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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN Sehen Sie hier die AGB an, die für Ihr Unternehmen gelten: Auswählen AGB für Arbeitgeber (Deutschland) AGB für Arbeitgeber (Österreich) bis einschließlich den 30.06.2023 AGB für Arbeitgeber (Österreich) ab dem 01.07.2023 AGB FÜR ARBEITGEBER (DEUTSCHLAND) Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird hier auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Bewerber/in, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. HeyJobs GmbH (im Folgenden auch als ‚HeyJobs‘, ‚wir‘ und ‚Leistungsbereitsteller‘ bezeichnet) bietet seinen Kunden (im Folgenden auch als ‚Leistungsempfänger‘ bezeichnet) digitale Lösungen, um erfolgreiches Recruiting zu betreiben. §1. PRÄAMBEL Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die grundlegenden Vertragsbedingungen für Kooperationsverträge zwischen der HeyJobs GmbH, Paul-Lincke-Ufer 39/40, 10999 Berlin (Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Registernummer HRB 175212B, Steuernummer 37/345/50019, vertreten durch die Geschäftsführer Marius Luther und Marius Jeuck) und dem Kunden (Leistungsempfänger). §2. VERTRAGSART 2.1 Bei dem zwischen HeyJobs und dem Leistungsempfänger geschlossenen Kooperationsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß §611 BGB. 2.2 Ein Kooperationsvertrag kann entweder in Form von Abonnements (mit begrenztem oder unbegrenztem Leistungszeitraum) oder Kontingentverträgen geschlossen werden. 2.3 In Bereichen, in denen sich die verschiedenen Kooperationsverträge unterscheiden wie zum Beispiel Leistungsbeginn und -dauer, wird im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar darauf hingewiesen, wenn eine bestimmte Regelung nur für eine bestimmte Art des Kooperationsvertrages zutrifft. 2.4 Alle weiteren Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ohne Ausnahme für alle zwischen HeyJobs und dem Kunden geschlossenen Kooperationsverträge. §3. GELTUNGSBEREICH 3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch “AGB“ genannt) gelten als Grundlage aller geschlossenen Kooperationsverträge zwischen HeyJobs als Bereitsteller der im Kooperationsvertrag festgehaltenen Leistungen und dem beteiligten Leistungsempfänger. 3.2. Gültigkeit haben jene Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zur Zeit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages auf der HeyJobs-Website offen einsehbar sind und von HeyJobs jedem Leistungsempfänger nach Abruf jederzeit als Abschrift in pdf.-Form zur Verfügung gestellt werden können. 3.3 Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages erklärt der Leistungsempfänger sein vollständiges Einverständnis zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 3.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Kooperationsvertrag in schriftlicher Form festgehalten. 3.5 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. §4. VERTRAGSABSCHLUSS 4.1 Der Kooperationsvertrag kommt zu Stande, wenn HeyJobs die mit Datum und Unterschrift versehene Annahme des Kooperationsvertragsangebotes im Original, als Fax oder Kopie, als eingescanntes PDF oder Photo oder in anderer elektronischer Form vom Kunden erhält. Es gilt auch eine explizite Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot als Vertragsannahme. 4.2 312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden hiermit abbedungen 4.3 Inhaltliche Veränderungen des von HeyJobs angebotenen Kooperationsvertrages gelten als neues Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch HeyJobs zu Stande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme. §5. LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND -UMFANG 5.1 HeyJobs als Recruitment-Plattform bietet seinen Leistungsempfängern moderne Recruitment-Lösungen. Durch den Einsatz digitaler Technologien und unter Einbezug moderner Marketing-Methoden, unterstützt HeyJobs ihre Leistungsempfänger dabei, den eigenen Recruitment-Prozess zu optimieren und passende, qualifizierte Bewerber direkt und effizient anzusprechen. 5.2 Die von HeyJobs erbrachten Leistungen zu dem in 5.1 genannten Zweck der Unterstützung des Recruitment-Prozesses, beinhalten unter anderem, jedoch nicht ausschließlich die Optimierung von Stellenanzeigen, die Verbreitung dieser Stellenanzeigen auf einer Vielzahl von Kanälen, die Verbesserung des Bewerbungsprozesses durch gezieltes Targeting und Re-Targeting potentieller aktiver und passiver Bewerber, sowie die Bereitstellung einer optimierten Bewerbungslösung für Computer, Smartphones und Tablets. 