www.insolvenzbekanntmachungen.de
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nach unten INSOLVENZBEKANNTMACHUNGEN Inhalt Fußzeile STARTSEITE Auf dieser Internetseite nehmen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen vor, die nach der Insolvenzordnung vorgeschrieben sind. Aufgrund der Anpassung des Insolvenzportals an eine Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsBekV) sowie zur Anbindung an das europäische Justizportal ist eine Umstellung des Portals erforderlich. Diese vollzieht sich in mehreren Phasen. Verfahren, die ab dem 01.01.2018 bei Gericht eingegangen sind und / oder Verfahren mit einem Jahrgangsaktenzeichen aus 2018 oder jünger finden Sie unter neu.insolvenzbekanntmachungen.de Als weitere Informationen zu diesem Portal stehen Ihnen eine -Datei mit Informationen zur Suche, sowie eine -Datei mit FAQs zum Herunterladen zur Verfügung. Verfahren, die bis zum 31.12.2017 bei Gericht eingegangen sind und / oder Verfahren mit einem Jahrgangsaktenzeichen aus 2017 oder früher finden Sie unter alt.insolvenzbekanntmachungen.de Als weitere Informationen zu diesem Portal stehen Ihnen eine -Datei mit Informationen zur Suche, sowie eine -Datei mit FAQs zum Herunterladen zur Verfügung. -------------------------------------------------------------------------------- WICHTIGER HINWEIS: Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz warnen im Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen. Es sind verschiedene Konstellationen bekannt geworden, in denen zur Zahlung von angeblichen Gebühren und Kosten in Zusammenhang mit kurz zuvor veröffentlichten Eintragungen in gerichtlichen Registern aufgefordert wurde. Hierbei werden sowohl geschützte Domain-Namen verwendet (z. B. www.handelsregisterbekanntmachungen.de, www.insolvenzbekanntmachungen.de, etc.) als auch durch die Gestaltung des Schreibens der Eindruck erweckt, es handele sich um eine gerichtliche Rechnung. Es sind zudem Fälle bekannt geworden, in denen Firmen eine Rechnung für eine Eintragung in ein privates Register übersandt haben und hierbei vorgetäuscht wurde, es handele sich um das offizielle Register. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare und enthalten zum Teil auch einen Warnhinweis, der diesem nachempfunden ist. Zu erkennen sind diese Schreiben in einigen Fällen daran, dass dort falsche E-Mail-Anschriften angegeben sind. Öffentliche Stellen verfügen über eigene Domains und verwenden keine privaten E-Mailprovider. E-Mail-Anschriften der Gerichte sind meist durch länderspezifische Anschriften wie z. B. .nrw.de, .bayern.de, etc. gekennzeichnet. Auch sind Gerichte nicht über Sonderrufnummern oder Mobiltelefone erreichbar. Solche Schreiben und Zahlungsaufforderungen entfalten für sich allein keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet. Die Ablehnung dieser Angebote hat keine Auswirkungen auf die Rechtswirkung der amtlichen Veröffentlichungen. Gerichte werden auch niemals telefonisch zur Zahlung von Gebühren oder Kosten auffordern. Die Abrechnungen erfolgen ausschließlich über Justizkassen oder direkt über die Justizbehörden. Wenden Sie sich in Zweifelsfragen an das zuständige Gericht, das Sie über https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche ermitteln können. OFT GENUTZTE SEITEN * Startseite * Impressum * Rechtliche Hinweise * Datenschutzhinweise * Kontakt * Barrierefreiheit * Version ServiceCenter 0211 837 1917 redaktion@justiz.de nach oben