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Privathaushalte


NACHHALTIGE ENERGIE.


FÜR GENERATIONEN.

Mit der Möglichkeit, Energiegemeinschaften zu gründen, wird in Österreich ein
wichtiger Schritt hin zur Energiewende gegangen: Energie wird nachhaltig und
dezentral erzeugt und direkt in der Region verbraucht.
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Mehr Infos


NEUE CHANCEN.


FÜR ALLE.

Mittels Energiegemeinschaften können sich Privatpersonen, Unternehmen und
Gemeinden zusammenschließen und gemeinsam Strom erzeugen, verbrauchen und
untereinander teilen.

GEMEINDEN

Ihre Gemeinde kann jetzt zur Pionierin der Energiewende werden, als Gründerin
einer Energiegemeinschaft!

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UNTERNEHMEN

Als Mitglied einer Energiegemeinschaft profitiert Ihr Unternehmen, nicht nur
wirtschaftlich!

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LANDWIRTE

Ihre ungenützten Dach- und Freiflächen können kommerzialisiert werden, mit
erneuerbarer Energie!

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PRIVATHAUSHALTE

Auch Ihr Haushalt kann durch eine Energiegemeinschaft ökologisch als auch
ökonomisch profitieren!

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DIE PLATTFORM FÜR ENERGIEGEMEINSCHAFTEN.

Mit nobile:connected wurde eine Plattform ins Leben gerufen, um allen, die eine
Energiegemeinschaft gründen oder sich an einer beteiligen möchten, das dafür
notwendige Werkzeug in die Hand zu geben.

Einfach verständlich, regional und fair: so funktioniert nachhaltige
Energieversorgung!
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EINE NEUE ÄRA.


DER ENERGIEVERSORGUNG.

Mit der Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) entstehen gänzlich neue
Möglichkeiten für Unternehmen, Bürger, Gemeinden und Verbraucher, ihren
Energiebedarf und die eigene Erzeugung zu gestalten. Sie werden ermächtigt, über
die eigens produzierte Energie frei zu verfügen und profitieren u.a. von:

ERTRAGSCHANCEN

Durch erhebliche Ersparnisse an Steuern und Gebühren profitieren
Energiegemeinschaften von finanziellen Vorteilen.

KLIMASCHUTZ

Energiegemeinschaften produzieren 100% grüne Energie und leisten einen wichtigen
Beitrag zum Klimaschutz.

STABILE STROMPREISE

Die Energiegemeinschaft ist unabhängig von Börsenpreis und Merit-Order und
entscheidet gemeinsam über den Strompreis.

LOKALE WERTSCHÖPFUNG

Strom wird in der Region dezentral erzeugt und auch dort verbraucht — die
Wertschöpfung wird lokal.




ENERGIEGEMEINSCHAFT GRÜNDEN UND


LANGFRISTIG
PROFITIEREN.

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UNSERE ENERGIEGEMEINSCHAFTEN PROFITIEREN IM DURCHSCHNITT VON:

15 CENT

Stromverbrauchspreis pro kWh

37

Teilnehmer:innen

42%

Stromautarkie

112€

ersparten Netzgebühren pro Jahr


WIR REALISIEREN DIE ENERGIESYSTEME DER ZUKUNFT.

Dezentral, nachhaltig und partizipativ. So sehen die Energiesysteme der Zukunft
aus. Gemeinsam mit unseren Kunden forcieren wir so die grüne Energiewende.
Treibende Kraft hinter nobile:connected ist die Nobilegroup, ein Unternehmen mit
langjähriger Erfahrung in der Energiewirtschaft.
Über Nobilegroup


GEMEINSAM DIE ENERGIEWENDE BESCHLEUNIGEN.

Energiegemeinschaften helfen uns dabei, Energie gemeinsam zielgerecht und
effizient zu nutzen. nobile:connected entwickelt und betreut bereits heute
zahlreiche Energiegemeinschaften. Werde jetzt Teil der Energiewende und
profitiere von den Vorteilen.
Unsere Energiegemeinschaften



GEMEINSAM DIE ENERGIEWENDE BESCHLEUNIGEN.

Energiegemeinschaften helfen uns dabei, Energie gemeinsam zielgerecht und
effizient zu nutzen. nobile:connected entwickelt und betreut bereits heute
zahlreiche Energiegemeinschaften. Werde jetzt Teil der Energiewende und
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Unsere Energiegemeinschaften


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HAPPY HELPING HUB

Sie haben noch weitere Fragen zu Energiegemeinschaften? Hier erfahren Sie mehr:
Allgemein
Teilnahme
Organisation
Abrechnung
Allgemein


ALLGEMEIN

A

WAS IST EINE ENERGIEGEMEINSCHAFT?



Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mind. zwei Privat- oder
Rechtspersonen, öffentlichen Körperschaften, Haushalten, Unternehmen oder
Organisationen, welche die erzeugte Energie gemeinsam verbrauchen, speichern
und/oder verkaufen.

Energiegemeinschaften fördern nachhaltige Energiepraktiken und streben
größtmögliche Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und traditionellen
Energieversorgern an. Gleichzeitig bringen sie ihren Mitgliedern öko-soziale
Vorteile, fördern die regionale Entwicklung und ermöglichen eine aktive
Mitgestaltung der Energiewende.

A

WELCHE ENERGIEGEMEINSCHAFTEN GIBT ES?



Seit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2021 (EAG) sind in Österreich zwei Arten der
Energiegemeinschaften zur Produktion und Verwertung von Energie über
Grundstücksgrenzen hinaus gesetzlich verankert:

 * die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und
 * die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG).
 * Zusätzlich gibt es seit 2017 die Möglichkeit der gemeinschaftlichen
   Erzeugungsanlage (GEA), wodurch Stromerzeugung und -verbrauch innerhalb eines
   Gebäudes bzw. einer Liegenschaft möglich ist.

A

WAS IST EINE ERNEUERBARE-ENERGIE-GEMEINSCHAFT (EEG)?



Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) ist ein Zusammenschluss von
zumindest 2 Mitgliedern oder Gesellschafter:innen und muss organisiert sein als

 * Verein,
 * Genossenschaft,
 * Personen- oder Kapitalgesellschaft oder
 * einer ähnlichen Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit.

Teilnahmeberechtigt sind:

 * Privat- oder Rechtspersonen,
 * Gemeinden,
 * KMUs.

Groß- oder Energieversorgungsunternehmen ist die Teilnahme nicht gestattet,
diese können aber z.B. Erzeugungsanlagen an die EEG verpachten.

Die EEG ist auf das Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers beschränkt und darf
Strom, Wärme oder Gas aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen
und verkaufen. Innerhalb des Konzessionsgebietes können die einzelnen
teilnehmenden Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen über dieselbe
Transformatorstation (= lokale EEG) oder über dasselbe Umspannwerk (= regionale
EEG) verbunden sein.

Was ist ein Konzessionsgebiet?

Innerhalb eines Konzessionsgebietes werden durch den jeweiligen
Verteilnetzbetreiber bestimmte Aufgaben, wie der Betrieb, Erhaltung und Ausbau
des Stromnetzes sichergestellt. Dabei ist pro Konzessionsgebiet nur ein
Verteilnetzbetreiber zuständig. Österreichweit sind über 120
Verteilnetzbetreiber tätig. Die Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen der Mitglieder
von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften dürfen nur im Konzessionsgebiet ein und
desselben Netzbetreibers verbunden sein.





A

WAS IST EINE BÜRGER-ENERGIEGEMEINSCHAFT (BEG)?



Analog zu einer EEG sind für eine Bürger-Energiegemeinschaft mind. zwei
Mitglieder notwendig, sie ist ebenso als Verein, Genossenschaft, Personen- oder
Kapitalgesellschaft oder einer ähnlichen Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu
organisieren. Die BEG darf im Gegensatz zur EEG nur elektrische Energie
erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Diese darf aber auch aus nicht
erneuerbaren Quellen stammen. Ein Nahebereich (lokal/regional) ist für die
Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen nicht notwendig – eine BEG kann sich
demzufolge über ganz Österreich und die Konzessionsgebiete mehrerer
Netzbetreiber erstrecken.

A

WAS IST EINE GEMEINSCHAFTLICHE ERZEUGUNGSANLAGE (GEA)?



Mit dem Konstrukt der GEA kann der in einem Gebäude erzeugte Strom einer
Erzeugungsanlage mit anderen Verbrauchsanlagen im Gebäude geteilt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass alle Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen über die
gleiche ‚Hauptleitung‘ verbunden sind und keine Energieübertragung über das
öffentliche Netz stattfindet.

Beispielsweise dient der erzeugte Strom von einer PV-Dachanlage zuerst dem
Verbrauch der Allgemeinflächen (z.B. Stiegenhausbeleuchtung) und wird danach an
die an der GEA teilnehmenden Bewohner:innen zugeteilt. Eventuell noch immer
vorhandener Überschuss wird in das öffentliche Netz eingespeist und vom
Energieversorger vergütet. Für den Betrieb einer GEA muss im Gegensatz zu EEG
und BEG keine eigene Rechtspersönlichkeit gegründet werden.

