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 * Die Norm
 * Die Kriterien
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Herzlich willkommen bei Fit[Safe]. Die Norm für höchste Sicherheit beim
Training.


DIE NORM

Muskel- und Krafttraining in einem Fitnesscenter ist nicht nur sehr
gesundheitswirksam, sondern weist ein um ein vielfaches tieferes
Gefährdungsrisiko auf als die meisten Sportarten.

Die Norm Fit[Safe] wurde mit dem Hauptziel entwickelt, durch festgelegte
Anforderungen und Kriterien ein sicheres, effektives und gesundheitswirksames
Training in einer sicheren Umgebung zu gewährleisten.

Die wichtigsten Grundsätze der Norm Fit[Safe] sind:

 1. Sicherheitsorientierung: Die Norm Fit[Safe] stellt sicher, dass sämtliche
    Trainingsaktivitäten in Fitnesscenter sicher durchgeführt werden können.
 2. Effektivität: Die Norm gewährleistet, dass das Training sowohl wirksam als
    auch effektiv ist, um die Gesundheits- und Fitnessziele der Kunden zu
    erreichen.
 3. Gesundheitsförderung: Durch die Einhaltung der Norm werden
    gesundheitsfördernde Aspekte des Trainings sichergestellt.
 4. Kundenvielfalt: Die Norm berücksichtigt die vielfältigen Bedürfnisse und
    Ziele der Kunden, unabhängig von ihrem Alter oder Gesundheitszustand.
 5. Lesbarkeit: Die Anforderungen der Norm sind klar und verständlich
    formuliert, um eine einfache Umsetzung zu ermöglichen.
 6. Gesetzliche Bestimmungen: Die Anforderungen von Fit[Safe] folgen dem
    Normungsprinzip, dass keine Anforderungen festgelegt werden, wenn bereits
    entsprechende gesetzliche Bestimmungen vorliegen.
 7. Anwendbarkeit: Diese Norm gilt unabhängig vom Alter, dem Gesundheitszustand
    oder den Trainingszielen der Kunden.
 8. Die Sicherheitsorientierung von Fit[Safe] gewährleistet einen hohen
    Sicherheits- und Qualitätsstandard auch außerhalb der Anwesenheit von
    Mitarbeitern des Centers während des Trainings, sofern die Anforderungen der
    Norm eingehalten werden.

Die Norm FitSafe gehört dem Verein für Qualität bei Training und Bewegung (QTB)
und wird von diesem gepflegt und verwaltet. FitSafe selbst führt keine
Zertifizierungen durch, da es sich um eine Norm handelt.

Zertifizierungen nach der Norm FitSafe werden durch die
Zertifizierungsinstitution QualiCert durchgeführt. QualiCert erfüllt die
Anforderungen an eine neutrale und unabhängige Konformitätsbewertungsstelle
(KBS) gemäss den Anforderungen der Norm SN EN ISO 17065:2012.




DIE KRITERIEN

Die Kriterien/Anforderungen der Norm „FitSafe“

Allgemeine Bemerkungen
In der Folge werden die wichtigsten Anforderungen der Norm FitSafe
zusammengefasst. Möchten Sie zu einem Kapitel weitere Detailinformationen
erhalten, können Sie gerne den Verein für Qualität bei Training und Bewegung
(QTB) oder die Zertifizierungsinstitution QualiCert kontaktieren.



KUNDENVERTRAG, VERTRAGSWESEN UND OFFIZIELLE DOKUMENTE

Das Center ist verpflichtet:

 * seine Rechtsform mit einem Handelsregisterauszug nachzuweisen
 * über eine Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen
 * dem Kunden die Möglichkeit zu geben, sich vor Vertragsunterzeichnung
   umfassend und im Detail (Vertragsstudium / mündliche Hinweise) über das
   Centerangebot zu informieren (Bsp. Bedingungen Vertragsunterbrechung,
   Vertragsverlängerung, etc.)

BEZIEHUNG ZU UND UMGANG MIT DEN KUNDEN

Die Beziehung zu und der Umgang mit den Kunden bilden nicht nur die Grundlage
für die Festlegung der Personalquantitäten in Abhängigkeit von den
Gesamtöffnungszeiten eines Centers, sondern auch für die Kompetenzen, d.h.
personellen Qualifikationsvoraussetzungen. Es lassen sich folgende Arten der
Beziehung und des Umgangs mit den Kunden definieren:

 1. Beaufsichtigung vor Ort
    Beaufsichtigung wird dann ausgeübt, wenn eine bezüglich Notfallmanagement
    kompetente, physisch im Center anwesende und im Auftrage des Centers
    handelnde Person bei Notfällen (medizinisch oder Feuer) die richtigen
    Massnahmen ergreifen kann.

 2. Betreuung vor Ort
    Betreuung vor Ort wird dann ausgeübt, wenn eine bezüglich Notfallmanagement
    kompetente, physisch im Center anwesende und im Auftrage des Centers
    handelnde Person nicht nur bei Notfällen (medizinisch oder Feuer) die
    richtigen Massnahmen ergreifen, sondern auf Grund ihrer Trainingskompetenz
    (= mindestens NQR-Stufe 3) auch die trainierenden Kunden auf Anfrage oder
    bei beobachteten Trainingsfehlern eigeninitiativ fachmännisch beraten kann.

 3. Fernbeaufsichtigung
    Fernbeaufsichtigung wird dann ausgeübt, wenn eine bezüglich
    Notfallmanagement kompetente und im Auftrage des Centers handelnde Person
    auf der Basis von Echtzeit- und nicht aufgezeichneten Kamerabildern bei
    Notfällen (medizinisch oder Feuer) die richtigen Massnahmen einleiten kann.

