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Überspringen zu Hauptinhalt * DE * Die Norm * Die Kriterien * FAQ * Zertifizierung * Kontakt * Suche Senden Herzlich willkommen bei Fit[Safe]. Die Norm für höchste Sicherheit beim Training. DIE NORM Muskel- und Krafttraining in einem Fitnesscenter ist nicht nur sehr gesundheitswirksam, sondern weist ein um ein vielfaches tieferes Gefährdungsrisiko auf als die meisten Sportarten. Die Norm Fit[Safe] wurde mit dem Hauptziel entwickelt, durch festgelegte Anforderungen und Kriterien ein sicheres, effektives und gesundheitswirksames Training in einer sicheren Umgebung zu gewährleisten. Die wichtigsten Grundsätze der Norm Fit[Safe] sind: 1. Sicherheitsorientierung: Die Norm Fit[Safe] stellt sicher, dass sämtliche Trainingsaktivitäten in Fitnesscenter sicher durchgeführt werden können. 2. Effektivität: Die Norm gewährleistet, dass das Training sowohl wirksam als auch effektiv ist, um die Gesundheits- und Fitnessziele der Kunden zu erreichen. 3. Gesundheitsförderung: Durch die Einhaltung der Norm werden gesundheitsfördernde Aspekte des Trainings sichergestellt. 4. Kundenvielfalt: Die Norm berücksichtigt die vielfältigen Bedürfnisse und Ziele der Kunden, unabhängig von ihrem Alter oder Gesundheitszustand. 5. Lesbarkeit: Die Anforderungen der Norm sind klar und verständlich formuliert, um eine einfache Umsetzung zu ermöglichen. 6. Gesetzliche Bestimmungen: Die Anforderungen von Fit[Safe] folgen dem Normungsprinzip, dass keine Anforderungen festgelegt werden, wenn bereits entsprechende gesetzliche Bestimmungen vorliegen. 7. Anwendbarkeit: Diese Norm gilt unabhängig vom Alter, dem Gesundheitszustand oder den Trainingszielen der Kunden. 8. Die Sicherheitsorientierung von Fit[Safe] gewährleistet einen hohen Sicherheits- und Qualitätsstandard auch außerhalb der Anwesenheit von Mitarbeitern des Centers während des Trainings, sofern die Anforderungen der Norm eingehalten werden. Die Norm FitSafe gehört dem Verein für Qualität bei Training und Bewegung (QTB) und wird von diesem gepflegt und verwaltet. FitSafe selbst führt keine Zertifizierungen durch, da es sich um eine Norm handelt. Zertifizierungen nach der Norm FitSafe werden durch die Zertifizierungsinstitution QualiCert durchgeführt. QualiCert erfüllt die Anforderungen an eine neutrale und unabhängige Konformitätsbewertungsstelle (KBS) gemäss den Anforderungen der Norm SN EN ISO 17065:2012. DIE KRITERIEN Die Kriterien/Anforderungen der Norm „FitSafe“ Allgemeine Bemerkungen In der Folge werden die wichtigsten Anforderungen der Norm FitSafe zusammengefasst. Möchten Sie zu einem Kapitel weitere Detailinformationen erhalten, können Sie gerne den Verein für Qualität bei Training und Bewegung (QTB) oder die Zertifizierungsinstitution QualiCert kontaktieren. KUNDENVERTRAG, VERTRAGSWESEN UND OFFIZIELLE DOKUMENTE Das Center ist verpflichtet: * seine Rechtsform mit einem Handelsregisterauszug nachzuweisen * über eine Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen * dem Kunden die Möglichkeit zu geben, sich vor Vertragsunterzeichnung umfassend und im Detail (Vertragsstudium / mündliche Hinweise) über das Centerangebot zu informieren (Bsp. Bedingungen Vertragsunterbrechung, Vertragsverlängerung, etc.) BEZIEHUNG ZU UND UMGANG MIT DEN KUNDEN Die Beziehung zu und der Umgang mit den Kunden bilden nicht nur die Grundlage für die Festlegung der Personalquantitäten in Abhängigkeit von den Gesamtöffnungszeiten eines Centers, sondern auch für die Kompetenzen, d.h. personellen Qualifikationsvoraussetzungen. Es lassen sich folgende Arten der Beziehung und des Umgangs mit den Kunden definieren: 1. Beaufsichtigung vor Ort Beaufsichtigung wird dann ausgeübt, wenn eine bezüglich Notfallmanagement kompetente, physisch im Center anwesende und im Auftrage des Centers handelnde Person bei Notfällen (medizinisch oder Feuer) die richtigen Massnahmen ergreifen kann. 2. Betreuung vor Ort Betreuung vor Ort wird dann ausgeübt, wenn eine bezüglich Notfallmanagement kompetente, physisch im Center anwesende und im Auftrage des Centers handelnde Person nicht nur bei Notfällen (medizinisch oder Feuer) die richtigen Massnahmen ergreifen, sondern auf Grund ihrer Trainingskompetenz (= mindestens NQR-Stufe 3) auch die trainierenden Kunden auf Anfrage oder bei beobachteten Trainingsfehlern eigeninitiativ fachmännisch beraten kann. 3. Fernbeaufsichtigung Fernbeaufsichtigung wird dann ausgeübt, wenn eine bezüglich Notfallmanagement kompetente und im Auftrage des Centers handelnde Person auf der Basis von Echtzeit- und nicht aufgezeichneten Kamerabildern bei Notfällen (medizinisch oder Feuer) die richtigen Massnahmen einleiten kann. 4. Fernbetreuung Fernbetreuung wird dann ausgeübt, wenn eine bezüglich Notfallmanagement kompetente und im Auftrage des Centers handelnde Person auf der Basis von Echtzeit- und nicht aufgezeichneten Kamerabildern nicht nur bei Notfällen (medizinisch oder Feuer) die richtigen Massnahmen ergreifen, sondern auf Grund Ihrer Trainingskompetenz (= mindestens NQR-Stufe 3) auch die trainierenden Kunden auf Anfrage oder bei beobachteten Trainingsfehlern eigeninitiativ fachmännisch beraten kann. Hierzu ist eine Zwei-Weg-Kommunikation notwendig. 