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ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN


WILLKOMMEN BEI HEYJOBS GMBH, DER MODERNEN RECRUITING-PLATTFORM FÜR UNTERNEHMEN!


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN

Sehen Sie hier die AGB an, die für Ihr Unternehmen gelten: Auswählen AGB für
Arbeitgeber (Deutschland) AGB für Arbeitgeber (Österreich) bis einschließlich
den 30.06.2023 AGB für Arbeitgeber (Österreich) ab dem 01.07.2023


AGB FÜR ARBEITGEBER (DEUTSCHLAND)

 

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird hier auf eine geschlechtsspezifische
Differenzierung, wie z.B. Bewerber/in, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten
im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

 

 

HeyJobs GmbH (im Folgenden auch als ‚HeyJobs‘, ‚wir‘ und
‚Leistungsbereitsteller‘ bezeichnet) bietet seinen Kunden (im Folgenden auch als
‚Leistungsempfänger‘ bezeichnet) digitale Lösungen, um erfolgreiches Recruiting
zu betreiben.

 

§1. PRÄAMBEL

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die grundlegenden
Vertragsbedingungen für Kooperationsverträge zwischen der HeyJobs GmbH,
Paul-Lincke-Ufer 39/40, 10999 Berlin (Registergericht: Amtsgericht
Berlin-Charlottenburg, Registernummer HRB 175212B, Steuernummer 37/345/50019,
vertreten durch die Geschäftsführer Marius Luther und Marius Jeuck) und dem
Kunden (Leistungsempfänger).

 

§2. VERTRAGSART

2.1 Bei dem zwischen HeyJobs und dem Leistungsempfänger geschlossenen
Kooperationsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß §611 BGB.

2.2 Ein Kooperationsvertrag kann entweder in Form von Abonnements (mit
begrenztem oder unbegrenztem Leistungszeitraum) oder Kontingentverträgen
geschlossen werden.


2.3 In Bereichen, in denen sich die verschiedenen Kooperationsverträge
unterscheiden wie zum Beispiel Leistungsbeginn und -dauer, wird im Rahmen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar darauf hingewiesen, wenn eine bestimmte
Regelung nur für eine bestimmte Art des Kooperationsvertrages zutrifft.


2.4 Alle weiteren Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ohne
Ausnahme für alle zwischen HeyJobs und dem Kunden geschlossenen
Kooperationsverträge.

 

§3. GELTUNGSBEREICH

3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch “AGB“ genannt)
gelten als Grundlage aller geschlossenen Kooperationsverträge zwischen HeyJobs
als Bereitsteller der im Kooperationsvertrag festgehaltenen Leistungen und dem
beteiligten Leistungsempfänger.


3.2. Gültigkeit haben jene Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zur Zeit der
Unterzeichnung des Kooperationsvertrages auf der HeyJobs-Website offen einsehbar
sind und von HeyJobs jedem Leistungsempfänger nach Abruf jederzeit als Abschrift
in pdf.-Form zur Verfügung gestellt werden können.


3.3 Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages erklärt der
Leistungsempfänger sein vollständiges Einverständnis zu diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.


3.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich
im Kooperationsvertrag in schriftlicher Form festgehalten.


3.5 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem
Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen
Fassung. Sie gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

 

§4. VERTRAGSABSCHLUSS


4.1 Der Kooperationsvertrag kommt zu Stande, wenn HeyJobs die mit Datum und
Unterschrift versehene Annahme des Kooperationsvertragsangebotes im Original,
als Fax oder Kopie, als eingescanntes PDF oder Photo oder in anderer
elektronischer Form vom Kunden erhält. Es gilt auch eine explizite Zustimmung
per E-Mail auf ein gestelltes Angebot als Vertragsannahme.


4.2 312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen
im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers
vorsehen, werden hiermit abbedungen


4.3 Inhaltliche Veränderungen des von HeyJobs angebotenen Kooperationsvertrages
gelten als neues Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt dann erst durch explizite
Annahme durch HeyJobs zu Stande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als
konkludente Annahme.

 

§5. LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND -UMFANG


5.1 HeyJobs als Recruitment-Plattform bietet seinen Leistungsempfängern moderne
Recruitment-Lösungen. Durch den Einsatz digitaler Technologien und unter
Einbezug moderner Marketing-Methoden, unterstützt HeyJobs ihre
Leistungsempfänger dabei, den eigenen Recruitment-Prozess zu optimieren und
passende, qualifizierte Bewerber direkt und effizient anzusprechen.


5.2 Die von HeyJobs erbrachten Leistungen zu dem in 5.1 genannten Zweck der
Unterstützung des Recruitment-Prozesses, beinhalten unter anderem, jedoch nicht
ausschließlich die Optimierung von Stellenanzeigen, die Verbreitung dieser
Stellenanzeigen auf einer Vielzahl von Kanälen, die Verbesserung des
Bewerbungsprozesses durch gezieltes Targeting und Re-Targeting potentieller
aktiver und passiver Bewerber, sowie die Bereitstellung einer optimierten
Bewerbungslösung für Computer, Smartphones und Tablets.


5.3 Die von HeyJobs erbrachten Leistungen werden entsprechend der individuellen
Bedürfnisse der Leistungsempfänger und der zu besetzenden Stelle, ausgewählt und
angepasst.HeyJobs behält sich das Recht vor, für jeden Leistungsempfänger
individuell zu prüfen, welche Kombination an Marketingaktivitäten und -kanäle
die geeignetste Lösung ist und behält sich das Recht vor einzelne Leistungen
ohne vorherige Absprache mit dem Leistungsempfänger anzupassen beziehungsweise
durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern diese Leistung nicht
ausdrücklich und in Schriftform im Kooperationsvertrag festgehalten wird.


5.4 Weiterführende Erklärungen zu Begrifflichkeiten und Methoden im Rahmen der
Leistungserbringung stellt HeyJobs seinen Leistungsempfängern auf Abruf
jederzeit, üblicherweise mündlich, nach Wunsch auch schriftlich zur Verfügung.


5.5. Das HeyJobs Arbeitgeberservice Team stellt den Leistungsempfängern
fortlaufende Unterstützung während des Leistungszeitraum hinsichtlich etwaiger
Fragen zu den geschlossenen Kooperationsverträgen und den erbrachten Leistungen,
sicher.


5.6 HeyJobs behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen
Sub-Kooperationspartner einzusetzen.

 

§6. LEISTUNGSBEGINN UND -DAUER


6.1 Der Leistungsbeginn richtet sich nach der Art des geschlossenen
Kooperationsvertrages:


Bei Kooperationsverträgen mit einer vereinbarten Laufzeit (Abonnement), sowohl
begrenzt (ohne automatische Verlängerung), als auch unbegrenzt (mit
automatischer Verlängerung) entspricht der Leistungsbeginn dem Zeichnungsdatum
des Kooperationsvertrags


Bei Kooperationsverträgen mit einer vereinbarten Anzahl von Anzeigen
(Kontingent) (mit jeweiliger aktiver Nutzung von 30 Tagen) erfolgt der jeweilige
Leistungsbeginn nach Abruf durch den Leistungsempfänger. Erst mit dem Abruf
einer Anzeige beginnt der Prozess der Optimierung der Stellenanzeige, sowie das
Marketing auf den ausgewählten Kanälen. Der Abruf von Kontingenten kann formlos,
muss jedoch per Schriftform zum Beispiel per Email erfolgen. Nicht abgerufene
Anzeigen verfallen nach Ablauf des vereinbarten Leistungsszeitraums
gegenstandslos.