 4. Fernbetreuung
    Fernbetreuung wird dann ausgeübt, wenn eine bezüglich Notfallmanagement
    kompetente und im Auftrage des Centers handelnde Person auf der Basis von
    Echtzeit- und nicht aufgezeichneten Kamerabildern nicht nur bei Notfällen
    (medizinisch oder Feuer) die richtigen Massnahmen ergreifen, sondern auf
    Grund Ihrer Trainingskompetenz (= mindestens NQR-Stufe 3) auch die
    trainierenden Kunden auf Anfrage oder bei beobachteten Trainingsfehlern
    eigeninitiativ fachmännisch beraten kann. Hierzu ist eine
    Zwei-Weg-Kommunikation notwendig.

 5. Überwachung
    Überwachung findet dann statt, wenn zwar im Auftrag des Centers keine Person
    im Center oder aus der Ferne über Kamerabilder den Zugang zum Center und die
    Trainingsbereiche überwacht, aber sichergestellt ist, dass der Zugang über
    ein System mit Autorisierung – Authentisierung – Authentifizierung
    kontrolliert ist und die Trainingsbereiche mittels Kamera überwacht und die
    so aufgezeichneten Bilder maximal 72 Stunden rückwirkend durch einen
    limitierten Personenkreis eingesehen werden können.

MINDESTWOCHENZAHL BETREUTER TRAININGSSTUNDEN

Die gesamte Wochenöffnungszeit in Stunden ist unterteilt in zwei zeitliche
Hauptabschnitte, wobei der Hauptabschnitt «Öffnungszeiten mit Personal» in vier
«Unterabschnitte mit Personal» unterteilt ist.

Hauptabschnitte

 * Öffnungszeit ohne Personal =   Gesamtöffnungsstunden – Öffnungsstunden mit
   Personal
 * Mindestöffnungszeiten mit Personal = Sie richtet sich nach der
   Gesamtwochenöffnungszeit und beträgt durchschnittlich 25%. Diese Berechnung
   ist jedoch nicht direkt prozentual. Bei Fitnesscentern mit längeren
   Öffnungszeiten, wie zum Beispiel 168 Stunden pro Woche (7 Tage die Woche, 24
   Stunden am Tag), ergeben sich andere Werte. Die Zertifizierungsinstitution
   stellt dem Center ein Chart zur Berechnung zur Verfügung.

Unterabschnitte mit Personal

 * Betreuung vor Ort: Öffnungsstunden mit Betreuung durch trainings- und
   notfallkompetentes Personal vor Ort
   Es müssen eine Mindestanzahl von 15 Wochenstunden mit trainings- und
   notfallkompetentem Personal vor Ort angeboten werden.
   Die Mindestanzahl Wochenstunden müssen auf die 5 Werktage verteilt und
   kundenzugänglich kommuniziert werden.

 * Beaufsichtigung vor Ort: Öffnungsstunden mit Beaufsichtigung durch lediglich
   notfallkompetentes Personal vor Ort

 * Fernbetreuung: Öffnungsstunden mit fernbetreuendem trainings- und
   notfallkompetentem Personal

 * Fernbeaufsichtigung: Öffnungsstunden mit fernbeaufsichtigendem, aber
   lediglich notfallkompetentem Personal
   Die nach Abzug der Mindestanzahl von 15 Wochenstunden mit Betreuung vor Ort
   verbleibenden Wochenstunden mit Personal können vom Center nach Belieben mit
   den drei Arten von Personaleinsatz (Beaufsichtigung vor Ort, die
   fernbetreuten Öffnungsstunden und die fernbeaufsichtigten Öffnungsstunden)
   geplant und umgesetzt werden.

PERSONALANFORDERUNGEN FÜR DIE BEZIEHUNG ZU UND DEN UMGANG MIT KUNDEN

Personalanforderungen für die vor Ort betreuten Öffnungsstunden
Die Mindestanzahl Wochenstunden mit Betreuung vor Ort muss stets durch
mindestens eine Person mit einer Qualifikation, die der NQR-CH-Stufe 3
entspricht, und ausserdem über einen gültigen AED-BLS-Ausweis verfügt, erfolgen.

Personalanforderungen für die vor Ort beaufsichtigten Öffnungsstunden
Vor Ort beaufsichtigte Öffnungsstunden müssen von mindestens einer Person
erbracht werden, die über einen gültigen AED-BLS-Ausweis verfügt.

Personalanforderungen an die fernbetreuten Öffnungsstunden
Die Fernbetreuung von Öffnungsstunden, muss durch mindestens eine Person mit
einer Qualifikation, die der NQR-CH-Stufe 3 entspricht, und ausserdem über einen
gültigen AED-BLS-Ausweis verfügt, erbracht werden.

Personalanforderungen an die fernbeaufsichtigten Öffnungsstunden
Die Fernbeaufsichtigung von Öffnungsstunden, muss durch mindestens eine Person,
die über einen gültigen AED-BLS-Ausweis verfügt, erbracht werden.

Weitere Personalanforderungen
Das Center muss mindestens eine Person mit einer Qualifikation, die der
NQR-CH-Stufe 4 entspricht, für mindestens 15 Wochenstunden entweder vertraglich
beschäftigen oder per vertraglichem Mandat verpflichten.

HYGIENE UND REINLICHKEIT

Das Center ist verpflichtet, alle Reinigungstätigkeiten bezüglich der
Infrastrukturen (Trainingsbereiche, falls vorhanden Umkleide- und
Sanitärräumlichkeiten sowie Rezeptions-/Thekenbereich inklusive der Böden) und
der Trainingsgeräte für das Muskel-Skelett- bzw. Kraft- sowie für das
Herz-Kreislauftraining in einem schriftlichen Reinigungsplan festzuhalten und
gemäss diesem Plan durchzuführen oder von einer Reinigungsfirma durchführen zu
lassen.

