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FALSCHE BERECHNUNG DER LKW-MAUT

Zuviel gezahlte Maut zurückerhalten

Registrierung
 * MUSTERKLAGEN EINGEREICHT
 * MAUTERSTATTUNGEN AUFGRUND DER TARIFABSENKUNG WEIT VORANGESCHRITTEN
   (weitere Informationen finden Sie hier)
 * NEUE REGISTRIERUNGEN SIND NICHT MEHR MÖGLICH

Mit freundlicher Genehmigung des Handelsblatts
weitere Informationen hier

DEUTSCHE LKW-MAUT IST LAUT EUGH-ENTSCHEIDUNG RECHTSWIDRIG –
SCHÜTZEN SIE IHRE ANSPRÜCHE JETZT VOR DROHENDER VERJÄHRUNG!

Der Europäische Gerichtshof hat am 28. Oktober 2020 entschieden: Die Höhe der
deutschen Lkw-Maut verstößt gegen Europarecht (mehr dazu). Demnach hat die
Bundesrepublik Deutschland bei der Berechnung der Mautgebühr die Kosten für die
Verkehrspolizei berücksichtigt, obwohl dies nach Europarecht nicht zulässig ist.

eClaim bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP
die Möglichkeit, Ihre Rückerstattungsansprüche schnell, unkompliziert und ohne
Kostenrisiko durchzusetzen. Lediglich im Erfolgsfalle erhalten wir eine moderate
Erfolgsbeteiligung.
‍
Bitte beachten Sie, dass die Registrierung zur Anspruchsdurchsetzung inzwischen
abgeschlossen ist. Die nachfolgenden Informationen richten sich daher an
Unternehmen, die bereits von Hausfeld bei der Anspruchsdurchsetzung vertreten
werden.

NEU: Musterklagen zur Erstattung rechtswidriger Lkw-Maut erhoben

Hausfeld hat im Februar 2024 bei dem Verwaltungsgericht Köln drei Musterklagen
gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um Erstattungsansprüche wegen
rechtswidrig erhobener Lkw-Maut durchzusetzen.

Die Klagen beruhen auf Vereinbarungen, die Hausfeld im Sommer 2023 nach
intensiven Verhandlungen mit dem zuständigen Bundesamt für Logistik und
Mobilität (BALM) abgeschlossen hat. Danach gelten die rechtskräftigen
Entscheidungen über die drei Musterklagen für alle Unternehmen, die von Hausfeld
vertreten werden.

Zum Hintergrund der Klagen:
‍
Bekanntlich hat der EuGH entschieden, dass die Berücksichtigung von
Verkehrspolizeikosten in der deutschen Lkw-Maut in den Jahren 2010 und 2011
gegen die europäische Wegekostenrichtlinie verstieß und die Maut insoweit
rechtswidrig war (Rechtssache C-321/19).

Der deutsche Gesetzgeber hat im Jahr 2021 auf die Entscheidung des EuGH reagiert
und die Maut mit Blick auf die Verkehrspolizeikosten für den Zeitraum ab der
Entscheidung am 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 rückwirkend
reduziert („gesetzliche Tarifabsenkung“). Daraus ergibt sich ein teilweiser
Mauterstattungsanspruch, den Hausfeld bereits seit dem Jahr 2022 und unabhängig
von den Musterklagen durchsetzt (weitere Informationen finden Sie hier).

‍Für den Zeitraum vor der gesetzlichen Tarifabsenkung beruft sich der
Gesetzgeber auf „Vertrauensschutz“ und verweigert bislang eine Erstattung der
mit der Maut erhobenen Polizeikosten. Ab dem 1. Oktober 2021 gelten neue
Mautsätze, in denen keine Verkehrspolizeikosten mehr enthalten sind.

