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      <button class="btn  btn-primary" id="_com_liferay_login_web_portlet_LoginPortlet_tppj" type="submit">
        <span class="lfr-btn-label">Anmelden</span>
      </button>
    </div>
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   * EMK (Energiemindernde Komponenten)
   * KsI (Tank- und Ladeinfrastruktur)
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   * Radverkehr – Sonderprogramm Stadt und Land
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Herzlich willkommen im Antragsportal des BALM


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STARTSEITELINKS



Sie haben hier die Möglichkeit, das gesamte Antrags- und Auszahlungsverfahren
für die Förderprogramme 

 * AAS (Abbiegeassistenzsysteme)
 * A (Ausbildung)
 * EEN (Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge)
 * ENF (Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte)
 * EMK 2.0 (Energiemindernde Komponenten 2.0)
 * EMK (Energiemindernde Komponenten)
 * Ksl (Tank- und Ladeinfrastruktur)
 * KsN (Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur)
 * MBS (Machbarkeitsstudien)
 * ÖPNV (ÖPNV-Modellprojekte)
 * Radverkehr – Sonderprogramm Stadt und Land
 * SteP (Lkw-Stellplätze)
 * Umweltschutz und Sicherheit (vormals „De-minimis“)
 * W (Weiterbildung)

abzuwickeln.

Für einen Antrag auf Mauterstattung nutzen Sie bitte ausschließlich folgendes
Antragsportal: https://antrag.gbbmdv.bund.de/web/eservice-balm-mauterstattung

Wenn Sie bereits ein Konto besitzen, melden sie sich bitte mit Ihrer
E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort an. Sollten Sie das Passwort vergessen haben,
so nutzen Sie bitte den entsprechenden Link „Passwort vergessen".
Wenn Sie noch keine Anmeldedaten besitzen, erstellen Sie bitte ein
Benutzerkonto. Hierzu klicken Sie bitte auf die Schaltfläche „Konto erstellen".

 

Um zur Homepage des Bundesamtes für Logistik und Mobilität zu gelangen, nutzen
Sie diesen Link: https://www.balm.bund.de


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WARTUNGSARBEITEN



 

 

Wartungsarbeiten eService-Portal 
Das eService-Portal steht aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten am 12.12.2024
in der Zeit von 06:00 Uhr bis voraussichtlich 09:00 Uhr nicht zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

 


TEXT





STARTSEITE - RECHTS 1



Aktuelles und Termine









 

27.11.2024 Förderprogramm Ausbildung Förderperiode 2024 – Aktualisierung der FAQ

Eine aktualisierte Fassung der FAQ zum Förderprogramm Ausbildung in der
Förderperiode 2024 wurde veröffentlicht. Die neue FAQ geht zusätzlich auf die
Frage ein, wie sich eine Änderung am Ausbildungsverhältnis auswirkt und ist ab
sofort an gewohnter Stelle zu finden.

 

07.10.2024 Verlängerung der Antragsfrist im Förderprogramm
Abbiegeassistenzsysteme (AAS)

Aufgrund der anhaltenden Nachfrage wird die aktuelle Förderperiode im
Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme bis zum 29.11.2024 verlängert.

Förderanträge können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis
zu diesem Termin auch weiterhin über das Antragsportal des Bundesamtes für
Logistik und Mobilität gestellt werden.
Dank des erfolgreichen Förderprogrammes zur Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit
Abbiegeassistenzsystemen konnten seit Start des Förderprogramms im Jahre 2019
mehr als 23.000 Abbiegeassistenzsysteme gefördert werden.

 

04.10.2024 Alle Förderprogramme – Erreichbarkeit des Antragsportals ab
01.11.2024

Ab dem 01.11.2024 erreichen Sie das Antragsportal des BALM ausschließlich über
die URL https://antrag.gbbmdv.bund.de/, eine Erreichbarkeit über die bisherige
Adresse ist danach nicht mehr gegeben.

Beachten Sie bitte diesen Hinweis und nutzen Sie die neue URL
https://antrag.gbbmdv.bund.de/,
nach Möglichkeit ab sofort.

 

 

23.09.2024 „Weiterbildung“ Förderperiode 2024 - Unterlagen für den
Verwendungsnachweis

Die Unterlagen für den Verwendungsnachweis stehen im Antragsportal zur
Verfügung.

Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe dazu, sowie die aktuellen FAQ.

 

18.09.2024 Unterlagen zur Vorlage des Verwendungsnachweises EMK 2.0

Ab sofort stehen die Unterlagen zur Vorlage des Verwendungsnachweises EMK 2.0 im
eService-Portal zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen als „Nachreichung“ zum Antrag
hochzuladen sind.

 

30.08.2024 „De-minimis“ Förderperiode 2023 – Abschluss der erneuten Bescheidung

Die weiteren Mittel, die zusätzlich zu den im Haushaltsplan 2024 veranschlagten
Mitteln zur Verstärkung des Förderprogrammes bereitgestellt wurden, sind nunmehr
vollumfänglich durch den Erlass entsprechender Zuwendungsbescheide gebunden.

