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FENINGER-GESUNDHEITSZENTRUM: GEWÄHRLEISTUNG GESUNDHEITLICHER
BASIS-DIENSTLEISTUNGEN IM LAUFENTAL IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER ABSTIMMUNG VOM
10. FEBRUAR 2019


Das Initiativkomitee auf dem Areal des Feningerspitals, an Joseph Feningers
Grabstein
Die Initiative ist im Amtsblatt Nr. 69 vom 31. August 2023 aufgeführt.
Der Unterschriftenbogen kann hier heruntergeladen werden: Download



GUTACHTEN BELEGT: STADTBURGER- UND EINWOHNERGEMEINDE LAUFEN HABEN KEIN ANRECHT
AUFS FENINGERAREAL

Im Rahmen der Laufner Gemeindeversammlung vom 19. September – an der über die
Rückgabe des Feningerspitals an Laufen abgestimmt wurde – haben wir ein
Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Felix Uhlmann von der Universität Zürich in
Auftrag geben.

Das Gutachten zeigt, dass weder die Laufner Stadtburgergemeinde noch die Laufner
Einwohnergemeinde ein Anspruch auf Rückgabe des Lochbruggareals haben.

Das Gutachten bezweifelt gar die Rechtmässigkeit der gesamten Vereinbarung mit
dem Kanton!



Das gesamte Gutachten kann bei uns online abgerufen werden.




DER INITIATIVTEXT

Die Unterzeichneten, im Kanton Basel-Landschaft stimmberechtigten Personen,
stellen, gestützt auf §28 Absätze 1 und 3 KV, das folgende nichtformulierte
Begehren und beantragen dem Landrat, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten:

Dem in der Abstimmung vom 10. Februar 2019 ausgedrückten Volkswillen zur
Erhaltung und zum Ausbau der Gesundheitsversorgung im Baselland wird dadurch
Rechnung getragen, dass die vom Kanton und dem Kantonsspital Baselland für die
Gewährleistung der Grundversorgung im Laufental als sinnvoll erachteten Pläne
aus der Landrats-Vorlage 2018/486 vom 24. April 2018, bzw. 2018/215 vom 6.
Februar 2018 und dem darin enthaltenen «Konsenspapier», umgesetzt werden, indem
in Laufen – als Nachfolger des Feninger-Spitals, wie damals vorgesehen, am
selben Standort das Feninger-Gesundheitszentrum entsteht, welches die im
Konsenspapier bezeichneten Vereinbarungen erfüllt.

Dazu gehört im Besonderen:

 * Die vom KSBL und Kanton selbst als für die Grundversorgung als nötig
   festgestellte Bereitstellung einer «stationären Rehabilitation» insbesondere
   für ältere Menschen.
 * Eine stationäre Allgemeine Innere Medizin, die den regionalen Bedarf abdeckt.
 * Notfall-Versorgung 7×24 während 365 Tagen
 * Notfalltransport mit Einsatzstandort medizinischer Rettungsdienst in Laufen
 * Stationäres Schmerzangebot (Angebot für die ganze Spitalgruppe)
 * Sprechstunden aller Disziplinen; inklusive Chirurgie, Orthopädie, Urologie,
   HNO
 * Sprechstunde der Psychiatrie Baselland
 * Kindersprechstunde nach Möglichkeit
 * Aufbau eines Ärztezentrums, am Standort des eh. Feninger-Spitals mit
   Unterstützung der Laufentaler Gemeinden

 * Fixierung des Leistungsumfangs in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag,
   welcher als Zusatz zum Laufentalvertrag gelten soll.
 * Für zukünftige Angebotsveränderungen am Standort Laufen werden die
   Einwohnergemeinden des Laufentals einbezogen. Die Details werden im
   verwaltungsrechtlichen Vertrag geregelt
 * Für den Fall massiver Angebotsreduktionen sind die unentgeltliche Rückgabe
   der Gebäulichkeiten und Grundstücke an die Laufentaler Gemeinden und/oder
   finanzielle Abgeltungen zu prüfen.
 * Beibehalten der Rega-Anbindung mit eigenem Landeplatz
 * Diagnostik für Notfall 24/365 mit Labor, Fokussiertem Ultraschall auf
   Notfall, Digitales Röntgen, Computertomographie
 * Therapien: Physiotherapie, Ergotherapie, Diabetesberatung
 * Finanzierung über Gemeinwirtschaftliche Leistungen im Umfang von jährlich CHF
   1.5 Mio.