6.2 Die Leistungsdauer ist durch den Leistungszeitraum als Bestandteil des
Kooperationsvertrages geregelt

 

§7. GRUNDLAGEN DER ZUSAMMENARBEIT


7.1 HeyJobs verpflichtet sich den Leistungsempfänger nach bestem Wissen und
Gewissen bei seinen Recruitment-Aktivitäten zu unterstützen.


7.2 Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, HeyJobs alle Auskünfte und
Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die notwendig sind, damit HeyJobs den
Recruitment-Prozess optimal unterstützen kann (Mitwirkungspflicht). Dies
beinhaltet insbesondere die Bereitstellung von detaillierten Beschreibungen der
auszuschreibenden Stelle, zusätzliche Unternehmensinformationen und das
Unternehmenslogo in digitaler Form.


7.3 HeyJobs behält sich das Recht vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht
auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder
zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche
Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten
verstoßen („Unzulässige Inhalte“).


7.4 Sämtliche Kommunikation zwischen den Bewerbern und HeyJobs GmbH erfolgt
ausschließlich im Auftrag des Kunden. Entscheidungen über die Auswahl von
Kandidaten, Einladung zu Bewerbungsgesprächen jeglicher Art, sowie Zu- und
Absagen von Jobinteressenten für eine ausgeschriebene Position liegen allein
beim Kunden. Die HeyJobs GmbH trifft keine, den Bewerber betreffenden
Entscheidungen und handelt ausschließlich weisungsgebunden.

 

§8. RECHNUNGSSTELLUNG


8.1 Rechnungen der HeyJobs GmbH werden in elektronischer Form als Datei-Anhang
einer E-Mail im pdf-Format gestellt.


8.2 Die HeyJobs GmbH behält sich das Recht vor, die elektronische
Rechnungsstellung in Zukunft in eigenem Ermessen den eigenen Erfordernissen
anzupassen, zum Beispiel die Rechnungen als Downloads auf der Website innerhalb
eines geschützten Arbeitgeberbereichs verfügbar zu machen.


8.3 Eine Rechnungsstellung per Post erfolgt nur, soweit sich beide
Vertragsparteien auf diese Form der Rechnungsstellung in schriftlicher Form im
Rahmen des Kooperationsvertrages geeinigt haben.

 

§9. KÜNDIGUNG DES KOOPERATIONSVERTRAGES


9.1 Kooperationsverträge mit einer unbegrenzten Laufzeit (automatisch
verlängerndes Abonnement) verlängern sich zum Ende des Leistungszeitraums
automatisch um den initialen Grundlaufzeit sofern der Kooperationsvertrag nicht
durch HeyJobs oder den Leistungsempfänger mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende
der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wird.


9.2 Kooperationsverträge mit einer begrenzten Laufzeit (nicht automatisch
verlängerndes Abonnement) enden automatisch und ohne dass es einer Kündigung
bedarf mit dem letzten Tag der Laufzeit sowie sie im Kooperationsvertrag
festgehalten ist. Bei Verträgen mit einer begrenzten Laufzeit, ist die
ordentliche Kündigung ausgeschlossen.


9.3 Kooperationsverträge, deren Gegenstand eine festgelegte Anzahl an Anzeigen
ist, die flexibel durch den Leistungsempfänger abgerufen werden können
(Kontingent), enden automatisch mit Ablauf des im Kooperationsvertrages
angegebenen Leistungszeitraums. Durch den Leistungsempfänger nicht genutzte
Kontingente verfallen mit Ablauf des Leistungszeitraums gegenstandslos. Die
ordentliche Kündigung während des Leistungszeitraums ist ausgeschlossen.


9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


9.5 Alle Kündigungen erfordern der Schriftform. Kündigungen des
Leistungsempfängers sind unter Einhaltung der angegebenen Frist von mindestens
14 Tagen vor Ablauf des laufenden Leistungszeitraums per E-Mail an:
arbeitgeberservice@heyjobs.de zu versenden.

 

§10. VERGÜTUNG DER LEISTUNGEN


10.1 Die Vergütung der von HeyJobs zu erbringenden Leistungen wird in dem
zwischen HeyJobs und dem Kunden geschlossenen Kooperationsvertrag schriftlich
festgelegt.


10.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer (Nettopreise).


10.3 Alle Zahlungen werden spätestens am 14. Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug
fällig.


10.4 Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt – soweit nicht anders vereinbart –
mittels Überweisung durch den Leistungsempfänger auf das, von HeyJobs auf den
Rechnungen angegebene Bankkonto.


10.5 Sollte der Leistungsempfänger ausstehende Zahlungen nicht innerhalb der
gesetzten Frist von 14 Tagen begleichen, so kommt er automatisch, ohne dass es
der Stellung einer gesonderten Zahlungserinnerung oder Mahnung bedarf in
Zahlungsverzug.


HeyJobs behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die
bestehenden Leistungen solange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen
ist. Ebenso behält sich HeyJobs das Recht vor, Verzugszinsen und sonstigen
Verzugsschaden entsprechend §288 BGB gegenüber dem Leistungsempfänger geltend zu
machen und nach eigenem Ermessen von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung
Gebrauch zu machen.

 

§11. DATENSCHUTZ


11.1 Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung
sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart.


11.2 Der Kunde wird hiermit gem. Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass
HeyJobs seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke
maschinell verarbeitet.


11.3 Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern,
Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den
Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen
und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit
den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den
Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde zur
Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang
zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür
nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, HeyJobs
unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht
autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer
oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden,
insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist
HeyJobs berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und
von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche
Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten.

 

§12. URHEBERRECHTE


12.1 Der geschlossene Kooperationsvertrag bein. haltet keine Übertragung von
Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an jeglicher
HeyJobs-eigenen Software auf den Kunden. Alle Rechte an der genutzten Software,
an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten
von HeyJobs verbleiben uneingeschränkt bei HeyJobs.


12.2 Sämtliche Arbeitsergebnisse und Informationen die von HeyJobs für den
Leistungsempfänger produziert und zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem
Urheberrecht von HeyJobs.


12.3 Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erhält
HeyJobs die alleinigen Datenbankrechte an den von HeyJobs optimierten und
veröffentlichten Stellenanzeigen des Kunden.


12.4 Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige
Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten
Inhalte.


