ergänzt. Sie können
hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen.

Externen Inhalt zulassen

Ich bin damit einverstanden, dass mir hier externe Inhalte angezeigt werden.



„Wir sind Ihre Ärztinnen und Ärzte“


INHALT VON VIDEO STREAM HOSTING

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der den Artikel ergänzt. Sie können
hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen.

Externen Inhalt zulassen

Ich bin damit einverstanden, dass mir hier externe Inhalte angezeigt werden.



Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet derzeit an mehreren Gesetzen, die die
Gesundheitsversorgung von Patientinnen und Patienten in Deutschland verbessern
sollen. Warum diese Gesetze die Praxen jedoch eher in Bedrängnis und die Nähe
zwischen Ärzten und Patienten in Gefahr bringen, erklären wir beispielhaft
anhand von diesen drei Gesetzesvorhaben hier.

Gesundheits­versorgungs­stärkungs­gesetz - eher Praxis­schwächungs­gesetz.
Warum?

Mit diesem Gesetz soll die längst überfällige und im Koalitionsvertrag zugesagte
Entbudgetierung häusärztlicher Leistungen kommen. Damit bekämen Hausärztinnen
und Hausärzte nach über 30 Jahren Budgetierung endlich ihre Untersuchungen und
Behandlungen voll bezahlt. Außerdem soll es künftig eine Bagatellgrenze in Höhe
von 300 Euro für Arzneimittelregresse geben, sodass die Krankenkassen bei
niedrigeren Beträgen keine Wirtschaftlichkeitsprüfung mehr beantragen können.
Das begrüßen wir grundsätzlich. Doch das ist es auch schon an Positivem. Weitere
Regelung zur Stärkung der Praxen fehlen in dem Gesetzentwurf: kein
Maßnahmenbündel zum Abbau von Bürokratie, keine Regelung zur Förderung der
Weiterbildung von Fachärzten und Psychotherapeuten in der ambulanten Versorgung
etc. Offen bleibt außerdem: Was ist mit den Fachärztinnen und -ärzten? Eine
Entbudgetierung für sie ist in dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht vorgesehen.
Aber auch die Fachärztinnen und -ärzte müssen für ihre Leistungen voll bezahlt
werden. 
Statt das vorhandene, von der Bevölkerung geschätzte ambulante
Versorgungsangebot auszubauen und zu fördern, will der Bundesgesundheitsminister
mit viel Geld neue Strukturen schaffen. Ein Beispiel sind die Gesundheitskioske.
Mit einem niederschwelligen Angebot sollen sie vor allem für die Bevölkerung in
sozialbenachteiligten Regionen erste Anlaufstelle sein. Abgesehen davon, dass
keiner weiß, woher das Personal kommen soll, stellt sich die Frage: Wollen und
sollten nicht auch diese Menschen, wenn sie ein Gesundheitsproblem haben, einen
Arzt konsultieren können? Noch ist das in Deutschland möglich, wo die Menschen
niederschwellig eine Praxis aufsuchen können und nicht wie in vielen anderen
Ländern zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gehen müssen. Doch um
dieses wertvolle Gut zu erhalten, dürfen die Praxen nicht durch immer neue
Regularien und eine einseitige Förderung der Krankenhäuser geschwächt werden.

Um die Gesundheitsversorgung tatsächlich zu verbessern, braucht das Gesetz ein
klares Bekenntnis, die Strukturen in der ärztlichen Niederlassung zu stärken:
Weniger Bürokratie, mehr Weiterbildungsförderung im ambulanten Bereich und eine
tatsächliche Reform der Vergütung.

Weitere Informationen

Krankenhaus­versorgungs­verbesserungs­gesetz – eher
Praxis­versorgungs­verschlechterungs­gesetz. Warum?