5. Überwachung Überwachung findet dann statt, wenn zwar im Auftrag des Centers keine Person im Center oder aus der Ferne über Kamerabilder den Zugang zum Center und die Trainingsbereiche überwacht, aber sichergestellt ist, dass der Zugang über ein System mit Autorisierung – Authentisierung – Authentifizierung kontrolliert ist und die Trainingsbereiche mittels Kamera überwacht und die so aufgezeichneten Bilder maximal 72 Stunden rückwirkend durch einen limitierten Personenkreis eingesehen werden können. MINDESTWOCHENZAHL BETREUTER TRAININGSSTUNDEN Die gesamte Wochenöffnungszeit in Stunden ist unterteilt in zwei zeitliche Hauptabschnitte, wobei der Hauptabschnitt «Öffnungszeiten mit Personal» in vier «Unterabschnitte mit Personal» unterteilt ist. Hauptabschnitte * Öffnungszeit ohne Personal = Gesamtöffnungsstunden – Öffnungsstunden mit Personal * Mindestöffnungszeiten mit Personal = Sie richtet sich nach der Gesamtwochenöffnungszeit und beträgt durchschnittlich 25%. Diese Berechnung ist jedoch nicht direkt prozentual. Bei Fitnesscentern mit längeren Öffnungszeiten, wie zum Beispiel 168 Stunden pro Woche (7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag), ergeben sich andere Werte. Die Zertifizierungsinstitution stellt dem Center ein Chart zur Berechnung zur Verfügung. Unterabschnitte mit Personal * Betreuung vor Ort: Öffnungsstunden mit Betreuung durch trainings- und notfallkompetentes Personal vor Ort Es müssen eine Mindestanzahl von 15 Wochenstunden mit trainings- und notfallkompetentem Personal vor Ort angeboten werden. Die Mindestanzahl Wochenstunden müssen auf die 5 Werktage verteilt und kundenzugänglich kommuniziert werden. * Beaufsichtigung vor Ort: Öffnungsstunden mit Beaufsichtigung durch lediglich notfallkompetentes Personal vor Ort * Fernbetreuung: Öffnungsstunden mit fernbetreuendem trainings- und notfallkompetentem Personal * Fernbeaufsichtigung: Öffnungsstunden mit fernbeaufsichtigendem, aber lediglich notfallkompetentem Personal Die nach Abzug der Mindestanzahl von 15 Wochenstunden mit Betreuung vor Ort verbleibenden Wochenstunden mit Personal können vom Center nach Belieben mit den drei Arten von Personaleinsatz (Beaufsichtigung vor Ort, die fernbetreuten Öffnungsstunden und die fernbeaufsichtigten Öffnungsstunden) geplant und umgesetzt werden. PERSONALANFORDERUNGEN FÜR DIE BEZIEHUNG ZU UND DEN UMGANG MIT KUNDEN Personalanforderungen für die vor Ort betreuten Öffnungsstunden Die Mindestanzahl Wochenstunden mit Betreuung vor Ort muss stets durch mindestens eine Person mit einer Qualifikation, die der NQR-CH-Stufe 3 entspricht, und ausserdem über einen gültigen AED-BLS-Ausweis verfügt, erfolgen. Personalanforderungen für die vor Ort beaufsichtigten Öffnungsstunden Vor Ort beaufsichtigte Öffnungsstunden müssen von mindestens einer Person erbracht werden, die über einen gültigen AED-BLS-Ausweis verfügt. Personalanforderungen an die fernbetreuten Öffnungsstunden Die Fernbetreuung von Öffnungsstunden, muss durch mindestens eine Person mit einer Qualifikation, die der NQR-CH-Stufe 3 entspricht, und ausserdem über einen gültigen AED-BLS-Ausweis verfügt, erbracht werden. Personalanforderungen an die fernbeaufsichtigten Öffnungsstunden Die Fernbeaufsichtigung von Öffnungsstunden, muss durch mindestens eine Person, die über einen gültigen AED-BLS-Ausweis verfügt, erbracht werden. Weitere Personalanforderungen Das Center muss mindestens eine Person mit einer Qualifikation, die der NQR-CH-Stufe 4 entspricht, für mindestens 15 Wochenstunden entweder vertraglich beschäftigen oder per vertraglichem Mandat verpflichten. HYGIENE UND REINLICHKEIT Das Center ist verpflichtet, alle Reinigungstätigkeiten bezüglich der Infrastrukturen (Trainingsbereiche, falls vorhanden Umkleide- und Sanitärräumlichkeiten sowie Rezeptions-/Thekenbereich inklusive der Böden) und der Trainingsgeräte für das Muskel-Skelett- bzw. Kraft- sowie für das Herz-Kreislauftraining in einem schriftlichen Reinigungsplan festzuhalten und gemäss diesem Plan durchzuführen oder von einer Reinigungsfirma durchführen zu lassen. Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zur Anforderung „Hygiene und Reinlichkeit“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Verfügung gestellt. FLUCHTWEGE UND FLUCHTTÜREN Fluchtwege und Fluchttüren müssen gekennzeichnet und freigehalten sein. Die Fluchttüren müssen von innen unverschlossen sein. TEMPERATUR UND LUFTFEUCHTIGKEIT Bei Verhältnissen, welche auf Grund der herrschenden Temperatur und Luftfeuchtigkeit gemäss den wissenschaftlichen Erkenntnissen die Thermoregulation beim Training beeinträchtigt ist, muss das Center auf dieses Gefährdungspotential hinweisen. GESUNDHEITSBEZOGENE RISIKOABKLÄRUNG Das Center muss jedem Kunden und jeder Kundin eine gesundheitsbezogene Risikoabklärung mit einem geeigneten Gesundheitsfragebogen anbieten. Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zur Anforderung „Gesundheitsbezogene Risikoabklärung“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Verfügung gestellt. HANDLUNGSANWEISUNG ZUR GESUNDHEITSBEZOGENEN RISIKOABKLÄRUNG Das Center muss über eine schriftlich vorhandene, standardisierte Handlungsanweisung verfügen, welche alle weiteren Behandlungsschritte mit den Kunden in Abhängigkeit von Ablehnung oder Annahme des Angebotes für eine gesundheitsbezogene Risikoabklärung zur Feststellung der medizinischen Trainingsunbedenklichkeit festhält. Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zur Anforderung „Handlungsanweisung zur gesundheitsbezogenen Risikoabklärung“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Verfügung gestellt. SICHERSTELLUNG DER TRAININGSKOMPETENZ Das Center muss die Trainingskompetenz der Kunden sicherstellen. Die Trainingskompetenz der Kunden ist dann sichergestellt, wenn diese die Trainingsgeräte vorschriftsgemäss benutzen und das Festlegen der Trainingsbelastungen genauso wie die Übungsauswahl (= Trainingsprogramm) gemäss den Erkenntnissen der Trainingslehre und den individuellen Trainingszielen korrekt vornehmen können. INSTRUMENTE ZUR SICHERSTELLUNG DER TRAININGSKOMPETENZ Zur Sicherstellung der Trainingskompetenz muss das Center über eine schriftlich vorhandene, standardisierte Handlungsanweisung verfügen, die festlegt, welches einerseits die Handlungen zur Überprüfung einer von Kundenseite deklarierten Trainingskompetenz, und andererseits die Handlungen zur Erstellung der Trainingskompetenz durch Instruktion und Anweisung sind. Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zur Anforderung „Instrumente zur Sicherstellung der Trainingskompetenz“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Verfügung gestellt. NOTFALLKOMPETENZ BEIM NOTFALLMANAGEMENT MIT ANWESENDEM PERSONAL Das Center hat folgende Anforderungen zu erfüllen: Ein/eine Mitarbeiter/in muss ausdrücklich als die verantwortliche Person (= Emergency Manager) für die Organisation und Planung der im Notfall zu treffenden Massnahmen und der dazu nötigen organisatorischen, infrastrukturellen und materiellen Vorbereitungen und Voraussetzungen während der betreuten Öffnungszeiten bestimmt und QualiCert schriftlich gemeldet werden. Diese/dieser Notfallverantwortliche/r muss im Center für Notfallangelegenheiten weisungsbefugt sein. Allen andern Mitarbeiter/innen des Centers muss diese/dieser Notfallverantwortliche/r bekannt sein. Während der betreuten Trainingszeiten des Centers muss immer mindestens ein/eine Mitarbeiter/in mit gültiger BLS-AED-Ausbildung physisch im Center präsent sein Der/die Mitarbeiter/in, welche die BLS-AED-Präsenz sichert, muss aber nicht unbedingt Trainer/in oder Instruktor/in sein und auch nicht unbedingt auf der Trainingsfläche arbeiten. Die BLS-AED-Ausbildung ist dann gültig, * wenn sie im laufenden Jahr oder in einem der beiden Vorjahre ausgestellt wurde, * wenn auf dem Ausweis kein explizites Gültigkeitsende vermerkt ist, dass vor dem tagesaktuellen Datum liegt und * wenn der Ausweis von einer Ausbildungsinstitution ausgestellt wurde, die SRC-zertifiziert ist oder deren BLS-AED-Lehrgang über das „European CPR-AED Certificate“ vom First Aid Education European Network gemäss den Richtlinien des European Red Cross/Red Crescent Guidelines (ECAC) verfügt oder eine vergleichbare Qualifikation besteht. NOTFALLORGANISATION BEIM NOTFALLMANAGEMENT MIT ANWESENDEM PERSONAL Für die personelle Organisation im Notfall muss im Center ein schriftlicher Gesamtmass-nahmenplan für den medizinischen Notfall wie auch für Feuernotfall vorhanden sein. Für den Fall, dass bei einem medizinischen Notfall oder Feuernotfall zwei oder mehr im Dienste des Centers stehende oder in dessen Auftrag handelnde Personen im Center an-wesend sind, muss der Gesamtmassnahmenplan auch aufgeteilt auf zwei Rollen in zwei schriftlich vorhandenen Teilmassnahmenplänen für den medizinischen Notfall wie auch für Feuernotfall vorhanden sein. Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zu den Anforderungen „Notfallorganisation beim Notfallmanagement mit anwesendem Personal“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente und Hilfsmaterial zur Verfügung gestellt. NOTFALLTRAINING, NOTFÄLLE UND PROTOKOLLIERUNG Es müssen jährlich mindestens zwei Notfalltrainings im Abstand von mindestens drei Monaten durchgeführt, protokolliert und die Protokolle archiviert werden. Wenigstens eines der beiden Notfalltrainings muss die Anwendung des Automatischen Externen Defibrillators (AED) mit beinhalten. Das Center muss Notfälle, die sich im Center tatsächlich ereignen, protokollieren und die Protokolle archivieren. Für die Protokollierung von Notfalltrainings und eigentlichen Notfällen müssen Protokoll-vorlagen verfügbar sein: Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zu den Anforderungen „Notfalltraining, Notfälle und Protokollierung“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente und Hilfsmaterial zur Verfügung gestellt. NOTFALLAPOTHEKE / NOTFALLKOFFER Die Notfallapotheke / der Notfallkoffer muss für unterschiedliche Notfallsituationen mit vorgeschriebenen Inhalten bestückt sein. Unter nachfolgendem Link ist die Inhaltsliste der Notfallapotheke / des Notfallkoffers downloadbar. Notfallkoffer_Inhalte_FitSafe_dt Die Detailbestimmungen für den Automatischen Externen Defibrillator (AED) sind unter dem nachfolgenden Link downloadbar. Detailbestmmungen_AED_FitSafe_dt WEITERES NOTFALLMATERIAL Für das Notfallmanagement muss im Center für den Notfall nachfolgendes Material vorhanden sein: * gut sichtbare relevante Telefonnummern für den Notfall; Diese für den Notfall relevanten Telefonnummern müssen von allen Telefonen aus sichtbar oder auf den Telefonen selbst angebracht sein. * kabelloses Telefon oder Handy; * in Telefonnähe ein leicht lesbares Meldeschema mit Wegbeschreibung zum Fitness-center für die Rettungskräfte. Das Meldeschema mit Wegbeschreibung für externe Rettungskräfte muss mindestens folgende Informationen enthalten: – Adresse – genaue Zufahrt zum Fitnesscenter auf den letzten 100 Metern – genaue Lage des Eingangs Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zu den Anforderungen „Weite-res Notfallmaterial“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente und Hilfsmaterial zur Verfügung gestellt. NOTFALLINFRASTRUKTUREN Das Center stellt sicher, dass * aus jedem Trainingsbereich bzw. Trainingsraum Hilfe herbeigerufen werden kann. Hilfsmittel zur Herbeirufung von Hilfe können beispielsweise eine direkte Telefonlinie, ein Alarmknopf, eine Trillerpfeife, eine Gegensprechanlage, Überwachungskamera/s, Rufen sein. * ein mit einer Trage zugänglicher Lagerungsbereich entweder vorhanden oder inner-halb einer Minute bereitstellbar ist. Falls der Lagerungsbereich abschliessbar ist, darf er entweder nicht abgeschlossen werden oder die Schlüsselzugänglichkeit muss gewährleistet sein. NOTFALLMANAGEMENT WÄHREND UNBEAUFSICHTIGTEN TRAININGSSTUNDEN Während unbeaufsichtigten Trainingszeiten, während denen kein im Dienste des Centers stehendes oder in dessen Auftrag handelndes Personal im Center anwesend ist, dienen alle Anforderungen der weiteren Minimierung des Risikos und dem Funktionieren der Rettungskette „Entdecken – Alarmieren – Intervenieren“. ZUTRITTSSYSTEM Das Center muss über ein Zutrittssystem verfügen, welches durch Autorisierung, Authenti-sierung und Authentifizierung sicherstellt, dass während den unbeaufsichtigten Trainings-zeiten nur berechtigte Personen Zutritt zu den Trainingsräumlichkeiten erhalten. Dieses Zutrittssystem muss erlauben, aus den Centerkunden „Untergruppen“ zu bilden, denen während der unbeaufsichtigten Trainingszeiten aus unterschiedlichen Gründen (Minderjährige aus Haftungsgründen / medizinische Gründe / fehlende Trainingskompe-tenz) kein Zutritt zu den Trainingsräumlichkeiten gewährt wird. KAMERAÜBERWACHUNG Bietet ein Center unbeaufsichtigte Trainingszeiten an, müssen 100% der zugänglichen Trainingsräumlichkeiten kameraüberwacht sein. Zusätzlich müssen die Eingänge zu den Umkleideräumlichkeiten ebenfalls mit Kameras überwacht werden (ohne Einsicht in die Garderobe). Eine Umsetzung der Kameraüberwachung hat immer im Rahmen und unter Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen und Datenschutzbestimmungen zu geschehen. Die Kamerabilder müssen aufgezeichnet, aber gemäss den Vorschriften des Datenschutzgesetzes nach der maximalen Aufbewahrungsdauer gelöscht werden. Die Zertifizierungsinstitution berücksichtigt begründete Anpassungen bezüglich obiger Anforderungen, wenn bereits entsprechende gesetzliche Bestimmungen oder andere Verordnungen vorliegen. 