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JAPAN-KINDESENTFUEHRUNG.COM

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ELTERLICHE KINDESENTFÜHRUNG NACH JAPAN

Ihr (Ehe-)Partner ist mit Ihrem Kind in Japan und verwehrt Ihnen den Kontakt zu
Ihrem Kind?
Ihr Partner hat Ihnen mitgeteilt, dass er/sie mit dem Kind länger als geplant in
Japan bleibt und vorerst nicht nach Deutschland zurückkehrt?
Ihr Partner ist ohne Ihr Wissen und/oder ohne Ihre Zustimmung mit Ihrem Kind
nach Japan gereist?

Sie müssen unverzüglich handeln!
Kontaktieren Sie uns unter kontakt@japan-kindesentfuehrung.com

Wir sind ein Netzwerk von deutschen Eltern mit Kindern in Japan. Als
zurückgelassene Eltern (sogenannte Left-behind parents, LBPs) haben wir gemein,
dass wir keinen Kontakt mehr zu unseren Kindern in Japan haben.





UNSERE MISSION

Wir unterstützen uns gegenseitig in der schwierigen Situation, zum einen durch
Beistand und zum anderen durch Austausch von relevanten Informationen und
Vermittlung von wichtigen Kontakten (z.B. Anwälte und Mediationsstellen in Japan
und in Deutschland). Gerade für LBPs, die kein japanisch sprechen, kann die
Hilflosigkeit bzgl. der Situation in Japan erdrückend sein.

Gleichzeitig wollen wir auf die Missstände unserer Situation aufmerksam machen.
Wir machen der deutschen Politik und Zivilgesellschaft klar, dass es sich bei
uns nicht um Einzelfälle handelt, sondern dass in Japan systematisch
Menschenrechtsverletzung von Kindern und Eltern stattfindet. Die deutsche
Politik kann und muss hier helfen, um deutsche Staatsbürger zu schützen. Nur
internationaler Druck auf die japanische Regierung („Gai-atsu“) kann eine
Änderung der Rechte erwirken.

Wir kooperieren mit weiteren Organisationen und Initiativen von internationalen
LBPs mit Kindern in Japan.
Wir haben alle individuell ein tragisches Schicksal, aber wir sind nicht allein.




RECHTLICHE SITUATION: JAPAN ALS SCHWARZES LOCH FÜR KINDESENTFÜHRUNG

Japan ist international für sein desaströses Rechtssystem in Sachen
Kindesentführung bekannt. Das japanische Recht kennt kein gemeinsames
Sorgerecht, kein Umgangsrecht und vor allem keine rechtliche Möglichkeit, die
Übergabe des Kindes (und sei es für eine kurze Zeit während des Umgangs)
durchzusetzen. Selbst die Existenz eines einseitigen Sorgerechts des
zurückgelassenen Elternteils (ob durch ein internationales oder japanisches
Gericht) hilft nicht, solange das Kind bei dem japanischen Elternteil ist und
dieses den Zugang verwehrt. Sogar in dem Fall, dass der japanische Elternteil
verstirbt, können die japanische Großeltern den Kontakt und die Übergabe des
Kindes an das zurückgelassene Elternteil verwehren, wie es schon mehrfach
vorgekommen ist.

Dies gilt übrigens auch für nationale Kindesentführungen unter rein japanischen
Eltern. In der Regel wird deswegen vom japanischen Gericht dem entführenden
Elternteil (zu englisch taking parent, TP) das alleinige Sorgerecht
zugesprochen, da das Gericht sonst seine Entscheidung nicht durchsetzen kann.

Japan ist im April 2014 dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ)
beigetreten. Dies hat scheinbar in einigen Fällen zumindest dazu geführt, dass
das japanische Elternteil unter Androhung von Druck (mehr oder weniger)
freiwillig mit dem Kind ins Ausland zurückgekehrt ist oder einem Umgangsrecht
zugestimmt hat. Eine gerichtliche Zwangsvollstreckung einer angeordneten
Rückführung oder eines vereinbarten Umgangsrechts gegen den Willen des
entführenden Elternteils hat es dagegen bislang offenbar noch nicht gegeben, da
die rechtlichen Mittel hierzu fehlen.




