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Er ist bereits seit vielen Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Rechtsanwalt Dietrich tritt in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit als Verteidiger auf. * 030 / 609 857 413 * auskunft@anwalt-strafrecht.berlin STRAFVERTEIDIGUNG AUS LEIDENSCHAFT Für Rechtsanwalt Dietrich setzt die anwaltliche Tätigkeit ein hohes Maß an Spezialisierung voraus. Nur so kann gewährleistet werden, den berechtigten Ansprüchen seiner Mandanten gerecht zu werden. Deshalb hat sich Rechtsanwalt Dietrich bewusst dagegen entschieden, Mandanten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten zu vertreten. Er beschränkt seine Tätigkeit auf die Strafverteidigung. Mehr zu Rechtsanwalt Dietrich DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK Niemand ist davor geschützt, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zu werden, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt zu bekommen oder gar verhaftet zu werden. Ermittlungsmethoden wie z.B. die Wohnungsdurchsuchung oder die Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume stellen einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre dar. Als Beschuldigter haben Sie verschiedene Rechte, die Sie kennen und in Anspruch nehmen sollten. Zu Ihren wichtigsten Rechten als Beschuldigter gehören insbesondere Ihr Schweigerecht und Ihr Recht sich von einem Rechtsanwalt verteidigen zu lassen. Auch besteht das Recht für einen Beschuldigten das Recht, über einen Verteidiger umfassend Einsicht in die Ermittlungsakte zu erhalten. SCHWEIGEN IST KEIN SCHULDEINGESTÄNDNIS Jeder im Strafrecht erfahrene Rechtsanwalt wird Ihnen empfehlen, gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht keine Aussage ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Verteidiger zu machen. Es besteht für Sie als Beschuldigter keine Verpflichtung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden inhaltliche Angaben zu tätigen. Auch darf ein Schweigen weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht negativ bewertet werden. Eine von Ihnen aber irrtümlich abgegebene Erklärung wird, auch nach entsprechender Korrektur, später voraussichtlich nachteilig ausgelegt werden. DIE BESTE VERTEIDIGUNGSSTRATEGIE NACH AKTENEINSICHT Die beste Verteidigungsstrategie im Strafverfahren kann regelmäßig erst nach Akteneinsicht bestimmt werden. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann beurteilt werden, welche Umstände als belastend und entlastend durch die Strafverfolgungsbehörden bewertet werden. Deshalb sollte erst nach Auswertung der Ermittlungsakte eine inhaltliche Einlassung durch den Strafverteidiger erfolgen. Nur so wird gewährleistet, dass das für Sie beste Ergebnis erreicht werden kann. HILFE BEIM FACHANWALT FÜR STRAFRECHT Gemäß § 137 StPO haben Sie das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwaltes als Verteidiger zu bedienen. Ihr Verteidiger darf bei jeder Vernehmung durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Gericht aufgrund einer Vorladung als Beschuldigter anwesend sein. Auch kann er für Sie schriftliche Einlassungen abgeben. KOSTENFREIES KONTAKTGESPRÄCH Sollten Sie weitere Fragen haben oder einen Strafverteidiger suchen, vereinbaren Sie gerne unter oben angegebenen Kontaktdaten einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. In dringenden Fällen, wie z. B. bei einer Verhaftung oder Durchsuchung, zögern Sie nicht, außerhalb der Öffnungszeiten der Strafrechtskanzlei Dietrich die oben angegebene Notrufnummer anzurufen. Für Rechtsanwalt Dietrich ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinem Mandanten eine wichtige Voraussetzung im Rahmen einer effektiven Verteidigung. Nur wenn ein ungestörter Austausch zwischen Mandanten und Verteidiger möglich ist, lässt sich häufig ein positives Ergebnis erzielen. Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, bietet Ihnen deshalb Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit eines kostenfreien Kontaktgesprächs. Nach diesem Gespräch können Sie Rechtsanwalt Dietrich mit Ihrer Verteidigung beauftragen. SCHWERPUNKTE UNSERER TÄTIGKEIT Rechtsanwalt Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht. Zu den Schwerpunkten von Rechtsanwalt Dietrich zählen insbesondere die Strafvorschriften das allgemeine Strafrecht aus dem Strafgesetzbuch (StGB). Rechtsanwalt Dietrich verteidigt Sie im Sexualstrafrecht. Weiterhin übernimmt Rechtsanwalt Dietrich Ihre Verteidigung, wenn Ihnen ein verbotener Umgang mit Substanzen oder ein Verkehrsrechtsverstoß vorgeworfen wird. STRAFTATEN NACH DEM STGB Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dietrich und Rechtsanwalt Kyselka ist insbesondere die Verteidigung gegen Tatvorwürfe aus dem Strafgesetzbuch (StGB). SEXUALSTRAFRECHT Rechtsanwalt Dietrich und Rechtsanwalt Kyselka sind seit vielen Jahren auf die Verteidigung im Sexualstrafrecht spezialisiert. Zum Sexualstrafrecht zählen insbesondere der sexuelle Missbrauch, die Vergewaltigung, die sexuelle Nötigung, der Exhibitionismus, die Erregung eines öffentlichen Ärgernisses, die Kinderpornografie gem. § 184b StGB, die Jugendpornografie § 184c StGB. VERBOTENER UMGANG MIT SUBSTANZEN Verteidigung gegen Tatvorwürfe aus dem Betäubungsmittelstrafrecht / Drogenstrafrecht (BtMG), dem Cannabiskonsumgesetz (KCanG) dem Arzneimittelgesetz (AMG) und dem Anti Doging Gesetz (AntiDopG). Mehr zu Straftaten nach dem StGB Mehr zum Sexualstrafrecht Mehr zum verbotenen Umgang mit Substanzen STRAFTATEN NACH DEM STGB Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dietrich und Rechtsanwalt Kyselka ist insbesondere die Verteidigung gegen Tatvorwürfe aus dem Strafgesetzbuch (StGB). Mehr zu Straftaten nach dem StGB SEXUALSTRAFRECHT Rechtsanwalt Dietrich und Rechtsanwalt Kyselka sind seit vielen Jahren auf die Verteidigung im Sexualstrafrecht spezialisiert. Zum Sexualstrafrecht zählen insbesondere der sexuelle Missbrauch, die Vergewaltigung, die sexuelle Nötigung, der Exhibitionismus, die Erregung eines öffentlichen Ärgernisses, die Kinderpornografie gem. § 184b StGB, die Jugendpornografie § 184c StGB. Mehr zum Sexualstrafrecht VERBOTENER UMGANG MIT SUBSTANZEN Verteidigung gegen Tatvorwürfe aus dem Betäubungsmittelstrafrecht / Drogenstrafrecht (BtMG), dem Cannabiskonsumgesetz (KCanG) dem Arzneimittelgesetz (AMG) und dem Anti Doging Gesetz (AntiDopG). Mehr zum verbotenen Umgang mit Substanzen VERKEHRSSTRAFRECHT Verkehrsrechtliche Vorwürfe wie die Unfallflucht / Fahrerflucht, das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Trunkenheitsfahrt (Alkohol oder Drogen am Steuer) können neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch zu führerscheinrechtlichen Maßnahmen führen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist und das Fahrverbot sind typische Folgen eines verkehrsrechtlichen Vorwurfs. JUGENDSTRAFRECHT Eine langjährige Erfahrung hat Rechtsanwalt Dietrich auch im Jugendstrafrecht. Im Jugendstrafrecht gelten für junge Beschuldigte besondere Vorschriften. Das Jugendstrafrecht regelt, wie auf etwaiges strafrechtlich relevantes Verhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu reagieren ist. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt insbesondere die Art und Weise des Jugendstrafverfahrens und schreibt etwaige Sanktionsmöglichkeiten vor. BESONDERE VERFAHREN Rechtsanwalt Dietrich verfügt über eine jahrelange Erfahrung in dem Verfahren von Gnadengesuchen und im Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen. Weitere Informationen finden Sie unter Gnadengesuche und Wiederaufnahme. Mehr zum Verkehrsstrafrecht Mehr zum Jugendstrafrecht Mehr zu besonderen Verfahren VERKEHRSSTRAFRECHT Verkehrsrechtliche Vorwürfe wie die Unfallflucht / Fahrerflucht, das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Trunkenheitsfahrt (Alkohol oder Drogen am Steuer) können neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch zu führerscheinrechtlichen Maßnahmen führen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist und das Fahrverbot sind typische Folgen eines verkehrsrechtlichen Vorwurfs. Mehr zum Verkehrsstrafrecht JUGENDSTRAFRECHT Eine langjährige Erfahrung hat Rechtsanwalt Dietrich auch im Jugendstrafrecht. Im Jugendstrafrecht gelten für junge Beschuldigte besondere Vorschriften. Das Jugendstrafrecht regelt, wie auf etwaiges strafrechtlich relevantes Verhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu reagieren ist. