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Verbraucherrechte im Internet, einfach und verständlich!

Advertorial von: Marek Weißenberger
Lesezeit: 3 min


WEGEN DIESES BIZARREN URTEILS MÜSSEN VERSICHERUNGEN ENTSCHÄDIGUNGEN AN MILLIONEN
DEUTSCHE AUSZAHLEN

Versicherte mit Lebens- und Rentenversicherungen können dank
Entschädigungs-Hintertür bis zu 150% ihrer Beiträge zurückbekommen. Ein
BGH-Urteil (Az. IV ZR 448/14) macht das jetzt möglich.
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Große Medien wie Focus, Finanztip und Handelsblatt berichteten bereits über das
Sensations-Urteil: Wegen einer Entscheidung des obersten Gerichts der
Bundesrepublik Deutschland, dem Bundesgerichtshof (BGH), könnten Versicherte mit
Lebensversicherungen ihr Geld aus besagten Versicherungen zurückbekommen.
Betroffen sind mehrere Millionen Versicherte. Voraussetzung ist, dass diese
Versicherungen zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Versicherte müssen,
um sich dieses Geld zu sichern, nicht zum Anwalt gehen. Es kommt noch besser:
Sie können Ihren Anspruch kostenlos einschätzen lassen, nicht einmal Kosten für
eine Erstberatung fallen an. Eine Rechtsschutzversicherung wird nicht benötigt.

Wenn die Einschätzung ergibt, dass auch Ihnen dieses Geld zusteht, wird die Höhe
der Entschädigung kostenlos kalkuliert. Es geht sogar so weit, dass für diesen
gesamten Ablauf nur dann überhaupt Kosten entstehen, wenn das
Versicherungsunternehmen diese Entschädigung auszahlt. Die Kosten berechnen sich
dann anteilig am Mehrwert, den Versicherte zusätzlich im Vergleich zur Kündigung
der Versicherung erhalten haben.
‍
Bietet die Versicherung 20.000€ Rückkaufswert an und die Entschädigung beträgt
30.000€, fällt ein Honorar in Höhe von ca. 30% des Mehrwerts, also 3.000€ an.

Wer also unzufrieden mit der Lebensversicherung ist, kann damit nicht verlieren.
Auch Versicherten, deren Versicherung schon ausgelaufen ist, steht die lukrative
Hintertür offen. Besonders kurios: Selbst, wenn man die Versicherung bereits vor
Jahren gekündigt hat, könnte einem die volle Entschädigung zustehen. Weil bei
der Entschädigung bis zu 150% der eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden
können, lohnt sich das sogar bei Versicherungen mit einer hohen
Garantieverzinsung.

Bestimmt fragen Sie sich, wie das sein kann. Das erklären wir Ihnen gern, wenn
Sie noch ein wenig weiterlesen.


TAUSENDE HABEN SICH IHR GELD SCHON ZURÜCKGEHOLT

Millionen von Deutsche sind enttäuscht von Ihren Lebensversicherungen. Sie
wollen einen Immobilienkredit abbezahlen, eine Weltreise machen oder sich den
Traum vom Sportwagen erfüllen. Stattdessen ärgern sie sich darüber, dass ihr
Geld in Lebensversicherungen „herumliegt“ und dort kaum Zinsen einbringt.
Schließlich fallen die Renditen durch das inzwischen über Jahre gesunkene
Zinsniveau immer geringer aus. Bei fast allen Verträgen mit hohem Garantiezins
werden gar keine Überschussbeteiligungen mehr ausgezahlt.

Oliver Becker, Familienvater und Hausbesitzer aus Hessen, hat zu Beginn seiner
Ausbildung eine Lebensversicherung abgeschlossen, um im Alter genug Geld für den
wohlverdienten Lebensabend zu haben. Doch was 1999 noch ein attraktives Angebot
war, entpuppt sich in den letzten Jahren als schlechtes Investment. Dieser
Familienvater hat dank des BGH-Urteils einen fünfstelligen Betrag
zurückbekommen. Das Geld hat er genutzt um einen Immobilienkredit zu tilgen.

Steffen und Ulrike Q. haben sich Anfang 2020 auch dafür entschieden, das Urteil
zu nutzen. Ihre Forderung wurde gänzlich ohne Gerichtsverfahren durchgesetzt. Am
Ende ist eine Auszahlungssumme, die 39% höher war, als der von der Versicherung
angegebene Rückkaufswert auf dem Konto der Eheleute eingegangen.

… UND WIE IST DAS MÖGLICH?

Sie haben bestimmt schon darüber nachgedacht, Ihren Vertrag zu kündigen. Der
mickrige Rückkaufswert, den Ihnen die Versicherung dabei anbietet, ist meist
geringer als die Summe der eingezahlten Beträge. Wenn Sie also kündigen, haben
Sie Ihrer Lebensversicherung über Jahre oder Jahrzehnte Geld geliehen, von dem
Sie nur einen Bruchteil zurück bekommen.

Dennoch werden erstaunliche 48% der abgeschlossenen Lebensversicherungen vor dem
vertraglichen Ablauf gekündigt.

Was sie wissen sollten: Die Entschädigungs-Hintertür hat mit der Kündigung der
Lebensversicherung nichts zu tun. Ganz im Gegenteil: Der Weg, auf den sich das
BGH-Urteil bezieht, bringt Versicherungsnehmern bis zu 150% der eingezahlten
Beiträge zurück. Selbst für Verträge, die bereits gekündigt wurden oder
ausgelaufen sind, öffnet das BGH-Urteil eine äußerst lukrative Hintertür, die
mit keinem Risiko verbunden ist. Um zu überprüfen, ob auch Sie einen Anspruch
auf die Entschädigung haben, müssen sie keinen einzigen Cent und nur 10 Minuten
Ihrer Zeit investieren.

BGH-URTEIL ERMÖGLICHT WIDERRUFSJOKER FÜR LEBENSVERSICHERUNGEN

Wegen falscher Beratung beim Abschluss von Lebensversicherungsverträgen, die
zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, können Versicherte auf einen
Widerrufsjoker zurückgreifen. Die Allianz geht von 108 Millionen betroffenen
Policen in ganz Deutschland aus.

Hochspezialisierte Unternehmen wie helpcheck.de ermöglichen die Einschätzung des
Anspruchs inklusive Kalkulation des möglichen Auszahlungsbetrags kostenlos.

„Wir erledigen für Betroffene nicht nur den Papierkram, sondern setzen den
Anspruch mit kooperierenden Anwälten auch vor Gericht durch, wenn nötig“, sagt
Peer Schulz, Gründer von helpcheck. Nur, wenn helpcheck Erfolg mit dem Widerruf
hat, wird eine Provision auf den Mehrwert fällig. Der Mehrwert ist der Betrag,
den der Kunde über eine normale Kündigung hinaus erhält.

Wenn auch Sie zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen
haben, zögern Sie nicht weiter. Hier können Sie Ihren Anspruch und den möglichen
Auszahlungsbetrag kostenlos und unverbindlich berechnen lassen.


Sind auch Sie betroffen?
Vertrauen Sie auf 7 Jahre Erfahrung!
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