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DIE STRAFRECHTSKANZLEI DIETRICH IN BERLIN

Die Kanzlei in der Wiener Str. 7


RECHTS­ANWALT UND FACH­ANWALT FÜR STRAF­RECHT AUS BERLIN

Herzlich willkommen auf der Internet­seite der Straf­rechts­kanz­lei Dietrich
aus Berlin-Kreuzberg. Rechts­anwalt Steffen Dietrich ist Fachanwalt für
Strafrecht.
Er ist bereits seit vielen Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig.
Rechtsanwalt Dietrich tritt in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit als
Verteidiger auf.

 * 030 / 609 857 413
 * auskunft@anwalt-strafrecht.berlin


STRAF­VERTEI­DIGUNG AUS LEIDEN­SCHAFT

Für Rechtsanwalt Dietrich setzt die anwaltliche Tätigkeit ein hohes Maß an
Spezialisierung voraus. Nur so kann gewährleistet werden, den berechtigten
Ansprüchen seiner Mandanten gerecht zu werden. Deshalb hat sich Rechtsanwalt
Dietrich bewusst dagegen entschieden, Mandanten auf unterschiedlichsten
Rechtsgebieten zu vertreten. Er beschränkt seine Tätigkeit auf die
Strafverteidigung.

Mehr zu Rechtsanwalt Dietrich



DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK

Niemand ist davor geschützt, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zu
werden, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt zu bekommen oder
gar verhaftet zu werden. Ermittlungsmethoden wie z.B. die Wohnungsdurchsuchung
oder die Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume stellen einen erheblichen Eingriff in
Ihre Privatsphäre dar. Als Beschuldigter haben Sie verschiedene Rechte, die Sie
kennen und in Anspruch nehmen sollten. Zu Ihren wichtigsten Rechten als
Beschuldigter gehören insbesondere Ihr Schweigerecht und Ihr Recht sich von
einem Rechtsanwalt verteidigen zu lassen. Auch besteht das Recht für einen
Beschuldigten das Recht, über einen Verteidiger umfassend Einsicht in die
Ermittlungsakte zu erhalten.


SCHWEIGEN IST KEIN SCHULDEINGESTÄNDNIS



Jeder im Strafrecht erfahrene Rechtsanwalt wird Ihnen empfehlen, gegenüber der
Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht keine Aussage ohne vorherige
Rücksprache mit Ihrem Verteidiger zu machen. Es besteht für Sie als
Beschuldigter keine Verpflichtung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden
inhaltliche Angaben zu tätigen. 

Auch darf ein Schweigen weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft
oder vom Gericht negativ bewertet werden. Eine von Ihnen aber irrtümlich
abgegebene Erklärung wird, auch nach entsprechender Korrektur, später
voraussichtlich nachteilig ausgelegt werden.


DIE BESTE VERTEIDIGUNGSSTRATEGIE NACH AKTENEINSICHT



Die beste Verteidigungsstrategie im Strafverfahren kann regelmäßig erst nach
Akteneinsicht bestimmt werden. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann beurteilt
werden, welche Umstände als belastend und entlastend durch die
Strafverfolgungsbehörden bewertet werden. Deshalb sollte erst nach Auswertung
der Ermittlungsakte eine inhaltliche Einlassung durch den Strafverteidiger
erfolgen. Nur so wird gewährleistet, dass das für Sie beste Ergebnis erreicht
werden kann.


HILFE BEIM FACHANWALT FÜR STRAFRECHT



Gemäß § 137 StPO haben Sie das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens der
Hilfe eines Rechtsanwaltes als Verteidiger zu bedienen. Ihr Verteidiger darf bei
jeder Vernehmung durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Gericht aufgrund
einer Vorladung als Beschuldigter anwesend sein. Auch kann er für Sie
schriftliche Einlassungen abgeben.