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt insbesondere die Art und Weise des Jugendstrafverfahrens und schreibt etwaige Sanktionsmöglichkeiten vor. Mehr zum Jugendstrafrecht BESONDERE VERFAHREN Rechtsanwalt Dietrich verfügt über eine jahrelange Erfahrung in dem Verfahren von Gnadengesuchen und im Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen. Weitere Informationen finden Sie unter Gnadengesuche und Wiederaufnahme. Mehr zu besonderen Verfahren NEUE REFERENZEN Um Ihnen einen Überblick über die von Rechtsanwalt Dietrich bearbeiteten Fälle zu verschaffen, stellen wir Ihnen einige hier vor. FACHANWALT STRAFRECHT: VERGEWALTIGUNG 20. AUGUST 2024: STRAFVERFAHREN WEGEN VERGEWALTIGUNG – FREISPRUCH IN DER HAUPTVERHANDLUNG Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Vergewaltigung gemäß § 177 StGB nachdem er von einer weiblichen Person angezeigt worden war. Unser Mandant war als Kellner in einer Bar in Berlin-Kreuzberg angestellt, wo er die Frau kennenlernte. Nachdem sich unser Mandant und die Frau den Abend über gut verstanden hatten, bat die Frau unseren Mandanten, sie zu massieren. Dies tat unser Mandant sodann auch gleich in einem Nebenraum der Bar. Gegenüber der Polizei gab die Frau an, unser Mandant sei während der Massage dann gegen ihren Willen in sie eingedrungen. Als unser Mandant durch die Polizei über den Tatvorwurf unterrichtet wurde, bestritt er, mit der Anzeigenerstatterin Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Im Rahmen einer DNA-Auswertung wurde jedoch festgestellt, dass sich Sperma unseres Mandanten im Genitalbereich der Anzeigenerstatterin befunden hat. Weiterlesen » FACHANWALT STRAFRECHT: KÖRPERVERLETZUNG 16. AUGUST 2024: EX-LEBENSGEFÄHRTIN ERHEBT VORWURF DER KÖRPERVERLETZUNG – STRAFVERFAHREN MANGELS TATNACHWEISES EINGESTELLT Die ehemalige Lebensgefährtin unseres Mandanten hatte gegen unseren Mandanten Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Sie sagte aus, dass unser Mandant sie während eines Streits als „Schlampe“ beleidigt hatte. Auch soll er sie grundlos getreten und ihre Hand absichtlich in der Fahrertür seines Fahrzeugs eingeklemmt haben, wodurch sie Schwellungen am Finger erlitt. Die ehemalige Lebensgefährtin hatte gegenüber der Polizei auch ausgesagt, dass unser Mandant sie in der Vergangenheit bereits öfter geschlagen und gewürgt hatte und sie nun endlich den Mut gefasst hatte, ihn anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelte gegen unseren Mandanten daher wegen Körperverletzung, weshalb unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat.[nbsp] Weiterlesen » FACHANWALT STRAFRECHT: LADENDIEBSTAHL 14. AUGUST 2024: VORWURF DES DIEBSTAHLS IN EINEM BAUMARKT – STRAFVERFAHREN OHNE AUFLAGE EINGESTELLT Unser Mandant war in einem Baumarkt in Berlin-Wedding von einem Ladendetektiv dabei beobachtet worden, wie er ein Werkzeug in den Ärmel seiner Jacke steckte. Als er von dem Ladendetektiv dazu aufgefordert wurde, mit in das Büro zu kommen, soll unser Mandant das Werkzeug schlagartig weggeschmissen und die Flucht ergriffen haben. Das Bauhaus erstattete im Anschluss Anzeige wegen Ladendiebstahls.[nbsp] Weiterlesen » Zu allen Referenzen AKTUELLE URTEILE Aktuelle Entscheidungen aus dem Strafrecht finden Sie hier: ANWALT FÜR STRAFRECHT: MORD RATTENGIFT ALS MORDWAFFE Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tabestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und dass er ihn billigend in Kauf nimmt. Weiterlesen » ANWALT FÜR STRAFRECHT: SCHWERER RAUB UND GEFÄHRLICHE KÖRPERVERLETZUNG WEGNAHME DES HANDYS ALS DENKZETTEL Für die Aneignungsabsicht ist es notwendig, dass der Täter die Sache körperlich oder wirtschaftlich seinem Vermögen einverleiben will, auch wenn dies nur vorübergehend der Fall ist. Weiterlesen » ANWALT FÜR STRAFRECHT: VERSUCHTER MORD RÜCKTRITT BEIM MORD Bei der Bewertung einer