12.5 Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum
Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von
Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten
Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

 

§13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


13.1 Vertragsübertragung. HeyJobs ist berechtigt, die Vertragsbeziehung mit dem
Leistungsempfänger auf ein mit HeyJobs gemäß § 15ff Aktiengesetz verbundenes
Unternehmen zu übertragen. HeyJobs wird dem Leistungsempfänger die Übertragung
rechtzeitig, mindestens vier Wochen vorab, ankündigen und dem Leistungsempfänger
durch ausdrückliche Einräumung eines Sonderkündigungsrechts die Möglichkeit
geben, sich vor Wirksamwerden der Übertragung vom Vertrag zu lösen. Im Voraus
bezahlte Vergütungen wird HeyJobs dem Leistungsempfänger im Falle einer
Sonderkündigung anteilig zurückzuerstatten.


13.2 Erklärungen. Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und
Erklärungen nach diesem Vertrag in Textform gemäß § 126b BGB erfolgen (z.B. per
E-Mail). HeyJobs kann hierzu die vom Leistungsempfänger im Bestellschein
angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Leistungsempfänger
HeyJobs unverzüglich mitteilen.


13.3 Textform. Änderungen des Kooperationsvertrages bedürfen der Textform nach §
126b (z.B. E-Mail, Brief oder Fax). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses
Formerfordernisses.


13.4 Aufrechnung. Der Leistungsempfänger kann mit anderen Ansprüchen als mit
seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft
nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser
Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von HeyJobs unbestritten ist.


13.5 Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.


13.6 Gerichtsstand. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.
HeyJobs behält sich das Recht vor am Gerichtsstand des Leistungsempfängers zu
klagen.


13.7 Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach
dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise
redlicher Weise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer
Vertragslücke.

 

AGB Version: 3. Mai 2017

HeyJobs GmbH, Berlin, Deutschland

 


AGB FÜR ARBEITGEBER (ÖSTERREICH) FÜR VERTRAGSABSCHLÜSSE BIS EINSCHLIESSLICH DEN
30.06.2023

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird hier auf eine geschlechtsspezifische
Differenzierung, wie z.B. Bewerber/in, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten
im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

 

 

HeyJobs GmbH (im Folgenden auch als ‚HeyJobs‘, ‚wir‘ und
‚Leistungsbereitsteller‘ bezeichnet) bietet seinen Kunden (im Folgenden auch als
‚Leistungsempfänger‘ bezeichnet) digitale Lösungen, um erfolgreiches Recruiting
zu betreiben.

 

§1. PRÄAMBEL

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die grundlegenden
Vertragsbedingungen für Kooperationsverträge zwischen der HeyJobs GmbH,
Paul-Lincke-Ufer 39/40, 10999 Berlin (Registergericht: Amtsgericht
Berlin-Charlottenburg, Registernummer HRB 175212B, Steuernummer 37/345/50019,
vertreten durch die Geschäftsführer Marius Luther und Marius Jeuck) und dem
Kunden (Leistungsempfänger).

 

§2. VERTRAGSART

2.1 Bei dem zwischen HeyJobs und dem Leistungsempfänger geschlossenen
Kooperationsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß §611 BGB.

2.2 Ein Kooperationsvertrag kann entweder in Form von Abonnements (mit
begrenztem oder unbegrenztem Leistungszeitraum) oder Kontingentverträgen
geschlossen werden.


2.3 In Bereichen, in denen sich die verschiedenen Kooperationsverträge
unterscheiden wie zum Beispiel Leistungsbeginn und -dauer, wird im Rahmen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar darauf hingewiesen, wenn eine bestimmte
Regelung nur für eine bestimmte Art des Kooperationsvertrages zutrifft.


2.4 Alle weiteren Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ohne
Ausnahme für alle zwischen HeyJobs und dem Kunden geschlossenen
Kooperationsverträge.

 

§3. GELTUNGSBEREICH

3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch “AGB“ genannt)
gelten als Grundlage aller geschlossenen Kooperationsverträge zwischen HeyJobs
als Bereitsteller der im Kooperationsvertrag festgehaltenen Leistungen und dem
beteiligten Leistungsempfänger.


3.2. Gültigkeit haben jene Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zur Zeit der
Unterzeichnung des Kooperationsvertrages auf der HeyJobs-Website offen einsehbar
sind und von HeyJobs jedem Leistungsempfänger nach Abruf jederzeit als Abschrift
in pdf.-Form zur Verfügung gestellt werden können.


3.3 Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages erklärt der
Leistungsempfänger sein vollständiges Einverständnis zu diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.


3.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich
im Kooperationsvertrag in schriftlicher Form festgehalten.


3.5 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem
Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen
Fassung. Sie gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

 

§4. VERTRAGSABSCHLUSS


4.1 Der Kooperationsvertrag kommt zu Stande, wenn HeyJobs die mit Datum und
Unterschrift versehene Annahme des Kooperationsvertragsangebotes im Original,
als Fax oder Kopie, als eingescanntes PDF oder Photo oder in anderer
elektronischer Form vom Kunden erhält. Es gilt auch eine explizite Zustimmung
per E-Mail auf ein gestelltes Angebot als Vertragsannahme.


4.2 312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen
im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers
vorsehen, werden hiermit abbedungen


4.3 Inhaltliche Veränderungen des von HeyJobs angebotenen Kooperationsvertrages
gelten als neues Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt dann erst durch explizite
Annahme durch HeyJobs zu Stande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als
konkludente Annahme.

 

§5. LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND -UMFANG


5.1 HeyJobs als Recruitment-Plattform bietet seinen Leistungsempfängern moderne
Recruitment-Lösungen. Durch den Einsatz digitaler Technologien und unter
Einbezug moderner Marketing-Methoden, unterstützt HeyJobs ihre
Leistungsempfänger dabei, den eigenen Recruitment-Prozess zu optimieren und
passende, qualifizierte Bewerber direkt und effizient anzusprechen.


5.2 Die von HeyJobs erbrachten Leistungen zu dem in 5.1 genannten Zweck der
Unterstützung des Recruitment-Prozesses, beinhalten unter anderem, jedoch nicht
ausschließlich die Optimierung von Stellenanzeigen, die Verbreitung dieser
Stellenanzeigen auf einer Vielzahl von Kanälen, die Verbesserung des
Bewerbungsprozesses durch gezieltes Targeting und Re-Targeting potentieller
aktiver und passiver Bewerber, sowie die Bereitstellung einer optimierten
Bewerbungslösung für Computer, Smartphones und Tablets.


5.3 Die von HeyJobs erbrachten Leistungen werden entsprechend der individuellen
Bedürfnisse der Leistungsempfänger und der zu besetzenden Stelle, ausgewählt und
angepasst.HeyJobs behält sich das Recht vor, für jeden Leistungsempfänger
individuell zu prüfen, welche Kombination an Marketingaktivitäten und -kanäle
die geeignetste Lösung ist und behält sich das Recht vor einzelne Leistungen
ohne vorherige Absprache mit dem Leistungsempfänger anzupassen beziehungsweise
durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern diese Leistung nicht
ausdrücklich und in Schriftform im Kooperationsvertrag festgehalten wird.


5.4 Weiterführende Erklärungen zu Begrifflichkeiten und Methoden im Rahmen der
Leistungserbringung stellt HeyJobs seinen Leistungsempfängern auf Abruf
jederzeit, üblicherweise mündlich, nach Wunsch auch schriftlich zur Verfügung.


