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JEDE KLAGE ZÄHLT!



Wenn Autoritäre an die Macht kommen, müssen wir uns ihnen entgegenstellen. Der
Gegenrechtsschutz unterstützt Sie dabei.

Ob Abmahnung von rechts, rechtswidrige Maßnahmen Ihres Landrats oder Ihrer
Verwaltung – der Gegenrechtsschutz berät, vernetzt und finanziert anwaltliche
Vertretung!

 Betroffen? Jetzt Kontakt aufnehmen!  PGP  Förderrichtlinien


AKTUELLES

EINLADUNG ZUM WORKSHOP – ZEIT AUF DIE STRASSE ZU GEHEN!





Im Rahmen des Gegenrechtsschutz veranstalten wir am Mittwoch, den 23. Oktober
2024 einen Workshop zur anwaltlichen Versammlungsbegleitung. Dazu laden wir alle
engagierten Rechtsanwält*innen herzlich ein. Die Teilnahme am Workshop ist vor
Ort und online möglich – um Anmeldung wird gebeten.

→ Alle Details ansehen


WIDERSTAND IST SINNVOLL

Weltweit werden autoritäre Populist:innen zunehmend in Parlamente gewählt. Nach
dem Vorbild von Viktor Orbán in Ungarn und Parteien wie der PiS in Polen ist
auch in Deutschland damit zu rechnen, dass autoritäre Populist:innen, die in
Gemeinderäten, Landtagen oder der Verwaltung sitzen, auch vor rechtswidrigen
Maßnahmen nicht zurückschrecken werden. Auf diese Weise verschieben sie graduell
Grenzen dessen, was “normal” ist, schikanieren politische Andersdenkende und
grenzen diskriminierungssensible Gruppen aus.

Außerdem mahnen rechte Netzwerke ab und verklagen, um Druck auf Menschen aus
Aktivismus, Politik, Wissenschaft, Kunst und Journalismus auszuüben. Werden
juristische Verfahren strategisch rechtsmissbräuchlich genutzt, bedroht das die
Meinungsfreiheit. Dieses Vorgehen wird „SLAPP“ genannt.

In all diesen Fällen kommt es darauf an, den Rechtsstaat in Anspruch zu nehmen
und sich dagegen zu stellen. Fälle des Rechtsmissbrauchs müssen vor Gericht
landen.

Es reicht schon, wenn euch eine Maßnahme ein schlechtes Bauchgefühl bereitet:
Dem geflüchteten Kind wird ein Kindergartenplatz verwehrt. Eine Beförderung im
Amt scheint parteipolitisch motiviert. Die Behörde verbietet einer Gruppe die
Demo. Ein Landrat äußert sich diffamierend. All das kann rechtswidrig sein, und
es ist wichtig, dem nachzugehen.

 * Wir beraten Betroffene
 * Wir finanzieren und organisieren anwaltliche Hilfe und, wenn nötig,
   Gerichtsverfahren
 * Wir bauen Netzwerke für und mit Betroffenen auf
 * Wir bündeln rechtliche Expertise
 * Wir erfassen und strukturieren Fälle und begleiten sie wissenschaftlich, um
   eine Grundlage für weitere Auseinandersetzungen zu liefern


BETROFFENE ERZÄHLEN

SILVIO LANG





Silvio Lang vertritt einen Verein, der durch die Klage existenzgefährdet ist

→ Silvios Geschichte lesen

SAHAK IBRAHIMKHIL

Flüchtlingsaktivist und Lokalpolitiker



„Ich kenne mich mit Abmahnungen nicht aus und als ich die riesigen Summen
gesehen habe, hatte ich Angst.“

→ Sahaks Geschichte lesen

LUCA BARAKAT

Schüler



Luca Barakat wurde wegen eines Tweets abgemahnt

→ Lucas Geschichte lesen

SCHAKEELA STARK





„Die Sache hat mich bestärkt, mich erst recht für Demokratie einzusetzen.“

→ Schakeelas Geschichte lesen


MIT EXPERTISE ZUR GEGENWEHR



Ein zivilgesellschaftlicher Beirat unterstützt die Arbeit des
Gegenrechtsschutzes und stellt sicher, dass wir unsere Ziele einhalten. Wir
stehen in ständigem Austausch mit zivilgesellschaftlichen Initiativen und freuen
uns über Hinweise auf mögliche Fälle, in denen wir unterstützen können.

 * NORA SDUN
   
   Verlegerin Textem Verlag, Herausgeberin Kultur & Gespenster, Galeristin
   
   „Unsinnig auf Besserung der Blöden zu warten.“

 * BIANCA KLOSE
   
   Bundesverband Mobile Beratung e.V.
   
