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DVFG-TRF 2021 – TECHNISCHE REGEL FLÜSSIGGAS




2021 MIT VIELEN ÄNDERUNGEN



Die TRF wurde komplett überarbeitet durch DVFG und DVGW.

Eine Übersicht über die Neuerungen finden Sie hier.


DVFG-TRF 2021 kaufen
Inhaltsverzeichnis
Leseprobe



IHR NUTZEN

In der TRF sind die anerkannten Regeln der Technik und Anforderungen an das
Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Flüssiggas-Anlagen aus den
geltenden Vorschriften und Normen für Sie zusammengefasst.

Flüssiggasanlagen, die nach den Anforderungen der aktuellen TRF errichtet und
betrieben werden, entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.

Sie als Fachleute aus SHK-Betrieben, Versorgungsunternehmen, Prüfer und
Sachkundige der Branche sind mit der DVFG-TRF 2021 auf dem neuesten Stand – und
damit auf der sicheren Seite.


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NEUERUNGEN IN DER DVFG-TRF 2021


Allgemein

Die Ergänzungsblätter aus 2012 und 2014 wurden eingearbeitet.

Druckwerte sind jetzt auch in der Einheit Pascal oder Hektopascal angegeben.

3. Abschnitt „Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen“
 * Abschnitt 3 wird an Begriffe und Symbole der TRGI 2018 und aktuelle
   Rechtsvorschriften angeglichen.
 * Der Begriff „Flüssiggasanlage“ wird mit neuen Bildern illustriert.
 * Der neue Begriff „Behälteranlage“ beschreibt den Anlagenteil, der
   Vorschriften über überwachungsbedürftige Anlagen unterliegt.
 * Rohrleitungen für Flüssigphase oder für ungeregelte Gasphase werden jetzt von
   Mitteldruck-Rohrleitungen unterschieden.
 * Im Bereich Druckregelung werden die neuen europäischen Abkürzungen verwendet.
 * Der Begriff „Sicherheitsabstand“ wird aus der TRBS 3146 übernommen.
 * Einige Begrifflichkeiten aus der Betriebssicherheitsverordnung werden
   übernommen, z. B. „prüfpflichtige Änderung“, „zur Prüfung befähigte Person“,
   „zugelassene Überwachungsstelle“.
 * Begriffe und Symbole zu brenntechnischen Größen (Brenn- und Heizwerte,
   Wobbe-Index usw.) werden an TRGI 2018 angeglichen.

4. Abschnitt „Errichtung von Flüssiggasanlagen und ergänzende Anforderungen für
gewerbliche Flüssiggasanlagen“
 * Die in Abschnitt 8 bereits festgelegten Zuständigkeiten für Prüfungen wurden
   gestrichen. Ein neuer Unterabschnitt zu Regelungen, die gewerbliche
   Flüssiggasanlagen betreffen, wurde eingeführt.
 * Vermeidung der Doppelnennung von Anforderungen in Abschnitt 4 und Abschnitt
   8.
 * Bessere Abgrenzung, welche Teile der TRF auch für gewerbliche Anlagen
   Verwendung finden können und welche nicht.
 * Eine Aufstellung der gewerblichen Regelwerke erleichtert die entsprechende
   Suche.

5. Abschnitt „Flüssiggasbehälter“
 * In Abschnitt 5 wurden Anforderungen an die Aufstellung der Flüssiggasbehälter
   an BetrSichV 2015 und MFeuV 2017 angeglichen und auf den aktuellen Stand
   gebracht.
 * Neue Erläuterungen zu den Armaturen des Behälters
 * Neuer Verweis auf das Wasserhaushaltsgesetz für Behälter in festgesetzten
   Überschwemmungsgebieten
 * Pflicht zur Ergreifung weiterer Maßnahmen bei tiefer als 50 cm eingelagerten
   Behältern, hinsichtlich des Bedienens des Behälters
 * Abgleich der baulichen Ausführung des Aufstellungsraumes mit den Vorgaben der
   Muster-Feuerungsverordnung (feuerbeständige Ausführung der Räume, Türen zu
   Aufstellungsräumen)
 * Konkretisierung des Konzepts der „häufigen Befüllung“: Bei häufiger Befüllung
   existiert eine Zone 1. In Zone 2 ist keine Trennfunkenstrecke mehr am
   Isolierstück notwendig.                                         

 * Neue Bilder zu Draufsicht bei Einschränkung des explosionsgefährdeten
   Bereichs und zu Maßnahmen bei Gelände mit Gefälle



 * Korrektur einer Inkonsistenz bei der Abstandsermittlung zu kleineren
   Brandlasten (Gartenhäuser und Geräteschuppen)



 * Harmonisierung mit TRBS 3146 für gewerbliche Behälter < 3 t

6. Abschnitt „Flüssiggasflaschenanlagen“
 * Neustrukturierung des Abschnittes und Neuregelung der explosionsgefährdeten
   Bereiche bei Raumaufstellung
 * Die Grundregel der TRF 2012 bleibt erhalten: 
   1 Flasche bis 16 kg darf in Wohnungen und Räumen betrieben werden.
   1 Flasche bis 16 kg darf in Wohnungen und Räumen gelagert werden
   (Ersatzflasche).
   Alle weiteren oder größere Flaschen dürfen nur in „Brennstofflagerräumen“
   gelagert werden.
 * Anschluss und Druckregelung bei Flaschenanlagen sind jetzt in Abschnitt 6
   geregelt (zuvor Abschnitt 7).
 * Die Unterscheidung zwischen betriebenen und gelagerten Flüssiggasflaschen ist
   jetzt klarer gefasst.
 * Die Ausführung des Aufstell- oder Lagerraums für Flaschen über 16 kg ist
   jetzt an MFeuV angeglichen und identisch mit der Ausführung eines
   Behälteraufstellungsraums.
 * Bei Mehrflaschenanlagen wird neben der Zone 2 im Aufstellungsraum eine Zone 1
   im Bereich der Betriebsflaschen eingeführt – im Einklang mit der neuen
   DGUV-Regel Flüssiggas.