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zur Anforderung
„Hygiene und Reinlichkeit“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens
Musterdokumente zur Verfügung gestellt.

FLUCHTWEGE UND FLUCHTTÜREN

Fluchtwege und Fluchttüren müssen gekennzeichnet und freigehalten sein.

Die Fluchttüren müssen von innen unverschlossen sein.

TEMPERATUR UND LUFTFEUCHTIGKEIT

Bei Verhältnissen, welche auf Grund der herrschenden Temperatur und
Luftfeuchtigkeit gemäss den wissenschaftlichen Erkenntnissen die
Thermoregulation beim Training beeinträchtigt ist, muss das Center auf dieses
Gefährdungspotential hinweisen.

GESUNDHEITSBEZOGENE RISIKOABKLÄRUNG

Das Center muss jedem Kunden und jeder Kundin eine gesundheitsbezogene
Risikoabklärung mit einem geeigneten Gesundheitsfragebogen anbieten.

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zur Anforderung
„Gesundheitsbezogene Risikoabklärung“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens
Musterdokumente zur Verfügung gestellt.

HANDLUNGSANWEISUNG ZUR GESUNDHEITSBEZOGENEN RISIKOABKLÄRUNG

Das Center muss über eine schriftlich vorhandene, standardisierte
Handlungsanweisung verfügen, welche alle weiteren Behandlungsschritte mit den
Kunden in Abhängigkeit von Ablehnung oder Annahme des Angebotes für eine
gesundheitsbezogene Risikoabklärung zur Feststellung der medizinischen
Trainingsunbedenklichkeit festhält.

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zur Anforderung
„Handlungsanweisung zur gesundheitsbezogenen Risikoabklärung“ im Verlaufe des
Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Verfügung gestellt.

SICHERSTELLUNG DER TRAININGSKOMPETENZ

Das Center muss die Trainingskompetenz der Kunden sicherstellen.

Die Trainingskompetenz der Kunden ist dann sichergestellt, wenn diese die
Trainingsgeräte vorschriftsgemäss benutzen und das Festlegen der
Trainingsbelastungen genauso wie die Übungsauswahl (= Trainingsprogramm) gemäss
den Erkenntnissen der Trainingslehre und den individuellen Trainingszielen
korrekt vornehmen können.

INSTRUMENTE ZUR SICHERSTELLUNG DER TRAININGSKOMPETENZ

Zur Sicherstellung der Trainingskompetenz muss das Center über eine schriftlich
vorhandene, standardisierte Handlungsanweisung verfügen, die festlegt, welches
einerseits die Handlungen zur Überprüfung einer von Kundenseite deklarierten
Trainingskompetenz, und andererseits die Handlungen zur Erstellung der
Trainingskompetenz durch Instruktion und Anweisung sind.

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zur Anforderung
„Instrumente zur Sicherstellung der Trainingskompetenz“ im Verlaufe des
Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Verfügung gestellt.

NOTFALLKOMPETENZ BEIM NOTFALLMANAGEMENT MIT ANWESENDEM PERSONAL

Das Center hat folgende Anforderungen zu erfüllen:

Ein/eine Mitarbeiter/in muss ausdrücklich als die verantwortliche Person (=
Emergency Manager) für die Organisation und Planung der im Notfall zu treffenden
Massnahmen und der dazu nötigen organisatorischen, infrastrukturellen und
materiellen Vorbereitungen und Voraussetzungen während der betreuten
Öffnungszeiten bestimmt und QualiCert schriftlich gemeldet werden.

Diese/dieser Notfallverantwortliche/r muss im Center für Notfallangelegenheiten
weisungsbefugt sein.

Allen andern Mitarbeiter/innen des Centers muss diese/dieser
Notfallverantwortliche/r bekannt sein.

Während der betreuten Trainingszeiten des Centers muss immer mindestens ein/eine
Mitarbeiter/in mit gültiger BLS-AED-Ausbildung physisch im Center präsent sein

Der/die Mitarbeiter/in, welche die BLS-AED-Präsenz sichert, muss aber nicht
unbedingt Trainer/in oder Instruktor/in sein und auch nicht unbedingt auf der
Trainingsfläche arbeiten.

Die BLS-AED-Ausbildung ist dann gültig,

 * wenn sie im laufenden Jahr oder in einem der beiden Vorjahre ausgestellt
   wurde,
 * wenn auf dem Ausweis kein explizites Gültigkeitsende vermerkt ist, dass vor
   dem tagesaktuellen Datum liegt
   und
 * wenn der Ausweis von einer Ausbildungsinstitution ausgestellt wurde, die
   SRC-zertifiziert ist oder deren BLS-AED-Lehrgang über das „European CPR-AED
   Certificate“ vom First Aid Education European Network gemäss den Richtlinien
   des European Red Cross/Red Crescent Guidelines (ECAC) verfügt oder eine
   vergleichbare Qualifikation besteht.

NOTFALLORGANISATION BEIM NOTFALLMANAGEMENT MIT ANWESENDEM PERSONAL

Für die personelle Organisation im Notfall muss im Center ein schriftlicher
Gesamtmass-nahmenplan für den medizinischen Notfall wie auch für Feuernotfall
vorhanden sein.

Für den Fall, dass bei einem medizinischen Notfall oder Feuernotfall zwei oder
mehr im Dienste des Centers stehende oder in dessen Auftrag handelnde Personen
im Center an-wesend sind, muss der Gesamtmassnahmenplan auch aufgeteilt auf zwei
Rollen in zwei schriftlich vorhandenen Teilmassnahmenplänen für den
medizinischen Notfall wie auch für Feuernotfall vorhanden sein.