KOSTENFREIES KONTAKTGESPRÄCH



Sollten Sie weitere Fragen haben oder einen Strafverteidiger suchen, vereinbaren
Sie gerne unter oben angegebenen Kontaktdaten einen Besprechungstermin mit
Rechtsanwalt Dietrich.
In dringenden Fällen, wie z. B. bei einer Verhaftung oder Durchsuchung, zögern
Sie nicht, außerhalb der Öffnungszeiten der Strafrechtskanzlei Dietrich die oben
angegebene Notrufnummer anzurufen.

Für Rechtsanwalt Dietrich ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinem
Mandanten eine wichtige Voraussetzung im Rahmen einer effektiven Verteidigung.
Nur wenn ein ungestörter Austausch zwischen Mandanten und Verteidiger möglich
ist, lässt sich häufig ein positives Ergebnis erzielen. 

Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, bietet Ihnen
deshalb Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit eines kostenfreien
Kontaktgesprächs.

Nach diesem Gespräch können Sie Rechtsanwalt Dietrich mit Ihrer Verteidigung
beauftragen.




SCHWERPUNKTE UNSERER TÄTIGKEIT

Rechtsanwalt Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht. Zu den Schwerpunkten von
Rechtsanwalt Dietrich zählen insbesondere die Strafvorschriften das allgemeine
Strafrecht aus dem Strafgesetzbuch (StGB). Rechtsanwalt Dietrich verteidigt Sie
im Sexualstrafrecht. Weiterhin übernimmt Rechtsanwalt Dietrich Ihre
Verteidigung, wenn Ihnen ein verbotener Umgang mit Substanzen oder ein
Verkehrsrechtsverstoß vorgeworfen wird.

STRAFTATEN NACH DEM STGB

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dietrich und Rechtsanwalt Kyselka ist
insbesondere die Verteidigung gegen Tatvorwürfe aus dem Strafgesetzbuch (StGB). 

SEXUALSTRAFRECHT

Rechtsanwalt Dietrich und Rechtsanwalt Kyselka sind seit vielen Jahren auf die
Verteidigung im Sexualstrafrecht spezialisiert. Zum Sexualstrafrecht zählen
insbesondere der sexuelle Missbrauch, die Vergewaltigung, die sexuelle Nötigung,
der Exhibitionismus, die Erregung eines öffentlichen Ärgernisses, die
Kinderpornografie gem. § 184b StGB, die Jugendpornografie § 184c StGB.

VERBOTENER UMGANG MIT SUBSTANZEN

Verteidigung gegen Tatvorwürfe aus dem Betäubungsmittelstrafrecht /
Drogenstrafrecht (BtMG), dem Cannabiskonsumgesetz (KCanG) dem Arzneimittelgesetz
(AMG) und dem Anti Doging Gesetz (AntiDopG).

Mehr zu Straftaten nach dem StGB
Mehr zum Sexualstrafrecht
Mehr zum verbotenen Umgang mit Substanzen

STRAFTATEN NACH DEM STGB

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dietrich und Rechtsanwalt Kyselka ist
insbesondere die Verteidigung gegen Tatvorwürfe aus dem Strafgesetzbuch (StGB). 

Mehr zu Straftaten nach dem StGB

SEXUALSTRAFRECHT

Rechtsanwalt Dietrich und Rechtsanwalt Kyselka sind seit vielen Jahren auf die
Verteidigung im Sexualstrafrecht spezialisiert. Zum Sexualstrafrecht zählen
insbesondere der sexuelle Missbrauch, die Vergewaltigung, die sexuelle Nötigung,
der Exhibitionismus, die Erregung eines öffentlichen Ärgernisses, die
Kinderpornografie gem. § 184b StGB, die Jugendpornografie § 184c StGB.

Mehr zum Sexualstrafrecht

VERBOTENER UMGANG MIT SUBSTANZEN

Verteidigung gegen Tatvorwürfe aus dem Betäubungsmittelstrafrecht /
Drogenstrafrecht (BtMG), dem Cannabiskonsumgesetz (KCanG) dem Arzneimittelgesetz
(AMG) und dem Anti Doging Gesetz (AntiDopG).