24H-NOTFALLALARMIERUNGSSYSTEM Für die Alarmierung im Rahmen der Rettungskette „Entdecken-Alarmieren-Intervenieren“ muss ein 24-Stunden-Notfall-Alarmierungssystem zur Verfügung stehen. SPEZIELLE VERHALTENSVORSCHRIFTEN WÄHREND UNBEAUFSICHTIGTER TRAININGSZEITEN Das Center muss über schriftliche, als integrierte Vertragsbestandteile deklarierte Verhaltensvorschriften für das Training während der unbeaufsichtigten Trainingszeiten verfügen, mit welchen centerspezifisch das Risiko zusätzlich minimiert wird. Dazu kann die Einschränkung der Nutzung gewisser Trainingsgeräte mit einem höheren Gefährdungspotential und/oder das Verbot bestimmter Trainingsformen mit erhöhtem Risiko – beispielsweise Maximalversuche im Krafttraining – gehören. INSTRUKTION DER UNBEAUFSICHTIGT TRAINIERENDEN Um das reibungslose Funktionieren der Rettungskette während der unbeaufsichtigten Trainingszeiten sicherzustellen, muss das Center jede Person, die während den unbeaufsichtigten Öffnungszeiten trainieren will und darf, in den Ablauf der Rettungskette einweisen. Für diese Einweisung muss eine schriftliche Anweisung vorhanden sein. Die Einweisung muss mündlich erfolgen und von der Abgabe einer schriftlichen Anwei-sung begleitet sein. Die Einweisung muss folgende Punkte enthalten: * Mit welchen zur Verfügung stehenden Mitteln welche Stellen wie alarmiert werden. * Wo sich die entsprechenden Hilfsmittel (Telefone / 24-Stunden-Notfall-Allarmierungssystem) sowie die Informationen zu den zu alarmierenden Stellen befinden. * Wo sich die Instrumente und Hilfsmittel zur Intervention (AED / Notfallapotheke) befinden. * Welches die zusätzlichen Verhaltensvorschriften für die unbeaufsichtigten Trainingszeiten sind. DER GERÄTEPARK FÜR DAS MUSKEL- SKELETT- BZW. KRAFTTRAINING Der Trainingsgerätepark des Centers muss die Möglichkeit bieten, ein Muskel-Skelett- bzw. Krafttraining gemäss den Erkenntnissen der Trainingslehre mit den wesentlichen Grundbewegungen durchführen zu können. Mindestens folgende Bewegungen müssen im Center abgedeckt sein: a) Obere Extremität – Stossen (z.B. Bankdrücken) – Ziehen (z.B. Rudern sitzend) b) Untere Extremität – Gesamtstreckung der Beine (z.B. Beinpresse) – Oberschenkelabduktion (z.B. Abduktion am Gerät / Kabelzug / TRX) – Oberschenkeladduktion (z.B. Adduktion am Gerät / Kabelzug / TRX) c) Wirbelsäule – Lumbalextension (z.B. „Hyperextensions“) – Lumbal-thoracalflexion (z.B. Situps / Abdominal Crunch am Gerät / Kabelzug/TRX) – Vertebralrotation (z.B. Torso-Rotation am Gerät/Kabelzug/TRX) Die oben aufgeführten Trainingsbewegungen/Trainingsübungen (Mehrgelenksbewegungen) für die unteren und oberen Extremitäten können teilweise auch durch zwei oder mehrere Eingelenksbewegungen abgedeckt werden. PLATZIERUNG DER TRAININGSGERÄTE FÜR DAS MUSKEL- SKELETT- BZW. KRAFTTRAINING Falls der Trainingsgerätepark des Centers Geräte gemäss der Normenreihe SN EN ISO 20957ff. enthält, also Geräte, die während der Nutzung als Einheit nicht bewegt werden und die entweder frei auf dem Boden stehen oder am Boden, an der Wand, an der Decke oder an einem anderen festen Aufbau befestigt sind, müssen diese im Center auch gemäss dieser Normenreihe platziert werden: * Die für stationäre Trainingsgeräte zur Verfügung stehende Trainingsfläche muss die ungestörte Funktionalität aller Geräte bei gleichzeitiger Benützung zulassen. * Die für stationäre Trainingsgeräte zur Verfügung stehende Trainingsfläche muss den ungestörten Zugang zu allen Geräten bei gleichzeitiger Benützung zulassen. * Stationäre Trainingsgeräte müssen standsicher aufgestellt sein. DER GERÄTEPARK FÜR DAS HERZ-KREISLAUFTRAINING Der Trainingsgerätepark des Centers muss die Möglichkeit bieten, ein wirkungsvolles Herz-Kreislauftraining durchführen zu können. Um das Herz-Kreislaufsystem den gemäss den Erkenntnissen der Trainingswissenschaft richtigen Belastungen zu unterziehen, muss es möglich sein, über längere Zeit mit einem signifikanten* Anteil der Gesamtkörpermus-kulatur entweder das eigene Körpergewicht zu bewegen (beispielsweise Laufen auf einem Laufband) oder einen externen Widerstand überwinden (beispielsweise Rudergerät) zu können. * Ein signifikanter Anteil der Gesamtkörpermuskulatur beträgt gemäss den Erkenntnissen der Trainingswissenschaften