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zu den
Anforderungen „Notfallorganisation beim Notfallmanagement mit anwesendem
Personal“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente und
Hilfsmaterial zur Verfügung gestellt.

NOTFALLTRAINING, NOTFÄLLE UND PROTOKOLLIERUNG

Es müssen jährlich mindestens zwei Notfalltrainings im Abstand von mindestens
drei Monaten durchgeführt, protokolliert und die Protokolle archiviert werden.
Wenigstens eines der beiden Notfalltrainings muss die Anwendung des
Automatischen Externen Defibrillators (AED) mit beinhalten.

Das Center muss Notfälle, die sich im Center tatsächlich ereignen,
protokollieren und die Protokolle archivieren.

Für die Protokollierung von Notfalltrainings und eigentlichen Notfällen müssen
Protokoll-vorlagen verfügbar sein:

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zu den
Anforderungen „Notfalltraining, Notfälle und Protokollierung“ im Verlaufe des
Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente und Hilfsmaterial zur Verfügung
gestellt.

NOTFALLAPOTHEKE / NOTFALLKOFFER

Die Notfallapotheke / der Notfallkoffer muss für unterschiedliche
Notfallsituationen mit vorgeschriebenen Inhalten bestückt sein. Unter
nachfolgendem Link ist die Inhaltsliste der Notfallapotheke / des Notfallkoffers
downloadbar.

Notfallkoffer_Inhalte_FitSafe_dt

Die Detailbestimmungen für den Automatischen Externen Defibrillator (AED) sind
unter dem nachfolgenden Link downloadbar.

Detailbestmmungen_AED_FitSafe_dt

WEITERES NOTFALLMATERIAL

Für das Notfallmanagement muss im Center für den Notfall nachfolgendes Material
vorhanden sein:

 * gut sichtbare relevante Telefonnummern für den Notfall;
   Diese für den Notfall relevanten Telefonnummern müssen von allen Telefonen
   aus sichtbar oder auf den Telefonen selbst angebracht sein.
 * kabelloses Telefon oder Handy;
 * in Telefonnähe ein leicht lesbares Meldeschema mit Wegbeschreibung zum
   Fitness-center für die Rettungskräfte.

Das Meldeschema mit Wegbeschreibung für externe Rettungskräfte muss mindestens
folgende Informationen enthalten:

– Adresse
– genaue Zufahrt zum Fitnesscenter auf den letzten 100 Metern
– genaue Lage des Eingangs

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zu den
Anforderungen „Weite-res Notfallmaterial“ im Verlaufe des
Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente und Hilfsmaterial zur Verfügung
gestellt.

NOTFALLINFRASTRUKTUREN

Das Center stellt sicher, dass

 * aus jedem Trainingsbereich bzw. Trainingsraum Hilfe herbeigerufen werden
   kann.
   Hilfsmittel zur Herbeirufung von Hilfe können beispielsweise eine direkte
   Telefonlinie, ein Alarmknopf, eine Trillerpfeife, eine Gegensprechanlage,
   Überwachungskamera/s, Rufen sein.
 * ein mit einer Trage zugänglicher Lagerungsbereich entweder vorhanden oder
   inner-halb einer Minute bereitstellbar ist.
   Falls der Lagerungsbereich abschliessbar ist, darf er entweder nicht
   abgeschlossen werden oder die Schlüsselzugänglichkeit muss gewährleistet
   sein.

NOTFALLMANAGEMENT WÄHREND UNBEAUFSICHTIGTEN TRAININGSSTUNDEN

Während unbeaufsichtigten Trainingszeiten, während denen kein im Dienste des
Centers stehendes oder in dessen Auftrag handelndes Personal im Center anwesend
ist, dienen alle Anforderungen der weiteren Minimierung des Risikos und dem
Funktionieren der Rettungskette „Entdecken – Alarmieren – Intervenieren“.

ZUTRITTSSYSTEM

Das Center muss über ein Zutrittssystem verfügen, welches durch Autorisierung,
Authenti-sierung und Authentifizierung sicherstellt, dass während den
unbeaufsichtigten Trainings-zeiten nur berechtigte Personen Zutritt zu den
Trainingsräumlichkeiten erhalten.

Dieses Zutrittssystem muss erlauben, aus den Centerkunden „Untergruppen“ zu
bilden, denen während der unbeaufsichtigten Trainingszeiten aus
unterschiedlichen Gründen (Minderjährige aus Haftungsgründen / medizinische
Gründe / fehlende Trainingskompe-tenz) kein Zutritt zu den
Trainingsräumlichkeiten gewährt wird.

KAMERAÜBERWACHUNG

Bietet ein Center unbeaufsichtigte Trainingszeiten an, müssen 100% der
zugänglichen Trainingsräumlichkeiten kameraüberwacht sein.

Zusätzlich müssen die Eingänge zu den Umkleideräumlichkeiten ebenfalls mit
Kameras überwacht werden (ohne Einsicht in die Garderobe).

Eine Umsetzung der Kameraüberwachung hat immer im Rahmen und unter Einhaltung
der geltenden Gesetze, Verordnungen und Datenschutzbestimmungen zu geschehen.

Die Kamerabilder müssen aufgezeichnet, aber gemäss den Vorschriften des
Datenschutzgesetzes nach der maximalen Aufbewahrungsdauer gelöscht werden.

Die Zertifizierungsinstitution berücksichtigt begründete Anpassungen bezüglich
obiger Anforderungen, wenn bereits entsprechende gesetzliche Bestimmungen oder
andere Verordnungen vorliegen.