freiwilligen Vollendungsverhinderung beim beendeten Versuch ist es entscheidend, ob der Täter „Herr seiner Entschlüsse“ bleibt. Weiterlesen » Zu allen Urteilen BEWERTUNGEN UNSERER MANDANTEN Stolz sind wir auf die zahlreichen positiven Bewertungen unserer Mandanten. Herr Dietrich löst Fälle mit einer großen Portion Sachverstand und Pragmatismus, jegliche Rückfragen werden beantwortet. Man fühlt sich hier in der sehr gut aufgehoben! Z. C. Weiterlesen » HERVORRAGENDE ARBEIT Ich möchte mich ganz herzlich für die hervorragende Arbeit beim Herrn Dietrich, und seinem ganzen Team bedanken. Er ist einer der besten Anwälte in Deutschland und ist sein Geld auf jeden Fall wert. Kann ich nur weiterempfehlen! A. Z. Weiterlesen » STRAFVERTEIDIGER MIT EXTREM VIEL SACHVERSTAND EMPATHIE UND KLARHEIT Herr Dietrich ist ein Strafverteidiger mit extrem viel Sachverstand, Empathie und Klarheit. Ich rechnete mit keiner geringen Strafe und bangte um meinen Job. Herr Dietrich hat mich mit sehr viel Einfühlungsvermögen beruhigt. Er erklärte mir in einem sehr ausführlichen Gespräch alle notwendigen Schritte und die Strategie. Und so hat es Herr Dietrich geschafft, dass das […] Weiterlesen » TOLLER ANWALT, MENSCHLICH RESPEKTVOLL UND SEHR SACHLICH ein sehr toller Anwalt sehr sehr menschlich respektvoll und sehr sachlich ein Anwalt der komplett alles sofort erledigt und sehr Disziplin arbeitet und sehr sehr nett ist ein Herz aus Gold ich danke diesen Anwalt dass er mir begegnet ist und meine Sachen richtig gut erledigt hat Dankeschön Herr Dittrich S.G Weiterlesen » VIELEN DANK FÜR IHRE SCHNELLE UND KOMPETENTE UNTERSTÜTZUNG Herr RA Dietrich und seine Kanzlei sind ein schnelles, gewissenhaftes und überraschend menschliches Team! Ich war durch eine ungerechtfertigte Anschuldigung auf die Unterstützung von Herrn Dietrich angewiesen und fühlte mich vom ersten Anruf bis zur erfolgreichen Abwendung eines Verfahrens in besten Händen. Mehr noch: ich fühlte mich verstanden und sehr gut aufgehoben. Vielen Dank für […] Weiterlesen » EXPERTISE UND ENGAGEMENT Herr Rechtsanwalt Dietrich hat mein Verfahren durch seine Expertise und Engagement erfolgreich zur Einstellung gebracht. Weiterlesen » UNSERE ANWÄLTE Rechtsanwalt Dietrich und Rechtsanwalt Kyselka sind Spezialisten in der Strafverteidigung. Beide haben eine jahrelange Erfahrung. STEFFEN DIETRICH Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Dietrich wurde 1976 in Berlin geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Während seines Studiums arbeitete Rechtsanwalt Dietrich für die wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei Rödl Enneking & Partner in Berlin, welche in das Netzwerk Rödl & Partner eingebunden ist. Rödl & Partner ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Nach einem längeren Auslandsaufenthalt in Australien absolvierte Rechtsanwalt Dietrich in Berlin das Rechtsreferendariat. Dabei war er unter anderem in der Rechtsanwaltskanzlei Dan Assan und Partner in Tel Aviv tätig, einer Kanzlei, die sich neben dem deutsch-israelischen Wirtschaftsrecht auch auf dem Gebiet der Menschenrechte engagiert und insbesondere Palästinenser bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem israelischen Staat vertritt. Weitere Informationen Weiterhin war Rechtsanwalt Steffen Dietrich während seines Rechtsreferendariats für die Kanzlei Dr. Wolff und Partner tätig. Dr. Wolff wurde in Gesamtdeutschland bekannt, da er neben Mauerschützen auch den ehemaligen Staatsratsvorsitzenden der Deutschen Demokratischen Republik, Herrn Erich Honecker, verteidigt hat. Durch die Arbeit in der Kanzlei Dr. Wolff und Partner wurde bei Rechtsanwalt Steffen Dietrich die Leidenschaft für das Strafrecht geweckt. Er stellte fest, dass Strafverfolgungsbehörden nicht immer besonderen Wert auf die Einhaltung von Rechten des Beschuldigten legen. Unmittelbar nach seiner Zulassung machte sich Herr Dietrich als Rechtsanwalt selbständig. Im Jahr 2006 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Thomas Krautzig die Rechtsanwaltskanzlei Krautzig Dietrich Partner Rechtsanwälte, die in Berlin-Pankow