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INSOLVENZBEKANNTMACHUNGEN


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Auf dieser Internetseite nehmen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik
Deutschland die Bekanntmachungen vor, die nach der Insolvenzordnung
vorgeschrieben sind.

Aufgrund der Anpassung des Insolvenzportals an eine Änderung der Verordnung zu
öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsBekV) sowie
zur Anbindung an das europäische Justizportal ist eine Umstellung des Portals
erforderlich. Diese vollzieht sich in mehreren Phasen.



Verfahren, die ab dem 01.01.2018 bei Gericht eingegangen sind und / oder
Verfahren mit einem Jahrgangsaktenzeichen aus 2018 oder jünger finden Sie unter

neu.insolvenzbekanntmachungen.de

Als weitere Informationen zu diesem Portal stehen Ihnen eine -Datei mit
Informationen zur Suche, sowie eine -Datei mit FAQs zum Herunterladen zur
Verfügung.



Verfahren, die bis zum 31.12.2017 bei Gericht eingegangen sind und / oder
Verfahren mit einem Jahrgangsaktenzeichen aus 2017 oder früher finden Sie unter

alt.insolvenzbekanntmachungen.de

Als weitere Informationen zu diesem Portal stehen Ihnen eine -Datei mit
Informationen zur Suche, sowie eine -Datei mit FAQs zum Herunterladen zur
Verfügung.


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WICHTIGER HINWEIS:

Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz warnen im Zusammenhang mit den Onlinediensten und
Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder vor – teilweise
irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von
Justizbehörden stammen.

Es sind verschiedene Konstellationen bekannt geworden, in denen zur Zahlung von
angeblichen Gebühren und Kosten in Zusammenhang mit kurz zuvor veröffentlichten
Eintragungen in gerichtlichen Registern aufgefordert wurde. Hierbei werden
sowohl geschützte Domain-Namen verwendet (z. B.
www.handelsregisterbekanntmachungen.de, www.insolvenzbekanntmachungen.de, etc.)
als auch durch die Gestaltung des Schreibens der Eindruck erweckt, es handele
sich um eine gerichtliche Rechnung.

Es sind zudem Fälle bekannt geworden, in denen Firmen eine Rechnung für eine
Eintragung in ein privates Register übersandt haben und hierbei vorgetäuscht
wurde, es handele sich um das offizielle Register.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger
dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare und
enthalten zum Teil auch einen Warnhinweis, der diesem nachempfunden ist.

Zu erkennen sind diese Schreiben in einigen Fällen daran, dass dort falsche
E-Mail-Anschriften angegeben sind. Öffentliche Stellen verfügen über eigene
Domains und verwenden keine privaten E-Mailprovider. E-Mail-Anschriften der
Gerichte sind meist durch länderspezifische Anschriften wie z. B. .nrw.de,
.bayern.de, etc. gekennzeichnet. Auch sind Gerichte nicht über Sonderrufnummern
oder Mobiltelefone erreichbar.

Solche Schreiben und Zahlungsaufforderungen entfalten für sich allein keinerlei
Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird
hierdurch nicht begründet. Die Ablehnung dieser Angebote hat keine Auswirkungen
auf die Rechtswirkung der amtlichen Veröffentlichungen.

Gerichte werden auch niemals telefonisch zur Zahlung von Gebühren oder Kosten
auffordern. Die Abrechnungen erfolgen ausschließlich über Justizkassen oder
direkt über die Justizbehörden.

Wenden Sie sich in Zweifelsfragen an das zuständige Gericht, das Sie über
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche ermitteln können.

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