1 DIE BEVÖLKERUNG HAT BEREITS ABGESTIMMT.

Am 10. Februar 2019 hat das Baselbiet im Rahmen der Spitalfusion mit Basel-Stadt
klar seinen Willen geäussert. Das Baselbieter Volk hat den beiden Vorlagen mit
zwei Dritteln aller Stimmen  zugestimmt und seinen Willen damit
unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.


Im Vordergrund der Spital-Abstimmung stand die Zusammenarbeit mit dem
Universitätsspital Basel und wurde durch Kanton Basel-Stadt abgelehnt.

Die Anforderungen für eine nachhaltige, langfristige Gewährleistung der
Gesundheitsversorgung für die Baselbieter und speziell der Laufentaler
Bevölkerung ändern sich dadurch natürlich nicht.

Mit der Abstimmung wurde auch entschieden, dass die bestehende und hochmoderne
Gesundheitsinfrastruktur in Laufen am Standort Feningerspital weiterhin genutzt
werden soll.

Laufen wurde im Rahmen der Strategie «Vier Standorte – ein System» ausdrücklich
als einer der vier Standorte in der Abstimmungsvorlage vom 10. Februar 2019
genannt: Laufen wird als bedarfsorientiertes Gesundheitszentrum mit einem
stationären Angebot für ältere Menschen und Innerer Medizin am heutigen
Spitalstandort betrieben.

Zwei Drittel der Baselbieterinnen und Baselbieter, die Regierung und der Landrat
haben dieser Strategie mit Laufen als wichtiger Säule zugestimmt.




2 DER KANTON UND DAS KSBL SELBST HABEN FESTGESTELLT,
DASS EIN STATIONÄRES ANGEBOT IN LAUFEN NÖTIG IST.

Im April 2018 – noch vor den ersten Verhandlungen mit den Laufentaler Gemeinden
– hat das KSBL und der Kanton, festgestellt, dass ein Gesundheitsangebot
mit «stationärer Rehabilitation und Schmerz» in Laufen für die «medizinische
Grundversorgung (Art39d KVG) nötig» ist.


3 AKTUELLES ANGEBOT IST UNGENÜGEND.

Die aktuell angelaufene Hau-Ruck-Unterbringung der Gesundheitsversorgung des
Laufentals in einem Einkaufszentrum kann die Anforderungen für eine nachhaltige,
entwicklungsfähige Gesundheitsversorgung mit stationärem Angebot und
REGA-Anbindung mit eigenem Helikopterlandeplatz nicht erfüllen. 

 



Den Laufentaler Gemeinden wurde eine Transformation versprochen. In Tat und
Wahrheit findet nun ein Kahlschlag an Leistungen statt.

Von den einstmals 200 Angestellten, sollen langfristig nicht mal mehr 40 zum
Einsatz kommen – und auch diese nur punktuell.

 

Die Laufentaler haben bereits freiwillig auf die im Laufentalvertrag verbrieften
Abteilungen Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe verzichtet.
Nun will der Kanton – bei wachsender Nachfrage – auch den Rest des stationären
Angebots vollumfänglich streichen.




4 GEFÄHRDUNG VON MENSCHENLEBEN.

Speziell gefährlich ist die Situation beim Rettungsdienst. Der Richtwert für die
Anerkennung von Rettungsdiensten sieht vor, dass 90% der Fälle in 15 Minuten
erreicht werden. Notfallmedizinisch sind sogar 10 Minuten anzustreben.
Im Laufental sind Hilfsfristen von über 30 Minuten! leider die Regel.

Im Konsenspapier wurde mit dem Kanton die «Anbindung Rettungswagen vor Ort sowie
der Rega mit einem eigenen Landeplatz» vereinbart.

Nun soll der Landeplatz samt bestehender Rettungswagen Anbindung abgerissen
werden.



Durch die Schliessung der Notfallstation in Laufen wird das Spital Dornach die
nächste Anlaufstelle, welche aber nur über die im Dauerstau befindliche A18
erreicht werden kann.

Die durch das Vorgehen des KSBL herbeigeführte Situation erweist sich schon
heute als lebensgefährlicher Notfallversorgungsengpass.


5 UNREALISTISCHE WIRTSCHAFTLICHE VORGABEN.

Es ist absehbar, dass das angelaufene Hau-Ruck-Umzugsprojekt auch wirtschaftlich
nicht überlebensfähig ist. 34 Mio. hat der Landrat für die ungedeckten Kosten,
sog. Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) für die Standorte Bruderholz und
Liestal von 2022-2025 bewilligt.