UMSTÄNDE DER KINDESENTFÜHRUNG

Im Regelfall findet die Entführung durch das japanische Elternteil statt,
welches eines oder mehrere Kinder nach Japan nimmt und dort dem Kontakt des
zurückgebliebenen Elternteil entzieht.

Die Reise nach Japan findet in den meisten Fällen im Rahmen eines Heimaturlaubs
des entführenden Elternteils bei den Schwiegereltern statt; anschließend wird
einseitig beschlossen, dort zu bleiben und nicht zurückzukommen. Oftmals werden
Depressionen oder andere schwierige Umstände in Deutschland als Vorwand genannt,
nicht zurückzukehren. Umstände, die anfangs temporär erscheinen, verwandeln sich
dann in einen permanenten Zustand.

In selteneren Fällen findet auch eine aktive Verschleppung des Kindes nach Japan
statt, wo die Ausreise ohne das Wissen des LBP stattfindet. Hier werden oft
Gründe wie häusliche Gewalt (domestic violence, DV) als Grund für die „Flucht“
genannt. Häusliche Gewalt wird in Japan als Grund gesehen, den entführenden
Elternteil zu schützen (auch durch die Polizei); auch wenn sich diese Vorwürfe
später meistens als haltlos oder erfunden herausstellen, sind dann schon durch
die Entführung unumkehrbare Fakten geschaffen worden.


KONTAKTE UND ORGANISATIONEN

Zentrale Behörde im Bundesjustizamt (BJA) im Rahmen des Haager
Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ)
Website
Die Zentrale Behörde ist Ihre Anspruchstelle für Anträge auf Rückführung nach
Deutschland und für Anträge auf Umgang im Rahmen von HKÜ. Die Rückführung selber
muss bei einem japanischen Gericht beantragt werden; das BJA kann aber die
offizielle Unterstützung der japanischen Zentralen Behörde vermitteln, die
finanzielle und prozessuale Hilfe leistet.

Achtung: Anträge auf Rückführung müssen innerhalb von 12 Monaten nach Entführung
stattfinden. Anträge auf Umgang können im (unwahrscheinlichen) Idealfall zwar in
einer gerichtlichen Regelung zum Umgang führen; diese Regelung ist aber nicht
rechtlich durchsetzbar.

MiKK e.V. (Mediation in internationalen Kindschaftskonflikten e.V.)
Website
Verein mit Sitz in Berlin, der auf internationale Kindesentführung spezialisiert
ist. MiKK vermittelt Mediatoren und Anwälte in Japan. MiKK führt Mediationen
zwischen TPs und LBPs durch, u.a. auch in binationalen Verfahren mit japanischen
Mediationszentren zusammen. Es gibt dazu auch ein binationales Projekt mit
Japan, mehr Infos hier.

Kizuna CPR (Child Parent Reunion)
Website
Verein mit Sitz in Japan von internationalen LBPs mit Kindern in Japan. Der
Verein hat eine Facebook-Seite mit aktuellen Medienberichten zu dem Thema ). Er
vernetzt LBPs und leitet Initiativen in Japan und im Ausland. Außerdem hilft er
bei der Lokalisierung von Kindern, falls der Aufenthaltsort des Kindes unbekannt
ist.

BACHome  (Bring Abducted Children Home)
Website
Vereinigung von amerikanischen LBPs mit Kindern in Japan.

ISSJ (International Social Service Japan)
Website
Der internationale Sozialdienst in Japan kann helfen, eine Umgangsregelung
herbeizuführen. Dies geschieht jedoch auf rein freiwilliger Basis, d.h. nur,
falls die Gegenseite zustimmt.

Japan Child Abduction
Website
Eine Website für europäische LBPs mit Kindern in Japan.


MEDIENBERICHTE UND WEITERE INFORMATIONSQUELLEN

Aktuelle und neue Medienberichte
Die folgenden Websites haben durchgehend Verweise auf aktuelle Berichte zu dem
Thema:

 * Kizuna CPR
 * Children’s Rights Council Japan
 * Children’ Rights Network Japan

Bei der australischen Seite LBPstories werden in 1-stündigen Podcasts die
dramatischen Schicksale von LBPs und deren Umgang mit der Situation beleuchtet.
Japanbezug haben zumindest die folgenden bisherigen Episoden: 1 (Paul Brown), 2
(Bruce Gherbetti), 3 (Eric Kalmus), 5 (Jeffrey Morehouse), 6 (Paul Toland), 9
(Daniel Wass), 15 (Randy Collins), 22 (James Cook), 23(John H. LaDue), und 32
(Brian Prager).  In Folge 27 wird auch unsere Website hier erwähnt. Zur Website