24H-NOTFALLALARMIERUNGSSYSTEM

Für die Alarmierung im Rahmen der Rettungskette
„Entdecken-Alarmieren-Intervenieren“ muss ein
24-Stunden-Notfall-Alarmierungssystem zur Verfügung stehen.

SPEZIELLE VERHALTENSVORSCHRIFTEN WÄHREND UNBEAUFSICHTIGTER TRAININGSZEITEN

Das Center muss über schriftliche, als integrierte Vertragsbestandteile
deklarierte Verhaltensvorschriften für das Training während der
unbeaufsichtigten Trainingszeiten verfügen, mit welchen centerspezifisch das
Risiko zusätzlich minimiert wird.

Dazu kann die Einschränkung der Nutzung gewisser Trainingsgeräte mit einem
höheren Gefährdungspotential und/oder das Verbot bestimmter Trainingsformen mit
erhöhtem Risiko – beispielsweise Maximalversuche im Krafttraining – gehören.

INSTRUKTION DER UNBEAUFSICHTIGT TRAINIERENDEN

Um das reibungslose Funktionieren der Rettungskette während der
unbeaufsichtigten Trainingszeiten sicherzustellen, muss das Center jede Person,
die während den unbeaufsichtigten Öffnungszeiten trainieren will und darf, in
den Ablauf der Rettungskette einweisen.

Für diese Einweisung muss eine schriftliche Anweisung vorhanden sein.

Die Einweisung muss mündlich erfolgen und von der Abgabe einer schriftlichen
Anwei-sung begleitet sein.

Die Einweisung muss folgende Punkte enthalten:

 * Mit welchen zur Verfügung stehenden Mitteln welche Stellen wie alarmiert
   werden.
 * Wo sich die entsprechenden Hilfsmittel (Telefone /
   24-Stunden-Notfall-Allarmierungssystem) sowie die Informationen zu den zu
   alarmierenden Stellen befinden.
 * Wo sich die Instrumente und Hilfsmittel zur Intervention (AED /
   Notfallapotheke) befinden.
 * Welches die zusätzlichen Verhaltensvorschriften für die unbeaufsichtigten
   Trainingszeiten sind.

DER GERÄTEPARK FÜR DAS MUSKEL- SKELETT- BZW. KRAFTTRAINING

Der Trainingsgerätepark des Centers muss die Möglichkeit bieten, ein
Muskel-Skelett- bzw. Krafttraining gemäss den Erkenntnissen der Trainingslehre
mit den wesentlichen Grundbewegungen durchführen zu können.

Mindestens folgende Bewegungen müssen im Center abgedeckt sein:

a) Obere Extremität

– Stossen (z.B. Bankdrücken)

– Ziehen (z.B. Rudern sitzend)

b) Untere Extremität

– Gesamtstreckung der Beine (z.B. Beinpresse)

– Oberschenkelabduktion (z.B. Abduktion am Gerät / Kabelzug / TRX)

– Oberschenkeladduktion (z.B. Adduktion am Gerät / Kabelzug / TRX)

c) Wirbelsäule

– Lumbalextension (z.B. „Hyperextensions“)

– Lumbal-thoracalflexion (z.B. Situps / Abdominal Crunch am Gerät /
Kabelzug/TRX)

– Vertebralrotation (z.B. Torso-Rotation am Gerät/Kabelzug/TRX)

Die oben aufgeführten Trainingsbewegungen/Trainingsübungen
(Mehrgelenksbewegungen) für die unteren und oberen Extremitäten können teilweise
auch durch zwei oder mehrere Eingelenksbewegungen abgedeckt werden.

PLATZIERUNG DER TRAININGSGERÄTE FÜR DAS MUSKEL- SKELETT- BZW. KRAFTTRAINING

Falls der Trainingsgerätepark des Centers Geräte gemäss der Normenreihe SN EN
ISO 20957ff. enthält, also Geräte, die während der Nutzung als Einheit nicht
bewegt werden und die entweder frei auf dem Boden stehen oder am Boden, an der
Wand, an der Decke oder an einem anderen festen Aufbau befestigt sind, müssen
diese im Center auch gemäss dieser Normenreihe platziert werden:

 * Die für stationäre Trainingsgeräte zur Verfügung stehende Trainingsfläche
   muss die ungestörte Funktionalität aller Geräte bei gleichzeitiger Benützung
   zulassen.
 * Die für stationäre Trainingsgeräte zur Verfügung stehende Trainingsfläche
   muss den ungestörten Zugang zu allen Geräten bei gleichzeitiger Benützung
   zulassen.
 * Stationäre Trainingsgeräte müssen standsicher aufgestellt sein.

DER GERÄTEPARK FÜR DAS HERZ-KREISLAUFTRAINING

Der Trainingsgerätepark des Centers muss die Möglichkeit bieten, ein
wirkungsvolles Herz-Kreislauftraining durchführen zu können. Um das
Herz-Kreislaufsystem den gemäss den Erkenntnissen der Trainingswissenschaft
richtigen Belastungen zu unterziehen, muss es möglich sein, über längere Zeit
mit einem signifikanten* Anteil der Gesamtkörpermus-kulatur entweder das eigene
Körpergewicht zu bewegen (beispielsweise Laufen auf einem Laufband) oder einen
externen Widerstand überwinden (beispielsweise Rudergerät) zu können.
* Ein signifikanter Anteil der Gesamtkörpermuskulatur beträgt gemäss den
Erkenntnissen der Trainingswissenschaften ungefähr 20% und entspricht etwas mehr
als der Muskulatur eines Beines.

