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KURS KIRCHENMANAGEMENT

Vorankündigung

In Zusammenarbeit mit dem Verbandsmanagement Institut (VMI) der Universität
Freiburg bietet die RKZ 2025 wiederum einen Basis-Lehrgang «Kirchenmanagement»
an. Der Kurs richtet sich an Personen, die in kirchlichen oder
staatskirchenrechtlichen Strukturen Führungsaufgaben wahrnehmen. Er wird 2025
bereits zum neunten Mal ausgeschrieben und vermittelt theoretische und
praktische Kenntnisse eines modernen Managements, das an die Bedürfnisse der
Kirche angepasst ist.

Der Kurs besteht aus zwei Modulen, die aufeinander aufbauen. Im ersten Modul
werden anhand des Freiburger Management Modells für NPO die Themen
Strategieentwicklung, Rollen und Prozesse im dualen System und Change Management
am Beispiel von Kirchgemeindefusionen behandelt. Die Leitung liegt bei Dr. Hans
Lichtsteiner. Im zweiten Modul geht es um Personalführung im kirchlichen
Kontext; dabei werden die Erfolgsfaktoren für eine gute Personalführung in
Beziehung zu den kirchlichen Rahmenbedingungen gesetzt. Die Leitung liegt bei
Prof. Dr. Markus Gmür. Seitens der RKZ wirkt in beiden Modulen Urs Brosi mit.

Die Kursmodule finden statt:



Erstes Modul:  Do bis Sa, 6. – 8. Februar 2025, Hostellerie Schwarzsee (FR)
Zweites Modul: Mo bis Mi, 12. – 14. Mai 2025, Propstei in Wislikofen (AG)


Interessierte können sich gerne auf eine Liste setzen lassen und erhalten in
einigen Wochen die Unterlagen: Mail an info(at)rkz.ch




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Foto Christian Murer

FILMFESTIVAL LOCARNO 2024: GRUSSWORT DER KIRCHEN

Medienmitteilung vom 14.8.2024

Am Filmfestival Locarno ruft der Generalsekretär der RKZ, Urs Brosi, dazu auf,
kirchliche Mitarbeitende zu fördern, die sich mit den Künsten und dem Kino
beschäftigen. Im Rahmen des Ökumenischen Empfangs im Pala Cinema vom 13.08.2024
sagte er: «Fördern Sie doch bitte solche Personen, um diesen wichtigen Dialog
der Kirchen mit der Welt der Künste, auch des Kinos zu führen.»

Am Filmfestival Locarno trafen sich am Dienstag, 13.8.2024, Vertreter:innen von
Kirchen und Filmschaffende im Rahmen des Ökumenischen Empfangs. Hier hielt Urs
Brosi, ein Grusswort, in dem er auf die Beziehung zwischen Kirche und Kino
einging:

«Aus meiner Sicht ist es ist für die Kirchen, die sich immer stärker mit sich
selber beschäftigen, ganz wesentlich, in der Auseinandersetzung mit Filmen und
anderen Kunstformen danach zu suchen, wie das Absolute, die Transzendenz, die
göttliche Kraft sich in den Leben der Menschen vielfältig zeigt.»

«Musik, bildende Künste, Architektur, Literatur, Theater und eben auch Film
waren und sind wie Leitern, welche die Menschen für einen Moment aus ihrer
Alltagswelt hinausführen und einen weiten Horizont eröffnen. Darin kann sich der
Mensch ergreifen lassen, kann ein gnadenhafter Moment entstehen.»

«Vor einem Jahr durfte ich am Festival so einen Moment erleben, als ich den Film
«The Old Oak» von Ken Loach sah. In der Figur des englischen Pub-Besitzers TJ
Ballantyne, welcher syrische Flüchtlinge unterstützt, ist mir die Bedeutung des
Christus-Ereignisses ganz neu bewusst geworden.»

Vollständiger Text des Grusswortes von Urs Brosi




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© Joerg Baumann (5.2.2013)

MIT WERNER HUBER IST EINE GRÜNDERFIGUR DER RKZ VERSTORBEN

Nachruf

Mit Bedauern nehmen wir Abschied von Werner Huber, einer herausragenden
Persönlichkeit und Gründerfigur der RKZ. Am 21. Juli 2024 ist er im Alter von 89
Jahren verstorben. Das Leben des Ur-Wohleners war geprägt von seinem
vielseitigen Einsatz für die Gesellschaft und für die katholische Kirche im
Aargau und in der Schweiz.