5.3 Die von HeyJobs erbrachten Leistungen werden entsprechend der individuellen Bedürfnisse der Leistungsempfänger und der zu besetzenden Stelle, ausgewählt und angepasst.HeyJobs behält sich das Recht vor, für jeden Leistungsempfänger individuell zu prüfen, welche Kombination an Marketingaktivitäten und -kanäle die geeignetste Lösung ist und behält sich das Recht vor einzelne Leistungen ohne vorherige Absprache mit dem Leistungsempfänger anzupassen beziehungsweise durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern diese Leistung nicht ausdrücklich und in Schriftform im Kooperationsvertrag festgehalten wird. 5.4 Weiterführende Erklärungen zu Begrifflichkeiten und Methoden im Rahmen der Leistungserbringung stellt HeyJobs seinen Leistungsempfängern auf Abruf jederzeit, üblicherweise mündlich, nach Wunsch auch schriftlich zur Verfügung. 5.5. Das HeyJobs Arbeitgeberservice Team stellt den Leistungsempfängern fortlaufende Unterstützung während des Leistungszeitraum hinsichtlich etwaiger Fragen zu den geschlossenen Kooperationsverträgen und den erbrachten Leistungen, sicher. 5.6 HeyJobs behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Sub-Kooperationspartner einzusetzen. §6. LEISTUNGSBEGINN UND -DAUER 6.1 Der Leistungsbeginn richtet sich nach der Art des geschlossenen Kooperationsvertrages: Bei Kooperationsverträgen mit einer vereinbarten Laufzeit (Abonnement), sowohl begrenzt (ohne automatische Verlängerung), als auch unbegrenzt (mit automatischer Verlängerung) entspricht der Leistungsbeginn dem Zeichnungsdatum des Kooperationsvertrags Bei Kooperationsverträgen mit einer vereinbarten Anzahl von Anzeigen (Kontingent) (mit jeweiliger aktiver Nutzung von 30 Tagen) erfolgt der jeweilige Leistungsbeginn nach Abruf durch den Leistungsempfänger. Erst mit dem Abruf einer Anzeige beginnt der Prozess der Optimierung der Stellenanzeige, sowie das Marketing auf den ausgewählten Kanälen. Der Abruf von Kontingenten kann formlos, muss jedoch per Schriftform zum Beispiel per Email erfolgen. Nicht abgerufene Anzeigen verfallen nach Ablauf des vereinbarten Leistungsszeitraums gegenstandslos. 6.2 Die Leistungsdauer ist durch den Leistungszeitraum als Bestandteil des Kooperationsvertrages geregelt §7. GRUNDLAGEN DER ZUSAMMENARBEIT 7.1 HeyJobs verpflichtet sich den Leistungsempfänger nach bestem Wissen und Gewissen bei seinen Recruitment-Aktivitäten zu unterstützen. 7.2 Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, HeyJobs alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die notwendig sind, damit HeyJobs den Recruitment-Prozess optimal unterstützen kann (Mitwirkungspflicht). Dies beinhaltet insbesondere die Bereitstellung von detaillierten Beschreibungen der auszuschreibenden Stelle, zusätzliche Unternehmensinformationen und das Unternehmenslogo in digitaler Form. 7.3 HeyJobs behält sich das Recht vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen („Unzulässige Inhalte“). 7.4 Sämtliche Kommunikation zwischen den Bewerbern und HeyJobs GmbH erfolgt ausschließlich im Auftrag des Kunden. Entscheidungen über die Auswahl von Kandidaten, Einladung zu Bewerbungsgesprächen jeglicher Art, sowie Zu- und Absagen von Jobinteressenten für eine ausgeschriebene Position liegen allein beim Kunden. Die HeyJobs GmbH trifft keine, den Bewerber betreffenden Entscheidungen und handelt ausschließlich weisungsgebunden. §8. RECHNUNGSSTELLUNG 8.1 Rechnungen der HeyJobs GmbH werden in elektronischer Form als Datei-Anhang einer E-Mail im pdf-Format gestellt. 8.2 Die HeyJobs GmbH behält sich das Recht vor, die elektronische Rechnungsstellung in Zukunft in eigenem Ermessen den eigenen Erfordernissen anzupassen, zum Beispiel die Rechnungen als Downloads auf der Website innerhalb eines geschützten Arbeitgeberbereichs verfügbar zu machen. 