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SACH­VERSTAND.SH

Qualitäts­zirkel Sach­verständigen­wesen

Das Sachverständigenwesen hat für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Justiz und
Verwaltung erhebliche Bedeutung: In einer immer komplexer werdenden Welt sind
sie alle auf den einfachen und schnellen Zugang zu qualifiziertem Sachverstand
angewiesen – sei es, um wichtige und in der Regel auch wirtschaftlich relevante
Entscheidungen zu untermauern oder um Konflikte beizulegen. 

Der Qualitätszirkel Sachverständigenwesen Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel,
das Sachverständigenwesen in Schleswig-Holstein insgesamt zu fördern, die
Zusammenarbeit zwischen Justiz, Bestellungskörperschaften und Sachverständigen
zu verbessern und so einen Beitrag zur Qualitätssicherung und Beschleunigung von
gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Sachverständigenbeteiligung zu leisten.
Die Kooperation will das hohe Niveau der Sachverständigenleistung selbst
gewährleisten, die Attraktivität der Sachverständigentätigkeit steigern und eine
reibungslose Zusammenarbeit aller Beteiligten schaffen. 


SACH­VERSTAND FINDEN.

Sind Sie auf der Suche nach einem Sachverständigen? Über die nachfolgenden Links
gelangen Sie zu den einschlägigen Datenbanken der Bestellungskörperschaften.



ARCHITEKTEN- UND INGENIEURKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN

zur Suche


INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN (BUNDESWEIT)

zur Suche




HANDWERKSKAMMERN (BUNDESWEIT)

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LANDWIRTSCHAFTSKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN

zur Suche


UNSERE ZIELE.

Bei unserer Arbeit verfolgen wir folgende Ziele:

 * Wir verbessern den Informationsaustausch zwischen den am
   Sachverständigenwesen Beteiligten
 * Wir identifizieren gemeinsame Handlungsfelder
 * Wir erarbeiten konkrete Lösungsansätze gemeinsam mit den in der Praxis
   Betroffenen und geben Orientierung
 * Wir wirken auf bessere Rahmenbedingungen für die Sachverständigentätigkeit
   hin



Unsere Mitglieder sind:

 * Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
 * Handwerkskammern Flensburg und Lübeck
 * Industrie- und Handelskammern Flensburg, Kiel und Lübeck
 * Justiz des Landes Schleswig-Holstein
 * Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
 * Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
 * Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
 * Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

 


NÄCHSTER TERMIN.

2. gemeinsamen SV-Tag


8. OKTOBER 2024




BISHERIGE TERMINE.

08.10.2024

2. gemeinsamer SV-Tag


26.09.2024

Sitzung des Qualitätszirkels


21.03.2024

Sitzung des Qualitätszirkels


21.09.2023

Sitzung des Qualitätszirkels


30.03.2023

Sitzung des Qualitätszirkels


27.10.2022

1. gemeinsamer Sachverständigentag


22.09.2022

Sitzung des Qualitätszirkels


07.04.2022

Sitzung des Qualitätszirkels


07.12.2021

3. Sachverständigensprechstunde
Thema „Fehler im System? - Auswertung der Sachverständigenumfrage“

21.10.2021

Sitzung des Qualitätszirkels


10.06.2021

2. Sachverständigensprechstunde
Thema „Verhalten vor Gericht“

25.02.2021

Sitzung des Qualitätszirkels


04.02.2021

1. Sachverständigensprechstunde
Thema „Ortstermin und Corona“

30.06.2020

Sitzung des Qualitätszirkels


23.10.2019

Sitzung des Qualitätszirkels


08.05.2019

Sitzung des Qualitätszirkels


15.11.2018

Gründung des Qualitätszirkels




HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN.

WER GEHÖRT ZUM SV-QUALITÄTSZIRKEL?

Dem Qualitätszirkel gehören als Mitglieder an: Die Architekten- und
Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, die Handwerkskammern Flensburg und Lübeck,
die Industrie- und Handelskammern Flensburg, Kiel und Lübeck, die Justiz des
Landes Schleswig-Holstein, die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, die
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, die Steuerberaterkammer
Schleswig-Holstein und die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. 

WELCHE AUFGABEN HAT DER QUALITÄTSZIRKEL?

Unter anderem gehören zu den Aufgaben der Informationsaustausch zwischen den
Mitgliedern, das Identifizieren von Handlungsfeldern und das Erarbeiten von
Lösungsansätzen gemeinsam mit den in der Praxis Betroffenen. 

WORAN ERKENNT MAN EINEN ÖFFENTLICH BESTELLTEN UND VEREIDIGTEN SACHVERSTÄNDIGEN?

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger erhält von seiner bestellenden Kammer
eine Bestellungsurkunde, einen Sachverständigenausweis und einen Rundstempel.
Dort ist jeweils genau angegeben, für welches Sachgebiet der Sachverständige
öffentlich bestellt und vereidigt ist. 

WIE WIRD MAN ÖFFENTLICH BESTELLTER SACHVERSTÄNDIGER?

Bevor ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt wird, muss er oder
sie sich hinsichtlich der persönlichen Eignung und der besonderen Sachkunde
einem anspruchsvollen Überprüfungsverfahren bei der zuständigen
Bestellungskörperschaft unterziehen. Schließlich hat der Sachverständige einen
Eid zu leisten, wonach er seine oder ihre Sachverständigentätigkeit unabhängig,
weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und Gutachten nach bestem
Wissen und Gewissen erstellt.

WO FINDET MAN GEEIGNETE SACHVERSTÄNDIGE?

Wir haben Ihnen auf dieser Webseite die Datenbanken der
Bestellungskörperschaften zusammengestellt.  

WER KANN EINEN SACHVERSTÄNDIGEN BEAUFTRAGEN?

Grundsätzlich kann jeder gegen Vergütung einen Sachverständigen mit einer
Gutachtenerstellung beauftragen. 

WAS KOSTET EIN SACHVERSTÄNDIGEN-GUTACHTEN?

Wird ein Sachverständiger im privaten Auftrag tätig, so wird das Honorar
zwischen ihm und dem Auftraggeber frei vereinbart. Eine Honorarordnung oder
Ähnliches dafür gibt es nicht. Das Honorar schuldet der Auftraggeber. Bei
Schiedsgutachten teilen sich die streitenden Parteien in der Regel das Honorar. 

SACHVERSTAND.SH

Der Qualitätszirkel Sachverständigenwesen Schleswig-Holstein



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