5.5. Das HeyJobs Arbeitgeberservice Team stellt den Leistungsempfängern
fortlaufende Unterstützung während des Leistungszeitraum hinsichtlich etwaiger
Fragen zu den geschlossenen Kooperationsverträgen und den erbrachten Leistungen,
sicher.


5.6 HeyJobs behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen
Sub-Kooperationspartner einzusetzen.

 

§6. LEISTUNGSBEGINN UND -DAUER


6.1 Der Leistungsbeginn richtet sich nach der Art des geschlossenen
Kooperationsvertrages:


Bei Kooperationsverträgen mit einer vereinbarten Laufzeit (Abonnement), sowohl
begrenzt (ohne automatische Verlängerung), als auch unbegrenzt (mit
automatischer Verlängerung) entspricht der Leistungsbeginn dem Zeichnungsdatum
des Kooperationsvertrags


Bei Kooperationsverträgen mit einer vereinbarten Anzahl von Anzeigen
(Kontingent) (mit jeweiliger aktiver Nutzung von 30 Tagen) erfolgt der jeweilige
Leistungsbeginn nach Abruf durch den Leistungsempfänger. Erst mit dem Abruf
einer Anzeige beginnt der Prozess der Optimierung der Stellenanzeige, sowie das
Marketing auf den ausgewählten Kanälen. Der Abruf von Kontingenten kann formlos,
muss jedoch per Schriftform zum Beispiel per Email erfolgen. Nicht abgerufene
Anzeigen verfallen nach Ablauf des vereinbarten Leistungsszeitraums
gegenstandslos.


6.2 Die Leistungsdauer ist durch den Leistungszeitraum als Bestandteil des
Kooperationsvertrages geregelt

 

§7. GRUNDLAGEN DER ZUSAMMENARBEIT


7.1 HeyJobs verpflichtet sich den Leistungsempfänger nach bestem Wissen und
Gewissen bei seinen Recruitment-Aktivitäten zu unterstützen.


7.2 Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, HeyJobs alle Auskünfte und
Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die notwendig sind, damit HeyJobs den
Recruitment-Prozess optimal unterstützen kann (Mitwirkungspflicht). Dies
beinhaltet insbesondere die Bereitstellung von detaillierten Beschreibungen der
auszuschreibenden Stelle, zusätzliche Unternehmensinformationen und das
Unternehmenslogo in digitaler Form.


7.3 HeyJobs behält sich das Recht vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht
auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder
zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche
Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten
verstoßen („Unzulässige Inhalte“).


7.4 Sämtliche Kommunikation zwischen den Bewerbern und HeyJobs GmbH erfolgt
ausschließlich im Auftrag des Kunden. Entscheidungen über die Auswahl von
Kandidaten, Einladung zu Bewerbungsgesprächen jeglicher Art, sowie Zu- und
Absagen von Jobinteressenten für eine ausgeschriebene Position liegen allein
beim Kunden. Die HeyJobs GmbH trifft keine, den Bewerber betreffenden
Entscheidungen und handelt ausschließlich weisungsgebunden.

 

§8. RECHNUNGSSTELLUNG


8.1 Rechnungen der HeyJobs GmbH werden in elektronischer Form als Datei-Anhang
einer E-Mail im pdf-Format gestellt.


8.2 Die HeyJobs GmbH behält sich das Recht vor, die elektronische
Rechnungsstellung in Zukunft in eigenem Ermessen den eigenen Erfordernissen
anzupassen, zum Beispiel die Rechnungen als Downloads auf der Website innerhalb
eines geschützten Arbeitgeberbereichs verfügbar zu machen.


8.3 Eine Rechnungsstellung per Post erfolgt nur, soweit sich beide
Vertragsparteien auf diese Form der Rechnungsstellung in schriftlicher Form im
Rahmen des Kooperationsvertrages geeinigt haben.

 

§9. KÜNDIGUNG DES KOOPERATIONSVERTRAGES


9.1 Kooperationsverträge mit einer unbegrenzten Laufzeit (automatisch
verlängerndes Abonnement) verlängern sich zum Ende des Leistungszeitraums
automatisch um den initialen Grundlaufzeit sofern der Kooperationsvertrag nicht
durch HeyJobs oder den Leistungsempfänger mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende
der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wird.


9.2 Kooperationsverträge mit einer begrenzten Laufzeit (nicht automatisch
verlängerndes Abonnement) enden automatisch und ohne dass es einer Kündigung
bedarf mit dem letzten Tag der Laufzeit sowie sie im Kooperationsvertrag
festgehalten ist. Bei Verträgen mit einer begrenzten Laufzeit, ist die
ordentliche Kündigung ausgeschlossen.


9.3 Kooperationsverträge, deren Gegenstand eine festgelegte Anzahl an Anzeigen
ist, die flexibel durch den Leistungsempfänger abgerufen werden können
(Kontingent), enden automatisch mit Ablauf des im Kooperationsvertrages
angegebenen Leistungszeitraums. Durch den Leistungsempfänger nicht genutzte
Kontingente verfallen mit Ablauf des Leistungszeitraums gegenstandslos. Die
ordentliche Kündigung während des Leistungszeitraums ist ausgeschlossen.


9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


9.5 Alle Kündigungen erfordern der Schriftform. Kündigungen des
Leistungsempfängers sind unter Einhaltung der angegebenen Frist von mindestens
14 Tagen vor Ablauf des laufenden Leistungszeitraums per E-Mail an:
arbeitgeberservice@heyjobs.de zu versenden.

 

§10. VERGÜTUNG DER LEISTUNGEN


10.1 Die Vergütung der von HeyJobs zu erbringenden Leistungen wird in dem
zwischen HeyJobs und dem Kunden geschlossenen Kooperationsvertrag schriftlich
festgelegt.


10.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer (Nettopreise).


10.3 Alle Zahlungen werden spätestens am 14. Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug
fällig.


10.3 Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt – soweit nicht anders vereinbart –
mittels Überweisung durch den Leistungsempfänger auf das, von HeyJobs auf den
Rechnungen angegebene Bankkonto.


10.4 Sollte der Leistungsempfänger ausstehende Zahlungen nicht innerhalb der
gesetzten Frist von 14 Tagen begleichen, so kommt er automatisch, ohne dass es
der Stellung einer gesonderten Zahlungserinnerung oder Mahnung bedarf in
Zahlungsverzug.


HeyJobs behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die
bestehenden Leistungen solange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen
ist. Ebenso behält sich HeyJobs das Recht vor, Verzugszinsen und sonstigen
Verzugsschaden entsprechend §288 BGB gegenüber dem Leistungsempfänger geltend zu
machen und nach eigenem Ermessen von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung
Gebrauch zu machen.

 

§11. DATENSCHUTZ


11.1 Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung
sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart.


11.2 Der Kunde wird hiermit gem. Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass
HeyJobs seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke
maschinell verarbeitet.