8.3 Eine Rechnungsstellung per Post erfolgt nur, soweit sich beide Vertragsparteien auf diese Form der Rechnungsstellung in schriftlicher Form im Rahmen des Kooperationsvertrages geeinigt haben. §9. KÜNDIGUNG DES KOOPERATIONSVERTRAGES 9.1 Kooperationsverträge mit einer unbegrenzten Laufzeit (automatisch verlängerndes Abonnement) verlängern sich zum Ende des Leistungszeitraums automatisch um den initialen Grundlaufzeit sofern der Kooperationsvertrag nicht durch HeyJobs oder den Leistungsempfänger mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wird. 9.2 Kooperationsverträge mit einer begrenzten Laufzeit (nicht automatisch verlängerndes Abonnement) enden automatisch und ohne dass es einer Kündigung bedarf mit dem letzten Tag der Laufzeit sowie sie im Kooperationsvertrag festgehalten ist. Bei Verträgen mit einer begrenzten Laufzeit, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. 9.3 Kooperationsverträge, deren Gegenstand eine festgelegte Anzahl an Anzeigen ist, die flexibel durch den Leistungsempfänger abgerufen werden können (Kontingent), enden automatisch mit Ablauf des im Kooperationsvertrages angegebenen Leistungszeitraums. Durch den Leistungsempfänger nicht genutzte Kontingente verfallen mit Ablauf des Leistungszeitraums gegenstandslos. Die ordentliche Kündigung während des Leistungszeitraums ist ausgeschlossen. 9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 9.5 Alle Kündigungen erfordern der Schriftform. Kündigungen des Leistungsempfängers sind unter Einhaltung der angegebenen Frist von mindestens 14 Tagen vor Ablauf des laufenden Leistungszeitraums per E-Mail an: arbeitgeberservice@heyjobs.de zu versenden. §10. VERGÜTUNG DER LEISTUNGEN 10.1 Die Vergütung der von HeyJobs zu erbringenden Leistungen wird in dem zwischen HeyJobs und dem Kunden geschlossenen Kooperationsvertrag schriftlich festgelegt. 10.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreise). 10.3 Alle Zahlungen werden spätestens am 14. Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. 10.4 Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – mittels Überweisung durch den Leistungsempfänger auf das, von HeyJobs auf den Rechnungen angegebene Bankkonto. 10.5 Sollte der Leistungsempfänger ausstehende Zahlungen nicht innerhalb der gesetzten Frist von 14 Tagen begleichen, so kommt er automatisch, ohne dass es der Stellung einer gesonderten Zahlungserinnerung oder Mahnung bedarf in Zahlungsverzug. HeyJobs behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die bestehenden Leistungen solange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen ist. Ebenso behält sich HeyJobs das Recht vor, Verzugszinsen und sonstigen Verzugsschaden entsprechend §288 BGB gegenüber dem Leistungsempfänger geltend zu machen und nach eigenem Ermessen von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen. §11. DATENSCHUTZ 11.1 Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart. 11.2 Der Kunde wird hiermit gem. Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass HeyJobs seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. 11.3 Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, HeyJobs unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist HeyJobs berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten. §12. URHEBERRECHTE 12.1 Der geschlossene Kooperationsvertrag bein. haltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an jeglicher HeyJobs-eigenen Software auf den Kunden. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von HeyJobs verbleiben uneingeschränkt bei HeyJobs. 12.2 Sämtliche Arbeitsergebnisse und Informationen die von HeyJobs für den Leistungsempfänger produziert und zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht von HeyJobs. 12.3 Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erhält HeyJobs die alleinigen Datenbankrechte an den von HeyJobs optimierten und veröffentlichten Stellenanzeigen des Kunden. 12.4 Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. 12.5 Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann. §13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 13.1 Vertragsübertragung. HeyJobs ist berechtigt, die Vertragsbeziehung mit dem Leistungsempfänger auf ein mit HeyJobs gemäß § 15ff Aktiengesetz verbundenes Unternehmen zu übertragen. HeyJobs wird dem Leistungsempfänger die Übertragung rechtzeitig, mindestens vier Wochen vorab, ankündigen und dem Leistungsempfänger durch ausdrückliche Einräumung eines Sonderkündigungsrechts die Möglichkeit geben, sich vor Wirksamwerden der Übertragung vom Vertrag zu lösen. Im Voraus bezahlte Vergütungen wird HeyJobs dem Leistungsempfänger im Falle einer Sonderkündigung anteilig zurückzuerstatten. 