Mehr zum verbotenen Umgang mit Substanzen

VERKEHRSSTRAFRECHT

Verkehrsrechtliche Vorwürfe wie die Unfallflucht / Fahrerflucht, das Fahren ohne
Fahrerlaubnis und die Trunkenheitsfahrt (Alkohol oder Drogen am Steuer) können
neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch zu führerscheinrechtlichen
Maßnahmen führen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist und das
Fahrverbot sind typische Folgen eines verkehrsrechtlichen Vorwurfs.

JUGENDSTRAFRECHT

Eine langjährige Erfahrung hat Rechtsanwalt Dietrich auch im Jugendstrafrecht.
Im Jugendstrafrecht gelten für junge Beschuldigte besondere Vorschriften.
Das Jugendstrafrecht regelt, wie auf etwaiges strafrechtlich relevantes
Verhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu reagieren ist. Das
Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt insbesondere die Art und Weise des
Jugendstrafverfahrens und schreibt etwaige Sanktionsmöglichkeiten vor.

BESONDERE VERFAHREN

Rechtsanwalt Dietrich verfügt über eine jahrelange Erfahrung in dem Verfahren
von Gnadengesuchen und im Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen. Weitere
Informationen finden Sie unter Gnadengesuche und Wiederaufnahme.

Mehr zum Verkehrsstrafrecht
Mehr zum Jugendstrafrecht
Mehr zu besonderen Verfahren

VERKEHRSSTRAFRECHT

Verkehrsrechtliche Vorwürfe wie die Unfallflucht / Fahrerflucht, das Fahren ohne
Fahrerlaubnis und die Trunkenheitsfahrt (Alkohol oder Drogen am Steuer) können
neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch zu führerscheinrechtlichen
Maßnahmen führen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist und das
Fahrverbot sind typische Folgen eines verkehrsrechtlichen Vorwurfs.

Mehr zum Verkehrsstrafrecht

JUGENDSTRAFRECHT

Eine langjährige Erfahrung hat Rechtsanwalt Dietrich auch im Jugendstrafrecht.
Im Jugendstrafrecht gelten für junge Beschuldigte besondere Vorschriften.
Das Jugendstrafrecht regelt, wie auf etwaiges strafrechtlich relevantes
Verhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu reagieren ist. Das
Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt insbesondere die Art und Weise des
Jugendstrafverfahrens und schreibt etwaige Sanktionsmöglichkeiten vor.

Mehr zum Jugendstrafrecht

BESONDERE VERFAHREN

Rechtsanwalt Dietrich verfügt über eine jahrelange Erfahrung in dem Verfahren
von Gnadengesuchen und im Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen. Weitere
Informationen finden Sie unter Gnadengesuche und Wiederaufnahme.

Mehr zu besonderen Verfahren



NEUE REFERENZEN

Um Ihnen einen Überblick über die von Rechtsanwalt Dietrich bearbeiteten Fälle
zu verschaffen, stellen wir Ihnen einige hier vor.


FACHANWALT STRAFRECHT: VERGEWALTIGUNG


20. AUGUST 2024: STRAFVERFAHREN WEGEN VERGEWALTIGUNG – FREISPRUCH IN DER
HAUPTVERHANDLUNG

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen
Vergewaltigung gemäß § 177 StGB nachdem er von einer weiblichen Person angezeigt
worden war. Unser Mandant war als Kellner in einer Bar in Berlin-Kreuzberg
angestellt, wo er die Frau kennenlernte. Nachdem sich unser Mandant und die Frau
den Abend über gut verstanden hatten, bat die Frau unseren Mandanten, sie zu
massieren. Dies tat unser Mandant sodann auch gleich in einem Nebenraum der Bar.
Gegenüber der Polizei gab die Frau an, unser Mandant sei während der Massage
dann gegen ihren Willen in sie eingedrungen. Als unser Mandant durch die Polizei
über den Tatvorwurf unterrichtet wurde, bestritt er, mit der Anzeigenerstatterin
Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Im Rahmen einer DNA-Auswertung wurde jedoch
festgestellt, dass sich Sperma unseres Mandanten im Genitalbereich der
Anzeigenerstatterin befunden hat.
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FACHANWALT STRAFRECHT: KÖRPERVERLETZUNG


