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Startseite > Wirtschaft

'''Wirtschaft''' oder '''Ökonomie''' ist die Gesamtheit aller und Handlungen,
die der Befriedigung der dienen. Zu den wirtschaftlichen Einrichtungen gehören ,
und , zu den Handlungen des Wirtschaftens , , , , Umlauf, Verteilung und von .
Solche Zusammenhänge bestehen zum Beispiel auf , , , und Ebene.


BEGRIFF

Das Wort ''Wirtschaft'' wird von ''Wirt'' im Sinne von ''Gastgeber'' und
''bewirten'' abgeleitet. Das Fremdwort Ökonomie leitet sich von altgriech. ab,
das aus ''oikos'' (?Haus?, ?Haushalt?) und ''nemein'' (?zuweisen?/?einteilen?)
gebildet ist und die Tätigkeit des ''oikonomos'', des ''Haushälters'' (zugleich
weibliche Form) bezeichnet. Davor bezeichnete ?Ökonomie? vornehmlich die , .


GRUNDLAGEN

Unter werden alle menschlichen Aktivitäten verstanden, die mit dem Ziel einer
bestmöglichen Bedürfnisbefriedigung planmäßig und über knappe Ressourcen
entscheiden. Die Notwendigkeit zu Wirtschaften ergibt sich aus der der
einerseits und der Unbegrenztheit der menschlichen Bedürfnisse andererseits.
Grundlegender Untersuchungsgegenstand der ist die Frage, was wie () und für wen
() produziert wird.


ORGANISATION


WIRTSCHAFTSFORMEN

Der Begriff ?Wirtschaftsform? (auch ?-weise? oder ?-typ?) bezeichnet die
strategie (Art und Weise des Lebensunterhaltes), die daraus resultierende und
die , unter denen produziert wird.

Dient das Wirtschaften weitestgehend der ).

Demgegenüber stehen die Wirtschaftsformen, die vorwiegend vom geprägt werden.
Sie werden auch en genannt. Ihre Entwicklung hat zu den modernen,
Wirtschaftssystemen geführt.


WIRTSCHAFTSSYSTEME

Es bestehen eine Reihe von en; als ihre wesentlichen Formen gelten und .

Die politische und rechtliche Form, die den Rahmen für die wirtschaftlichen
Tätigkeiten innerhalb einer Wirtschaft vorgibt, wird als bezeichnet.

Die folgenden Ausprägungen von Wirtschaftsordnungen (neben denen es jedoch noch
weitere, weniger bekannte, Systeme gibt) haben von oben nach unten eine
zunehmende :

 * (prä-staatliche / staatenlose Wirtschaftsformen, Jäger- und
   Sammlergesellschaften, Ackerbauern und Viehzüchter, ,
   Solidarwirtschaftssysteme)
 * (basierend auf dem klassischen bzw. )
 * (basierend auf dem und dem Konzept von )
 * Marktwirtschaft mit ()
 * (inkl. )


WIRTSCHAFT NACH GEOGRAPHIE

Traditionellerweise wird zwischen der (nationalen) und der (der Gesamtheit der
internationalen Wirtschaftsbeziehungen) unterschieden. Zunehmende Bedeutung
erhalten transnationale Wirtschaftsräume. Einer ihrer wichtigsten Vertreter ist
der ; daneben ist infolge der die ganze Welt ein Wirtschaftsraum.

Die nationalen Wirtschaften unterscheiden sich deutlich und sind daher in
jeweiligen Artikeln dargestellt:
Weitere Artikel über die en einzelner en finden sich in der

 * .


WIRTSCHAFTSBEREICHE

Die teilt die Wirtschaft in en ein. Dies findet seine Grundlage in der der
Volkswirtschaftslehre.

Weiterhin wird die Wirtschaft in '' (kurz ''NACE'').


WIRTSCHAFTSPOLITIK



 ist die Gesamtheit aller politischen, vor allem staatlichen Bestrebungen, Handlungen und Ma�nahmen, die darauf abzielen, den Ablauf des Wirtschaftsgeschehens in einem Gebiet oder Bereich zu ordnen, zu beeinflussen, zu gestalten oder unmittelbar festzulegen.


Die Wissenschaft der Wirtschaftspolitik ist die .



Die Wirtschaftspolitik wird meist in , und unterteilt.

 * Zur Ordnungspolitik zählt die .
 * Zur Strukturpolitik gehören Infrastrukturpolitik, und sektorale
   Strukturpolitik.
 * Zur Prozesspolitik gehören , , , , , .


WIRTSCHAFTSBEZOGENE DISZIPLINEN


WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT

Die en (auch ''Ökonomik'') beschäftigen sich auch mit der wissenschaftlichen
Untersuchung der Wirtschaft. Traditionell werden hier und unterschieden.

Die ist eine Brückendisziplin zwischen den Wirtschaftswissenschaften und der
Geschichtswissenschaft. Sie untersucht die historische Wirtschaftsentwicklung im
Zusammenhang mit anderen Kulturveränderungen.

Die Wirtschaftswissenschaften haben eine Reihe von n hervorgebracht. Wichtige
Wirtschaftstheorien sind (chronologisch nach Entstehungszeitraum):

 * (unter anderem , , , und )
 * (unter anderem , , )
 * (unter anderem , )
 * (unter anderem , und )
 * (unter anderem und )
 * (zurückgehend auf )
 * (unter anderem )


WIRTSCHAFTSRECHT

Das ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und
öffentlich-rechtlichen en und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die
Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im
Verhältnis zum Staat einwirkt und ist der Oberbegriff für das Recht des
Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.

Das Wirtschaftsrecht besteht aus drei Elementen: , und .

Teilweise hinzugezählt wird auch das , also die Rechtsvorschriften gegen .


WIRTSCHAFTSSOZIOLOGIE

Die befasst sich mit der Analyse der Wirtschaft und der
Wirtschaftswissenschaften. Themen sind spezifische Aspekte und Subfunktionen des
Wirtschaftssystems wie z. B. die Netzwerkbildung, die Dynamik von Märkten
abseits von auf basierenden Modellen und die Folgen von beim Verbraucher.


SONSTIGES

 * Die beschäftigt sich mit der Vermittlung von Wissen und aus dem Gebiet der
   Ökonomie.
 * Der berichtet über Vorgänge in der Wirtschaft und setzt sich mit diesen
   auseinander.
 * Die reflektiert über die theoretischen und praktischen Grundlagen der
   Wirtschaft und ihrer Wissenschaften.
 * Die befasst sich mit der von Wirtschaftssystemen, ethischem Handeln der
   Wirtschaftssubjekte (siehe ) oder auch mit der Wertfreiheit der Ökonomik.
 * Die untersucht die historische Entwicklung von Volkswirtschaften und die
   darunterliegenden .


SIEHE AUCH


LITERATUR

 * Volker Happe, , : ''Das Wirtschaftslexikon. Begriffe ? Zahlen ?
   Zusammenhänge''. 3., aktualisierte und erweiterte Auflage. Dietz, Bonn 2017,
   ISBN 978-3-8012-0473-0 (mit Zeittafeln zum wirtschaftspolitischen Geschehen
   in der BRD (1945?2016) und in der DDR (1945?1990)).


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Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der
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