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 * HÖRI HOCH DREI
   
   
   
   ÖHNINGEN, SCHIENEN, WANGEN
   
   


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Öhningen liegt am Untersee unmittelbar an der Schweizer Grenze und ist mit
seinen etwa 2010 Einwohnern der bevölkerungsreichste Ort der Höri. Das neben dem
Rathaus gelegene ehemalige Augustiner-Chorherrenstift ist das Wahrzeichen der
Gemeinde.


ÖHNINGEN


MEHR INFOS

 

Wangen liegt direkt am See und lockt mit seinen vielseitigen
Wassersportmöglichkeiten sowie Campingplatz am See mit einer Grillstelle und
einem Beachvolleyballfeld. Die am Wangener Hinterhorn stehende
Pfahlbautensiedlung gehört seit 2011 zum UNESCO Weltkulturerbe.


WANGEN


MEHR INFOS

 

Schienen ist der höchstgelegene Ort der Höri. Das Dorf wird vom Schienerberg
umschlossen und die wunderschöne Landschaft lädt besonders bei schönem Wetter zu
einer Wanderung ein. Die romanische Wallfahrtskirche sowie schöne Fachwerkhäuser
prägen das Ortsbild.


SCHIENEN


MEHR INFOS

 


HERZLICH WILLKOMMEN

Höri hoch drei – das ist Wasser, Wald und Wiese. Eingebettet in eine herrliche
Landschaft, geprägt von Menschen, die Kultur geschaffen und Natur erhalten
haben. Höri hoch drei ist Öhningen mit den Ortsteilen Schienen und Wangen. 


WAHLEN


ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDEWAHLAUSSCHUSS

Anhänge:

Einladung öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschuss


INFORMATIONEN ZU DEN EUROPA- UND KOMMUNALWAHLEN AM 09.06.2024

Europawahl in Öhningen

Am 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein
neues Europäisches Parlament. Neu ist: Für die Europawahl 2024 wurde das
Wahlalter in Deutschland erstmals auf 16 Jahre gesenkt. Damit ist das Wahlalter
für alle drei Wahlen am 9. Juni 2024 (Europawahl, Kreistagswahl und
Gemeinderatswahl ) einheitlich festgelegt worden.

Hinweise für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Ausland zur Eintragung ins
Wählerverzeichnis

Für sogenannte „Auslandsdeutsche“ erfolgt die Eintragung in das
Wählerverzeichnis mangels Hauptwohnsitz in Deutschland nicht von Amts wegen.
Vielmehr müssen sie einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das
Wählerverzeichnis stellen, wenn sie für die Europawahl ihre Stimme abgeben
wollen.  Informationen sowie den Antrag für Deutsche im Ausland (Öffnet in einem
neuen Tab) finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

Im Regelfall ist die Gemeinde in der BRD für den Antrag zuständig, in der der
Wahlberechtigte vor seinem Fortzug aus der BRD zuletzt gemeldet war.

Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintragung in das
Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an:

Gemeinde Öhnigen 
Wahlamt
Klosterplatz 1
78337 Öhningen

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Der Antrag muss
spätestens bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlamt eingegangen sein.

Weitere Informationen für Unionsbürger (auch sog. Rückkehrer) entnehmen Sie
bitte hier:

https://www.bundeswahlleiterin.de

https://elections.europa.eu

Kreistagswahl in Öhningen

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die mindestens 16 Jahre alt
sind und die seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen.

Öhningen ist im Landkreis Konstanz dem Wahlkreis VI
"Höri/Rielasingen-Worblingen" zugeordnet.

https://www.lrakn.de/

Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie unter:

https://www.kommunalwahl-bw.de/

https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/kommunalwahlen

Neu ist, dass auch das Wählbarkeitsalter auf 16 Jahre heruntergesetzt wurde und
somit Personen gewählt werden können, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Damit ist 16 Jahre das Mindestalter für das aktive Wahlrecht (Wahlberechtigung)
und das passive Wahlrecht (Wählbarkeit).

 

Gemeinderatswahl Öhningen

Der Gemeinderat in Öhnigen wird alle fünf Jahre gewählt. Die nächste Wahl ist am
9. Juni 2024. Bei der Wahl des Gemeinderats hat jeder Bürger so viele Stimmen,
wie es Sitze zu verteilen gibt. In Öhningen können Wähler 14 Stimmen vergeben.
Üblicherweise treten mehrere Parteien oder Wählervereinigungen mit je einer
Liste an.  Die Besonderheit bei der Wahl des Gemeinderats ist:  hier können
Wählerinnen und Wähler kumulieren und panaschieren.