A

WELCHE VORTEILE ERGEBEN SICH FÜR DIE TEILNEHMER:INNEN?



Durch die räumliche Begrenzung bei GEA und EEG und demzufolge einer verminderten
Inanspruchnahme des öffentlichen Netzes ersparen sich Teilnehmer:innen an einer
Energiegemeinschaft Netzkosten und Abgaben.

Für BEG sind derartige finanzielle Vergünstigungen nicht vorgesehen.

Daneben leisten Energiegemeinschaften durch dezentrale Erzeugung und Verbrauch
vor Ort einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Sie tragen zur
regionalen Wertschöpfung bei, fördern die Unabhängigkeit von traditionellen
Energieversorgungsunternehmen und sorgen für Preisstabilität.

Sowohl kleine Familienhaushalte als auch größere Unternehmen können von den
Vorteilen erneuerbarer Energien und der Zusammenarbeit in der Gemeinschaft
profitieren.

A

KANN ICH IN EINER ERNEUERBAREN ENERGIEGEMEINSCHAFT GELD SPAREN?



Ja, in einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft können Mitglieder in der Regel
Geld sparen. Durch die gemeinsame Nutzung erneuerbarer Energiequellen und den
Verkauf von Überschussenergie an das öffentliche Netz können die Energiekosten
gesenkt werden. Die genauen Einsparungen hängen jedoch von verschiedenen
Faktoren wie der Größe der Gemeinschaft, den Energiepreisen und dem
individuellen Energieverbrauch ab.

A

GIBT ES STAATLICHE UNTERSTÜTZUNG ODER ANREIZE FÜR
ERNEUERBARE-ENERGIE-GEMEINSCHAFTEN?



Ja, in einigen Ländern bieten Regierungen staatliche Unterstützung oder Anreize
für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften an. Dazu gehören möglicherweise
Förderprogramme, Steuervergünstigungen oder finanzielle Zuschüsse, um den Aufbau
und Betrieb solcher Gemeinschaften zu fördern.

A

WELCHE VORTEILE BIETET NOBILE:CONNECTED?



nobile:connected ist der Vorreiter am österreichischen Markt bei allen Belangen
zu Energiegemeinschaften. Wir haben bereits Dutzende Energiegemeinschaften
realisiert. Unsere Klient:innen sind vorrangig Gemeinden und Unternehmen, die
wir bei der Planung, Umsetzung, dem Betrieb und der Abrechnung Ihrer
Energiegemeinschaft unterstützen.

Privathaushalte, die sich zu einer EEG zusammenschließen, nutzen die
nobile:connected Plattform um die Produktion und Verbräuche ihrer
Energie-Gemeinschaft abzurechnen.

Zusätzlich können wir attraktive Finanzierungsmodelle für erneuerbare
Erzeugungsanlagen, wie bspw. Bürger:innenbeteiligungsmodelle, anbieten.

Die Leistungen von nobile:connected umfassen:

 * Analyse der Erzeugungs- und Verbrauchspotenziale
 * Abstimmung mittels energiewirtschaftlicher Simulation
 * Berechnung der Wirtschaftlichkeit
 * Begleitung der Gründung
 * Abstimmung mit Netzbetreibern und Behörden
 * Monitoring und Darstellung der Energieflüsse
 * Transparente und nachvollziehbare Abrechnung, inkl. Zahlungsabwicklung
 * Bereitstellung aller Buchungen aus unserem ERP-System

Teilnahme


TEILNAHME

A

WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN EINER ENERGIEGEMEINSCHAFT?



Für die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft muss ein intelligenter
Stromzähler (Smart Meter) zur Erfassung der viertelstündlichen Messwerte
vorhanden sein. Der österreichische Roll-Out Plan sieht vor, dass bis 2024 95%
der österreichischen Haushalte mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet
sein müssen. Sollte Ihr Zähler noch nicht auf ein intelligentes Messgerät
umgerüstet worden sein, so unterstützen wir Sie bei der Antragstellung bei Ihrem
Netzbetreiber.

A

WER KANN AN EINER ENERGIEGEMEINSCHAFT TEILNEHMEN?