ungefähr 20% und entspricht etwas mehr als der Muskulatur eines Beines. Im Center muss mindestens ein Herz-Kreislauftrainingsgerät vorhanden sein, bei dem ein externer Widerstand überwunden und nicht das eigene Körpergewicht bewegt wird. PLATZIERUNG DER HERZKREISLAUFTRAININGSGERÄTE Falls der Gerätepark des Centers für Herz-Kreislauftraining über Geräte gemäss der Normenreihe SN EN ISO 20957ff. und SN EN 957:Teil 6 verfügt, müssen diese im Center auch gemäss dieser Normenreihe platziert werden: * Die für stationäre Trainingsgeräte zur Verfügung stehende Trainingsfläche muss die ungestörte Funktionalität aller Geräte bei gleichzeitiger Benützung zulassen. * Die für stationäre Trainingsgeräte zur Verfügung stehende Trainingsfläche muss den ungestörten Zugang zu allen Geräten bei gleichzeitiger Benützung zulassen. * Stationäre Trainingsgeräte müssen standsicher aufgestellt sein. * Bei Laufbändern gemäss SN EN 957:Teil 6 muss bei deren Benutzung hinter dem Gerät ein Sicherheitsbereich (Sturzraum) von mindestens 2‘000 mm Länge und einer Breite, die mindestens jener des Geräts entspricht, sichergestellt sein. WARTUNG DER TRAININGSGERÄTE Das Center ist verpflichtet, alle Wartungstätigkeiten bezüglich der Trainingsgeräte für das Muskel-Skelett- bzw. Kraft- sowie für das Herz-Kreislauftraining in einem schriftlichen Wartungsplan festzuhalten und gemäss diesem Plan durchzuführen oder von einer Reinigungsfirma durchführen zu lassen. Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden zur Anforderung „Wartung der Trainingsgeräte“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Verfügung gestellt. SONDERBESTIMMUNG ETHIK-CODE Das Center muss über einen Ethik-Code mit untenstehenden Mindestinhalten verfügen und diesen öffentlich zugänglich und gut sichtbar kommunizieren. Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, wird zur Anforderung „Sonderbestimmung Ethik-Code“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens ein Musterdokument zur Verfügung gestellt. PROMOTION EINES GESUNDEN LEBENSSTILS Training in Fitness- und Trainingscentern ist – wissenschaftlich mit hoher Evidenz belegt – in hohem Masse gesundheitsfördernd. Allerdings gehört nicht nur die Integration von regelmässiger körperlicher Aktivität wie Fitnesstraining in den Alltag, sondern auch das Fehlen von gesundheitsschädigendem Arzneimittelmissbrauch zu den wesentlichsten Kennzeichen eines gesunden Lebensstils. Unsere Leistungsgesellschaft hat nämlich auch dazu geführt, dass der Begriff „Gesundheit“ einen Bedeutungswandel durchlaufen hat. Mit Gesundheit wird zunehmend auch Leistungsfähigkeit, Jugendlichkeit und Attraktivität as-soziiert. Als direkte Folge davon verzeichnen die westlichen Gesellschaften einen signifi-kanten Anstieg des Missbrauchs von Medikamenten und Arzneimitteln, welche das Errei-chen physischer Attraktivität erleichtern und insbesondere auch von psychoaktiven Sub-stanzen, welche die intellektuelle Leistungsfähigkeit und die psychische Resilienz erhöhen sollen (siehe auch Anhang „Promotion eines gesunden Lebensstils“). Aus diesen Gründen gehört es im Rahmen der Fürsorgepflicht und der Promotion eines gesunden Lebensstils mit zu den Kernaufgaben eines Fitness- und Trainingscenter, seinen Kunden und insbesondere den Jugendlichen unter ihnen auch bezüglich Arzneimittelmissbrauchs eine sichere Umgebung zu bieten. Dazu muss das Center über eine schriftliche Unternehmensphilosophie bezüglich Arzneimittelmissbrauchs mit mindestens folgenden Inhaltspunkten verfügen: 1. Grundsatzerklärung 2. Anwendungsbereich 3. Rechtsgrundlagen / Normative Verweise 4. Begriffe und Definitionen 5. Massnahmen und Verantwortlichkeiten 6. Datum des Inkrafttretens Die Unternehmensphilosophie bezüglich Arzneimittelmissbrauchs muss für die Kunden zugänglich kommuniziert werden. Entschliesst sich ein Center zu einer Zertifizierung, wird zur Anforderung „Promotion eines gesunden Lebensstils“ im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens ein Musterdokument zur Verfügung gestellt. SONDERRÄUMLICHKEITEN Sonderräumlichkeiten, die für den Trainingsbetrieb und die Sicherstellung des Funktionierens der Rettungskette nicht relevant sind, müssen während der unbeaufsichtigten Trainingszeiten abgeschlossen sein. FAQ Allgemeine Fragen WAS MUSS ICH MACHEN, DAMIT ICH MEIN CENTER ZERTIFIZIEREN LASSEN KANN? Das ist zwar nicht direkt eine Frage zur Norm, aber die Voraussetzung für eine Zertifizierung Ihres Centers ist die Einhaltung der Kriterien gemäss der Sicherheitsnorm FitSafe. Die Zertifizierungsinstitution QualiCert führt die Zertifizierungen nach