Kumulieren: Will man eine Kandidatin oder einen Kandidaten besonders
unterstützen, kann man bis zu drei Stimmen geben. Dieses „Häufeln“ von Stimmen
nennt man Kumulieren.

Panaschieren: Man kann auch Kandidatinnen und Kandidaten von unterschiedlichen
Parteien oder Wählervereinigungen wählen. Das Mischen von Kandidierenden
unterschiedlicher Listen bezeichnet man als Panaschieren.

Generell ist darauf zu achten, dass die Gesamtstimmenzahl von 14 nicht
überschritten wird – sonst ist der Stimmzettel komplett ungültig.

 

Ortschaftsratswahl in Schienen und Wangen

In den Ortschaften Schienen und Wangen werden zusätzlich zu den Gemeinderäten
auch alle fünf Jahre Ortschaftsräte gewählt. Es gelten die gleichen
Besonderheiten wie für eine Gemeinderatswahl.

In Schienen können Wähler 8 Stimmen vergeben

In Wangen können Wähler 10 Stimmen vergeben.

Auch hier ist darauf zu achten, dass die Gesamtstimmenzahl der jeweiligen Orte
nicht überschritten wird – sonst ist der Stimmzettel ungültig.

 

Wichtige Termine vor dem Wahltermin 9. Juni 2024:

28. April 2024

Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten von Amts wegen

Maßgeblich für die Zuordnung des Wahlorts ist, wo der Wahlberechtigte an diesem
Tag mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Verzieht er nach diesem Stichtag, kann er am
Zuzugsort nur dann wählen, wenn er vorher einen Eintragungsantrag in der
Zuzugsgemeinde gestellt hat.

19. Mai 2024

Fristende für den Zugang bei der Gemeindebehörde von sämtlichen
Eintragungsanträgen in das Wählerverzeichnis.

Bis 19. Mai 2024 werden spätestens alle Wahlbenachrichtigungen an die
Wahlberechtigten (ins Wählerverzeichnis eingetragene Wähler) von der
Gemeindebehörde versandt. Der Versand beginnt in Kalenderwoche 17. Bitte kümmern
Sie sich im Zweifelsfall rechtzeitig um die Klärung, ob Sie für die gewünschte
Wahlart wahlberechtigt sind und bei einem etwaigen Umzug, wo Sie ins
Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

Weitere Besonderheiten:

a) Stimmzettelvorabversand

Anders als bei den Parlamentswahlen werden bei den Kommunalwahlen jedem
Wahlberechtigten die Stimmzettel vorab zugesandt. Sie erhalten deshalb in den
Wochen vor dem Wahltermin vorab die Stimmzettel der Kommunalwahlen, für die Sie
wahlberechtigt sind (maximal Stimmzettel für Gemeinderatswahl und
Kreistagswahl). 

Dieser Stimmzettelvorabversand hat nichts mit Briefwahl zu tun, sondern ist das
gesetzlich vorgeschriebene Prozedere, damit sich der Wähler vorab mit der
Vielzahl der Stimmen, Kandidaten und Stimmzettel vertraut machen kann. Diese
Stimmzettel bringen Sie dann zweckmäßigerweise mit Vorausfüllung ins Wahllokal
mit, wobei es auch dort Kommunalwahlstimmzettel gibt. So ist ein schnelleres
Durchlaufprozedere im Wahllokal bei drei gleichzeitig stattfindenden Wahlen
gewährleistet.

b) Verschiedene Wahlrechtsvoraussetzungen Kommunalwahlen

Für das Wahlrecht gelten nicht bei allen drei Kommunalwahlen die gleichen
Voraussetzungen. So dürfen z.B. bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl Deutsche
und Unionsbürger mit mindestens dreimonatigem Hauptwohnsitz im Wahlgebiet und
den sonstigen Voraussetzungen ab 16 Jahren wählen.

c) Briefwahl

Ab Anfang/Mitte Mai rechnen wir damit, dass alle Stimmzettel da sind und die
Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können. Bitte kümmern Sie sich auch hier
rechtzeitig um den Antrag, wenn Sie am Wahltag abwesend ist. Sobald alle
Briefwahlunterlagen und Stimmzettel aus dem Druck kommen, werden die Anträge
bearbeitet.

d) Urnenwahl am Wahltag

Die Abgabe der Kommunalwahlstimmzettel erfolgt in Urnenumschlägen, die jeweils
farblich verschieden sind und zur Farbe der Stimmzettel passen. Umschlag und
Stimmzettel für die Gemeinderatswahl sind orange und für die Kreistagswahl sind
sie grün. Die Abgabe des Europawahlstimmzettels erfolgt gefaltet mit der
Rückseite nach außen ohne Umschlag, wie Sie es von sonstigen Parlamentswahlen
gewohnt sind.