Das Gesetz zur grundlegenden Reformierung der deutschen Krankenhauslandschaft
ist wichtig und überfällig. Doch das Gesetz fördert einseitig die Krankenhäuser
und führt zu einer eklatanten Wettbewerbsverzerrung. Die Krankenhäuser sollen
breit in die ambulante Versorgung einsteigen dürfen. Finanziert werden soll das
Ganze unter anderem mit Mitteln aus einem Transformationsfonds, der zur Hälfte
mit Krankenkassenbeiträgen in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro ausgestattet
werden soll. Die Vertragsärztinnen und -ärzte bekommen hingegen kein Geld, um
ihre Angebote ausbauen zu können. Wir sehen darin eine große Gefahr, denn die
Krankenhäuser gehen damit in Konkurrenz zu den Vertragsärztinnen und -ärzten.
Und es betrifft nicht nur die fachärztliche Versorgung. Krankenhäuser sollen
ermächtigt werden, eine hausärztliche Versorgung anzubieten, insbesondere in
strukturschwächeren oder ländlichen Regionen. Auch in nicht unterversorgten
Regionen sollen sie neue Einrichtungen eröffnen dürfen.

Hier scheint die Politik das Ziel aus den Augen zu verlieren, das vielmehr darin
liegen sollte, auch in diesen Regionen die selbständige hausärztliche
Niederlassung zu fördern. Ambulante Medizin in Praxen steht für eine effiziente
Gesundheitsversorgung, und sie wird von den Bürgerinnen und Bürger geschätzt.

Was das Gesetz braucht, ist, konkrete Anreize für ambulant tätige
Vertragsärztinnen und -ärzte zu schaffen, ihre Versorgung unter Umständen sogar
auszubauen, zum Beispiel durch eine kostendeckende Bezahlung ihrer Leistungen.
Denn eine gute medizinische Versorgung braucht beides – starke Praxen und starke
Krankenhäuser.

Weitere Informationen

Gesetz zur Reform der Notfallversorgung – eher ein Notfall für die Versorgung.
Warum?

Wir begrüßen die Absicht der Bundesregierung, die Notfall- und Akutversorgung
unter anderem durch eine bessere Patientensteuerung auszubauen. ABER: Der
Gesetzentwurf Entwurf wird kaum für Entlastung in den Notaufnahmen sorgen und
zudem noch die Praxen schwächen.

Im Gesetzesentwurf bleiben viele zentrale Fragen unbeantwortet, was zu einer
zusätzlichen Belastung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte führt. Das Gesetzt
regelt nicht, in welchem Fall sich Patientinnen und Patienten an die Notaufnahme
(Notfall) und in welchem Fall an eine Praxis wenden sollen. Vielmehr wird durch
die Öffnung von Notaufnahmen an Integrierten Notfallzentren (INZ) während der
Sprechzeiten der Zustrom dort gefördert und ein unklares Rangverhältnis zwischen
Arztpraxen und der neuen notdienstlichen Versorgung bei Akutfällen geschaffen.

Darüber hinaus macht das Gesetz Versprechungen an die Bevölkerung, ohne
darzulegen, wie diese eingelöst werden sollen. So sieht es eine aufsuchende
ärztliche Versorgung rund um die Uhr vor. Ein Service, der über den bisherigen
kassenärztlichen Bereitschaftsdienst weit hinausgeht. Wer soll diese Dienste
besetzen und wie soll ein Rundum-Fahrdienst durch niedergelassene Ärztinnen und
Ärzte funktionieren, wenn nebenher noch ein Praxisbetrieb läuft? Bleibt die
Praxis tageweise geschlossen, weil der Arzt in einem INZ Dienst hat?
Was das
Gesetz braucht, sind zum einen klare Regeln, dass die Kassenärztlichen
Vereinigungen die Führung der Integrierten Notfallzentren übernehmen. Zum
anderen benötigt es eine verpflichtende Steuerung der Patienten durch
vorgelagerte Instanzen – Stichwort: „hotline-first-Strategie" – bevor sie in die
Notaufnahme kommen. Das reduziert Abgrenzungsprobleme und macht einen
24/7-Fahrdienst durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte überflüssig.

Weitere Informationen


ALS HAUS- UND FACHÄRZTE UND PSYCHOTHERAPEUTEN BEHANDELN WIR PATIENTINNEN UND
PATIENTEN NAH AM WOHNORT UND BEGLEITEN SIE VERTRAUENSVOLL – OFT EIN LEBEN LANG.
DOCH DIESE BESONDERE NÄHE IST IN GEFAHR. UM SIE ZU SCHÜTZEN, MUSS SICH IN DER
GESUNDHEITSPOLITIK ETWAS BEWEGEN.