Dabei konnten alle Anträge Berücksichtigung finden, die bis einschließlich
31.07.2023 vollständig eingereicht wurden.

Damit können bereits gestellte Anträge aus 2023 mit Eingangsdatum ab 01.08.2023,
die aufgrund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt wurden, keine Berücksichtigung
mehr finden.

 

26.08.2024 Förderprogramm "Energiemindernde Komponenten 1.0" sowie
"Energiemindernde Komponenten 2.0" - Merkblatt zum Antrag auf Auszahlung

Im Rahmen der Bearbeitung von Anträgen auf Auszahlung im Förderprogramm EMK 1.0
und EMK 2.0 wurden Sachverhalte festgestellt, die das BALM veranlasst haben, ein
weiteres Merkblatt zu veröffentlichen.

Dieses finden Sie hier. Damit gibt das BALM weiterführende Hinweise und
Hilfestellungen zur Einreichung von Anträgen auf Auszahlung.

 

Ab 01.07.24 Förderung von Abbiegeassistenzsystemen des mautpflichtigen
Güterkraftverkehrs im Förderprogramm „AAS“

Ab dem 01.07.24 erfolgt die Beantragung und Förderung von
Abbiegeassistenzsystemen wieder ausschließlich im Förderprogramm
Abbiegeassistenzsysteme („AAS“).

Dies gilt dann auch für Abbiegeassistenzsysteme in Kraftfahrzeugen des
mautpflichtigen Güterkraftverkehrs mit mehr als 3,5 Tonnen tzGM, deren Förderung
bislang im Förderprogramm „US“ (vormals De-minimis) beantragt wurde und führt zu
einer für die Antragstellenden leicht nachvollziehbaren Trennung zwischen den
Förderprogrammen.

 

31.05.2024 Förderprogramm "Energiemindernde Komponenten 2.0" - Bescheiderlass

Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bescheide beginnen.

Folgenden Hinweis sollten Sie berücksichtigen:

Die Haushaltsmittel im Förderprogramm EMK 2.0 wurden unter der Bedingung zur
Verfügung gestellt, dass die bewilligten Zuwendungen noch im Haushaltsjahr 2024
zur Auszahlung kommen.

Daher sind Verlängerungen des Bewilligungszeitraums über die mit dem
Zuwendungsbescheid festgesetzten fünf Monate hinaus nicht möglich.

 

24.05.2024 "Umweltschutz und Sicherheit" Förderperiode 2024 - Unterlagen für den
Verwendungsnachweis

Die Unterlagen für den Verwendungsnachweis stehen im Antragsportal zur
Verfügung.

Beachten Sie bitte die hierzu Ausfüllhilfe sowie die aktuellen FAQ.

 

24.05.2024 Förderprogramm "Eneregiemindernde Komponenten 2.0" - Antragstellung
am 06.05.2024

Sofern in der Zeit der Portalöffnung am 06.05.2024 die Antragseinreichung EMK
2.0 aufgrund der Fehlermeldung „Fehlende Angabe im Bereich „(3)
Unternehmensgröße“: Bitte wählen Sie eine Unternehmensgröße aus den 4
angebotenen Kategorien aus.“ bei ordnungsgemäßer Ankreuzung der vierten Checkbox
im Antragsvordruck nicht möglich war, senden Sie bitte spätestens bis zum 07.
Juni 2024 eine E-Mail an F1-Fachadministration@balm.bund.de des BALM.

Nennen Sie bitte unbedingt die Log-In-E-Mail-Adresse sowie den Zeitpunkt der
versuchten Antragsstellung (ungefähr). Außerdem fügen Sie bitte den
abgespeicherten Antrag bei.

Lässt sich über den IT-Dienstleister bestätigen, dass Sie während der
Portalöffnung versucht haben, den Antrag EMK 2.0 hochzuladen und dies aufgrund
des beschriebenen Fehlers nicht erfolgreich war, kommt das BALM auf Sie zu, um
eine nachträgliche Einreichung des Antrags zu ermöglichen. Für diesen Antrag
wird der Eingangszeitpunkt des gescheiterten Antragstellungsversuches
berücksichtigt.  

 

07.05.2024 Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" - Schließung
Antragsportal

Am 06. Mai 2024, 09.00 Uhr wurde das Antragsportal des BALM für die erneute
Antragstellung im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ für die
Förderperiode 2024 geöffnet. Vereinzelt war es aufgrund der hohen
Inanspruchnahme nur eingeschränkt nutzbar. Erneut ist das Förderprogramm
„Umweltschutz und Sicherheit“ hinsichtlich der Teilnahme ein großer Erfolg,
sodass das Antragsportal noch am 06.05.2024, 24.00 Uhr wieder geschlossen wurde.
Die bisher eingegangenen Förderanträge werden im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel geprüft und beschieden. Soweit Fördermittel erneut zur Verfügung
stehen sollten, wird das Antragsportal für eine Antragstellung erneut geöffnet.
Das Bundesamt wird in diesem Fall mit einem Vorlauf gesondert informieren. Das
BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bewilligungsbescheide beginnen
und bittet darum, von Anfragen zum Sachstand abzusehen.  