11.3 Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern,
Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den
Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen
und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit
den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den
Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde zur
Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang
zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür
nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, HeyJobs
unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht
autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer
oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden,
insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist
HeyJobs berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und
von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche
Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten.

 

§12. URHEBERRECHTE


12.1 Der geschlossene Kooperationsvertrag bein. haltet keine Übertragung von
Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an jeglicher
HeyJobs-eigenen Software auf den Kunden. Alle Rechte an der genutzten Software,
an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten
von HeyJobs verbleiben uneingeschränkt bei HeyJobs.


12.2 Sämtliche Arbeitsergebnisse und Informationen die von HeyJobs für den
Leistungsempfänger produziert und zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem
Urheberrecht von HeyJobs.


12.3 Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erhält
HeyJobs die alleinigen Datenbankrechte an den von HeyJobs optimierten und
veröffentlichten Stellenanzeigen des Kunden.


12.4 Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige
Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten
Inhalte.


12.5 Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum
Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von
Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten
Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

 

§13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


13.1 Vertragsübertragung. HeyJobs ist berechtigt, die Vertragsbeziehung mit dem
Leistungsempfänger auf ein mit HeyJobs gemäß § 15ff Aktiengesetz verbundenes
Unternehmen zu übertragen. HeyJobs wird dem Leistungsempfänger die Übertragung
rechtzeitig, mindestens vier Wochen vorab, ankündigen und dem Leistungsempfänger
durch ausdrückliche Einräumung eines Sonderkündigungsrechts die Möglichkeit
geben, sich vor Wirksamwerden der Übertragung vom Vertrag zu lösen. Im Voraus
bezahlte Vergütungen wird HeyJobs dem Leistungsempfänger im Falle einer
Sonderkündigung anteilig zurückzuerstatten.


13.2 Erklärungen. Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und
Erklärungen nach diesem Vertrag in Textform gemäß § 126b BGB erfolgen (z.B. per
E-Mail). HeyJobs kann hierzu die vom Leistungsempfänger im Bestellschein
angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Leistungsempfänger
HeyJobs unverzüglich mitteilen.


13.3 Textform. Änderungen des Kooperationsvertrages bedürfen der Textform nach §
126b (z.B. E-Mail, Brief oder Fax). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses
Formerfordernisses.


13.4 Aufrechnung. Der Leistungsempfänger kann mit anderen Ansprüchen als mit
seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft
nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser
Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von HeyJobs unbestritten ist.


13.5 Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.


13.6 Gerichtsstand. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.
HeyJobs behält sich das Recht vor am Gerichtsstand des Leistungsempfängers zu
klagen.


13.7 Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach
dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise
redlicher Weise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer
Vertragslücke.


AGB FÜR ARBEITGEBER (ÖSTERREICH) FÜR VERTRAGSABSCHLÜSSE AB EINSCHLIESSLICH DEM
01.07.2023

AGB zum Download als PDF

 

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird hier auf eine geschlechtsspezifische
Differenzierung, wie z.B. Bewerber/in, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten
im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

 

HeyJobs GmbH (im Folgenden auch als ‚HeyJobs‘, ‚wir‘ und
‚Leistungsbereitsteller‘ bezeichnet) bietet seinen Kunden (im Folgenden auch als
‚Leistungsempfänger‘ bezeichnet) digitale Lösungen, um erfolgreiches Recruiting
zu betreiben.

 

§1. PRÄAMBEL

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die grundlegenden
Vertragsbedingungen für Kooperationsverträge zwischen der HeyJobs GmbH, einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht, eingetragen
im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter Firmenbuchnummer FN 579225 b,
vertreten durch die Geschäftsführer Marius Luther und Marius Jeuck und dem
Kunden (Leistungsempfänger).

 

§2. VERTRAGSGEGENSTAND


2.1 Bei dem zwischen HeyJobs und dem Leistungsempfänger geschlossenen
Kooperationsvertrag handelt es sich um einen Vertrag über das Erbringen von
Dienstleistungen im Rahmen von Recruiting im Gebiet der Republik Österreich (im
Folgenden „Vertragsgebiet“). HeyJobs ist zur Leistung der versprochenen Dienste
im Leistungszeitraum verpflichtet. Im Gegenzug ist der Leistungsempfänger zur
Zahlung der vereinbarten Vergütung bzw. eines Betrags in Höhe des erworbenen
Budgets verpflichtet.


2.2 Ein Kooperationsvertrag kann entweder in Form von Abonnements (mit
begrenztem oder unbegrenztem Leis- tungszeitraum) oder in Form von
Kontingentverträgen geschlossen werden. Die konkrete Leistungsausgestaltung
(insbesondere Pakete und Preise) ergibt sich aus dem individuellen
Kooperationsvertrag.

 

§3. GELTUNGSBEREICH UND ÄNDERUNGEN DIESER AGB


3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage aller
geschlossenen Kooperationsverträge zwi- schen HeyJobs als Bereitsteller der im
Kooperationsvertrag festgehaltenen Leistungen und dem beteiligten
Leistungsempfänger.


3.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von unseren Ge- schäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich
im Kooperationsvertrag festgehalten.


3.3 HeyJobs ist berechtigt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für
die zukünftige gesamte Ge- schäftsbeziehung mit dem Leistungsempfänger nach
einer entsprechenden Mitteilung zu ändern. HeyJobs wird den Leistungsempfänger
mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der geänderten Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen über die Änderungen in Textform informieren. Der Leistungsempfänger
hat die Möglichkeit, den Änderungen zu widersprechen. Bei einem Widerspruch der
Änderungen haben beide Vertragsparteien ein au- ßerordentliches Kündigungsrecht,
wobei die Kündigung jeweils wirksam und die Vertragsbeziehung beendet wird zum
Ablauf des Gültigkeitszeitraums des zuletzt durch den Leistungsempfänger
erworbenen Budgets. Die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als
durch den Leistungsempfänger genehmigt, wenn der Widerspruch des
Leistungsempfängers nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung
über die Änderung, per Post, Fax oder E-Mail bei HeyJobs zugegangen ist.

 

§4. VERTRAGSABSCHLUSS


4.1 Die Bewerbung der Dienstleistungen von HeyJobs auf der Website von HeyJobs
stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, vielmehr ist
dies nur als „invitatio ad offerendum“ zu verstehen, also als Aufforderung zur
Abgabe eines Angebotes. Ein Kooperationsvertrag kann auf einem der nachfolgend
beschrie- benen Wege zustandekommen:


a) Durch HeyJobs wird einem interessierten Kunden nach Korrespondenz zwischen
HeyJobs und dem interessierten Kunden ein Angebot übermittelt, das durch diesen
mittels elektronischer Unterschrift oder in Schriftform angenommen wird; oder


b) Durch Anklicken eines Buttons am Ende einer Eingabemaske auf der Website von
HeyJobs, der unmissverständlich und eindeutig auf das Aufgeben einer Bestellung
zielt, gibt der interessierte Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Kooperationsvertrags über die auf der Be- stellseite aufgelisteten
Dienstleistungen ab. HeyJobs kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wo- chen ab
Eingang annehmen. Der Kooperationsvertrag kommt zustande, wenn HeyJobs diese
Bestel- lung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail nach dem Erhalt der
Bestellung annimmt oder das erworbene Budget dem Kunden nach Abschluss der
Bestellung im Recruiter Portal angezeigt wird.