13.2 Erklärungen. Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag in Textform gemäß § 126b BGB erfolgen (z.B. per E-Mail). HeyJobs kann hierzu die vom Leistungsempfänger im Bestellschein angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Leistungsempfänger HeyJobs unverzüglich mitteilen. 13.3 Textform. Änderungen des Kooperationsvertrages bedürfen der Textform nach § 126b (z.B. E-Mail, Brief oder Fax). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses. 13.4 Aufrechnung. Der Leistungsempfänger kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von HeyJobs unbestritten ist. 13.5 Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 13.6 Gerichtsstand. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. HeyJobs behält sich das Recht vor am Gerichtsstand des Leistungsempfängers zu klagen. 13.7 Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicher Weise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke. AGB Version: 3. Mai 2017 HeyJobs GmbH, Berlin, Deutschland AGB FÜR ARBEITGEBER (ÖSTERREICH) FÜR VERTRAGSABSCHLÜSSE BIS EINSCHLIESSLICH DEN 30.06.2023 Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird hier auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Bewerber/in, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. HeyJobs GmbH (im Folgenden auch als ‚HeyJobs‘, ‚wir‘ und ‚Leistungsbereitsteller‘ bezeichnet) bietet seinen Kunden (im Folgenden auch als ‚Leistungsempfänger‘ bezeichnet) digitale Lösungen, um erfolgreiches Recruiting zu betreiben. §1. PRÄAMBEL Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die grundlegenden Vertragsbedingungen für Kooperationsverträge zwischen der HeyJobs GmbH, Paul-Lincke-Ufer 39/40, 10999 Berlin (Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Registernummer HRB 175212B, Steuernummer 37/345/50019, vertreten durch die Geschäftsführer Marius Luther und Marius Jeuck) und dem Kunden (Leistungsempfänger). §2. VERTRAGSART 2.1 Bei dem zwischen HeyJobs und dem Leistungsempfänger geschlossenen Kooperationsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß §611 BGB. 2.2 Ein Kooperationsvertrag kann entweder in Form von Abonnements (mit begrenztem oder unbegrenztem Leistungszeitraum) oder Kontingentverträgen geschlossen werden. 2.3 In Bereichen, in denen sich die verschiedenen Kooperationsverträge unterscheiden wie zum Beispiel Leistungsbeginn und -dauer, wird im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar darauf hingewiesen, wenn eine bestimmte Regelung nur für eine bestimmte Art des Kooperationsvertrages zutrifft. 2.4 Alle weiteren Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ohne Ausnahme für alle zwischen HeyJobs und dem Kunden geschlossenen Kooperationsverträge. §3. GELTUNGSBEREICH 3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch “AGB“ genannt) gelten als Grundlage aller geschlossenen Kooperationsverträge zwischen HeyJobs als Bereitsteller der im Kooperationsvertrag festgehaltenen Leistungen und dem beteiligten Leistungsempfänger. 3.2. Gültigkeit haben jene Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zur Zeit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages auf der HeyJobs-Website offen einsehbar sind und von HeyJobs jedem Leistungsempfänger nach Abruf jederzeit als Abschrift in pdf.-Form zur Verfügung gestellt werden können. 3.3 Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages erklärt der Leistungsempfänger sein vollständiges Einverständnis zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 3.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Kooperationsvertrag in schriftlicher Form festgehalten. 3.5 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. §4. VERTRAGSABSCHLUSS 4.1 Der Kooperationsvertrag kommt zu Stande, wenn HeyJobs die mit Datum und Unterschrift versehene Annahme des Kooperationsvertragsangebotes im Original, als Fax oder Kopie, als eingescanntes PDF oder Photo oder in anderer elektronischer Form vom Kunden erhält. Es gilt auch eine explizite Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot als Vertragsannahme. 