Das Laufental hingegen soll leer ausgehen, indem man dem Gesundheitszentrum in
Laufen vorschreibt selbsttragend zu funktionieren, weshalb der Kanton auch nur
eine einmalige Finanzeinlage bewilligt hat.
Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch unrealistisches Wunschdenken.



MedBase – der vorgesehene Gesundheits-Betriebs-Partner – ist bereits vom Projekt
abgesprungen.
Der Mietvertrag im Einkaufszentrum läuft nach 10 Jahren aus:
Es wurde kein Stockwerkeigentum erworben.

Die Salamitaktik dahinter ist allzu durchsichtig: Nachdem bereits die
Geburtenstation, die Notfallstation, die Gynäkologie, die Chirurgie und die
Innere Medizin geschlossen wurden, ist absehbar,
dass in wenigen Jahren auch der letzte Rest des Angebots im Laufental mit der
Begründung gestrichen wird, die Patientenzahlen seien eben mangels
Angebots-Attraktivität zurückgegangen.

Eine verbindliche Vereinbarung mit den Laufentaler Gemeinden über Art und Umfang
der Leistungen, wie dies unsere Initiative vorsieht und nachweislich mit dem
Kanton abgesprochen war, fehlt.




6 GESUNDHEITSVERSORGUNG IN DER SACKGASSE.

Der Standort Feningerspital bietet ideale Voraussetzungen für Ausbau und
Weiterentwicklung, um sich den aktuellen Gegebenheiten oder neuen Anforderungen
anzupassen.

 
Wird in ein paar Jahren klar, dass es ganz ohne stationäres Angebot nicht geht,
ist es für eine Umkehr zu spät.

Die von den Laufentalern selbst erstellte Infrastruktur samt:

Schmerzklinik,
Rettungsdienst Anbindung,
REGA-Helikopter Landeplatz,
militärisch gesicherter unterirdischer Notoperationsstelle,
autonomer krisensicherer Notenergieversorgung, zweifacher Verkehrserschliessung,
reserviertem Parkplatz und
Natur-Parkanlage

wird dann bereits gegen den erklärten Willen der Laufentaler Bevölkerung
abgerissen sein.



Land, welches alle 13 Laufentaler Gemeinden dem Kanton in Treu und Glauben beim
Kantonswechsel für den Betrieb eines Spitals oder eines Gesundheitszentrums
übergeben haben, wird dann mit Wohnungen überbaut sein.

Der Laufentalvertrag wird damit – entgegen dem Verfassungsgerichtsurteil –
rückabgewickelt und de facto aufgehoben. Mit seinem Vorgehen verabschiedet sich
der Kanton durch die Hintertür aus seiner Verantwortung.

Das im Laufental gemeinsam geschaffene Fundament einer langfristigen, historisch
gewachsenen und in der Bevölkerung tief verankerten, nachhaltigen Entwicklung
des Gesundheitswesens würde für immer zerstört.


7 KRANKENKASSENPRÄMIENANSTIEG VORPROGRAMMIERT.

Die Rechnung bezahlen nicht nur die Laufentalerinnen und Laufentaler, sondern
auch die Krankenkassenprämienzahler im ganzen Kanton Baselland:
Denn stationäre Leistungen werden vom Kanton zu 55% über einkommensabhängige
Steuern mitfinanziert, während ambulante Leistungen zu 100% von der Krankenkasse
über Prokopf-Prämien finanziert werden müssen.


Durch die Verschiebung der stationären Leistungen, in den ambulanten Bereich
entstehen somit zusätzliche Kosten für sämtliche Krankenkassen und somit für
alle Baselbieterinnen und Baselbieter.


8 ÖKOLOGISCHES UND FINANZIELLES EIGENGOAL.

Auf Kosten der Steuerzahler soll eine hochmoderne Gesundheits-Infrastruktur
abgerissen werden, und dies in einer Zeit steigender Gesundheitskosten und
wachsender Nachfrage nach stationären Gesundheitsleistungen, nicht nur im
Laufental.

Mit dem zusätzlich entstehenden Bauschutt und dem CO2-Ausstoss durch
Baumaschinen wird zudem unsere Umwelt unnötig belastet.