16. AUGUST 2024: EX-LEBENSGEFÄHRTIN ERHEBT VORWURF DER KÖRPERVERLETZUNG –
STRAFVERFAHREN MANGELS TATNACHWEISES EINGESTELLT

Die ehemalige Lebensgefährtin unseres Mandanten hatte gegen unseren Mandanten
Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Sie sagte aus, dass unser Mandant sie
während eines Streits als „Schlampe“ beleidigt hatte. Auch soll er sie grundlos
getreten und ihre Hand absichtlich in der Fahrertür seines Fahrzeugs eingeklemmt
haben, wodurch sie Schwellungen am Finger erlitt. Die ehemalige Lebensgefährtin
hatte gegenüber der Polizei auch ausgesagt, dass unser Mandant sie in der
Vergangenheit bereits öfter geschlagen und gewürgt hatte und sie nun endlich den
Mut gefasst hatte, ihn anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelte
gegen unseren Mandanten daher wegen Körperverletzung, weshalb unser Mandant
Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat.[nbsp]
Weiterlesen »


FACHANWALT STRAFRECHT: LADENDIEBSTAHL


14. AUGUST 2024: VORWURF DES DIEBSTAHLS IN EINEM BAUMARKT – STRAFVERFAHREN OHNE
AUFLAGE EINGESTELLT

Unser Mandant war in einem Baumarkt in Berlin-Wedding von einem Ladendetektiv
dabei beobachtet worden, wie er ein Werkzeug in den Ärmel seiner Jacke steckte.
Als er von dem Ladendetektiv dazu aufgefordert wurde, mit in das Büro zu kommen,
soll unser Mandant das Werkzeug schlagartig weggeschmissen und die Flucht
ergriffen haben. Das Bauhaus erstattete im Anschluss Anzeige wegen
Ladendiebstahls.[nbsp]
Weiterlesen »
Zu allen Referenzen



AKTUELLE URTEILE

Aktuelle Entscheidungen aus dem Strafrecht finden Sie hier:


ANWALT FÜR STRAFRECHT: MORD


RATTENGIFT ALS MORDWAFFE

Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des
tabestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und dass
er ihn billigend in Kauf nimmt.
Weiterlesen »


ANWALT FÜR STRAFRECHT: SCHWERER RAUB UND GEFÄHRLICHE KÖRPERVERLETZUNG


WEGNAHME DES HANDYS ALS DENKZETTEL

Für die Aneignungsabsicht ist es notwendig, dass der Täter die Sache körperlich
oder wirtschaftlich seinem Vermögen einverleiben will, auch wenn dies nur
vorübergehend der Fall ist.
Weiterlesen »


ANWALT FÜR STRAFRECHT: VERSUCHTER MORD


RÜCKTRITT BEIM MORD

Bei der Bewertung einer freiwilligen Vollendungsverhinderung beim beendeten
Versuch ist es entscheidend, ob der Täter „Herr seiner Entschlüsse“ bleibt.
Weiterlesen »
Zu allen Urteilen



BEWERTUNGEN UNSERER MANDANTEN

Stolz sind wir auf die zahlreichen positiven Bewertungen unserer Mandanten.

Herr Dietrich löst Fälle mit einer großen Portion Sachverstand und Pragmatismus,
jegliche Rückfragen werden beantwortet. Man fühlt sich hier in der sehr gut
aufgehoben! Z. C.

Weiterlesen »


HERVORRAGENDE ARBEIT



Ich möchte mich ganz herzlich für die hervorragende Arbeit beim Herrn Dietrich,
und seinem ganzen Team bedanken. Er ist einer der besten Anwälte in Deutschland
und ist sein Geld auf jeden Fall wert. Kann ich nur weiterempfehlen! A. Z.