Im Center muss mindestens ein Herz-Kreislauftrainingsgerät vorhanden sein, bei
dem ein externer Widerstand überwunden und nicht das eigene Körpergewicht bewegt
wird.

PLATZIERUNG DER HERZKREISLAUFTRAININGSGERÄTE

Falls der Gerätepark des Centers für Herz-Kreislauftraining über Geräte gemäss
der Normenreihe SN EN ISO 20957ff. und SN EN 957:Teil 6 verfügt, müssen diese im
Center auch gemäss dieser Normenreihe platziert werden:

 * Die für stationäre Trainingsgeräte zur Verfügung stehende Trainingsfläche
   muss die ungestörte Funktionalität aller Geräte bei gleichzeitiger Benützung
   zulassen.
 * Die für stationäre Trainingsgeräte zur Verfügung stehende Trainingsfläche
   muss den ungestörten Zugang zu allen Geräten bei gleichzeitiger Benützung
   zulassen.
 * Stationäre Trainingsgeräte müssen standsicher aufgestellt sein.
 * Bei Laufbändern gemäss SN EN 957:Teil 6 muss bei deren Benutzung hinter dem
   Gerät ein Sicherheitsbereich (Sturzraum) von mindestens 2‘000 mm Länge und
   einer Breite, die mindestens jener des Geräts entspricht, sichergestellt
   sein.

WARTUNG DER TRAININGSGERÄTE

Das Center ist verpflichtet, alle Wartungstätigkeiten bezüglich der
Trainingsgeräte für das Muskel-Skelett- bzw. Kraft- sowie für das
Herz-Kreislauftraining in einem schriftlichen Wartungsplan festzuhalten und
gemäss diesem Plan durchzuführen oder von einer Reinigungsfirma durchführen zu
lassen.

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zur Anforderung
„Wartung der Trainingsgeräte“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens
Musterdokumente zur Verfügung gestellt.

SONDERBESTIMMUNG ETHIK-CODE

Das Center muss über einen Ethik-Code mit untenstehenden Mindestinhalten
verfügen und diesen öffentlich zugänglich und gut sichtbar kommunizieren.

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, wird zur Anforderung
„Sonderbestimmung Ethik-Code“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens ein
Musterdokument zur Verfügung gestellt.

PROMOTION EINES GESUNDEN LEBENSSTILS

Training in Fitness- und Trainingscentern ist – wissenschaftlich mit hoher
Evidenz belegt – in hohem Masse gesundheitsfördernd. Allerdings gehört nicht nur
die Integration von regelmässiger körperlicher Aktivität wie Fitnesstraining in
den Alltag, sondern auch das Fehlen von gesundheitsschädigendem
Arzneimittelmissbrauch zu den wesentlichsten Kennzeichen eines gesunden
Lebensstils. Unsere Leistungsgesellschaft hat nämlich auch dazu geführt, dass
der Begriff „Gesundheit“ einen Bedeutungswandel durchlaufen hat. Mit Gesundheit
wird zunehmend auch Leistungsfähigkeit, Jugendlichkeit und Attraktivität
as-soziiert. Als direkte Folge davon verzeichnen die westlichen Gesellschaften
einen signifi-kanten Anstieg des Missbrauchs von Medikamenten und Arzneimitteln,
welche das Errei-chen physischer Attraktivität erleichtern und insbesondere auch
von psychoaktiven Sub-stanzen, welche die intellektuelle Leistungsfähigkeit und
die psychische Resilienz erhöhen sollen (siehe auch Anhang „Promotion eines
gesunden Lebensstils“).

Aus diesen Gründen gehört es im Rahmen der Fürsorgepflicht und der Promotion
eines gesunden Lebensstils mit zu den Kernaufgaben eines Fitness- und
Trainingscenter, seinen Kunden und insbesondere den Jugendlichen unter ihnen
auch bezüglich Arzneimittelmissbrauchs eine sichere Umgebung zu bieten. Dazu
muss das Center über eine schriftliche Unternehmensphilosophie bezüglich
Arzneimittelmissbrauchs mit mindestens folgenden Inhaltspunkten verfügen:

 1. Grundsatzerklärung
 2. Anwendungsbereich
 3. Rechtsgrundlagen / Normative Verweise
 4. Begriffe und Definitionen
 5. Massnahmen und Verantwortlichkeiten
 6. Datum des Inkrafttretens

Die Unternehmensphilosophie bezüglich Arzneimittelmissbrauchs muss für die
Kunden zugänglich kommuniziert werden.

Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, wird zur Anforderung
„Promotion eines gesunden Lebensstils“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens
ein Musterdokument zur Verfügung gestellt.

SONDERRÄUMLICHKEITEN

Sonderräumlichkeiten, die für den Trainingsbetrieb und die Sicherstellung des
Funktionierens der Rettungskette nicht relevant sind, müssen während der
unbeaufsichtigten Trainingszeiten abgeschlossen sein.




FAQ

Allgemeine Fragen

WAS MUSS ICH MACHEN, DAMIT ICH MEIN CENTER ZERTIFIZIEREN LASSEN KANN?

Das ist zwar nicht direkt eine Frage zur Norm, aber die Voraussetzung für eine
Zertifizierung Ihres Centers ist die Einhaltung der Kriterien gemäss der
Sicherheitsnorm FitSafe. Die Zertifizierungsinstitution QualiCert führt die
Zertifizierungen nach FitSafe durch. Sie können sich hier für die Zertifizierung
als Fitnesscenter nach der FitSafe Norm anmelden.

WIE LANGE DAUERT DAS ERST-ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN?