9 EIN FENINGER-GESUNDHEITSZENTRUM HAT ZUKUNFT.

Ein Gesundheitszentrum am bestehenden Standort mit einem GWL-Beitrag von
jährlich 1.5 Mio., so wie es der Landrat und die Baselbieter Bevölkerung bei
einer Spitalfusion mit Basel auch als sinnvoll erachtet haben, bietet Gewähr für
eine langfristige, entwicklungsfähige und anpassungsfähige Gesundheitsversorgung
und schafft ein attraktives Arbeits-Umfeld, welches für dringend benötigte Ärzte
im Laufental unabdingbar ist.



10 EIN SINNVOLLES ANGEBOT IN LAUFEN HILFT DEM GANZEN KANTON.

Im Rahmen der Spitalfusion hat Baselland eine Strategie ins Auge gefasst, die
auf die vier Standorte Liestal, Bruderholz, Laufen und Basel setzt.



Basel ist aufgrund der Abstimmung in unserem Nachbarkanton nicht mehr vertreten.



Durch den Weiterbetrieb eines Feninger-Gesundheitszentrums am bestehenden
Standort in Laufen wird das gesamte obere Baselbiet entlastet und
Gesundheitsleistungen können dort erbracht werden, wo sie benötigt werden.
Unnötiger Strassenverkehr über die ohnehin schon überlastete, sich im Dauerstau
befindliche A18 wird vermieden, genau wie der damit verbundene CO2-Austoss.

Sämtliche Laufentaler Stationär-Patienten samt Besucher ins Bruderholz und nach
Liestal zu verschieben, während in Liestal jetzt schon ein massiver Ausbaubedarf
besteht, ist unnötig und kostet nur Geld.

Die Infrastruktur in Laufen ist die modernste der drei KSBL-Standorte und wurde
erst kürzlich mit einer hervorragenden Schmerzklinik ausgebaut. Während im
Bruderholz die Patienten sich die Duschen auf dem Gang teilen müssen, verfügt
das Spital Laufen über modernste ausgebaute Zimmer mit eigenen Nasszellen.



11 EIN GESUNDHEITSZENTRUM BETREIBEN STATT NUR MIETEN.

Das Feningerspital ist als Stiftung aus dem letzten Willen des Joseph Conrad
Gabriel Feninger hervorgegangen. Das Spital wurde damals allen Gemeinden des
Amtsbezirks Laufen vermacht.

Die Gemeinden des Laufentals haben das Spital zusammen weiter ausgebaut und
betrieben und es beim Kantonsübertritt zusammen mit diesem testamentarisch
verankerten Zweck dem Kanton übergeben.



Auch in dem von der Bevölkerung 2019 gutgeheissenen Konsenspapier wurde dies
berücksichtigt:
«Für den Fall massiver Angebotsreduktionen sind die unentgeltliche Rückgabe der
Gebäulichkeiten und Grundstücke an die Laufentaler Gemeinden und/oder
finanzielle Abgeltungen zu prüfen».

Der Kanton hingegen foutiert sich um das Testament und den Volkswillen, spielt
die Laufentaler Gemeinden gegeneinander aus und will das dem Kanton gehörende
Land einzig an die Laufener Einwohner- und Stadtburger-Gemeinde übergeben

Durch diese Übergabe profitiert allein nur Laufen, die anderen Laufentaler
Gemeinden gehen leer aus. Hinzu kommt, dass die Baselbieter Bevölkerung aufgrund
der Mietkosten am neuen Standort sogar zuzahlen muss, weil das Grundstück nicht
mehr im Eigentum des Kantons ist! Das ist nicht in Ordnung.



12 WORTBRUCH MIT TRAGWEITE.

Über Jahrzehnte hat der Kanton Baselland und das KSBL der Laufentaler
Bevölkerung und seinen Vertretern immer wieder versichert, der Laufentalvertrag
gilt – wenn auch in modernisierter Form.
Als es im Januar 2022 vor dem Baselbieter Verfassungsgericht darum ging zu
diesem historischen Versprechen zu stehen, hat das KSBL und der Kanton
argumentiert, der Vertrag sei abgelaufen und gelte heute nicht mehr! Ein
Wortbruch den viele Laufentalerinnen und Laufentaler tief erschüttert hat und
nun zum Boomerang wird: Das vom KSBL forcierte Projekt beweist, dass man gar
nicht im Sinn hatte, den Laufentalvertrag zu erfüllen. In den Projektunterlagen
dazu wird der Laufentalvertrag nämlich mit keinem Wort erwähnt.