4.2 § 10 des österreichischen E-Commerce-Gesetzes wird hiermit abbedungen.

 

§5. LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND -UMFANG


5.1 HeyJobs als Recruitment-Plattform bietet seinen Leistungsempfängern moderne
Recruitment-Lösungen unter Einsatz moderner Technologie, wobei HeyJobs hierzu
Teile der Leistungen auch durch mit HeyJobs verbun- dene Unternehmen erbringt.
Durch den Einsatz digitaler Technologien und unter Einbezug moderner Marke-
tingmethoden, unterstützt HeyJobs ihre Leistungsempfänger dabei, den eigenen
Recruitment-Prozess zu opti- mieren und passende, qualifizierte Bewerber direkt
und effizient anzusprechen.


5.2 HeyJobs erbringt im Rahmen des Kooperationsvertrags die folgenden
Leistungen: a) Schaltung von Stellenanzeigen auf verschiedenen Kanälen
(Mindestintervall von 30 Tage für eine Stellenanzeige); b) Gezieltes Targeting
und Re-Targeting von potentiellen aktiven und passiven Bewerbern; c)
Bereitstellung einer Bewerbungslösung für Computer, Smartphones und Tablets für
Bewerber; d) Unterstützung bei der Optimierung von Stellenanzeigen auf Anfrage
des Leistungsempfängers; und e) Bereitstellung eines personalisierten Zugangs
zur Internetplattform ‘Recruiter Portal’, mittels dessen Stellenanzeigen
erstellt und verwaltet sowie eingegangene Bewerbungen verwaltet werden können.


5.3 Die von HeyJobs erbrachten Leistungen werden entsprechend der individuellen
Bedürfnisse der Leistungsemp- fänger und der zu besetzenden Stelle ausgewählt
und angepasst. HeyJobs behält sich das Recht vor, für jeden Leistungsempfänger
individuell zu prüfen, welche Kombination an Marketingaktivitäten und -kanäle
die geeig- netste Lösung ist und behält sich das Recht vor einzelne Leistungen
ohne vorherige Absprache mit dem Leis- tungsempfänger anzupassen beziehungsweise
durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen.



5.4 Weiterführende Erklärungen zu Begrifflichkeiten und Methoden im Rahmen der
Leistungserbringung stellt HeyJobs seinen Leistungsempfängern auf Abruf
jederzeit, üblicherweise fernmündlich, nach Wunsch auch in Textform zur
Verfügung..


5.5 HeyJobs stellt das Recruiter Potal und die dazugehörigen Dienstleistungen
„wie zu sehen“ oder “wie dargeboten” zur Verfügung. Die technische Verfügbarkeit
orientiert sich an vergleichbaren Webangeboten, wobei keine Verfügbarkeit des
Zugangs zum Recruiter Portal geschuldet ist, die 99 % an den Wochentagen Montag
bis Freitag (maßgebliche Zeitzone CET) übersteigen. Ausgenommen von dieser
technischen Verfügbarkseit sind: - Solche gesetzliche Feiertage, die in
Österreich gelten; oder - Ordentliche sowie mit angemessenem Vorlauf
angekündigte Wartungszeiten.

 

§6. LEISTUNGSBEGINN UND -DAUER


6.1 Der Leistungsbeginn von HeyJobs erfolgt nach Vertragsabschluss und der
ersten Inanspruchnahme des vom Leistungs- empfängers erworbene Budget über das
Recruiter Portal.


6.2 Die Leistungsdauer ist durch den Leistungszeitraum als Bestandteil des
Kooperationsvertrages geregelt.


6.3 Bei Kooperationsverträgen mit einer vereinbarten Anzahl von Anzeigen
(Kontingent), die jeweils mit einer aktiven Min- destlaufzeit von 30 Tagen
genutzt werden müssen, erfolgt der jeweilige Leistungsbeginn nach Abruf durch
den Leis- tungsempfänger. Eine Übertragung der Leistung für eine Anzeige
(Mindestlaufzeit 30 Tage) erfolgt nicht. Erst mit dem Abruf einer Anzeige
beginnt der Prozess der Optimierung der Stellenanzeige über das Marketing auf
den von HeyJobs ausgewählten Kanälen. Der Abruf von Kontingenten muss in
Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen. Nicht abgerufene Anzeigen verfallen nach
Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums gegenstandslos.

 


§7 GRUNDLAGEN DER ZUSAMMENARBEIT

7.1 HeyJobs verpflichtet sich, den Leistungsempfänger nach bestem Wissen und
Gewissen bei seinen Recruitment-Aktivitäten zu unterstützen.


7.2 Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, HeyJobs alle Auskünfte und
Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die notwendig sind, damit HeyJobs den
Recruitment-Prozess optimal unterstützen kann (Mitwirkungspflicht). Dies
beinhaltet insbesondere die Bereitstellung von detaillierten Beschreibungen der
ausgeschriebenen Stelle, zusätzliche Unternehmensinformationen und das
Unternehmenslogo in digitaler Form.


7.3HeyJobs behält sich das Recht vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht
auszuführen oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu
entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben,
behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen
("Unzulässige Inhalte").


7.4Entscheidungen über die Auswahl von Kandidaten, Einladung zu
Bewerbungsgesprächen jeglicher Art sowie Zu- und Absagen von Jobinteressenten
für eine ausgeschriebene Position liegen allein beim Kunden. Die HeyJobs GmbH
trifft keine den Bewerber betreffenden Entscheidungen im Hinblick auf die
Bewerbung.


7.5 Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Beachtung der
nationalen Gesetze bei der Übermittlung der Informationen für die
Stellenanzeigen.


7.6 Der Leistungsempfänger trägt die Verantwortung für den Inhalt seiner
E-Mails, Bewerbungsformulare, Bewerbungsfragen oder deren Format, von ihm
erstellter Unternehmensprofile, von ihm geschalteter Stellenanzeigen sowie für
Nachrichten, die er über HeyJobs Bewerber oder auf andere Weise sendet, und
stimmt zu, dass HeyJobs nicht für diese Inhalte verantwortlich ist und jegliche
Haftung für diese Inhalte ausschließt, auch in Bezug darauf, ob diese Inhalte
legal sind.

 

§8 NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES RECRUITER PORTALS


8.1 Die Nutzung des Recruiter Portals über eine Registrierung erfordert die
Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse und eines Passworts.


8.2 Für den Kunden als Arbeitgeber erfolgt die Nutzung des Kontos zu
gewerblichen, nicht aber zu privaten Zwecken. Der Kunde ist für jedwede Nutzung
der Zugangsdaten und Passwörter sowie sämtliche Tätigkeiten verantwortlich, die
im Zusammenhang mit der Nutzung ihres Kontos durchgeführt werden. HeyJobs ist
für die missbräuchliche oder fälschliche Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse durch
Dritte nicht verantwortlich und schließt jegliche Haftung aus.