Grundsätzlich steht die Teilnahme BürgerInnen, Unternehmen und
Gebietskörperschaften offen. Je nach Art der Energiegemeinschaft gibt es
folgende Einschränkungen:

Teilnehmer:innen an Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG) dürfen sein:

 * natürliche Personen
 * Gemeinden
 * Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige
   juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern, Universitäten,
   Schulen, usw.) oder
 * Klein- und Mittelbetriebe.

Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche
Haupttätigkeit sein, das trifft gemäß den Erläuterungen zum EAG jedenfalls bei
Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen zu. Ausgenommen davon sind
Elektrizitätserzeuger im Lokal- oder Regionalbereich, die nicht von einem
Versorger, Lieferanten oder Stromhändler kontrolliert werden (16c Abs 1 ElWOG).
Ihnen ist die Teilnahme erlaubt.

Teilnehmer:innen an Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) können natürliche sowie
juristische Personen und Gebietskörperschaften sein. Auch Elektrizitäts- und
Erdgasunternehmen oder Großunternehmen dürfen teilnehmen, die Kontrolle in der
BEG dürfen aber nur natürliche Personen, Gebietskörperschaften und kleine
Unternehmen ausüben.

A

WIE FINDET MAN HERAUS, IN WELCHEM VERTEILNETZABSCHNITT SICH EIN:E POTENZIELLE:R
TEILNEHMER:IN BEFINDET?



Um herauszufinden, ob man sich zu einer EEG zusammenschließen kann, ist der
Verteilnetzbetreiber verpflichtet, darüber Auskunft zu geben, an welchem
Verteilnetzabschnitt der eigene Haushalt angeschlossen ist. Das Gesetz sieht
eine Frist von 14 Tagen vor, um Auskunft darüber zu bekommen, an welchen Teil
des Verteilernetzes ihre Verbrauchs- bzw. Erzeugungsanlagen angeschlossen sind.

A

WELCHE ARTEN VON ENERGIE KÖNNEN IN EINER ERNEUERBAREN ENERGIEGEMEINSCHAFT
ERZEUGT WERDEN?



In einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft können verschiedene Arten von
erneuerbaren Energien erzeugt werden, darunter Solarenergie, Windenergie,
Wasserkraft, Biomasse und geothermische Energie.

A

BENÖTIGE ICH ZUR TEILNAHME EINE EIGENE ERZEUGUNGSANLAGE?



Nein, an einer Energiegemeinschaft können Sie auch nur mit Ihrer
Verbrauchsanlage teilnehmen. Eine Energiegemeinschaft profitiert zumeist von
einem diversen Teilnehmer:innenprofil mit unterschiedlichen zeitlichen
Verbrauchsspitzen, um Erzeugung und Verbrauch bestmöglich aufeinander
abzustimmen. nobile:connected unterstützt Sie bei der Suche nach einer für Sie
passenden Energiegemeinschaft bzw. der optimalen Teilnehmer:innenstruktur.

A

WIE KANN ICH EINE ENERGIEGEMEINSCHAFT GRÜNDEN?



Am besten kontaktieren Sie uns (mailto: office@nobile-group.com)

Wir melden uns verlässlich bei Ihnen und planen die weiteren Schritte gemeinsam.

A

WIE KANN ICH MICH EINER ERNEUERBAREN ENERGIEGEMEINSCHAFT ANSCHLIESSEN?



Um sich einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft anzuschließen, sollte man in der
Regel Kontakt mit der entsprechenden Organisation oder den bestehenden
Mitgliedern aufnehmen. Informationen über lokale Gemeinschaften und deren
Mitgliedschaftskriterien können in der Nähe gesucht oder bei Interessenverbänden
erfragt werden.

A

WAS IST EIN KONZESSIONSGEBIET?



Innerhalb eines Konzessionsgebietes werden durch den jeweiligen
Verteilnetzbetreiber bestimmte Aufgaben, wie der Betrieb, Erhaltung und Ausbau
des Stromnetzes sichergestellt. Dabei ist pro Konzessionsgebiet nur ein
Verteilnetzbetreiber zuständig. Österreichweit sind über 120
Verteilnetzbetreiber tätig. Die Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen der Mitglieder
von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften dürfen nur im Konzessionsgebiet ein und
desselben Netzbetreibers verbunden sein.

Organisation


ORGANISATION

A

WELCHE RECHTLICHEN UND REGULATORISCHEN RAHMENBEDINGUNGEN GELTEN FÜR
ERNEUERBARE-ENERGIE-GEMEINSCHAFTEN?



Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften können je nach Land oder Region variieren.
Oftmals müssen die Gemeinschaften bestimmte Vorgaben zur Netzeinspeisung,
Steuerregelungen und Verträge mit Energieversorgern einhalten.

A

DEM GESETZ NACH MUSS EINE ENERGIEGEMEINSCHAFT EINE EIGENE RECHTSPERSON SEIN. WAS
HEISST DAS?



Quelle: Koordinierungsstelle

Mit einer ‚eigenen Rechtspersönlichkeit‘ ist gemeint, dass eine
Energiegemeinschaft eine gewisse rechtliche Form annehmen muss, d.h. eine
juristische Person sein muss. In § 16b Abs 2 ElWOG 2010 und § 79 Abs 2 EAG steht
beispielsweise: Eine Bürgerenergiegemeinschaft bzw. eine
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft besteht aus zwei oder mehreren Mitgliedern oder
Gesellschaftern und ist als Verein, Genossenschaft, Personen- oder
Kapitalgesellschaft oder eine ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu
organisieren.

A

WELCHE VERANTWORTLICHKEITEN HABEN DIE MITGLIEDER EINER ERNEUERBAREN
ENERGIEGEMEINSCHAFT?



Die Mitglieder einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft haben verschiedene
Verantwortlichkeiten, darunter

 * die Bereitstellung von erneuerbaren Energiequellen,
 * die regelmäßige Wartung und Überwachung der Anlagen,
 * die Einhaltung der gemeinschaftlichen Regeln und Entscheidungen sowie
 * die aktive Beteiligung an Entscheidungsprozessen.

A

WELCHE HAFTUNGEN MUSS EIN VEREIN/EINE GENOSSENSCHAFT ÜBERNEHMEN, WENN EINE EEG
GEGRÜNDET WIRD? WIE KANN VERHINDERT WERDEN, DASS EINZELNE MITGLIEDER (SPEZIELL
GEMEINDEN) HAFTUNGEN ÜBERNEHMEN?



Quelle: Koordinierungsstelle

Allgemein ist diese Frage schwierig zu beantworten, weil Haftungsfragen eng mit
der jeweiligen Rechtsform zusammenhängen. Eine weitere wichtige Frage ist, ob
Energiegemeinschaften selbst Eigentümer von Erzeugungsanlagen werden oder ob sie
langfristige Zahlungsverpflichtungen übernehmen (Contracting- oder
Pachtverträge).

Die Haftung liegt in der Regel bei der Organisation und ihren Organen und kann
je nach Rechtsform beschränkt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie im
Ratgeber der Koordinierungsstelle Rechtsformen für Energiegemeinschaften.

A

MÜSSEN ERZEUGUNGSANLAGEN BZW. SPEICHER IM EIGENTUM DER ENERGIEGEMEINSCHAFT SEIN,
ODER KÖNNEN DIESE IM PRIVATEIGENTUM VERBLEIBEN?



Quelle: Koordinierungsstelle

Die Richtlinie (EU) 2018/2001 sieht wörtlich vor, dass die Anlagen im Eigentum
der EEG stehen müssen: „… die mit Produktionseinheiten im Eigentum der
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft produzierte erneuerbare Energie gemeinsam zu
nutzen“ (Art 22 Abs 2b RL 2018/2001/EU).

In der Umsetzung dieser Bestimmung durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
wird jedoch davon ausgegangen, dass die Richtlinie hier nicht einen
zivilrechtlichen Eigentumsbegriff (womöglich österreichischer oder deutscher
Prägung) meint, zumal es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche zivilrechtliche
Konstruktionen gibt; es wird daher auf die bloße Betriebs- und Verfügungsgewalt
abgestellt. In den Erläuterungen zum EAG wird dies wie folgt klargestellt:
Eigentümer einer Anlage zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
können sowohl die Gemeinschaft selbst als auch deren Mitglieder oder
Gesellschafter sein. Die Betriebs- und Verfügungsgewalt über die
Erzeugungsanlagen liegt – mit Ausnahme des Eigenverbrauchs von Mitgliedern, die
eine Erzeugungsanlage einbringen – bei der Gemeinschaft. Es ist also nicht
nötig, eingebrachte Anlagen zivilrechtlich ins Eigentum der EEG zu übertragen,
allerdings müssen die Eigentümer der Anlagen mit der EEG vereinbaren, dass die
EEG die Anlagen betreibt und steuert (sollte vertraglich geregelt sein).

A

WIE WERDEN DIE ENERGIEERZEUGUNGS- UND VERBRAUCHSDATEN IN EINER ERNEUERBAREN
ENERGIEGEMEINSCHAFT VERWALTET?