Quelle %

91

der Ärzte und Psycho­therapeuten fühlen sich durch die bürokratischen Aufgaben
überlastet

Quelle %

88

der Ärzte und Psycho­therapeuten sagen, dass die derzeitigen
Digitalisierungs­maßnahmen ihren Praxis­ablauf beeinträchtigen

Quelle %

37

der Hausärzte in Deutschland sind über 60 Jahre alt

Quelle %

62

der Patientinnen und Patienten sagen, dass sich die Arztpraxen in einer Notlage
befinden

Quelle %

51

der Patientinnen und Patienten finden das Thema ärztliche Versorgung wichtig für
ihre Wahlentscheidung

Quelle %

50

der Patientinnen und Patienten haben Sorge, dass ihre Praxis bald schließt

Quelle %

61

der Ärzte und Psycho­therapeuten überlegen, früher in den Ruhestand zu gehen

Quelle %

62

der Ärzte und Psycho­therapeuten fühlen sich durch ihre Arbeit ausgebrannt




WIE VIELE ÄRZTE UND PSYCHO­THERAPEUTEN SIND 60+ UND STEHEN KURZ VOR DEM
RENTEN­EINTRITT?

Alle Haus­ärzte Fach­ärzte Psycho­therapeuten
Alle Hausärzte Fachärzte Psychotherapeuten
 * bis 25 %
 * 25 % - 30 %
 * 30 % - 35 %
 * 35 % - 40 %
 * über 40 %

Google-Maps-Karte mit Umfrage-Daten laden (Damit werden Daten an Google
übermittelt) Zustimmen und laden

Quelle: Bundesarztregister. Stand 31.12.2023 / Karte Alle – Zählung nach
Personen, ohne ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten. Alle Haus- und Fachärzte
sowie Psychotherapeuten / Karte Hausärzte – Zählung nach Personen, ohne
ermächtigte Ärzte / Karte Fachärzte – Zählung nach Personen, ohne ermächtigte
Ärzte. Facharztgruppen inkl. gesonderte fachärztliche Versorgung / Karte
Psychotherapeuten – Zählung nach Personen, ohne ermächtigte Psychotherapeuten
und ärztliche Psychotherapeuten /


FORDERUNGEN AN DIE POLITIK

Weniger Papierkram, mehr Patientenzeit

Immer mehr Bürokratie nimmt den Praxen zu viel Zeit für ihre Patientinnen und
Patienten. Bis zu 60 Wochenstunden sind keine Seltenheit bei den Ärztinnen und
Ärzten: Neben den Sprechstunden, Haus- und Heimbesuchen, Bereitschaftsdienst und
Videosprechstunden müssen sie auch abends und an den Wochenenden zusätzlich
Formulare für Renten- oder Reha-Anträge, Krankenkassenanfragen,
Arbeitsamtsauskünfte und vieles mehr abarbeiten. Ein Großteil dieser Bürokratie
entsteht aus Misstrauen gegenüber den Ärzten, Psychotherapeuten und Patienten –
und ist deshalb verzichtbar. Manchmal würden auch kleine Dinge helfen, wie ein
einheitliches Formular für alle Krankenkassenanfragen.

Weitere Informationen

Faire Finanzierung

Seit Jahren werden die Praxen nur zu ca. 90 % für alles bezahlt, was sie für
ihre Patientinnen und Patienten leisten (#ZeroPayDay). Gleichzeitig sind auch
bei ihnen die Kosten für fast alles gestiegen: nicht zuletzt für Personal,
Miete, Energie, medizinische Geräte und Material. Die Praxen brauchen eine volle
und ausreichende Finanzierung, damit sie auch in Zukunft attraktive Arbeitgeber
sowie Aus- und Weiterbildungsstätten sein können – und gemeinsam mit ihren Teams
für Sie nah!