8.3 Im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen ist ein
widerrechtliches und/oder gegen geltendes Recht verstoßendes Handeln untersagt.
Insbesondere ist es nicht gestattet:


a) Inhalte bereitzustellen, die
i) belästigend, beleidigend, jugendgefährdend oder auf andere Weise rechtswidrig
sind;
ii) gegen die Rechte Dritter verstoßen, insbesondere das Urheberrecht,
Persönlichkeitsrechte oder andere Eigentumsrechte; oder
iii) vertraulich sind, z. B. Geschäftsgeheimnisse enthalten;


b) Sich als eine andere Person auszugeben oder vorzugeben, in einer nicht
tatsächlich bestehenden Beziehung zu einer solchen Person zu stehen, Nutzernamen
zu fälschen oder Erkennungszeichen auf andere Weise zu manipulieren und/oder den
Ursprung von Inhalten, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen übertragen
werden, zu verschleiern;


c) Werbe-, Junk- oder Massen-E-Mails, Kettenbriefe, Schneeballsysteme oder
sonstige kommerzielle Kommunikation bereitzustellen und/oder zu versenden;


d) Scraping oder vergleichbare Techniken zu nutzen, um Inhalte zu erfassen, für
einen anderen Zweck zu verwenden, wieder zu veröffentlichen oder auf andere Art
als den vorgesehenen Zweck der Plattform zu nutzen;


e) Techniken oder automatisierte andere Dienstleistungen zu nutzen, die darauf
abzielen oder dazu führen, dass Aktivitäten von Nutzern falsch angezeigt werden,
(z. B. Bots, Bot-Nets, Scripts, Apps, Plugins, Erweiterungen oder andere
automatisierte Instrumente, um Inhalte abzuspielen, zu veröffentlichen,
Nachrichten zu verschicken oder andere Handlungen auszuführen);


f) eine natürliche Person oder ein Unternehmen zu belästigen, zu bedrohen, zu
beleidigen oder zu diffamieren, aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion oder
Überzeugungen zu verunglimpfen oder zu diskriminieren, oder unwahre Behauptungen
über eine natürliche oder juristische Person aufzustellen oder zu verbreiten;


g) persönliche Daten anderer Nutzer zu erfassen, zu speichern oder zu
übertragen, sofern die betroffenen Personen dem nicht zugestimmt haben;


h) Links zu Inhalten Dritter zu posten, die gegen die Bestimmungen dieser
Nutzungsbedingungen oder andere Vorschriften verstoßen; oder


i) Inhalte bereitzustellen oder hochzuladen, die Viren, Würmer oder anderen
schädlichen Code enthalten.


8.4 HeyJobs ist nicht dazu verpflichtet, Inhalte von Kunden auf der Plattform zu
überwachen. Dennoch behält HeyJobs sich das Recht vor, Inhalte von Kunden ganz
oder zum Teil ohne Angabe von Gründen zu löschen, insbesondere sofern diese
Inhalte gegen die unter § 8.3 lit. Nr. i) bis iii) genannten Regeln verstoßen.


8.5 HeyJobs hat das Recht, das Konto und den Zugang zu der Plattform jederzeit
fristlos vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und/oder zu beenden sowie
einzelne Nutzungsmöglichkeiten zu beschränken. Dies gilt insbesondere, sofern
die Kunden ihre Pflichten gemäß § 8.2 oder § 8.3 wiederholt oder erheblich
verletzt (bei Verdacht ist eine vorübergehende Sperrung oder Beschränkung
möglich) oder für den Fall des Widerrufs der Einwilligung zur Datennutzung.
HeyJobs hat das Recht, das Konto und den Zugang zu der Plattform nach Beendigung
des Kooperationsvertrags zu schließen.

 

§9 BUDGETKAUF UND -VERWENDUNG


9.1 Der Leistungsempfänger erwirbt bei HeyJobs Budget, dass der
Leistungsempfänger für das Schalten von Stellenanzeigenkampagnen durch HeyJobs
für Stellenanzeigen, deren Arbeitsort sich im Vertragsgebiet befindet, verwenden
und ausgeben kann. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat ein erworbenes
Budget eine Gültigkeit von sechs (6) Monaten ab Erwerb des Budgets und verfällt
ersatzlos nach Ablauf dieser Frist.


9.2 Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit innerhalb des Recruiter Portals,
Budget nachzukaufen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat nachträglich
erworbenes Budget eine Gültigkeit von sechs (6) Monaten ab Erwerb des Budgets
und verfällt ersatzlos nach Ablauf dieser Frist.


9.3. Der Leistungsempfänger hat an HeyJobs eine Vergütung in Höhe des erworbenen
Budgets zu zahlen. Das vom Kunden erworbene Budget kann nicht als Geldbetrag
zurücküberwiesen werden.


9.4. Bei frühzeitiger Beendigung einer Anzeige durch den Kunden findet keine
Rückerstattung des Teilbudgets eines angebrochenen Jobslots (30 Tage Intervall)
statt.

 

§10 RECHNUNGSSTELLUNG


10.1 Rechnungen von HeyJobs werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, in
elektronischer Form ausgestellt.


10.2 HeyJobs behält sich das Recht vor, die elektronische Rechnungsstellung in
Zukunft in eigenem Ermessen den eigenen Erfordernissen anzupassen, zum Beispiel
die Rechnungen als Downloads auf der Website innerhalb eines geschützten
Arbeitgeberbereichs verfügbar zu machen. HeyJobs wird den Leistungsempfänger von
einer solchen Anpassung per E-Mail an die im Kooperationsvertrag angegebene
E-Mail-Adresse informieren.


10.3 Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Vertragsabschluss gemäß §
4.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§11 KÜNDIGUNG DES KOOPERATIONSVERTRAGES


11.1 Kooperationsverträge sind grundsätzlich mit einer unbestimmten Laufzeit
abgeschlossen.


11.2 Wenn und soweit Kooperationsverträge mit einer begrenzten Laufzeit
abgeschlossen werden, ohne dass eine automatische Verlängerung vereinbart wird,
so enden diese automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem letzten
Tag der Laufzeit. Bei Verträgen mit einer begrenzten Laufzeit ist die
ordentliche Kündigung ausgeschlossen.


11.3 Wenn und soweit Kooperationsverträge mit einer begrenzten Laufzeit
abgeschlossen werden, ohne dass eine automatische Verlängerung vereinbart wird
und zusätzlich Gegenstand der Kooperationsverträge eine festgelegte Anzahl an
Anzeigen ist, die als Kontingent flexibel durch den Leistungsempfänger abgerufen
werden können, so enden diese Kooperationsverträge automatisch mit Ablauf des im
Kooperationsvertrag angegebenen Leistungszeitraums. Durch den Leistungsempfänger
nicht genutzte Kontingente verfallen mit Ablauf des Leistungszeitraums
gegenstandslos. Die ordentliche Kündigung während des Leistungszeitraums ist
ausgeschlossen.


11.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt sowohl bei
Kooperationsverträgen mit bestimmter als auch mit unbestimmter Laufzeit
unberührt.