   „Die ständigen Angriffe auf die demokratische Zivilgesellschaft sind kein
   Nebenprodukt rechtsextremer und rechtspopulistischer Politik, sondern eine
   bewusste Strategie. Daher heißt praktische Solidarität auch: Schutz vor
   Rechts durch Rechtsschutz!“

 * HEIKE KLEFFNER
   
   Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und
   antisemitischer Gewalt e.V.
   
   „Es braucht dringend mehr Solidarität, damit Betroffene von Abmahnungsklagen
   durch rechte Akteure nicht alleine bleiben! Praktische Unterstützung –
   rechtlich und finanziell – mildert die Folgen der Angriffe ab und schützt
   Wissenschaft und Zivilgesellschaft!“

 * PROF. FABIAN VIRCHOW
   
   Leiter des Forschungsschwerpunktes Rechtsextremismus / Neonazismus an der
   Hochschule Düsseldorf
   
   „Machtentfaltung von Rechtsaußen funktioniert auch durch Einschüchterung.
   Dagegen gilt es solidarisch zusammenzustehen.“

 * ELENA KOUNTIDOU
   
   Neue Deutsche Medienmacher*innen
   
   „Gegenrechtsschutz! Damit wichtige Stimmen nicht mundtot gemacht werden.“

 * LISA KRETSCHMER
   
   Reporter ohne Grenzen e.V.
   
   „Von rechts wird gegen kritische Medienschaffende handgreiflich und zunehmend
   auch juristisch vorgegangen. Ohne rechtliche Unterstützung für die
   Betroffenen wäre Pressefreiheit bloße Theorie statt demokratischer Realität.“

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SPENDEN: UNTERSTÜTZEN SIE DEN GEGENRECHTSSCHUTZ

“Es hat eine hohe Bedeutung, dass es gesellschaftliche Strukturen gibt, die das
unterstützen. Man merkt, man ist nicht alleine.”
(Thomas Meyer-Ross über den Gegenrechtsschutz in der Sächsischen Zeitung
25.1.2024)

Nur dank Ihrer Spende können wir Betroffene unterstützen. Jetzt über
FragDenStaat spenden!




FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR FÖRDERUNG



Welche Rechtsstreitigkeiten werden durch den Gegenrechtsschutz unterstützt?
Finanzierung des gemeinnützigen Rechtsschutzfonds Wofür konkret setzen Sie meine
Spende ein? Sie wollen über den Gegenrechtsschutz informieren?

Hier finden Sie einen Kurzüberblick (PDF) – der Gegenrechtsschutz auf einer
Seite. Sie erreichen uns per E-Mail unter kontakt@gegenrechtsschutz.de. Einen
PGP-Schlüssel für die Mailadresse finden Sie hier.

Wofür konkret setzen Sie meine Spende ein?

Der gemeinnützige Rechtshilfefonds trägt sich vor allem über Spenden. Wir
möchten Sie daher bitten, für den Gegenrechtsschutz zu spenden. Hier geht es zur
Spendenseite.

Ihre Spende wird zunächst ausschließlich für den Gegenrechtsschutz und die
Finanzierung der darunter ausgerichteten Tätigkeiten verwendet. Kostenpunkte
sind hierbei insbesondere die Prüfung der Förderanträge, ggf. Finanzierung der
Rechtsverteidigung, allgemeine Recherche, Koordinierung und Information
Betroffener, Aufbau einer Fall-Datenbank, Organisation von
Informationsveranstaltungen und -materialien, Öffentlichkeitsarbeit sowie die
Verwaltung des Fonds.

Sollte absehbar sein, dass die im Fonds befindlichen Spenden für die
Unterstützung entsprechender Verfahren auf absehbare Zeit nicht mehr
erforderlich sein dürften, behalten wir uns vor, die im Fonds befindlichen
Spenden in andere Projekte zu überführen, die diesem Projekt ihrem Zweck nach
möglichst nahekommen. Dies werden wir transparent ankündigen.

Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Sie können bei uns eine Spendenquittung
für Ihre Steuererklärung erhalten.

Wer kann unterstützt werden?

Mit dem Gegenrechtsschutz können Menschen und Organisationen unterstützt werden,
die von der Verwaltung oder anderen öffentlichen Stellen in ihren Rechten
beschnitten werden, weil sie nicht den politischen Vorstellungen autoritär
handelnder Kräfte entsprechen. Das können Angehörige diskriminierter Gruppen
sein, aber auch Aktivist:innen, Medienschaffende, Lehrer:innen, oder Beamt:innen
in der Verwaltung selbst. Melden können sich auch Personen, die wegen ihrer
Äußerungen im Zusammenhang mit dem Thema Rechtsextremismus bzw. von
rechtsextremen Akteur:innen rechtlich belangt werden (Abmahnungen / Klagen /
Rechtliche Drohungen).