In modernen Erneuerbaren Energiegemeinschaften werden die Energieerzeugungs- und
Verbrauchsdaten oft mithilfe von Smart Metering-Technologien erfasst. Diese
Daten können dann in Echtzeit überwacht und verwaltet werden, um den
Energiefluss zu optimieren und den Mitgliedern genaue Informationen über ihren
Verbrauch zur Verfügung zu stellen.

A

WELCHE ROLLE SPIELT DER NETZBETREIBER IN EINER ERNEUERBAREN ENERGIEGEMEINSCHAFT?



Der Netzbetreiber spielt eine wichtige Rolle in einer Erneuerbaren
Energiegemeinschaft, da er für die Verwaltung und den Betrieb des Stromnetzes
verantwortlich ist. Der Netzbetreiber sorgt dafür, dass die erzeugte Energie
sicher und zuverlässig transportiert und verteilt wird, auch wenn Überschüsse
ins öffentliche Netz eingespeist werden.

A

WAS PASSIERT, WENN ICH MEINE MEINUNG ÄNDERE UND AUS DER ERNEUERBAREN
ENERGIEGEMEINSCHAFT AUSTRETEN MÖCHTE?



Wenn ein Mitglied einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft beschließt auszutreten,
sollte dies im Einklang mit den vereinbarten Regeln und Verträgen geschehen.
Möglicherweise gibt es eine Kündigungsfrist oder andere Bedingungen, die erfüllt
werden müssen. Das Mitglied kann dann entscheiden, ob es seine eigene
Energieproduktion beendet oder wieder zum öffentlichen Energieversorger
wechselt.

A

WIE WERDEN ENTSCHEIDUNGEN INNERHALB EINER ERNEUERBAREN ENERGIEGEMEINSCHAFT
GETROFFEN?



Die Entscheidungsfindung in einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft kann auf
demokratischen Prinzipien basieren. Die Mitglieder können durch Abstimmungen
oder in Versammlungen gemeinsam über wichtige Angelegenheiten wie Investitionen,
Betriebsweisen oder die Aufnahme neuer Mitglieder entscheiden.

A

WELCHE HERAUSFORDERUNGEN UND HÜRDEN KÖNNEN BEI DER GRÜNDUNG UND DEM BETRIEB
EINER ERNEUERBAREN ENERGIEGEMEINSCHAFT AUFTRETEN?



Bei der Gründung und dem Betrieb einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft können
verschiedene Herausforderungen auftreten, wie technische Komplexitäten,
Finanzierung, rechtliche Rahmenbedingungen, das Management von
Energieüberschüssen und die Koordination der Mitgliederinteressen. Eine
effektive Organisation, klare Regeln und eine gute Kommunikation können helfen,
diese Herausforderungen zu bewältigen.

Abrechnung


ABRECHNUNG

A

WIE FUNKTIONIERT DIE ABRECHNUNG MEINER EEG ÜBER NOBILE:CONNECTED?



Mit nobile:connected haben Sie immer den Überblick über Ihre Energieverbrauchs-
und -erzeugungsdaten sowie Ihre Zählpunkte in der Energiegemeinschaft.
Zusätzlich sind alle Ihre erhaltenen und aktuellen Rechnungen mit einem Klick
abrufbar. nobile:connected sorgt somit für größtmögliche Transparenz bei Ihrer
Energiegemeinschaft.

A

ICH BIN EINER ENERGIEGEMEINSCHAFT BEIGETRETEN, SEHE ABER KEINE ENERGIEDATEN IN
MEINEM ACCOUNT. WARUM IST DAS SO?



Mit hoher Wahrscheinlichkeit müssen erst die Daten vom Netzbetreiber übertragen
werden an nobile:connected.


NACHHALTIGE ENERGIE.


JETZT.

Es gibt keine Zeit zu verlieren. Gemeinsam müssen wir mit ganzer Kraft die
Energiewende vorantreiben, um die Auswirkungen des Klimawandels zu reduzieren.
Mit nachhaltiger Energie aus lokaler Erzeugung tragen Energiemeinschaften einen
wesentlichen Anteil an der Energiewende.



ES KANN LOSGEHEN!

Sie finden Energiegemeinschaften genauso super wie wir? Nehmen Sie Kontakt mit
uns auf und wir finden gemeinsam die beste Lösung für eine nachhaltige und faire
Energieversorgung in Ihrer Region.
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