11.5 Alle Kündigungen haben per E-Mail an arbeitgeberservice@heyjobs.co zu
erfolgen und müssen eine Frist von 14 Tagen vor Ablauf eines etwaigen laufenden
Leistungszeitraums erfolgen.

 

§12 VERGÜTUNG DER LEISTUNGEN


12.1 Die Vergütung der von HeyJobs zu erbringenden Leistungen wird entweder in
dem zwischen HeyJobs und dem Kunden geschlossenen Kooperationsvertrag
schriftlich oder durch das vom Leistungsempfänger erworbene Budget festgelegt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer (Nettopreise).


12.2 Alle Zahlungen werden spätestens am 14. Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug
fällig, sofern nicht mindestens in Textform mit dem Leistungsempfänger ein
anderes Zahlungsziel vereinbart wird.


12.3 Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt – soweit nicht anders vereinbart –
mittels Überweisung durch den Leistungsempfänger auf das von HeyJobs auf den
Rechnungen angegebene Bankkonto.


12.4 Sollte der Leistungsempfänger ausstehende Zahlungen nicht innerhalb der
gesetzten Frist von 14 Tagen begleichen, so kommt er automatisch, ohne dass es
der Stellung einer gesonderten Zahlungserinnerung oder Mahnung bedarf in
Zahlungsverzug. HeyJobs behält sich das Recht vor, im Falle eines
Zahlungsverzugs die bestehenden Leistungen so lange anzuhalten, bis die offene
Forderung beglichen ist. Ebenso behält sich HeyJobs das Recht vor, Verzugszinsen
und sonstigen Verzugsschaden im Rahmen geltenden Rechts gegenüber dem
Leistungsempfänger geltend zu machen und nach eigenem Ermessen von dem Recht zur
außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen.

 

§13 DATENSCHUTZ


13.1 Die Parteien des Kooperationsvertrags verpflichten sich jeweils zur
Einhaltung der für sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.


13.2 Dem Leistungsempfänger obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern,
Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den
Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen
und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit
den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert.


13.3 Für den nicht vertragsgemäßen Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen
durch Dritte wird der Leistungsempfänger zur Verantwortung gezogen, falls er
nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn
selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden
konnten. Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, HeyJobs unverzüglich über eine
mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner
Zugangsdaten zu informieren.

 

§14 HAFTUNG


14.1 HeyJobs haftet, wenn soweit der Schaden aufgrund von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit entstanden ist. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist
zusätzlich begrenzt auf das Ausmaß des Schadens, der im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unter Berücksichtigung der damals bekannten Umstände von
HeyJobs vorausgesehen werden konnte.


14.2 In anderen Fällen haftet HeyJobs lediglich für die Verletzung solcher
vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf (sogenannte Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren
und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.


14.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


14.4 Für den Fall von Pflichtverletzungen seitens des Leistungsempfängers,
insbesondere bei Verletzungen von Marken-, Urheber- und Namensrechten Dritter,
obliegt die Haftung ausschließlich dem Leistungsempfänger selbst. Der
Leistungsempfänger stellt HeyJobs von allen auf Zahlung gerichteten Ansprüchen
anderer Unternehmen oder Dritter auf erstes Anfordern frei, die gegen HeyJobs
aufgrund einer Rechts- oder Vertragsverletzung durch den Leistungsempfänger
geltend gemacht werden. Zudem verpflichtet sich der Leistungsempfänger auf
erstes Anfordern alle angemessenen Kosten zu übernehmen, die HeyJobs im
Zusammenhang mit einer solchen Rechtsverletzung entstehen, einschließlich
notwendiger Kosten für die Rechtsverteidigung. Diese Verpflichtung entfällt,
sofern der Leistungsempfänger die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
Andere Ansprüche von HeyJobs gegen den Leistungsempfänger bleiben von dieser
Regelung unberührt.

 

§15 URHEBERRECHTE


15.1 Der geschlossene Kooperationsvertrag beinhaltet keine Übertragung von
Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an jeglicher
HeyJobs-eigenen Software durch HeyJobs auf den Kunden. Alle Rechte von HeyJobs
an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und
sonstigen gewerblichen Schutzrechten von HeyJobs verbleiben uneingeschränkt bei
HeyJobs.


15.2 Sämtliche Arbeitsergebnisse und Informationen, die von HeyJobs für den
Leistungsempfänger produziert und diesem zur Verfügung gestellt werden,
unterliegen dem Urheberrecht und den gewerblichen Schutzrechten von HeyJobs.


15.3 Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erhält
HeyJobs die alleinigen Datenbankrechte an den von HeyJobs optimierten und
veröffentlichten Stellenanzeigen des Kunden.


15.4 Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige
Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten
Inhalte.


15.5 Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum
Einstellen im Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-,
Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und
Daten erworben haben bzw. darüber frei verfügen können. HeyJobs und mit ihm
verbundene Unternehmen sind dazu berechtigt, den Namen, das Kennzeichen/Logo
etc. des Kunden auch nach Beendigung der zwischen HeyJobs und Kunden
geschlossenen Kooperationsverträge zum Zweck des öffentlichen und
nichtöffentlichen Marketings zu verwenden.

 

§16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN


16.1 Vertragsübertragung: HeyJobs ist berechtigt, die Vertragsbeziehung mit dem
Leistungsempfänger auf ein mit HeyJobs verbundenes Unternehmen zu übertragen.
HeyJobs wird dem Leistungsempfänger die Übertragung rechtzeitig, jedoch
mindestens vier Wochen vorab, ankündigen und dem Leistungsempfänger durch
ausdrückliche Einräumung eines Sonderkündigungsrechts die Möglichkeit geben,
sich vor Wirksamwerden der Übertragung vom Vertrag zu lösen. Im Voraus bezahlte
Vergütungen wird HeyJobs dem Leistungsempfänger im Falle einer Sonderkündigung
anteilig zurückerstatten.


16.2 Erklärungen: Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und
Erklärungen nach diesem Vertrag in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen. HeyJobs
kann hierzu die vom Leistungsempfänger im Bestellschein angegebene
E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Leistungsempfänger HeyJobs
unverzüglich mitteilen.


16.3 Textform: Änderungen des Kooperationsvertrages bedürfen der Textform,
solange kein Gesetz eine bestimmte Formvorschrift verlangt. (z.B. E-Mail, Brief
oder Fax). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.


16.4 Aufrechnung: Der Leistungsempfänger kann mit anderen Ansprüchen als mit
seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft
nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser
Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von HeyJobs unbestritten ist.


16.5 Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung und sämtliche Rechtsstreitigkeiten,
die sich aus oder in Verbindung damit ergeben oder in beliebiger Art und Weise
auf HeyJobs zurückzuführen sind, unterliegen in allen Aspekten, einschließlich
der Gültigkeit, der Auslegung und der Wirksamkeit dieser Vereinbarung, den
Gesetzen der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des
UN-Kaufrechts.


16.6 Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach
dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise
redlicher Weise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer
Vertragslücke.

 

 


HeyJobs GmbH, Wien, Österreich

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