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GESUNDHEITSMINISTERIUM SCHEITERTE MIT ANZEIGE GEGEN NGO

30.04.2024 11.09
30. April 2024, 11.09 Uhr
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Das Gesundheitsministerium ist mit einer Hackinganzeige gegen die
Datenschutz-NGO epicenter.works gescheitert, nachdem diese während der CoV-Krise
auf eine Sicherheitslücke im Epidemiologischen Meldesystem (EMS) hingewiesen und
damit eine Schließung angestoßen hatte. Thomas Lohninger von der NGO forderte
heute in einer Pressekonferenz gesetzliche Änderungen. Das Ministerium berief
sich auf seine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige.

Der Hinweis auf die Lücke sei 2021 von der Tageszeitung „Der Standard“ gekommen,
und tatsächlich sei diese gravierend gewesen, so Lohninger. Millionen an
sensiblen Gesundheitsdaten der österreichischen Bevölkerung seien offen
zugänglich und auch eintragbar gewesen, und zwar nicht nur Covid-19 betreffend,
sondern auch Krankheiten wie HIV und Syphilis. Auch auf das Melderegister
inklusive gesperrter Daten habe man dadurch zugreifen können.


LOHNINGER ERKLÄRT VORGEHEN

Man sei nach dem Prinzip des „Responsible Disclosure“ vorgegangen, habe also die
Lücke verifiziert, die Verantwortlichen informiert und sei erst nach deren
Schließung gemeinsam mit der Zeitung an die Öffentlichkeit gegangen. Dennoch sei
man vom Gesundheitsministerium nach Paragraf 118a Strafgesetzbuch
(„widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem“) angezeigt worden, so
Lohninger.

Davon erfahren habe man erst ein Jahr später. Auf ein Schreiben von
epicenter.works, doch nicht eine Menschenrechtsorganisation für ihre Arbeit zu
verfolgen, habe Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) bis heute nicht
reagiert. Es seien Kosten von mehr als 15.000 Euro entstanden, um sich gegen die
Vorwürfe zu wehren. Erst im Februar 2024 sei das Verfahren schließlich
eingestellt worden.

„Da rennt wirklich was ganz gewaltig schief“, sagte Rechtsanwältin Maria
Windhager, die die NGO in dieser Causa vertritt. Lohninger warnte vor einer
abschreckenden Wirkung auf Sicherheitsforschung und Zivilgesellschaft durch
derartige Anzeigen.


RESSORT SAH SICH ZU ANZEIGE „VERPFLICHTET“

„Wenn eine Behörde den Verdacht einer Straftat hat, ist sie gesetzlich zu einer
Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an die Kriminalpolizei verpflichtet“, so
das Ministerium bezüglich „unbefugter Zugriffe“ auf das betreffende System:
„Durch ein späteres Zurückziehen dieser Ermächtigung hätte das
Gesundheitsministerium diese gesetzlich normierte Pflicht nicht wahrgenommen.“

Gleichzeitig wurde betont, es habe selbstverständlich kein Motiv gegeben, die
Arbeit von epicenter.works zu behindern. Man habe auch selbst die
Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass die Mehrzahl der von der
Datenabfrage betroffenen Personen einen Bezug zum Verein bzw. zum „Standard“
gehabt hätten und es daher möglich sei, dass auf die Daten mit Zustimmung der
Betroffenen zugegriffen wurde.

An der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes für die Straffreiheit bei
„Responsible Disclosure“ werde bereits gearbeitet, sagte der grüne
Digitalisierungssprecher Süleyman Zorba. Möglich wäre das etwa in Form eines
Strafausschließungsgrundes.

red, ORF.at/Agenturen


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