Weiterlesen »


STRAFVERTEIDIGER MIT EXTREM VIEL SACHVERSTAND EMPATHIE UND KLARHEIT



Herr Dietrich ist ein Strafverteidiger mit extrem viel Sachverstand, Empathie
und Klarheit. Ich rechnete mit keiner geringen Strafe und bangte um meinen Job.
Herr Dietrich hat mich mit sehr viel Einfühlungsvermögen beruhigt. Er erklärte
mir in einem sehr ausführlichen Gespräch alle notwendigen Schritte und die
Strategie. Und so hat es Herr Dietrich geschafft, dass das […]

Weiterlesen »


TOLLER ANWALT, MENSCHLICH RESPEKTVOLL UND SEHR SACHLICH



ein sehr toller Anwalt sehr sehr menschlich respektvoll und sehr sachlich ein
Anwalt der komplett alles sofort erledigt und sehr Disziplin arbeitet und sehr
sehr nett ist ein Herz aus Gold ich danke diesen Anwalt dass er mir begegnet ist
und meine Sachen richtig gut erledigt hat Dankeschön Herr Dittrich S.G

Weiterlesen »


VIELEN DANK FÜR IHRE SCHNELLE UND KOMPETENTE UNTERSTÜTZUNG



Herr RA Dietrich und seine Kanzlei sind ein schnelles, gewissenhaftes und
überraschend menschliches Team! Ich war durch eine ungerechtfertigte
Anschuldigung auf die Unterstützung von Herrn Dietrich angewiesen und fühlte
mich vom ersten Anruf bis zur erfolgreichen Abwendung eines Verfahrens in besten
Händen. Mehr noch: ich fühlte mich verstanden und sehr gut aufgehoben. Vielen
Dank für […]

Weiterlesen »


EXPERTISE UND ENGAGEMENT



Herr Rechtsanwalt Dietrich hat mein Verfahren durch seine Expertise und
Engagement erfolgreich zur Einstellung gebracht.

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UNSERE ANWÄLTE

Rechtsanwalt Dietrich und Rechtsanwalt Kyselka sind Spezialisten in der
Strafverteidigung. Beide haben eine jahrelange Erfahrung.


STEFFEN DIETRICH

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Dietrich wurde 1976 in Berlin
geboren. 

Er studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und der
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. 

Während seines Studiums arbeitete Rechtsanwalt Dietrich für die
wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei Rödl Enneking & Partner in Berlin,
welche in das Netzwerk Rödl & Partner eingebunden ist. Rödl & Partner ist eine
der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland.

Nach einem längeren Auslandsaufenthalt in Australien absolvierte Rechtsanwalt
Dietrich in Berlin das Rechtsreferendariat. Dabei war er unter anderem in der
Rechtsanwaltskanzlei Dan Assan und Partner in Tel Aviv tätig, einer Kanzlei, die
sich neben dem deutsch-israelischen Wirtschaftsrecht auch auf dem Gebiet der
Menschenrechte engagiert und insbesondere Palästinenser bei der Durchsetzung
ihrer Rechte gegenüber dem israelischen Staat vertritt.

Weitere Informationen

Weiterhin war Rechtsanwalt Steffen Dietrich während seines Rechtsreferendariats
für die Kanzlei Dr. Wolff und Partner tätig. Dr. Wolff wurde in
Gesamtdeutschland bekannt, da er neben Mauerschützen auch den ehemaligen
Staatsratsvorsitzenden der Deutschen Demokratischen Republik, Herrn Erich
Honecker, verteidigt hat. Durch die Arbeit in der Kanzlei Dr. Wolff und Partner
wurde bei Rechtsanwalt Steffen Dietrich die Leidenschaft für das Strafrecht
geweckt. Er stellte fest, dass Strafverfolgungsbehörden nicht immer besonderen
Wert auf die Einhaltung von Rechten des Beschuldigten legen. 

Unmittelbar nach seiner Zulassung machte sich Herr Dietrich als Rechtsanwalt
selbständig.