Sie können sich an den Gegenrechtsschutz für finanzielle und auch für ideelle
Unterstützung wenden. Wir koordinieren Verfahren und Erfahrungsaustausch,
vernetzen Betroffene und unterstützen bei der Öffentlichkeitsarbeit.

Anfragen an den Gegenrechtsschutz werden vertraulich behandelt. Nach Abschluss
der Verfahren werden die jeweiligen Ergebnisse anonymisiert und in der Regel
veröffentlicht.

Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen bitte unter
kontakt@gegenrechtsschutz.de. Jeder Einzelfall zählt!

Sie wollen über den Gegenrechtsschutz informieren?

Hier finden Sie einen Kurzüberblick – der Gegenrechtsschutz auf einer Seite. Sie
erreichen uns per E-Mail unter kontakt@gegenrechtsschutz.de. Einen PGP-Schlüssel
für die Mailadresse finden Sie hier.

Welche Rechtsstreitigkeiten werden durch den Gegenrechtsschutz unterstützt und
welche Förderrichtlinien gibt es?

Der Gegenrechtsschutz unterstützt insbesondere in solchen Verfahren, die
ansonsten nicht geführt würden und die über den Einzelfall hinaus
gesamtgesellschaftliche Bedeutung haben. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung
besteht nicht.


FÖRDERRICHTLINIEN

1. ZWECKBESTIMMUNG

Der Gegenrechtsschutz dient der Unterstützung von natürlichen und juristischen
Personen, sowie sonstigen Organisationen und Verbänden, die von missbräuchlichen
Maßnahmen öffentlicher und privater Stellen betroffen sind. Ziel des
Gegenrechtsschutzes ist die Schaffung einer Struktur gegen einen möglichen
Missbrauch rechtlicher Instrumente sowohl durch (leitende) Mitarbeitende von
Behörden zur Durchsetzung politischer Ziele und Etablierung autoritärer
Machtstrukturen, als auch durch Private, wie z.B. rechtsextreme Akteur:innen,
Parteien oder Unternehmen.

Der Gegenrechtsschutz soll durch Information, Aufklärung, Beratung,
Prozessbegleitung und Kostenübernahme dazu beitragen, einer drohenden
Beeinträchtigung rechtsstaatlicher Grundsätze, demokratischer
Entscheidungsstrukturen und der Pluralität in unserer Gesellschaft
entgegenzuwirken.

Gegenstand des Gegenrechtsschutzes ist einerseits die Abwehr von und der Schutz
vor missbräuchlichem hoheitlichem Handeln, etwa von Behörden, die der Leitung
einer rechtsextremen Partei unterstehen.  Darüber hinaus widmet sich der
Gegenrechtsschutz der Abwehr insbesondere zivilrechtlicher, äußerungs- und
persönlichkeitsrechtlicher Angriffe, die durch rechtsextreme Akteur:innen und
Organisationen ausgehen bzw. aufgrund von Äußerungen erfolgen, die sich mit dem
Thema Rechtsextremismus befassen. Anlass solcher juristischer Angriffe
öffentlicher oder privater Stellen kann etwa die Veröffentlichung
wissenschaftlicher Texte, journalistische Berichterstattung, eine künstlerische
oder aktivistische Auseinandersetzung oder jegliche Meinungsäußerung sein. Der
Gegenrechtsfonds zielt insoweit auch darauf ab, einer Beeinträchtigung der
Äußerungs-, Wissenschafts- oder Kunstfreiheit effektiv zu begegnen und einem
Klima der Einschüchterung vorzubeugen. 

Der Gegenrechtsschutz soll das Recht auf effektiven Rechtsschutz stärken, indem
der Zivilgesellschaft in die Breite hinein die Inanspruchnahme von Rechtsschutz
gegen hoheitliche Akte oder sonstige juristische Angriffe mit missbräuchlicher
Zielsetzung erleichtert wird, wobei ein besonderer Fokus auf der Unterstützung
marginalisierter Gruppen liegt.   

Das Unterstützungsangebot enthält auch juristische Hilfestellung für
zivilgesellschaftliches Engagement. Da vielen Betroffenen dieser
ungerechtfertigten beziehungsweise missbräuchlichen Maßnahmen öffentlicher und
privater Stellen die juristischen und finanziellen Ressourcen fehlen, möchte der
Gegenrechtsschutz möglichst vielen Betroffenen mit diversen Hintergründen den
Zugang zum Recht ermöglichen. Darüber hinaus sollen die geförderten Fälle (ggf.
anonymisiert) journalistisch und wissenschaftlich begleitet und aufbereitet
werden.  