Die Zertifizierungsinstitution QualiCert beschreibt auf seiner Website den
genauen Ablauf des Zertifizierungsverfahrens. Aus der Beschreibung wird sofort
ersichtlich, dass die Dauer des Verfahrens zum grössten Teil vom zeitlichen
Aufwand, den ein Fitnesscenter zu investieren bereit ist, abhängt.

WIE HOCH SIND DIE ZERTIFIZIERUNGSGEBÜHREN?

Die Zertifizierungsgebühren sind abhängig von der Grösse bzw. der
Grössenkategorisierung des Fitnesscenters. Über die Gebühren gibt die
Zertifizierungsinstitution auf ihrer Website Auskunft.

WIE IST DER ZAHLUNGSABLAUF?

Auf der Website der Zertifizierungsinstitution QualiCert ist die Beschreibung
des Verfahrens unter diesem Link abrufbar. In der Beschreibung ist der
Zahlungsablauf detailliert beschrieben.

ZAHLEN DIE KRANKENVERSICHERER IHRE BEITRÄGE AUCH BEI EINER ZERTIFIZIERUNG NACH
DER NORM „FITSAFE“?

Ja,  Die entsprechenden Leistungen sind auf der QualiCert-Website downloadbar.

Öffnungszeiten und Betreuung

WAS WIRD UNTER BETREUTEN ÖFFNUNGSZEITEN VERSTANDEN?

Als betreut gelten Trainingsstunden, während denen die vorgeschriebene
Mindestdotation an Einsatzstunden von qualifizierten Mitarbeiter/innen erreicht
wird und ausserdem stets mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit einem gültigen
BLS-AED-Ausweis die Betreuung sicherstellt.

WAS WIRD UNTER BEAUFSICHTIGTEN ÖFFNUNGSZEITEN VERSTANDEN?

Als beaufsichtigt gelten Trainingsstunden, während denen mindestens ein/e
Mitarbeiter/in mit Notfallkompetenz im Auftrag des Centers die Beaufsichtigung
sicherstellt.

WAS WIRD UNTER UNBETREUTEN / ÜBERWACHTEN ÖFFNUNGSZEITEN VERSTANDEN?

Als unbetreut/überwacht gelten Trainingsstunden, während denen keine Person im
Rahmen eines Arbeits- oder Auftragsverhältnisses mit dem Center die
Beaufsichtigung/Betreuung der trainierenden Kunden wahrnimmt. Es muss aber
sichergestellt sein, dass der Zugang über ein System kontrolliert ist und die
Trainingsbereiche mittels Kamera überwacht und die so aufgezeichneten Bilder
maximal 72 Stunden rückwirkend durch einen limitierten Personenkreis eingesehen
werden können. Zudem sind für Center mit unbetreuten/überwachten
Trainingsstunden verschiedene weitere Anforderungen einzuhalten.

IN WELCHER FORM MUSS ICH DAS VERHÄLTNIS DER BETREUTEN ZU
BEAUFSICHTIGTEN/UNBEAUFSICHTIGTEN STUNDEN KOMMUNIZIEREN?

Es muss nicht das Verhältnis der betreuten zu beaufsichtigten/unbeaufsichtigten
Stunden kommuniziert werden, sondern einerseits jene Öffnungszeiten, während
denen die Kunden betreut werden, und andererseits die Öffnungszeiten, während
denen gar keine Betreuung oder Beaufsichtigung stattfindet. Diese Kommunikation
muss eindeutig und öffentlich zugänglich sein – also beispielsweise auf der
Website.

Mitarbeiter und Qualifikationen

WANN IST EIN BLS-AED AUSWEIS GÜLTIG?

Die BLS-AED-Ausbildung ist dann gültig, wenn

 1. sie im laufenden Jahr oder in einem der beiden Vorjahre ausgestellt wurde,
 2. auf dem Ausweis kein explizites Gültigkeitsende vermerkt ist, dass vor dem
    tagesaktuellen Datum liegt
    und
 3. wenn der Ausweis von einer Ausbildungsinstitution ausgestellt wurde, die
    SRC-zertifiziert ist oder deren BLS-AED-Lehrgang über das „European CPR-AED
    Certificate“ vom First Aid Education Euro-pean Network gemäss den
    Richtlinien des European Red Cross/Red Crescent Guidelines (ECAC) verfügt
    und die entsprechenden Ausweise das ECAC-Logo tragen oder über eine
    vergleichbare Qualifikation ausweist.

WIE LANGE IST DER BLS-AED AUSWEIS GÜLTIG?

Der BLS-AED Ausweis ist zwei Jahre gültig. Praktisch gelten folgende Regel. Die
BLS-AED-Ausbildung ist dann gültig, wenn

 1. sie im laufenden Jahr oder in einem der beiden Vorjahre ausgestellt wurde,
 2. auf dem Ausweis kein explizites Gültigkeitsende vermerkt ist, dass vor dem
    tagesaktuellen Datum liegt.

Anforderung AED (Automatischer Externer Defibrillator)

WAS FÜR EINEN DEFIBRILLATOR BENÖTIGE ICH ALS CENTER?

Der Defibrillator muss den Detailbestimmungen für Defibrillatoren entsprechen.
Diese sind unter dem Link Detailbestmmungen_AED_FitSafe_dt ersichtlich.

Anforderung Zutrittssystem

WELCHE ANFORDERUNG MUSS EIN ZUTRITT SYSTEM IM FITNESSCENTER GEMÄSS DER NORM
ERFÜLLEN?

Das Center muss über ein Zutrittssystem verfügen, welches durch Autorisierung,
Authentisierung und Authentifizierung sicherstellt, dass während
unbeaufsichtigter Trainingszeiten nur berechtigte Personen Zutritt zu den
Trainingsräumlichkeiten erhalten.