Das US State Department (Außenministerium) veröffentlicht jährlich einen Bericht
zur internationalen Kindesentführung. Hier wird die Befolgung der HKÜ pro Land
(auch für Japan) beobachtet anhand der Auswertung aller Einzelfälle von
amerikanischen Bürgern. Im Bericht von 2018 wird Japan als „rot“, d.h.
„non-compliant“ eingestuft, zusammen mit Ländern wie China, Peru oder den
Emiraten. Zur Website

Einzelne Artikel und Berichte
Der Spiegel beleuchtet das Thema im Detail und porträtiert das Schicksal von
zwei deutschen LBPs aus unserem Netzwerk (Februar 2018) hier.
Die Sueddeutsche Zeitung hat ebenfalls einen detaillierten Artikel über deutsche
LBPs aus dem Netzwerk veröffentlicht (November 2018). Des Weiteren erschien im
Oktober 2020 ein Portrait des Falles von Björn Echternach, hier (paywall).
Eine Reihe von Zeitungen berichteten im Juni 2019 (z.B. Frankfurter Rundschau,
Augsburger Allgemeine, Rheinpfalz).
Der Stern hat in der Ausgabe vom 30. Oktober 2019 hierzu einen Artikel
veröffentlicht (bei Interesse zur Einsicht bitte das Netzwerk kontaktieren unter
der Email oben).
Einen weiteren Bericht (von 2015) auf deutsch zur Lage in Japan gibt es im
Handelsblatt hier.

Es gibt häufig Artikel in der Japan Times; ein sehr detaillierter Artikel von
Mai 2017 ist hier.

Der Fall von Amerikaner Thomas Cook, dessen gerichtliche Rückführungsanordnung
in Japan zweimal scheiterte, wird u.a. auch in der Washington Post beleuchtet.
Anlässlich zu der Entscheidung in diesem Fall hat die Japan Times einen sehr
treffenden Kommentar veröffentlicht (Dezember 2017).
Die USA Today berichtet zu einer Anhörung im US-Kongress hier (April 2018).

Ein italienischer Fall hat auch viel Medienaufsehen erregt. Es handelt sich hier
um einen Italiener, dessen Kinder mit einer japanischen Frau in Frankfurt
geboren wurden und der dann mit der Familie nach Japan zog, wo dann die Frau die
Kinder zur Schwiegermutter entführt hat. Nachdem mehrere italienische Zeitungen
(z.B. La Stampa, Corriere della Sera) darüber berichteten, wurde der Fall sogar
im japanischen und im italienischen Parlament thematisiert. Die Artikel sind in
englischer und japanischer Übersetzung auf der Seite von Kizuna CPR abrufbar. (4
verschiedene Artikel).
Daraufhin haben 7 italienische Väter mit gleichem Schicksal einen Brief an den
italienischen Präsidenten verfasst. Hierzu wurde in weiteren italienischen
Medien berichtet. Eine englische Übersetzung gibt es hier. Einen weiteren
Artikel über einen italienischen Vater wurde in der Linkiesta veröffentlicht,
englische Übersetzung gibt es hier.

Auch die französische Presse (La Liberation) hat einen Bericht zu dem Thema und
zu französischen Vätern mit gleichem Schicksal verfasst (Februar 2018), eine
englische Übersetzung gibt es hier.
Die französische Presseagentur AFP hat im Oktober 2018 einen Bericht über das
Schicksal von mehreren Vätern aus Frankreich, Kanada und den USA gebracht, wo
hervorgehoben wird, dass in Japan selbst Gerichtsurteile nicht umgesetzt werden
können und deswegen nicht weiterhelfen.
Die kanadische Presse (CBC) hat hier einen Bericht veröffentlicht (Dezember
2018).
Die Asia Times aus Hong Kong berichtet hier (Januar 2019).