 

06.05.2024 Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten 2.0“ – Schließung des
Antragsportals

Am 06. Mai 2024, 09.00 Uhr wurde das Antragsportal des BALM für die
Antragstellung im Förderprogramm EMK 2.0 geöffnet. Vereinzelt war es aufgrund
der hohen Inanspruchnahme nur eingeschränkt nutzbar. Auch das Förderprogramm EMK
2.0 ist hinsichtlich der Teilnahme ein großer Erfolg, sodass das Antragsportal
noch am 06.05.2024, gegen 11.40 Uhr wieder geschlossen wurde. Die bisher
eingegangenen Förderanträge werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
geprüft und beschieden. Soweit Fördermittel erneut zur Verfügung stehen sollten,
wird das Antragsportal für eine Antragstellung erneut geöffnet. Das Bundesamt
wird in diesem Fall mit einem Vorlauf gesondert informieren. Das BALM wird
zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bewilligungsbescheide beginnen und bittet
darum, von Anfragen zum Sachstand abzusehen.  

 

06.05.2024

"De-minimis" Förderperiode 2023 - Erneute Bescheidung

Die Förderperiode 2023 erfreute sich derart großem Interesse, sodass nicht alle
Anträge bewilligt werden konnten. Es ergingen daher aufgrund fehlender
Haushaltsmittel Ablehnungsbescheide.

Die Bundesregierung hat zusätzlich zu den im Haushaltsplan 2024 veranschlagten
Mitteln nunmehr weitere Mittel zur Verstärkung des Förderprogrammes zur
Verfügung gestellt. Damit können bereits gestellte Anträge aus 2023, die
aufgrund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt wurden, nachträglich noch bewilligt
werden.

Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bewilligungsbescheide
beginnen und bittet darum von Anfragen zum Sachstand Abstand zu nehmen.

 

06.05.2024

"Energiemindernde Komponenten" Förderperiode 2023 - Erneute Bescheidung

Die Förderperiode 2023 erfreute sich derart großem Interesse, sodass nicht alle
Anträge bewilligt werden konnten. Es ergingen daher aufgrund fehlender
Haushaltsmittel Ablehnungsbescheide.

Die Bundesregierung hat zusätzlich zu den im Haushaltsplan 2024 veranschlagten
Mitteln nunmehr weitere Mittel zur Verstärkung des Förderprogrammes zur
Verfügung gestellt. Damit können bereits gestellte Anträge aus 2023, die
aufgrund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt wurden, nachträglich noch bewilligt
werden.

Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bewilligungsbescheide
beginnen und bittet zur Beschleunigung des Verfahrens um Mitteilung per E-Mail
an EMK@balm.bund.de, ob Sie noch Interesse an einer Bewilligung Ihres Antrags
aus dem Jahr 2023 haben.   




02.05.2024

„Umweltschutz und Sicherheit“ Förderperiode 2024 – Erneute Portalöffnung

Am 06. Mai 2024, 09.00 Uhr wird das Antragsportal des BALM für die
Antragstellung US 2024 erneut geöffnet.

Für das Programm wurden weitere Fördergelder zur Verfügung gestellt, so dass
eine erneute Antragstellung möglich ist. Das Antragsportal wird geschlossen,
sobald keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.
 

 

02.05.2024

Fortführung des Förderprogrammes „Energiemindernde Komponenten“ als EMK 2.0

Am 06. Mai 2024, 09.00 Uhr wird das Antragsportal des BALM für die
Antragstellung im Förderprogramm EMK 2.0 geöffnet. Verwenden Sie hierfür bitte
den Antrag EMK 2.0.
Folgende verfahrensverschlankende Änderungen sollten Sie berücksichtigen:
Die verbindliche Verpflichtung zur Anschaffung des Neufahrzeuges kann nunmehr im
Bewilligungszeitraum erfolgen (ist nicht mehr innerhalb eines Monates nach
Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides vorzunehmen).
Die Vorlage der verbindlichen Verpflichtung zur Anschaffung des Neufahrzeuges
ist nicht mehr erforderlich.
Die Zuwendung ist erst mit dem Verwendungsnachweis abzurufen (die Vorlage eines
Zwischennachweises entfällt).
Die erforderliche Änderung der Richtlinie wird voraussichtlich am 03. Mai 2024
im Bundesanzeiger erfolgen.
Weiterführende Informationen veröffentlicht das BALM zeitnah.
 

 

 


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