Ein Badge autorisiert. Wenn der Badge einer festen Person zugeordnet ist,
authentisiert er auch noch. Wenn schliesslich überprüft werden kann, dass es
sich beim Träger des autorisierenden und authentisierenden Badge’s auch
tatsächlich um die richtige Person handelt, dann ist diese Person
authentifiziert. So ist es beispielsweise nicht möglich, dass Herr Meier mit dem
Badge von Herrn Müller Zutritt hat.

Anforderung Kameraüberwachung

IN WELCHEM UMFANG MUSS ICH ALS FITNESSCENTER EINE KAMERAÜBERWACHUNG
INSTALLIEREN?

Die Trainingsräumlichkeiten müssen während der unbeaufsichtigten Trainingszeiten
umfassend (= 100% der zugänglichen Trainingsräumlichkeiten) kameraüberwacht
sein.

Anforderung 24- Stunden- Notfallsystem

WAS IST EIN 24- STUNDEN-NOTFALLSYSTEM?

Auch wenn sämtliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind, bleibt ein
Restrisiko für medizinische Notfälle. Bei solchen Ereignissen muss es völlig
unabhängig von der Uhrzeit möglich sein, schnell und einfach die richtigen
Stellen zu alarmieren. Ein 24-Stunden-Notfallsystem tut genau das.

Einzureichende Dokumente hinsichtlich einer gewünschten Zertifizierung

GIBT ES MUSTERVORLAGEN BEZÜGLICH DER EINZUREICHENDEN DOKUMENTE?

Ja, diese Mustervorlagen erhält ein Center, das sich zur Zertifizierung
entschlossen hat, von der Zertifizierungsinstitution QualiCert zur Verfügung
gestellt.

WAS MUSS IN DER UNTERNEHMENSPHILOSOPHIE ZUM THEMA «MISSBRAUCH VON ARZNEIMITTELN»
FESTHALTEN?

Die Fürsorgepflicht und Promotion eines gesunden Lebensstils gehört mit zu den
Kernaufgaben eines Fitness- und Trainingscenters. Gerade auch seinen Kunden und
insbesondere den Jugendlichen unter ihnen bezüglich Arzneimittelmissbrauchs eine
sichere Umgebung zu bieten. Dazu muss das Center über eine schriftliche
Unternehmensphilosophie bezüglich Arzneimittelmissbrauchs mit mindestens
folgenden Inhaltspunkten verfügen:

a) Grundsatzerklärung
b) Anwendungsbereich
c) Rechtsgrundlagen / Normative Verweise
d) Begriffe und Definitionen
e) Massnahmen und Verantwortlichkeiten
f) Datum des Inkrafttretens

Die Unternehmensphilosophie bezüglich Arzneimittelmissbrauchs muss für die
Kunden zugänglich kommuniziert werden.

Ein Center, das sich zur Zertifizierung entschlossen hat, erhält von der
Zertifizierungsinstitution QualiCert eine Vorlage zur Verfügung gestellt.

WO KANN ICH EINEN WISSENSCHAFTLICH FUNDIERTEN GESUNDHEITSFRAGEBOGEN ERHALTEN?

Einen wissenschaftlich fundierten Gesundheitsfragebogen erhält das Center –
sofern es sich zur Zertifizierung entschlossen hat – von der
Zertifizierungsinstitution QualiCert.

WAS SIND RICHTLINIEN FÜR DIE WEITERBEHANDLUNG DER KUNDEN NACH VORLIEGEN DES
ERGEBNISSES DER RISIKOABKLÄRUNG?

Ein Center, das sich zur Zertifizierung entschlossen hat, erhält von der
Zertifizierungsinstitution QualiCert entsprechende Mustervorlagen zur Verfügung
gestellt.




ZERTIFIZIERUNG

Neutralität und Unabhängigkeit
Zertifizierungen nach der Norm FitSafe werden durch QualiCert durchgeführt.
FitSafe selbst führt keine Zertifizierungen durch; denn FitSafe ist eine Norm
und keine Zertifizierungsinstitution. QualiCert hingegen erfüllt die
Anforderungen an eine neutrale und unabhängige „Dritte Partei“. Diese
Anforderungen sind in der Norm SN EN ISO 17065:2012 festgehalten.
Die wesentlichen Anforderungen sind:

 * Kompetenz als Prüfungsinstitution
   QualiCert ist seit über 25 Jahren als Zertifizierungsinstitution in der
   Fitnessbranche tätig und ist damit bezüglich der Überprüfung und
   Zertifizierung von Fitness- und Trainingscentern weit über die Schweiz und
   Europa hinaus Marktführer.
 * Nachweis eines validen und objektiven Verfahrens
   Die QualiCert-Prüfverfahren haben sich in über 30‘000 Überprüfungen vor Ort
   bewährt. Die Verfahren sind absolut objektiv und zur Senkung der
   Fehlerwahrscheinlichkeit auch digitalisiert.
 * Keine wirtschaftliche Tätigkeit in der Branche, in welcher zertifiziert wird
   Weder die QualiCert AG noch seine Mitarbeiter:innen sind in der Fitness- und
   Trainingscenterbranche ausser mit den Zertifizierungen in keiner Weise
   wirtschaftlich tätig.

Hier erfahren Sie mehr über QualiCert.




KONTAKT

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Betreff


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Die Norm „FitSafe“ wird verwaltet und gepflegt durch:
QTB – Verein für Qualität bei Training und Bewegung

c/o KEEL + PARTNER AG

Kesslerstrasse 9

9000 St. Gallen

CHE-186.686.087

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info@qtb-qualität.ch

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