In der japanischen Presse ist das Thema der internationalen Kindesentführung
bislang in der Sankei Zeitung im April 2017 ausführlich thematisiert worden,
eine englische Übersetzung gibt es hier.
Die Yomiuri Zeitung hat im März 2018 einen Bericht veröffentlicht, wonach
bislang alle 6 gerichtlich angeordneten Vollstreckungen von Rückführungen
gescheitert sind.
Eine Manga-Version zur Erklärung der Problematik ist im Oktober 2017 in der
Zeitschrift President erschienen, eine englische Übersetzung gibt es hier.

In einem revolutionären Urteil hat der japanische Supreme Court im März 2018
erstmalig angeordnet, dass eine gescheiterte Rückführung nicht akzeptabel ist
und den Fall zurück an den Nagoya High Court verwiesen. Es handelt sich hier um
die Rückführung eines japanischen Kindes an den japanischen Vater in den USA.
Erstmalig ist der Widerstand der Mutter als illegal und die Sicht des Kindes als
nicht objektiv eingestuft worden. Nähres dazu hier. Im Juli 2018 hat der Nagoya
High Court ebenfalls die Rückführung angeordnet, woraufhin die Mutter allerdings
offenbar mit dem Kind verschwunden ist.

Ein weiteres vielbeachtetes Urteil hat das Bezirksgericht Nagoya im Mai 2018
ausgesprochen. Hier wurde die Präfektur Aichi sowie die entführende Mutter zu
einer Strafzahlung verurteilt anlässlich einer Klage des Vaters. Die Mutter
hatte fälschlich behauptet, dass der Vater häusliche Gewalt (domestic violence,
DV) angewandt hat, und mit diesem Grund dem Vater das Kind entzogen. Diese
verbreitete Methode wird auch bei vielen ausländischen Fällen angewandt. Ein
englischer Artikel dazu hier.

Ein erster Versuch, das Rechtssystem in Japan zu reformieren, wurde im Juli 2018
vorgestellt. Demnach soll sowohl das derzeitige Gesetz zur Übergabe des Kindes
im Rahmen von HKÜ-Rückführungsverfahren überarbeitet werden, als auch ein
gemeinsames Sorgerecht nach der Scheidung erwägt werden. Konkrete Umsetzungen
der Maßnahmen sowie ein Zeitplan wurden dabei nicht vorgestellt.
Die Japan Times hat im Oktober 2018 einen Kommentar hierzu veröffentlicht.

Die Nikkei Zeitung hat im August 2018 die Thematik hier noch einmal zusammen
gefasst und erwähnt die Klassifizierung Japans als „non-compliant“ mit der
Haager Konvention, das Urteil des Supreme Court sowie die Überlegungen zum
gemeinsamen Sorgerecht, zu lesen in der englischen Ausgabe hier.

Eine Gruppe von japanischen Eltern hat den japanischen Staat auf Schmerzensgeld
verklagt, weil dieser keinen Rahmen zur Verfügung stellt, der eine Durchsetzung
des Umgangsrechts erlaubt. Diese Klage wurde vom Gericht abgewiesen, Artikel von
Reuters hierzu hier (November 2019).

Der Fall des australischen Journalisten Scott McIntyre hat international für
Aufsehen gesorgt. Er wurde festgenommen und für 45 Tage auf Untersuchungshaft
eingesperrt, weil er den öffentlichen Bereich des Geländes seiner
Schwiegereltern betreten hat, um sich nach seinen Kindern zu erkunden. Von
diesen hatte er nach der Entführung durch seine Frau monatelang nichts gehört,
und wollte sich nach einem Taifun besorgt vergewissern, dass diese noch leben.
Ausführliche Artikel hierzu hier und hier (Januar 2020). Einen ausführlichen
Bericht aus Australien zu dem Thema generell gibt es hier (Februar 2020).

Über den steigenden international Druck auf Japan und die jüngsten Entwicklungen
berichtet der britische Spectator hier (Juni 2020).
Auch die Washington Post hat hier noch einmal einen Bericht veröffentlicht
(Oktober 2020).

Im Rahmen der Olympischen Spiele 2020 (die 2021 stattfinden), hat der Franzose
Vincent Fichot einen Hungerstreik gestartet, um auf seine persönliche Lage und
auch die generelle Situation in Japan aufmerksam zu machen. Seine Aktion hat ein
großes Medienecho ausgelöst, so z.B. Berichte von BBC, Washington Post,
Tagesschau.de und auch einem längeren Bericht zu dem Thema insgesamt im Sydney
Morning Herald. Auch die Botschafter in Japan einiger EU-Länder, darunter auch
Deutschland, Frankreich und die EU selber, haben Vincent Fichot besucht und ihm
die Unterstützung ausgesprochen, wie Reuters hier berichtet. Der französische
Präsident Macron hat dies auch bei seinem Besuch in Japan mit dem japanischen
Premierminister angesprochen.