Im Jahr 2006 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Thomas Krautzig die
Rechtsanwaltskanzlei Krautzig Dietrich Partner Rechtsanwälte, die in
Berlin-Pankow geschäftsansässig war. Rechtsanwalt Dietrich leitete in der
Kanzlei das strafrechtliche Dezernat.

Aufgrund der strafrechtlichen Spezialisierung gründete Rechtsanwalt Dietrich zu
Beginn des Jahres 2012 die Strafrechtskanzlei Dietrich in Berlin Kreuzberg.

Rechtsanwalt Dietrich verfügt auf dem Gebiet des Strafrechts inzwischen über
langjährige Berufserfahrung. Ihm wurde von der Rechtsanwaltskammer Berlin die
Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Einen Einblick in von ihm betreute aktuelle Gerichtsverfahren und die dort
erzielten Ergebnisse finden Sie hier.

Rechtsanwalt Dietrich ist Mitglied in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger
e.V.. In diesem Verein haben sich Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt
Strafrecht zusammengeschlossen. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
ist die älteste Strafverteidigervereinigung in Deutschland.

Weniger Informationen


HANS-CHRISTIAN KYSELKA

Rechtsanwalt Hans-Christian Kyselka wurde in Minden (Westfalen) geboren. Schon
sein Vater war als Rechtsanwalt und Strafverteidiger, überwiegend in Berlin und
Brandenburg, tätig.

Nach dem Abitur studierte Rechtsanwalt Kyselka Rechtswissenschaften an der
Humboldt-Universität zu Berlin mit einem auf die anwaltliche Tätigkeit
gerichteten Schwerpunkt. Das Studium schloss er mit dem ersten Staatsexamen ab
und ist berechtigt, zusätzlich den akademischen Grad Diplom-Jurist zu führen.

Anschließend wurde Rechtsanwalt Kyselka als Referendar in den juristischen
Vorbereitungsdienst beim Kammergericht in Berlin aufgenommen. Nach Stationen
unter anderem beim Landgericht Berlin, der Staatsanwaltschaft Berlin und dem
Kammergericht, schloss Rechtsanwalt Kyselka das Referendariat erfolgreich mit
dem zweiten Staatsexamen in Berlin ab.

Weitere Informationen

In beiden juristischen Prüfungen legte Rechtsanwalt Kyselka ein Prädikatsexamen
ab. Ein solches „Doppelprädikat“ konnten nach einer Studie des Soldan Instituts
nur rund 13 Prozent der Absolventen erreichen (Anwaltsblatt 2016, S. 401).

In der Strafrechtskanzlei Dietrich ist Rechtsanwalt Kyselka seit Anfang 2017
tätig.

Er ist Mitglied im Berliner Anwaltsverein, dem Deutschen Anwaltverein und in der
Vereinigung Berliner Strafverteidiger.

Weniger Informationen


WAS IST EIN FACHANWALT FÜR STRAFRECHT?

Rechtsanwalt Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht. Die Bezeichnung „Fachanwalt
für Strafrecht“ wird vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer an Rechtsanwälte
verliehen, die – ähnlich den Regelungen für Fachärzte – sowohl besondere
theoretische als auch besondere praktische Fähigkeiten im Bereich des
Strafrechts nachweisen können und ist somit Ausweis eines hohen Grades an
Spezialisierung im Bereich des Strafrechts.


IN WELCHEN RECHTSGEBIETEN GIBT ES FACHANWÄLTE?

Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ ist eine von derzeit 21
Fachanwaltsbezeichnungen, die in bestimmten Spezialgebieten des Rechts verliehen
wird. Zu den übrigen Rechtsgebieten zählen unter anderem das Medizinrecht, das
Informationstechnologierecht oder das Internationale Wirtschaftsrecht.

Weitere Informationen zum Thema Fachanwalt



DIE LAGE DER STRAFRECHTSKANZLEI



KONTAKT

Strafrechtskanzlei Dietrich
Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

 * 030 / 609 857 413
 * auskunft@anwalt-strafrecht.berlin

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