13 DER LAUFENTALVERTRAG GILT.

Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass der Vertrag weiterhin gilt. Das
Feningerspital in Laufen ist im Vertrag als zweckgebundenes Vermögen enthalten
(§107). Ausserdem gewährleistet §45 Abs. 2 des Vertrags den Bestand dieses
Spitals dauernd.
Selbst wenn das «Betreiben eines Spitals» heute auch als «Betreiben eines
Gesundheitszentrums» interpretiert werden kann, bleiben die Zweckbindung und die
Gewährleistungspflicht weiterhin bestehen.


Sogar im Fall, dass die Zweckbindung des Spitals bestritten wird, steht
zumindest die Zweckbindung des Landes als Ort zur Erbringung der
Gesundheitsleistungen nicht in Frage.
Dieses zweckgebundene Verwaltungsvermögen ohne Ersatz zu verschenken, kommt
nicht in Frage.


14 GEREGELTE VERHÄLTNISSE.

Das KSBL hat das Spital geschlossen und mit dem Abbau der Gesundheitsleistungen
begonnen, bevor alle politischen und juristische offenen Fragen geklärt sind.


Die Laufentaler Gemeinden haben den Kanton nachdrücklich darauf hingewiesen,
dass er den Abbau und die Schliessung auf eigenes Risiko vornimmt.

 Die Absicht des KSBL hinter diesem Vorgehen ist klar: Widerspruch gegen das
Vorgehen sollte verunmöglicht werden,
 indem man einfach vollendete Tatsachen schafft.

Wie mit dem Kanton ursprünglich vereinbart, sieht unsere Initiative vor, dass
der Leistungsumfang der Gesundheitsversorgung in einem verwaltungsrechtlichen
Vertrag als Zusatz zum Laufentalvertrag fixiert und für zukünftige
Angebotsveränderungen am Standort Laufen alle Einwohnergemeinden des Laufentals
einbezogen werden. Das schafft Klarheit und Rechtssicherheit und vermeidet
unnötige Konflikte.



15 DER GESCHICHTE RECHNUNG TRAGEN.

Das Feningerspital ist als Stiftung aus dem letzten Willen des Joseph Conrad
Gabriel Feninger entstanden. Der damalige Amtsbezirk Laufental hat im Februar
1869 die vorgesehene Pflicht zur Betreibung eines Spitals für die Armen aus
Feningers Testament gerne übernommen, zusammen mit dem dafür gestifteten
Vermögen aus Feningers Erbe.
Der Kanton hat das Spital beim Kantonswechsel übernommen, wohlwissend, dass das
Land und das Spital, das auf dem Land steht, beide zweckgebunden sind an den
letzten grosszügigen Willen von Joseph Feninger:
Joseph Conrad Gabrel Feninger


Unlängst wurde, begleitet von lokaler und kantonaler Prominenzen, die
Feninger-Strasse festlich eingeweiht – nun stampft man Feningers Testament in
Grund und Boden.

Welchen Sinn haben Testamente, wenn sich der Kanton einfach so darüber
hinwegsetzen kann? Welchen Wert haben unsere Traditionen und unsere
schweizerische Geschichte, wenn sie aus kurzfristigen wirtschaftlichen Motiven
einfach ignoriert und totgeschwiegen werden sollen?



16 S’BASELBIET HALTET WORT!

Das Laufental wurde 1994 vom Kanton Baselland mit dem Versprechen willkommen
geheissen, dass der dauernde Bestand des Feningerspitals gewährleistet ist. Noch
während der Laufental-Abstimmung haben Stimmbürger nachgefragt: Was bedeutet
«dauernd»? Darauf hat die damalige Regierung nochmals bekräftigt «dauernd heisst
dauernd».
Wenn das Wort des Kanton Basellandschaft seinen Wert nicht verlieren soll und
wenn jede Baselbieterin und jeder Baselbieter – und Menschen anderer Kantone –
weiterhin dem Wort unserer Regierung vertrauen können sollen, sollte der Kanton
Baselland nicht das dauerhaft versprochene Spital durch ein paar wenige
ambulante Gesundheitsleistungen in einem Einkaufszentrum ersetzen.


Die Strategie der Regierung schadet der Glaubwürdigkeit des Baselbiets auf
Bundesebene und stellt jede Zusicherung und jedes Versprechen in Frage, die das
Volk von seiner Regierung erhält.

Viele Laufentalerinnen und Laufentaler haben das Baselbieter Lied nicht in der
Schule gelernt. Eine Strophe aber ist uns bestens im Ohr:

Doch tuesch ihn öppe froge, „Wit är für s Rächt ystoh?“,
do haisst s nit, dass me luege well, do säge alli „jo“


DORUM JO – S’BASELBIET HALTET WORT!




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