Videos und TV-Reportagen
Das deutsche Fernsehen hat in mehreren Sendungen über das Schicksal von Björn
Echternach berichtet, das die Situation sehr gut verdeutlicht. Zu sehen bei Sat1
hier und bei ARD hier (August 2019). 


In der italienischen Nachrichtensendung Sky TG24 wird die Lage von einem
italienischen Journalisten und einem italienischen LBP geschildert (es lassen
sich auch deutsche Untertitel einblenden), der Bericht ist von Dezember 2017.
Einen weiteren Bericht bei SkyTG24 gibt es hier von März 2018, in dem hierzu
auch der italienische Botschafter in Japan interviewt wird.
Und hier ist eine weitere Aktualisierung bei SkyTG24 von Oktober 2018, inklusive
einer Stellungnahme des italienischen Botschafters in Japan.

„Sayonara Baby“ ist eine Dokumentation von 2012 über elterliche Kindesentführung
in Japan und portraitiert ausländische und japanische Eltern, die ihre Kinder
nicht mehr sehen können, zu sehen hier.

ABC Nightline aus den USA hat 2011 auch einen Bericht zu dem Thema gesendet, wo
interessanterweise auch japanische Mütter, die Kinder entführt haben, interviewt
werden.

Im März 2019 hat das französische Fernsehen in der Sendung „Envoyé special“ ein
30-minütigen Bericht zu dem Thema ausgestrahlt, zu sehen hier mit englischen
Untertiteln.

Im Juni 2019 hat das italienische Fernsehen in der Sendung „Confessione
Reporter“ einen ausführlichen Bericht zu dem Thema ausgestrahlt (hier).


ÖFFENTLICHE STELLUNGNAHMEN

USA
Der republikanische Kongress-Abgeordnete Chris Smith wendet sich mit einer
eindeutigen und dringlichen Botschaft an Japan hier. Er ist Leiter des
Sub-Kommittees für Menschenrechte innerhalb des Komittees für Ausländische
Angelegenheiten im US-Kongress.
Die US-Senatoren Tillis und Feinstein fordern das US-Außenministerium im Januar
2019 dazu auf, die zur Verfügung stehenden Maßnahmen gegenüber bestimmten
Ländern (darunter Japan) zu ergreifen, um Kindesrückführungen zu ermöglichen.

In einer Anhörung im US-Kongress im Juni 2017 wurde die Lage in Japan
ausführlich geschildert, wie hier zu sehen ist. James Cook spricht hier über
sein Schicksal.
Jeffrey Morehouse spricht in einer Anhörung im Dezember 2018 ebenfalls im
US-Kongress, zu sehen hier.

Die Helsinki Kommission hat sich im Oktober 2017 mit der Lage in Japan
beschäftigt. Die Helsinki Kommission (formell die Kommission über Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa) ist eine unabhängige Behörde der US-Regierung, die
sich u.a. für Menschenrechte in den Partner- und Kooperationsländern (u.a.
Japan) einsetzt. Die Veranstaltung wurde vom Leiter des
Menschenrechtsausschusses des US-Kongresses Chris Smith moderiert. Der Leiter
von BACHome Jeffrey Morehouse erwähnt in seiner Rede zu Japan auch den Fall
eines deutschen LBP, zu sehen hier.

EU
Die EU-Botschafter haben im März 2018 eine Demarche an die japanische Regierung
übergeben, die von allen Botschaftern der EU-Länder in Japan unterzeichnet
wurde. Hier wird die Verletzung der Rechte von Kindern und Eltern explizit
angesprochen und an die UN-Kindrechtskonvention verwiesen, die Japan ratifiziert
hat.
Hierzu hat das japanische Justizministerium eine Stellungnahme veröffentlicht.
Im April 2018 hat es Repräsentanten der EU zu einem Dialog empfangen.

Bereits in der Zeit, bevor Japan HKÜ beigetreten ist, gab es Demarchen zu diesem
Thema, ein Beispiel von 2011 findet sich hier.