2. FÖRDERVORAUSSETZUNGEN

2.1. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie
Organisationen und Verbände, die von einem möglicherweise rechtswidrigen
Verhalten einer öffentlichen Stelle betroffen sind beziehungsweise die
nachweislich wegen vermeintlicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem
Thema Rechtsextremismus oder von rechtsextremen Akteur:innen oder Organisationen
juristisch belangt werden.


2.2 Gefördert werden Verfahren gegen Maßnahmen öffentlicher oder privater
Stellen, die aufgrund ihres missbräuchlichen Charakters nicht nur für die
einzelnen Personen, sondern für die gesamte Gesellschaft und die Erhaltung
rechtsstaatlicher und demokratischer Strukturen relevant sind. Ein
missbräuchlicher Charakter liegt in der Regel dann vor, wenn Anhaltspunkte dafür
bestehen, dass die Maßnahme rechtswidrig ist und zudem der Durchsetzung einer
autoritären politischen Agenda dient. Anhaltspunkte für einen missbräuchlichen
Charakter können insbesondere darin liegen, dass 


 * die Maßnahme von einer Behörde ausgeht, deren Leitung einer
   verfassungsfeindlichen Partei angehört. Dies ist in der Regel anzunehmen,
   wenn die Partei vom zuständigen Amt für Verfassungsschutz als gesichert
   extremistisch eingestuft wird;
   
 * juristische Angriffe durch rechtsextreme Akteur:innen und Organisationen
   ausgehen bzw. aufgrund von Äußerungen erfolgen, die sich mit dem Thema
   Rechtsextremismus befassen;
   
 * die Maßnahme grundlegende Institutionen des demokratischen Rechtsstaats oder
   der demokratischen Zivilgesellschaft zu schwächen versucht, zu denen
   insbesondere eine neutrale Beamtenschaft, eine unabhängige Justiz,
   unabhängige Medien und effektive Beteiligungs- und Oppositionsrechte der
   demokratischen Zivilgesellschaft gehören;
   
 * die Maßnahme demokratischen Pluralismus in der Zivilgesellschaft zu
   beeinträchtigen versucht, indem sie demokratische Macht- und Regierungskritik
   einengt oder durch eine Marginalisierung politischer Minderheiten motiviert
   ist, zu denen insbesondere politisch und rassistisch Verfolgte, Flüchtlinge,
   Behinderte und Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Orientierung
   oder Identität diskriminiert werden, gehören.
   

2.3. Gefördert wird – sofern in einem angemessenen Umfang personell und
finanziell möglich – auch die juristische Hilfestellung und Beratung zur
Ermöglichung und Absicherung von zivilgesellschaftlichem Engagement,
insbesondere im Vorfeld von geplanten Veranstaltungen und Veröffentlichungen
(z.B. Flyer, Plakate, Handouts).


2.4. Die Mittel des Gegenrechtsschutzes sollen natürlichen und juristischen
Personen sowie Organisationen und Verbänden zugutekommen, die sich ohne die
Unterstützung finanziell nicht zu einer angemessenen Rechtsverteidigung in der
Lage sähen. Unterstützt werden solche Verfahren, die ohne die Hilfe des
Gegenrechtsschutzes nicht geführt würden. Sofern die antragstellende Person in
der Lage ist, eine Eigenbeteiligung zu leisten, soll sie hierüber im Rahmen
ihres Antrags Mitteilung machen, sodass dies bei einer eventuellen Förderzusage
berücksichtigt werden kann. Soweit weitere Möglichkeiten zur Übernahme der
Kosten bestehen, z.B. durch eine Rechtsschutzversicherung, sollen diese
ausgeschöpft werden. Entsprechende Forderungen sollen an den Gegenrechtsfonds
abgetreten werden. 


2.5 Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.   

3. ANTRAGSVERFAHREN

3.1 Anträge können per E-Mail an kontakt@gegenrechtsschutz.de gerichtet werden.
Name und Kontaktdaten müssen aus dem Antrag ersichtlich sein und sämtliche
Unterlagen zu der Maßnahme, gegen die vorgegangen werden soll, müssen mit
übersandt werden. Der Sachverhalt ist umfassend und wahrheitsgetreu
darzustellen. Ggf. fordert der:die zuständige Bearbeiter:in weitere
Informationen an.