WAHLVORSCHLÄGE - FORMULARE FÜR DIE GEMEINDERATSWAHL

hierzu möchten wir auf unsere Öffentliche Bekanntmachung vom 02.02.2024
verweisen.

Bitte beachten Sie besonders Punkt 2.9.2

Hier können Sie die Formulare als ausfüllbares PDF-Dokument herunterladen: 


DOWNLOADS

 * Wahlvorschläge Kommunalwahlen 2024.pdf (pdf - 310 KB)
 * Zustimmungserklärung Kommunalwahlen 2024.pdf (pdf - 295 KB)
 * Niederschrift Bewerberaufstellung Kommunalwahlen 2024.pdf (pdf - 288 KB)
 * Versicherung an Eides statt Kommunalwahlen 2024.pdf (pdf - 80 KB)




ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER WAHL DES GEMEINDERATES UND DES ORTSCHAFTSRATES AM
09.06.2024

Anhänge:

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des GR+OR


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN


ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG LEVELX REFURBISHMENT PORTFOLIO GMBH

Anhänge:

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 11
Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwZG)


ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG LEVELX REFURBISHMENT PORTFOLIO GMBH

Anhänge:

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gem. § 11
Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwZG)


BEKANNTMACHUNG DER SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR EHRENAMTLICHE TÄTIGKEITEN

Anhänge:

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

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AKTUELLES


RECHTZEITIG SCHAUEN OB IHR PERSONALAUSWEIS/REISEPASS NOCH GÜLTIG IST!




BIOMÜLLABFUHR FINDET AUCH AM 04.04.2024 STATT!

Leider hat sich im Müllkalender im April ein Fehler eingeschlichen!

Am Donnerstag, den 04.04.2024 findet die Biomüllabfuhr statt.




WIEDERAUFNAHME BAUARBEITEN "HOFERGÄRTLE"

Sehr geehrte Anwohner der Baumaßnahme „Hofergärtle“,

das beauftragte Ingenieurbüro hat uns mitgeteilt, dass die Bauarbeiten ab dem
05.02.2024 wieder aufgenommen werden. Hierdurch sind zeitweise die Zufahrten zu
den Grundstücken erschwert oder auch kurzzeitig unterbrochen. Wir wollen dies um
eine kurze Vorausschau ergänzen: Zunächst finden  bis Fasnacht Arbeiten an den
Leuchtenfundamenten (Straßenbeleuchtung) statt. Über Fasnacht wird dann nicht
gearbeitet. Ab dem 14.02 – 16.02 wird dann der Straßenknoten (Zufahrt zum
unteren Hofergärtle) ausgehoben – es wird erwartet, dass dies (vor allem für das
südliche Hofergärtle) die stärksten Beeinträchtigungen mit sich bringen wird. Am
04.03. soll dann die Straßenherstellung von Osten her beginnen.

Ihre Gemeindeverwaltung




KLINGENBACHSCHLUCHT NOCH LÄNGER GESPERRT!

Wir bitten um Beachtung!

Die Klingenbachschlucht bei Öhningen wird länger als geplant gesperrt bleiben. 

Rund 500 von einem Pilz befallene Eschen, müssen gefällt werden. 

Stand: März 2024

 



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STELLENANZEIGEN

Derzeit keine Einträge

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WEITERE NEUIGKEITEN DER GEMEINDE ÖHNINGEN FINDEN SIE HIER


INFO


Öhningen
Mo. 25.03.24




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Haben Sie Fragen oder Anregungen an die Gemeindeverwaltung?
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Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 18.30 Uhr
Rathaus Öhningen
Gemeindeverwaltung
Klosterplatz 1, 78337 Öhningen
Telefon: 07735/819-0
Telefax: 07735/819-30
gemeindeverwaltung(at)oehningen.de
 

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