In Frankreich gab es im Februar 2018 eine Anhörung im Parlament von Richard
Yung, der über Kindesentführung in Japan berichtet. Der französische Präsident
Macron hat im Juni 2019 in Japan zurückgelassene Väter besucht und Japan
öffentlich kritisiert, wie hier von Reuters berichtet wird. Der französische
Senat hat im Februar 2020 eine Resolution verabschiedet, die Japan scharf
kritisiert und auffordert, internationale Konventionen zu respektieren (erwähnt
z.B. hier).

In Italien gab es im Juli 2017 eine Anhörung im Senat, eine Zusammenfassung und
englische Übersetzung findet sich hier.

Deutschland hat Ende 2019 eine Reisewarnung nach Japan ausgegeben, zu sehen
hier:
„Bei Kindesentziehungen nach Japan kann mit einer Rückführung der entzogenen
Kinder nur gerechnet werden, wenn der entziehende Elternteil zustimmt. In Japan
ist zwar das Haager Kindesentziehungsübereinkommen (HKÜ) anwendbar, es wird
jedoch von Japan nur unzureichend umgesetzt. Selbst rechtskräftige
Rückführungsentscheidungen japanischer Gerichte werden nicht gegen den Willen
des entziehenden Elternteils vollstreckt.“

Im Europäischen Parlament wurde eine Petition von EU-Bürger aus verschiedenen
Ländern vorgestellt, die Opfer von Kindesentführungen sind und keinen Zugang zu
ihren Kindern haben. Hierzu mehr Dokumente hier, dazu hat auch Reuters berichtet
(hier, Februar 2020). Die finale Presseerklärung des EU-Parlements findet sich
hier (Juli 2020). Dazu auch ein weitere Bericht von Reuters. Hier wird mit
deutlichen Worten klargemacht, dass Japan die internationalen Konventionen nicht
einhält. Es wird auch bestätigt, dass 2019 das Thema von den Staats- bzw.
Regierungschefs von Italien (Conte), Frankreich (Macron) und Deutschland
(Merkel) beim japanischen Premierminister Abe angesprochen wurde.

Japan
Auch in Japan gab es Anhörungen zum Thema elterliche Kindesentführung. Im April
2017 hat Matsunami Kenta Fragen zu HKÜ sowie den Fällen von James Cook und dem
Italiener gestellt. Außen- und Justizminister werden um Stellungnahme gebeten.
Weitere Informationen und Aufzeichnung mit Untertiteln finden sich hier.

UN
In der UN wurde im Menschenrechtsrat (Human Rights Council) vorgetragen, dass in
Japan elterliche Kindesentführungen mittlerweile eine ernsthafte
Menschenrechtsverletzung darstellen. Mehr dazu in einem Artikel hier, wo auch
ein Video des Vortrags in der UN zu sehen ist (Juni 2018). Anschließend wurde
ein Bericht hierzu veröffentlicht (August 2018), zu lesen hier.
Im März 2019 hat der UN Kinderrechtsausschuss einen Bericht zu Japan
veröffentlich, wo Japan aufgefordert wird, ein gemeinsames Sorgerecht nach der
Scheidung einzuführen, und die Übergabe der Kinder zu ermöglichen.

Gegen Japan wurde vor dem UN Menschenrechtsrat eine Beschwerde eingereicht
(August 2019).


G7 KIDNAPPED-TO-JAPAN REUNIFICATION PROJECT

Offener Brief

Das Netzwerk ist Teilnehmer der internationalen Allianz  von Organisationen für
das Projekt „G7 Entführt-nach-Japan Wiedervereinigungsprojekt“. Dies ist ein
Aufruf von zurückgelassenen Eltern aus den G7 Nationen an die Regierungen der
G7, das Problem der elterlichen Kindesentführung in Japan im Rahmen der G7 zu
besprechen und zu lösen.

Der gesamte Aufruf findet sich hier, und hier ist ein Link zu den teilnehmenden
Organisationen.
Die Japan Times erwähnt die Aktion hier und hier (Mai 2018).
Die italienische Website Orizzontinternazionali erwähnt die Aktion in einem
ausführlichen Artikel zum Thema (englische Version hier).
Auch die Washington Post hat einen ausführlichen Artikel zu dem Druck auf Japan
im Rahmen der G7 veröffentlicht, siehe hier (August 2019).