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* Start * Suche * Unsere Ziele * Termine * F.A.Q * Start * Suche * Unsere Ziele * Termine * F.A.Q SACHVERSTAND.SH Qualitätszirkel Sachverständigenwesen Das Sachverständigenwesen hat für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Justiz und Verwaltung erhebliche Bedeutung: In einer immer komplexer werdenden Welt sind sie alle auf den einfachen und schnellen Zugang zu qualifiziertem Sachverstand angewiesen – sei es, um wichtige und in der Regel auch wirtschaftlich relevante Entscheidungen zu untermauern oder um Konflikte beizulegen. Der Qualitätszirkel Sachverständigenwesen Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel, das Sachverständigenwesen in Schleswig-Holstein insgesamt zu fördern, die Zusammenarbeit zwischen Justiz, Bestellungskörperschaften und Sachverständigen zu verbessern und so einen Beitrag zur Qualitätssicherung und Beschleunigung von gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Sachverständigenbeteiligung zu leisten. Die Kooperation will das hohe Niveau der Sachverständigenleistung selbst gewährleisten, die Attraktivität der Sachverständigentätigkeit steigern und eine reibungslose Zusammenarbeit aller Beteiligten schaffen. SACHVERSTAND FINDEN. Sind Sie auf der Suche nach einem Sachverständigen? Über die nachfolgenden Links gelangen Sie zu den einschlägigen Datenbanken der Bestellungskörperschaften. ARCHITEKTEN- UND INGENIEURKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN zur Suche INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN (BUNDESWEIT) zur Suche HANDWERKSKAMMERN (BUNDESWEIT) zur Suche LANDWIRTSCHAFTSKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN zur Suche UNSERE ZIELE. Bei unserer Arbeit verfolgen wir folgende Ziele: * Wir verbessern den Informationsaustausch zwischen den am Sachverständigenwesen Beteiligten * Wir identifizieren gemeinsame Handlungsfelder * Wir erarbeiten konkrete Lösungsansätze gemeinsam mit den in der Praxis Betroffenen und geben Orientierung * Wir wirken auf bessere Rahmenbedingungen für die Sachverständigentätigkeit hin Unsere Mitglieder sind: * Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein * Handwerkskammern Flensburg und Lübeck * Industrie- und Handelskammern Flensburg, Kiel und Lübeck * Justiz des Landes Schleswig-Holstein * Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein * Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer * Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein * Zahnärztekammer Schleswig-Holstein NÄCHSTER TERMIN. 2. gemeinsamen SV-Tag 8. OKTOBER 2024 BISHERIGE TERMINE. 08.10.2024 2. gemeinsamer SV-Tag 26.09.2024 Sitzung des Qualitätszirkels 21.03.2024 Sitzung des Qualitätszirkels 21.09.2023 Sitzung des Qualitätszirkels 30.03.2023 Sitzung des Qualitätszirkels 27.10.2022 1. gemeinsamer Sachverständigentag 22.09.2022 Sitzung des Qualitätszirkels 07.04.2022 Sitzung des Qualitätszirkels 07.12.2021 3. Sachverständigensprechstunde Thema „Fehler im System? - Auswertung der Sachverständigenumfrage“ 21.10.2021 Sitzung des Qualitätszirkels 10.06.2021 2. Sachverständigensprechstunde Thema „Verhalten vor Gericht“ 25.02.2021 Sitzung des Qualitätszirkels 04.02.2021 1. Sachverständigensprechstunde Thema „Ortstermin und Corona“ 30.06.2020 Sitzung des Qualitätszirkels 23.10.2019 Sitzung des Qualitätszirkels 08.05.2019 Sitzung des Qualitätszirkels 15.11.2018 Gründung des Qualitätszirkels HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN. WER GEHÖRT ZUM SV-QUALITÄTSZIRKEL? Dem Qualitätszirkel gehören als Mitglieder an: Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, die Handwerkskammern Flensburg und Lübeck, die Industrie- und Handelskammern Flensburg, Kiel und Lübeck, die Justiz des Landes Schleswig-Holstein, die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein und die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. WELCHE AUFGABEN HAT DER QUALITÄTSZIRKEL? Unter anderem gehören zu den Aufgaben der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern, das Identifizieren von Handlungsfeldern und das Erarbeiten von Lösungsansätzen gemeinsam mit den in der Praxis Betroffenen. WORAN ERKENNT MAN EINEN ÖFFENTLICH BESTELLTEN UND VEREIDIGTEN SACHVERSTÄNDIGEN? Ein öffentlich bestellter Sachverständiger erhält von seiner bestellenden Kammer eine Bestellungsurkunde, einen Sachverständigenausweis und einen Rundstempel. Dort ist jeweils genau angegeben, für welches Sachgebiet der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt ist. WIE WIRD MAN ÖFFENTLICH BESTELLTER SACHVERSTÄNDIGER? Bevor ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt wird, muss er oder sie sich hinsichtlich der persönlichen Eignung und der besonderen Sachkunde einem anspruchsvollen Überprüfungsverfahren bei der zuständigen Bestellungskörperschaft unterziehen. Schließlich hat der Sachverständige einen Eid zu leisten, wonach er seine oder ihre Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. WO FINDET MAN GEEIGNETE SACHVERSTÄNDIGE? Wir haben Ihnen auf dieser Webseite die Datenbanken der Bestellungskörperschaften zusammengestellt. WER KANN EINEN SACHVERSTÄNDIGEN BEAUFTRAGEN? Grundsätzlich kann jeder gegen Vergütung einen Sachverständigen mit einer Gutachtenerstellung beauftragen. WAS KOSTET EIN SACHVERSTÄNDIGEN-GUTACHTEN? Wird ein Sachverständiger im privaten Auftrag tätig, so wird das Honorar zwischen ihm und dem Auftraggeber frei vereinbart. Eine Honorarordnung oder Ähnliches dafür gibt es nicht. Das Honorar schuldet der Auftraggeber. Bei Schiedsgutachten teilen sich die streitenden Parteien in der Regel das Honorar. SACHVERSTAND.SH Der Qualitätszirkel Sachverständigenwesen Schleswig-Holstein Impressum | Datenschutzhinweise