FitSafe durch. Sie können sich hier für die Zertifizierung als Fitnesscenter nach der FitSafe Norm anmelden. WIE LANGE DAUERT DAS ERST-ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN? Die Zertifizierungsinstitution QualiCert beschreibt auf seiner Website den genauen Ablauf des Zertifizierungsverfahrens. Aus der Beschreibung wird sofort ersichtlich, dass die Dauer des Verfahrens zum grössten Teil vom zeitlichen Aufwand, den ein Fitnesscenter zu investieren bereit ist, abhängt. WIE HOCH SIND DIE ZERTIFIZIERUNGSGEBÜHREN? Die Zertifizierungsgebühren sind abhängig von der Grösse bzw. der Grössenkategorisierung des Fitnesscenters. Über die Gebühren gibt die Zertifizierungsinstitution auf ihrer Website Auskunft. WIE IST DER ZAHLUNGSABLAUF? Auf der Website der Zertifizierungsinstitution QualiCert ist die Beschreibung des Verfahrens unter diesem Link abrufbar. In der Beschreibung ist der Zahlungsablauf detailliert beschrieben. ZAHLEN DIE KRANKENVERSICHERER IHRE BEITRÄGE AUCH BEI EINER ZERTIFIZIERUNG NACH DER NORM „FITSAFE“? Ja, Die entsprechenden Leistungen sind auf der QualiCert-Website downloadbar. Öffnungszeiten und Betreuung WAS WIRD UNTER BETREUTEN ÖFFNUNGSZEITEN VERSTANDEN? Als betreut gelten Trainingsstunden, während denen die vorgeschriebene Mindestdotation an Einsatzstunden von qualifizierten Mitarbeiter/innen erreicht wird und ausserdem stets mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit einem gültigen BLS-AED-Ausweis die Betreuung sicherstellt. WAS WIRD UNTER BEAUFSICHTIGTEN ÖFFNUNGSZEITEN VERSTANDEN? Als beaufsichtigt gelten Trainingsstunden, während denen mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit Notfallkompetenz im Auftrag des Centers die Beaufsichtigung sicherstellt. WAS WIRD UNTER UNBETREUTEN / ÜBERWACHTEN ÖFFNUNGSZEITEN VERSTANDEN? Als unbetreut/überwacht gelten Trainingsstunden, während denen keine Person im Rahmen eines Arbeits- oder Auftragsverhältnisses mit dem Center die Beaufsichtigung/Betreuung der trainierenden Kunden wahrnimmt. Es muss aber sichergestellt sein, dass der Zugang über ein System kontrolliert ist und die Trainingsbereiche mittels Kamera überwacht und die so aufgezeichneten Bilder maximal 72 Stunden rückwirkend durch einen limitierten Personenkreis eingesehen werden können. Zudem sind für Center mit unbetreuten/überwachten Trainingsstunden verschiedene weitere Anforderungen einzuhalten. IN WELCHER FORM MUSS ICH DAS VERHÄLTNIS DER BETREUTEN ZU BEAUFSICHTIGTEN/UNBEAUFSICHTIGTEN STUNDEN KOMMUNIZIEREN? Es muss nicht das Verhältnis der betreuten zu beaufsichtigten/unbeaufsichtigten Stunden kommuniziert werden, sondern einerseits jene Öffnungszeiten, während denen die Kunden betreut werden, und andererseits die Öffnungszeiten, während denen gar keine Betreuung oder Beaufsichtigung stattfindet. Diese Kommunikation muss eindeutig und öffentlich zugänglich sein – also beispielsweise auf der Website. Mitarbeiter und Qualifikationen WANN IST EIN BLS-AED AUSWEIS GÜLTIG? Die BLS-AED-Ausbildung ist dann gültig, wenn 1. sie im laufenden Jahr oder in einem der beiden Vorjahre ausgestellt wurde, 2. auf dem Ausweis kein explizites Gültigkeitsende vermerkt ist, dass vor dem tagesaktuellen Datum liegt und 3. wenn der Ausweis von einer Ausbildungsinstitution ausgestellt wurde, die SRC-zertifiziert ist oder deren BLS-AED-Lehrgang über das „European CPR-AED Certificate“ vom First Aid Education Euro-pean Network gemäss den Richtlinien des European Red Cross/Red Crescent Guidelines (ECAC) verfügt und die entsprechenden Ausweise das ECAC-Logo tragen oder über eine vergleichbare Qualifikation ausweist. WIE LANGE IST DER BLS-AED AUSWEIS GÜLTIG? Der BLS-AED Ausweis ist zwei Jahre gültig. Praktisch gelten folgende Regel. Die BLS-AED-Ausbildung ist dann gültig, wenn 1. sie im laufenden Jahr oder in einem der beiden Vorjahre ausgestellt wurde, 2. auf dem Ausweis kein explizites Gültigkeitsende vermerkt ist, dass vor dem tagesaktuellen Datum liegt. Anforderung AED (Automatischer Externer Defibrillator) WAS FÜR EINEN DEFIBRILLATOR BENÖTIGE ICH ALS CENTER? Der Defibrillator muss den Detailbestimmungen für Defibrillatoren entsprechen. Diese sind unter dem Link Detailbestmmungen_AED_FitSafe_dt ersichtlich. Anforderung Zutrittssystem WELCHE ANFORDERUNG MUSS EIN ZUTRITT SYSTEM IM FITNESSCENTER GEMÄSS DER NORM ERFÜLLEN? Das Center muss über ein Zutrittssystem verfügen, welches durch Autorisierung, Authentisierung und Authentifizierung sicherstellt, dass während unbeaufsichtigter Trainingszeiten nur berechtigte Personen Zutritt zu den Trainingsräumlichkeiten erhalten. Ein Badge