Weitere Informationen

Funktionierende Digitaltechnik

Anstatt von Bürokratie zu entlasten, belastet die Digitalisierung die Praxen
bisher zusätzlich. Technik und Prozesse landen unausgereift in den Praxen,
technische Störungen behindern den Praxisbetrieb und die Patientinnen und
Patienten werden von manchen Krankenkassen alleingelassen: keine ausreichende
Aufklärung über eRezept oder elektronische Patientenakte (ePA). Auch das müssen
dann die Praxen übernehmen. Sie sind die Vorreiter. Aber sie brauchen
ausreichend getestete, funktionierende Technik sowie eine kostendeckende
Finanzierung. Und ihre Patientinnen und Patienten brauchen digitale Souveränität
durch Aufklärung und Information von Krankenkassen und
Bundesgesundheitsministerium.

Weitere Informationen


STATEMENTS ZUR AKTUELLEN SITUATION DER HAUS- UND FACHÄRZTE UND PSYCHOTHERAPEUTEN

Dr. Henning Pelz

Onkologe




Maijana Linhard

Kinderärztin







Dr. Nicole Mattern

Gynäkologin




Dr. Denise Lundershausen

HNO-Ärztin




Dr. Panos Bouliopoulos

Orthopäde




Klaus-Peter Schaps

Hausarzt




Dr. Oskar Kuhnert

Landarzt




Dr. Kristin Müller-Popkes

Psychotherapeutin






WIR FORDERN EINEN RICHTUNGSWECHSEL. JETZT.
FÜR EIN GESUNDES GESUNDHEITSSYSTEM.


#RETTETDIEPRAXEN

Pressebereich der KBV

Informationsmaterial für Praxen

Zur KBV-Website
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheit
Cookie-Einstellungen

Eine Initiative der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen
Vereinigungen.


WIR SCHÄTZEN IHRE PRIVATSPHÄRE

Zur Analyse der Reichweite der Kampagne nutzen wir Matomo (ohne Cookies). Zur
Darstellung von Kartendaten nutzen wir Google Maps. Zur Verbesserung der
Ladegeschwindigkeit verwenden wir Cloudflare. Die Kampagnenvideos sind über den
Streaminganbieter Video Stream Hosting eingebunden. Die Statement-Videos werden
von unserem Server bei hetzner bereitgestellt. Beim erstmaligen Besuch des
Internetangebotes bzw. einer Seite werden Sie automatisch auf die Cookie-Nutzung
hingewiesen und Sie können über die angebotene Auswahl der Nutzung von technisch
nicht notwendigen Cookies der nachfolgend aufgelisteten Dienste zustimmen. Diese
Einwilligung erfolgt gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Es besteht die Möglichkeit
die Einwilligung zu widerrufen, Art. 7 Abs. 3 DSGVO. Die Rechtmäßigkeit der
aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch
nicht berührt.

Essenziell Details einblenden Details ausblenden
Contao HTTPS CSRF Token

Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.

Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung
bestehen.
PHP SESSION ID

Speichert die aktuelle PHP-Session.

Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung
bestehen.
Matomo Analytics (ohne Cookies) Details einblenden Details ausblenden
Matomo (ohne Cookies)

Im Rahmen der weltweiten Datenschutzgesetze, einschließlich GDPR, CCPA, PECR und
ePrivacy, ist es oft erforderlich, einen Cookie-Banner anzuzeigen, der die
Nutzer über Cookies informiert, oder es muss eine Einwilligung eingeholt werden,
bevor die Daten der Besucher verfolgt werden. Mit der richtigen Konfiguration
ist es jedoch möglich, Matomo so zu verwenden, dass keine personenbezogenen
Daten erhoben werden und daher in vielen Ländern keine Datenschutzbestimmungen
gelten und keine Zustimmung der Nutzer erforderlich ist.

Zusätzlich zur Minimierung der Sammlung personenbezogener Daten ergreift Matomo
automatisch Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre, wie z. B. die tägliche
Aktualisierung der Fingerabdrücke der Nutzer, damit im Laufe der Zeit keine
Nutzerprofile erstellt werden können. Dies bedeutet, dass Sie Matomo sicher ohne
einen Zustimmungsmechanismus verwenden können, solange:

 * Die gesammelten Analysedaten enthalten keine persönlichen Daten.
 * Die gesammelten Daten werden nur für die Analyse verwendet und nicht für
   andere Zwecke.
 * Die Daten werden nicht mit Daten von anderen Websites geteilt oder verbunden.
 * Sie stellen genaue Informationen über Ihre Datenerhebung in einer
   Datenschutzerklärung zur Verfügung.