3.2. Der Gegenrechtsschutz bestimmt intern zwei entscheidungsbefugte Personen,
die den Antrag prüfen und auf Basis von Seriosität, Relevanz und inhaltlichen
Erfolgsaussichten der Angelegenheit sowie nach Maßgabe der verfügbaren Gelder
nach freiem Ermessen über das Ob und Wie einer Förderung entscheiden. Relevanz
liegt dann vor, wenn die Maßnahme als missbräuchlich anzusehen ist. Hierfür ist
nicht ausreichend, dass es sich um eine potenziell rechtswidrige Maßnahme
handelt, sondern es muss zugleich eine politische Motivation naheliegen (siehe
2.2).


3.3.  Sofern eine Förderung grundsätzlich bewilligt werden kann, erhält die
antragstellende Person zeitnah eine Mitteilung über die Bewilligung (idR per
E-Mail), aus der Art und Umfang der Förderung hervorgehen. Gleichzeitig enthält
die Mitteilung die Kontaktdaten eines:einer Rechtsanwält:in. Ein Baustein der
Förderung besteht in der Empfehlung eines:einer Rechtsanwält:in, der:die über
die entsprechende Fachkunde verfügt und deren Beauftragung wir im Interesse
einer effektiven Rechtsverteidigung anraten. Wünscht die betroffene Person eine
andere anwaltliche Vertretung, kann sie sich hierüber mit dem Fonds
verständigen. Auf Wunsch der antragstellenden Person kann auch die unmittelbare
Erstübermittlung des Sachverhalts an den:die Rechtsanwält:in erfolgen. Eine
Bewilligung bezieht sich stets nur auf den aktuell anstehenden Handlungs- bzw.
Verfahrensabschnitt (beispielsweise Widerspruchsverfahren, jeweils maßgebliche
Instanz im gerichtlichen Verfahren, allgemeine Beratung im Vorfeld einer
geplanten Veröffentlichung, vorgerichtliche Verteidigung gegen eine Abmahnung,
jeweils maßgebliche Instanz im gerichtlichen Verfahren). Die Förderung jedes
Verfahrensabschnitts setzt einen einzelnen Antrag mit den erforderlichen
Informationen voraus, der stets nach Maßgabe dieser Richtlinien geprüft wird.
Vorbehaltlich der im Fonds verfügbaren Finanzmittel knüpft sich die Höhe der
Förderung an die tatsächlich anfallenden Anwalts- und
Verfahrens-/Gerichtskosten. 


3.4. Die Anwaltskosten bemessen sich in der Regel nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden vom Gegenrechtsschutz direkt an
den:die beauftragte:n Anwält:in geleistet. Die Förderung ist nicht davon
abhängig, ob der Rechtsstreit ganz oder teilweise gewonnen oder verloren wird.
Im Gegenzug tritt die betroffene Person dem Gegenrechtsschutz im Voraus
sämtliche Kostenerstattungsansprüche (Verfahrens- und Anwaltskosten) ab, die ihr
durch Gerichtsentscheidung zugesprochen werden mögen. 


3.5. Die geförderte Person befreit den:die beauftragte:n Anwält:in von
seiner:ihrer Schweigepflicht, damit die wesentlichen Schriftsätze und
Entscheidungen an den Gegenrechtsschutz übersandt werden können. 


3.6. Soweit eine antragstellende Person lediglich ideelle Unterstützung wünscht
(insbesondere Vermittlung von Rechtsbeistand, inhaltlicher Austausch,
publizistische und wissenschaftliche Begleitung des Rechtsstreits,
Bekanntmachung mit anderen Betroffenen), kann ein Antrag auch entsprechend
beschränkt gestellt werden.


3.7. Mögliche Öffentlichkeitsarbeit stimmen die betroffene Person und der
Gegenrechtsschutz untereinander ab.  


3.8. Die vom Gegenrechtsschutz unterstützten Verfahren werden in regelmäßigen
Abständen einem Beirat vorgestellt, der die Auswahl und Durchführung der
Verfahren kritisch begleitet. 


3.9. Die antragstellende Person muss vor der Förderzusage eine
Kooperationsvereinbarung unterzeichnen.  

4. VERBINDLICHKEIT DER FÖRDERRICHTLINIEN

Mit Antragstellung erkennt der:die Antragsteller:in diese Förderrichtlinien als
für die Förderung verbindlich an. Verstöße können zur Rückforderung der
Förderung führen.

GEGENRECHTSSCHUTZ IST EIN GEMEINSAMES PROJEKT VON:












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 * IBAN: DE36 4306 0967 1173 8932 00
 * Verwendungszweck: GegenRechtsSchutz