 * Neue Bilder für die von Kanälen, Schächten und Öffnungen freizuhaltenden
   Bereiche wurden eingefügt.
 * Im Text wird klargestellt, dass die TRF keine Erkenntnisquelle für die
   gewerbliche Flaschenaufstellung darstellt.

7. Abschnitt „Leitungsanlage“

Die Bauteile der Leitungsanlage wurden, wo sachlich gerechtfertigt, auf den
Stand der TRGI 2018 angepasst und die Rohrleitungsdimensionierung wurde analog
TRGI 2018 überarbeitet.

 * neue Verbindungsart (Pressverbinder) für mittelschweres Stahlrohr
 * neue Verbindungsmöglichkeit für Kupferrohr (Klemmringverbinder unter
   Verwendung von Messing-Übergangsstücken)
 * Überarbeitung der Anforderungen bei der Qualifikation von Lötern und
   Hartlötverbindungen
 * Isolierstücke müssen nur noch in Zone 1 verpflichtend mit einer
   Trennfunkenstrecke ausgestattet werden.
 * Übernahme der Ausführungsbeispiele aus der TRGI
 * Aufnahme eines veränderten Bemessungsverfahrens in Anlehnung an die TRGI u.a.
   mit veränderter Betrachtung der Gleichzeitigkeit



 * neue Tabelle in Tafel 2 zu Rohrdruckgefälle bei Wellrohr

8. Abschnitt „Prüfungen und Inbetriebnahme von Flüssiggasanlagen“
 * Abschnitt 8 wurde komplett überarbeitet – ausgehend von den Neuerungen der
   Betriebssicherheitsverordnung 2015 bis 2019.
 * Die Behälterprüfung gliedert sich jetzt in die Gefährdungsarten Druck- und
   Explosionsgefährdungen.
 * Systematik und Umfang der Prüfungen bei der Behälteranlage wurden aus der
   Betriebssicherheitsverordnung übernommen (Prüfung vor Inbetriebnahme und
   wiederkehrende Prüfungen).



 * Bei den Rohrleitungsprüfungen wurde die Systematik und Terminologie
   verändert.
 * Die Prüfschritte bei der Rohrleitungsprüfung wurden detaillierter
   beschrieben.



 * Bei den Rohrleitungsprüfungen wurde klargestellt, dass auch abschnittsweise
   geprüft werden kann.
 * Die abschließende Dichtheitsprüfung ist Bestandteil der Inbetriebnahme der
   Anlage.
 * Wiederkehrende Prüfung Gasgeräte, Verbrennungsluft und Abgasanlage: Der
   Verwender muss einmal jährlich eine Sichtkontrolle der Anlage machen und ist
   darauf auch bei der Einweisung hinzuweisen (vergleiche TRGI).
   Auf die Auswirkungen einer geänderten Verbrennungsluftversorgung durch
   bauliche Maßnahmen (speziell bei raumluftabhängigen Geräten) ist der
   Verwender hinzuweisen.
   Die Gasgeräte, Verbrennungsluftversorgung und Abgasanlage sind wiederkehrend
   nach TRGI zu prüfen.
 * Für die Prüfung gewerblicher Gasgeräte wird jetzt explizit auf die
   Betriebssicherheitsverordnung verwiesen.

9. Abschnitt „Aufstellung von Gasgeräten“
 * Die Regeln für Frischluftzufuhr und Abgasabführung sind nicht in der TRF,
   sondern in der TRGI enthalten.

Anhang A
 * Anhang A wurde gestrichen, da er nicht mehr benötigt wird.

Anhang F
 * Anhang F wurde gestrichen, da er identisch mit TRBS 3146/TRGS 746 ist.

Anhang D, E und F
 * Die Beispieldokumente in Anhang D, E und F wurden auf den aktuellen Stand
   gebracht.

Anhang I
 * Die Beispiele in Anhang I (zuvor Anhang K) wurden aktualisiert und deren
   Anzahl reduziert.




INHALTE DVFG-TRF 2021

Das komplette Inhaltsverzeichnis der TRF 2021 finden Sie hier.

Vorwort


Einleitung

> 1 Anwendungsbereich

> 2 Normative Verweisungen

> 3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen

> 4 Errichtung von Flüssiggasanlagen und ergänzende Anforderungen für
> gewerbliche Flüssiggasanlagen

> 5 Flüssiggasbehälter

> 6 Flüssiggasflaschenanlagen

> 7 Leitungsanlage

> 8 Prüfungen und Inbetriebnahme von Flüssiggasanlagen

> 9 Aufstellung von Gasgeräten

> Anhang A – Füllleitungen

> Anhang B – Installation von Abblaseleitungen auf 1-NPT Sicherheitsventilen

> Anhang C – Abzugslose Haushaltsraumheizer

> Anhang D – Beispiel einer möglichen Prüfplakette

> Anhang E – Muster Betriebsanweisungen und Explosionsschutzdokumente

> Anhang F – Sicherheitshinweise

> Anhang G – Eigenschaften der Flüssiggase

> Anhang H – Leitfaden für den Umgang mit epoxidharzbeschichteten Lagerbehältern

> Anhang I – Beispiele zum Bemessungsverfahren

Literaturverzeichnis

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