Mehr Details einblenden Mehr Details ausblenden

Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir nutzen auf unserer Website das Open-Source-Software-Tool Matomo (ehemals
PIWIK) zur Analyse des Surfverhaltens unserer Nutzer. Die Software setzt ein
Cookie auf dem Rechner der Nutzer (zu Cookies siehe bereits oben). Werden
Einzelseiten unserer Website aufgerufen, so werden folgende Daten gespeichert:

(1) Zwei Bytes der IP-Adresse des aufrufenden Systems des Nutzers
(2) Die aufgerufene Webseite
(3) Die Website, von der der Nutzer auf die aufgerufene Webseite gelangt ist
(Referrer)
(4) Die Unterseiten, die von der aufgerufenen Webseite aus aufgerufen werden
(5) Die Verweildauer auf der Webseite
(6) Die Häufigkeit des Aufrufs der Webseite

Die Software läuft dabei ausschließlich auf den Servern der KBV. Eine
Speicherung der personenbezogenen Daten der Nutzer findet nur dort statt. Eine
Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Die Software ist so eingestellt, dass die IP-Adressen nicht vollständig
gespeichert werden, sondern 2 Bytes der IP-Adresse maskiert werden (Bsp.:
192.168.xxx.xxx). Auf diese Weise ist eine Zuordnung der gekürzten IP-Adresse
zum aufrufenden Rechner nicht mehr möglich.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ist
Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO.

Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ermöglicht uns eine
Analyse des Surfverhaltens unserer Nutzer. Wir sind durch die Auswertung der
gewonnen Daten in der Lage, Informationen über die Nutzung der einzelnen
Komponenten unserer Webseite zusammenzustellen. Dies hilft uns dabei unsere
Webseite und deren Nutzerfreundlichkeit stetig zu verbessern. In diesen Zwecken
liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der Daten nach Art.
6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Durch die Anonymisierung der IP-Adresse wird dem
Interesse der Nutzer an deren Schutz personenbezogener Daten hinreichend
Rechnung getragen.

Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für unsere Aufzeichnungszwecke nicht mehr
benötigt werden.

Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer
Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die
Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem
Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder
einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden.
Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website
deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website
vollumfänglich genutzt werden.

Wir bieten unseren Nutzern auf unserer Website die Möglichkeit eines Opt-Out aus
dem Analyseverfahren. Hierzu müssen Sie dem entsprechenden Link folgen. Auf
diese Weise wird ein weiterer Cookie auf ihrem System gesetzt, der unserem
System signalisiert die Daten des Nutzers nicht zu speichern. Löscht der Nutzer
den entsprechenden Cookie zwischenzeitlich vom eigenen System, so muss er den
Opt-Out-Cookie erneut setzten.

Video Stream Hosting Videos (No-Cookie Lösung) Details einblenden Details
ausblenden
Video Stream Hosting Videos (No-Cookie Lösung)

Verwendung von Videos

Datenschutzerklärung wegen der Verwendung eines Video-Plugins

Diese Internetseite beinhaltet mindestens ein Video von der Firma Linda und
Sören Steinmann GbR (Video-Stream-Hosting), ansässig in Kottenbrink 4a, 32052
Herford, Deutschland.

Der Player besteht aus einem iFrame HTML-Code. Die Player-EInbindung erfolgt
DSGVO konform.

Google Maps (nach Bedarf) Details einblenden Details ausblenden
Google Maps

Diese Seite nutzt den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Ireland
Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Sie haben an der genutzten Stelle die Möglichkeit den Dienst zu laden.

Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP-Adresse zu
speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in
den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen
Einfluss auf diese Datenübertragung.

Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung
unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der
Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt
wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1
lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der
EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier:
https://privacy.google.com/businesses/gdprcontrollerterms/ und
https://privacy.google.com/businesses/gdprcontrollerterms/sccs/.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der
Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Auswahl speichern Alle akzeptieren
Impressum Datenschutz