Hausfeld hat die deutsche Lkw-Maut und die zugrundeliegenden Wegekostengutachten
mit Unterstützung eines renommierten Verkehrsökonomen im Detail untersucht und
festgestellt, dass die Maut seit ihrer Einführung am 1. Januar 2005 insgesamt
rechtswidrig berechnet wurde. Zudem fällt die gesetzliche Tarifabsenkung für den
Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 nach der Prüfung von
Hausfeld zu gering aus. Schließlich sind aus Sicht von Hausfeld alle
Erstattungsansprüche zu verzinsen.

Vor diesem Hintergrund hat Hausfeld bereits Ende 2020 umfassende
Mautrückerstattungsansprüche nebst Zinsen gegenüber dem BALM erhoben, die weit
über die Verkehrspolizeikosten hinausgehen. Die Erstattungsansprüche summieren
sich allein für den Zeitraum von Januar 2017 bis Ende September 2021 auf etwa
EUR 7,5 Mrd., was rund 25 % des deutschen Mautvolumens entspricht. Selbst wenn
nur der auf den Kosten der Verkehrspolizei beruhende Anteil der Maut zu
erstatten wäre, läge das Erstattungsvolumen bei über EUR 330 Mio.

Mit den Musterklagen wird nun abschließend gerichtlich geklärt, in welchem
Umfang den Klägern und den weiteren Mandanten von Hausfeld für den Zeitraum vom
1. Januar 2005 bis zum 30. September 2021 jeweils Mauterstattungs- und
Zinsansprüche zustehen. Erfahrungsgemäß werden die Klageverfahren einige Jahre
dauern.

Gesetzliche Tarifabsenkung: Mauterstattungen weit vorangeschritten

Seit 2022 zahlt das BALM die Mauterstattungen für die Mandanten von Hausfeld
aufgrund der gesetzlichen Tarifabsenkung aus, die abzüglich der
Erfolgsbeteiligung von eClaim innerhalb weniger Werktage an die entsprechenden
Mandanten weitergeleitet werden.

Inzwischen sind bereits viele tausende Mandanten ausgezahlt worden und Hausfeld
steht im laufenden Kontakt mit dem BALM, um auch die Auszahlungen für die
übrigen Mandaten schnellstmöglich durchzusetzen.

Hausfeld hat dazu einen digitalen Prozess entwickelt, um Ihre aufbereiteten
Daten und Mautaufstellungen schnellstmöglich an das BALM zu übermitteln, die für
den Erhalt der Mauterstattungen aufgrund der Tarifabsenkung zwingend
erforderlich sind.

‍Bitte berücksichtigen Sie, dass das BALM aufgrund begrenzter personeller und
technischer Ressourcen die Berechnungen und Auszahlungen der Mauterstattungen
nur sukzessive durchführen kann. Daher kommt es zu unvermeidlichen
Verzögerungen.

Wir informieren Sie umgehend, sobald das BALM Ihre Mauterstattungsansprüche
bearbeitet hat. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen derzeit nicht
vorhersagen können, wann genau das BALM Ihren Erstattungsbetrag auszahlen wird.

Durch die Übermittlung von vollständigen und korrekten Daten sowie Unterlagen
werden Verzögerungen vermieden. Daher bitten wir Sie, Ihre von uns aufbereiteten
Daten und Rückfragen sorgfältig zu prüfen und sich zeitnah bei Auffälligkeiten
zurückzumelden.

WICHTIG: Bitte stellen Sie keinesfalls einen eigenen Mauterstattungsantrag bei
dem BALM aufgrund der Tarifabsenkung. Wir haben für Ihr Unternehmen in der
Vergangenheit umfassende Erstattungsanträge bei dem BALM wegen rechtswidrig
erhobener Lkw-Maut gestellt, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren. Diese Anträge
erfassen auch den Zeitraum der Tarifabsenkung.

Ein weiterer Erstattungsantrag durch Ihr Unternehmen würde die
Anspruchsdurchsetzung gefährden und den Auszahlungsprozess nicht beschleunigen.


‍‍

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