Von 1971, dem Gründungsjahr der RKZ, bis 1982 war er der erste vollamtlicher
Sekretär der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Aargau und engagierte
sich in dieser Funktion für den Aufbau der damals jungen RKZ mit dem Ziel, die
Zusammenarbeit der kantonalkirchlichen Organisationen zu stärken. Eines der
Hauptziele war es, die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, den
Aufbruch der Kirche Schweiz in der Zeit nach dem Zweiten Vatikanum und in der
Periode der Synode 72 (1972-1975) nachhaltig zu stärken.

1983 wurde Werner Huber Mitglied des römisch-katholischen Kirchenrates des
Kantons Aargau. Ab 1987 stand der diesem Gremium als Präsident vor und prägte
auch in dieser Funktion die RKZ mit. 

Von 1999 bis 2010 präsidierte er die «Gemischte Expertenkommission Inland»
(GEKI) von Fastenopfer (heute Fastenaktion), RKZ und Schweizer
Bischofskonferenz. In deren Verantwortung lag damals die Verteilung der für
nationale und sprachregionale pastorale Aufgaben der katholischen Kirche von
Fastenopfer und RKZ bereitgestellten Gelder. Bei dieser bisweilen sehr
anspruchsvollen und sensiblen Arbeit kamen ihm sein juristischer Sachverstand,
seine Erfahrung als Oberrichter, aber auch seine menschlichen Qualitäten und
sein feiner Humor zugute. Auch in spannungsgeladenen Situationen verhalf er dem
Gremium zu gerechten und für alle gesichtswahrenden Lösungen.

Im dualen System stand Werner Huber einerseits für echte und eigenständige
Mitverantwortung aller Getauften für Entscheidungen, die alle betreffen, trug
aber anderseits auch dem Anspruch der Amtsträger, namentlich der Bischöfe, auf
Berücksichtigung ihrer Verantwortung in pastoralen Belangen Rechnung. Da sich im
Laufe der Jahre zeigte, dass die RKZ immer mehr Verantwortung übernahm, so dass
das Fastenopfer sich aus dem Inlandengagement mehr und mehr zurückziehen konnte,
und dass es für gute Lösungen paritätisch zusammengesetzter Gremien bedurfte,
leitete Werner Huber den Übergang von der GEKI zur Paritätischen Planungs- und
Finanzierungskommission (PPFK) ein. Statt nur 2 Vertreter zu entsenden, übernahm
die SBK das Präsidium des Gremiums und stellte die Hälfte seiner Mitglieder.
Dies war nicht zuletzt deshalb sinnvoll, weil in Zeiten knapper werdender Mittel
die Frage der pastoralen Prioritäten an Bedeutung gewann, die rein finanziellen
Fragen aber auch dank Leistungsvereinbarungen etwas in den Hintergrund traten.

Mit dem Start des neu zusammengesetzten Gremiums endete 2010 das Engagement von
Werner Huber auf gesamtschweizerischer Ebene. Seinen Rücktritt mit 75 Jahren
begründete er nicht zuletzt damit, dass in diesem Alter auch die Bischöfe
zurückträten, was insofern gut passte, als mit ihm, auch ohne Bischofsweihe, ein
sehr begabter, kluger Pontifex (Brückenbauer) die Verantwortung an andere
weitergab.

Erinnert sei zudem an seine wichtige Rolle während der Krise von Fastenopfer,
der heutigen Fastenaktion, der damals für die RKZ sehr wichtigen
Partnerorganisation. In einer Zeit, in der viele Herausforderungen zu bewältigen
waren, zeigte Werner Huber außergewöhnliches Engagement und half der
Organisation eine handlungsfähige Struktur zu geben. 

Sein menschliches Wesen, seine Integrität, sein gleichzeitig von tiefer
Verbundenheit, Gottvertrauen und einem kritischen Blick geprägter Kirchenbezug
sowie sein unermüdlicher Einsatz für das Gemeinwohl werden uns allen in
Erinnerung bleiben.

In Dankbarkeit und Respekt nehmen wir Abschied von Werner Huber. Unser Mitgefühl
gilt seiner Familie und allen, mit denen er freundschaftlich verbunden war. Möge
er in Frieden ruhen.