autorisiert. Wenn der Badge einer festen Person zugeordnet ist, authentisiert er auch noch. Wenn schliesslich überprüft werden kann, dass es sich beim Träger des autorisierenden und authentisierenden Badge’s auch tatsächlich um die richtige Person handelt, dann ist diese Person authentifiziert. So ist es beispielsweise nicht möglich, dass Herr Meier mit dem Badge von Herrn Müller Zutritt hat. Anforderung Kameraüberwachung IN WELCHEM UMFANG MUSS ICH ALS FITNESSCENTER EINE KAMERAÜBERWACHUNG INSTALLIEREN? Die Trainingsräumlichkeiten müssen während der unbeaufsichtigten Trainingszeiten umfassend (= 100% der zugänglichen Trainingsräumlichkeiten) kameraüberwacht sein. Anforderung 24- Stunden- Notfallsystem WAS IST EIN 24- STUNDEN-NOTFALLSYSTEM? Auch wenn sämtliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind, bleibt ein Restrisiko für medizinische Notfälle. Bei solchen Ereignissen muss es völlig unabhängig von der Uhrzeit möglich sein, schnell und einfach die richtigen Stellen zu alarmieren. Ein 24-Stunden-Notfallsystem tut genau das. Einzureichende Dokumente hinsichtlich einer gewünschten Zertifizierung GIBT ES MUSTERVORLAGEN BEZÜGLICH DER EINZUREICHENDEN DOKUMENTE? Ja, diese Mustervorlagen erhält ein Center, das sich zur Zertifizierung entschlossen hat, von der Zertifizierungsinstitution QualiCert zur Verfügung gestellt. WAS MUSS IN DER UNTERNEHMENSPHILOSOPHIE ZUM THEMA «MISSBRAUCH VON ARZNEIMITTELN» FESTHALTEN? Die Fürsorgepflicht und Promotion eines gesunden Lebensstils gehört mit zu den Kernaufgaben eines Fitness- und Trainingscenters. Gerade auch seinen Kunden und insbesondere den Jugendlichen unter ihnen bezüglich Arzneimittelmissbrauchs eine sichere Umgebung zu bieten. Dazu muss das Center über eine schriftliche Unternehmensphilosophie bezüglich Arzneimittelmissbrauchs mit mindestens folgenden Inhaltspunkten verfügen: a) Grundsatzerklärung b) Anwendungsbereich c) Rechtsgrundlagen / Normative Verweise d) Begriffe und Definitionen e) Massnahmen und Verantwortlichkeiten f) Datum des Inkrafttretens Die Unternehmensphilosophie bezüglich Arzneimittelmissbrauchs muss für die Kunden zugänglich kommuniziert werden. Ein Center, das sich zur Zertifizierung entschlossen hat, erhält von der Zertifizierungsinstitution QualiCert eine Vorlage zur Verfügung gestellt. WO KANN ICH EINEN WISSENSCHAFTLICH FUNDIERTEN GESUNDHEITSFRAGEBOGEN ERHALTEN? Einen wissenschaftlich fundierten Gesundheitsfragebogen erhält das Center – sofern es sich zur Zertifizierung entschlossen hat – von der Zertifizierungsinstitution QualiCert. WAS SIND RICHTLINIEN FÜR DIE WEITERBEHANDLUNG DER KUNDEN NACH VORLIEGEN DES ERGEBNISSES DER RISIKOABKLÄRUNG? Ein Center, das sich zur Zertifizierung entschlossen hat, erhält von der Zertifizierungsinstitution QualiCert entsprechende Mustervorlagen zur Verfügung gestellt. ZERTIFIZIERUNG Neutralität und Unabhängigkeit Zertifizierungen nach der Norm FitSafe werden durch QualiCert durchgeführt. FitSafe selbst führt keine Zertifizierungen durch; denn FitSafe ist eine Norm und keine Zertifizierungsinstitution. QualiCert hingegen erfüllt die Anforderungen an eine neutrale und unabhängige „Dritte Partei“. Diese Anforderungen sind in der Norm SN EN ISO 17065:2012 festgehalten. Die wesentlichen Anforderungen sind: * Kompetenz als Prüfungsinstitution QualiCert ist seit über 25 Jahren als Zertifizierungsinstitution in der Fitnessbranche tätig und ist damit bezüglich der Überprüfung und Zertifizierung von Fitness- und Trainingscentern weit über die Schweiz und Europa hinaus Marktführer. * Nachweis eines validen und objektiven Verfahrens Die QualiCert-Prüfverfahren haben sich in über 30‘000 Überprüfungen vor Ort bewährt. Die Verfahren sind absolut objektiv und zur Senkung der Fehlerwahrscheinlichkeit auch digitalisiert. * Keine wirtschaftliche Tätigkeit in der Branche, in welcher zertifiziert wird Weder die QualiCert AG noch seine Mitarbeiter:innen sind in der Fitness- und Trainingscenterbranche ausser mit den Zertifizierungen in keiner Weise wirtschaftlich tätig. Hier erfahren Sie mehr über QualiCert. KONTAKT Ihr Name (erforderlich) Ihre E-Mail-Adresse (erforderlich) Betreff Ihre Nachricht an uns (erforderlich) Die Norm „FitSafe“ wird verwaltet und gepflegt durch: QTB – Verein für Qualität bei Training und Bewegung c/o KEEL + PARTNER AG Kesslerstrasse 9 9000 St. Gallen CHE-186.686.087 Die Norm „FitSafe“ wird verwaltet und gepflegt durch: QTB Kesslerstrasse 9 9001 St. Gallen info@qtb-qualität.ch An den Anfang scrollen Suche Senden ×Close mobile menu * Die Norm * Die Kriterien * FAQ * Zertifizierung * Kontakt * Suche Senden