geschäftsansässig war. Rechtsanwalt Dietrich leitete in der Kanzlei das strafrechtliche Dezernat. Aufgrund der strafrechtlichen Spezialisierung gründete Rechtsanwalt Dietrich zu Beginn des Jahres 2012 die Strafrechtskanzlei Dietrich in Berlin Kreuzberg. Rechtsanwalt Dietrich verfügt auf dem Gebiet des Strafrechts inzwischen über langjährige Berufserfahrung. Ihm wurde von der Rechtsanwaltskammer Berlin die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Einen Einblick in von ihm betreute aktuelle Gerichtsverfahren und die dort erzielten Ergebnisse finden Sie hier. Rechtsanwalt Dietrich ist Mitglied in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.. In diesem Verein haben sich Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht zusammengeschlossen. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. ist die älteste Strafverteidigervereinigung in Deutschland. Weniger Informationen HANS-CHRISTIAN KYSELKA Rechtsanwalt Hans-Christian Kyselka wurde in Minden (Westfalen) geboren. Schon sein Vater war als Rechtsanwalt und Strafverteidiger, überwiegend in Berlin und Brandenburg, tätig. Nach dem Abitur studierte Rechtsanwalt Kyselka Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin mit einem auf die anwaltliche Tätigkeit gerichteten Schwerpunkt. Das Studium schloss er mit dem ersten Staatsexamen ab und ist berechtigt, zusätzlich den akademischen Grad Diplom-Jurist zu führen. Anschließend wurde Rechtsanwalt Kyselka als Referendar in den juristischen Vorbereitungsdienst beim Kammergericht in Berlin aufgenommen. Nach Stationen unter anderem beim Landgericht Berlin, der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Kammergericht, schloss Rechtsanwalt Kyselka das Referendariat erfolgreich mit dem zweiten Staatsexamen in Berlin ab. Weitere Informationen In beiden juristischen Prüfungen legte Rechtsanwalt Kyselka ein Prädikatsexamen ab. Ein solches „Doppelprädikat“ konnten nach einer Studie des Soldan Instituts nur rund 13 Prozent der Absolventen erreichen (Anwaltsblatt 2016, S. 401). In der Strafrechtskanzlei Dietrich ist Rechtsanwalt Kyselka seit Anfang 2017 tätig. Er ist Mitglied im Berliner Anwaltsverein, dem Deutschen Anwaltverein und in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger. Weniger Informationen WAS IST EIN FACHANWALT FÜR STRAFRECHT? Rechtsanwalt Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht. Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ wird vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer an Rechtsanwälte verliehen, die – ähnlich den Regelungen für Fachärzte – sowohl besondere theoretische als auch besondere praktische Fähigkeiten im Bereich des Strafrechts nachweisen können und ist somit Ausweis eines hohen Grades an Spezialisierung im Bereich des Strafrechts. IN WELCHEN RECHTSGEBIETEN GIBT ES FACHANWÄLTE? Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ ist eine von derzeit 21 Fachanwaltsbezeichnungen, die in bestimmten Spezialgebieten des Rechts verliehen wird. Zu den übrigen Rechtsgebieten zählen unter anderem das Medizinrecht, das Informationstechnologierecht oder das Internationale Wirtschaftsrecht. Weitere Informationen zum Thema Fachanwalt DIE LAGE DER STRAFRECHTSKANZLEI KONTAKT Strafrechtskanzlei Dietrich Rechtsanwalt Steffen Dietrich Wiener Straße 7 10999 Berlin-Kreuzberg * 030 / 609 857 413 * auskunft@anwalt-strafrecht.berlin INTERESSANTE THEMEN * Links * Verteidigungsstrategie * Philosophie * Pflichtverteidiger * Fachanwalt für Strafrecht INFORMATIONEN ZUR KANZLEI * Kontakt * Kosten * Zusammenarbeit * Vita Rechtsanwalt Dietrich * Impressum * Datenschutz Cookie Settings © 2024 Strafrechtskanzlei Dietrich To top Wir nutzen Cookies! Wir nutzen Cookies auf unserer Webseite, um Ihre persönlichen Einstellungen zu sichern Ihnen die bestmöglichen Komfort beim wiederholten Besuch unserer Webseiten zu bieten. Durch Anklicken von "Allen zustimmen" erklären Sie sich mit der Nutzung aller Cookies einverstanden. Sie können jedoch die "Cookie Settings" nutzen, um eine kontrollierte Nutzung zu gewährleisten. 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