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SYNODALE WEICHENSTELLUNGEN VORGESCHLAGEN

Wie geht mehr Synodalität in der katholischen Kirche?

Der weltkirchliche Synodale Prozess steuert auf die zweite Synodensitzung in Rom
zu. Jetzt liegt das Arbeitspapier der Synode, das Instrumentum laboris, vor. Es
regt zu wichtigen Weichenstellungen an, um als Kirche synodaler zu werden:



 * Das ganze Volk Gottes in die effektive Mitverantwortung nehmen.
 * Transparenz, Verbindlichkeit und Rechenschaftspflicht stärken.
 * Regionale, kontextuelle Lösungen für Fragen der Kirche und ihrer Sendung
   ermöglichen.
 * Leitung partizipativer ausüben, von der Pfarrei bis zum Papst.
 * Bischofskonferenzen mehr Kompetenzen geben.
 *  … und vieles mehr.

Viele dieser Punkte entsprechen den Anliegen aus der Schweiz, wie sie im letzten
Schweizer Bericht (pdf) zum weltweiten synodalen Prozess formuliert worden sind.

Download Instrumentum laboris




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«ANDERS WEITER»

Nationale Bildungswoche für die kirchliche Erwachsenenbildung

plusbildung, der ökumenische Dachverband für die kirchliche Erwachsenenbildung,
veranstaltet vom 7. bis 14. September 2024 eine nationale Bildungswoche. Diese
beginnt mit zwei sprachregionalen Anlässen:



 * Deutschschweiz: Am Dienstag, 10. September 2024, 16:00 bis 20:00 Uhr,
   Sihlcity (Papiersaal/Folium), Zürich
 * Romandie: Am Donnerstag, 12. September 2024, 19:00 bis 21:00 Uhr, in Freiburg
   und Lausanne

Zum Abschluss findet am Samstag, 14. September 2024, 15:00 bis 20:00 Uhr, im
Zentrum Paul Klee in Bern ein nationaler Anlass statt. Daneben gibt es in dieser
Woche zahlreiche lokale Events. Nähere Angaben sind auf der Website zu finden:
www.bildungswoche.ch

Mit dieser Bildungswoche machen die über vierzig kirchlichen Bildungshäuser,
Fachstellen und Organisationen den Wert von non-formaler, kirchlicher
Erwachsenenbildung sichtbar. Gegen den Trend, sich in «Filterblasen»
Gleichgesinnter zurückzuziehen, will die Erwachsenenbildung Menschen befähigen,
ungewohnte Perspektiven zu wagen, von einer besseren Welt zu träumen und
Menschen aus unterschiedlichen Welten zu verbinden.

Die zahlreichen Anlässen sollen ein breiteres Publikum ansprechen und
motivieren, sich für ihr Leben ein «Anders weiter» zu überlegen.

Medienmitteilung vom 26.6.2024




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iStock – JurgaR

SYNODAL IN DIE ZUKUNFT?

Veranstaltungshinweis

Gerne machen wir Sie auf folgende Veranstaltung vom Montag, 26. August 2024, in
der Paulus Akademie in Zürich aufmerksam:

Synodal in die Zukunft?
Eine Lagebestimmung vor der Weltsynode 2024

Aus drei Perspektiven – einer weltkirchlichen, einer deutschen und einer
schweizerischen – blickt die Veranstaltung auf den bisherigen synodalen Prozess
zurück und analysiert, wo die römisch-katholische Kirche aktuell steht.

Weitere Informationen und Anmeldung

Programmflyer




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SOLIDARISCHE FINANZIERUNG DER SEELSORGE IN DEN BUNDESASYLZENTREN FÜR
FINANZSCHWACHE LANDESKIRCHEN

Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ vom 21./22. Juni 2024

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) ist willens, die
Kosten für Seelsorge zu Gunsten von Asylsuchenden teilweise zu übernehmen. Sie
erhöht ihr Budget dafür um CHF 200'000. Das ist ein Drittel der effektiv in
diesem Bereich erbrachten Leistungen. Begünstigt werden sollen vor allem jene
kantonalkirchlichen Körperschaften, die einerseits finanzschwach sind und
andererseits mit grossen Bundesasylzentren konfrontiert sind. 

Medienmitteilung vom 26. Juni 2024




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Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ), Hirschengraben 66,
CH-8001 Zürich, T +41 44 266 12 00, F +41 44 266 12 03, info(at)rkz.ch

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