4.2 312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden hiermit abbedungen 4.3 Inhaltliche Veränderungen des von HeyJobs angebotenen Kooperationsvertrages gelten als neues Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch HeyJobs zu Stande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme. §5. LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND -UMFANG 5.1 HeyJobs als Recruitment-Plattform bietet seinen Leistungsempfängern moderne Recruitment-Lösungen. Durch den Einsatz digitaler Technologien und unter Einbezug moderner Marketing-Methoden, unterstützt HeyJobs ihre Leistungsempfänger dabei, den eigenen Recruitment-Prozess zu optimieren und passende, qualifizierte Bewerber direkt und effizient anzusprechen. 5.2 Die von HeyJobs erbrachten Leistungen zu dem in 5.1 genannten Zweck der Unterstützung des Recruitment-Prozesses, beinhalten unter anderem, jedoch nicht ausschließlich die Optimierung von Stellenanzeigen, die Verbreitung dieser Stellenanzeigen auf einer Vielzahl von Kanälen, die Verbesserung des Bewerbungsprozesses durch gezieltes Targeting und Re-Targeting potentieller aktiver und passiver Bewerber, sowie die Bereitstellung einer optimierten Bewerbungslösung für Computer, Smartphones und Tablets. 5.3 Die von HeyJobs erbrachten Leistungen werden entsprechend der individuellen Bedürfnisse der Leistungsempfänger und der zu besetzenden Stelle, ausgewählt und angepasst.HeyJobs behält sich das Recht vor, für jeden Leistungsempfänger individuell zu prüfen, welche Kombination an Marketingaktivitäten und -kanäle die geeignetste Lösung ist und behält sich das Recht vor einzelne Leistungen ohne vorherige Absprache mit dem Leistungsempfänger anzupassen beziehungsweise durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern diese Leistung nicht ausdrücklich und in Schriftform im Kooperationsvertrag festgehalten wird. 5.4 Weiterführende Erklärungen zu Begrifflichkeiten und Methoden im Rahmen der Leistungserbringung stellt HeyJobs seinen Leistungsempfängern auf Abruf jederzeit, üblicherweise mündlich, nach Wunsch auch schriftlich zur Verfügung. 5.5. Das HeyJobs Arbeitgeberservice Team stellt den Leistungsempfängern fortlaufende Unterstützung während des Leistungszeitraum hinsichtlich etwaiger Fragen zu den geschlossenen Kooperationsverträgen und den erbrachten Leistungen, sicher. 5.6 HeyJobs behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Sub-Kooperationspartner einzusetzen. §6. LEISTUNGSBEGINN UND -DAUER 6.1 Der Leistungsbeginn richtet sich nach der Art des geschlossenen Kooperationsvertrages: Bei Kooperationsverträgen mit einer vereinbarten Laufzeit (Abonnement), sowohl begrenzt (ohne automatische Verlängerung), als auch unbegrenzt (mit automatischer Verlängerung) entspricht der Leistungsbeginn dem Zeichnungsdatum des Kooperationsvertrags Bei Kooperationsverträgen mit einer vereinbarten Anzahl von Anzeigen (Kontingent) (mit jeweiliger aktiver Nutzung von 30 Tagen) erfolgt der jeweilige Leistungsbeginn nach Abruf durch den Leistungsempfänger. Erst mit dem Abruf einer Anzeige beginnt der Prozess der Optimierung der Stellenanzeige, sowie das Marketing auf den ausgewählten Kanälen. Der Abruf von Kontingenten kann formlos, muss jedoch per Schriftform zum Beispiel per Email erfolgen. Nicht abgerufene Anzeigen verfallen nach Ablauf des vereinbarten Leistungsszeitraums gegenstandslos. 6.2 Die Leistungsdauer ist durch den Leistungszeitraum als Bestandteil des Kooperationsvertrages geregelt §7. GRUNDLAGEN DER ZUSAMMENARBEIT 7.1 HeyJobs verpflichtet sich den Leistungsempfänger nach bestem Wissen und Gewissen bei seinen Recruitment-Aktivitäten zu unterstützen. 7.2 Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, HeyJobs alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die notwendig sind, damit HeyJobs den Recruitment-Prozess optimal unterstützen kann (Mitwirkungspflicht). Dies beinhaltet insbesondere die Bereitstellung von detaillierten Beschreibungen der auszuschreibenden Stelle, zusätzliche Unternehmensinformationen und das Unternehmenslogo in digitaler Form. 7.3 HeyJobs behält sich das Recht vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen („Unzulässige Inhalte“). 7.4 Sämtliche Kommunikation zwischen den Bewerbern und HeyJobs GmbH erfolgt ausschließlich im Auftrag des Kunden. Entscheidungen über die Auswahl von Kandidaten, Einladung zu Bewerbungsgesprächen jeglicher Art, sowie Zu- und Absagen von Jobinteressenten für eine ausgeschriebene Position liegen allein beim Kunden. Die HeyJobs GmbH trifft keine, den Bewerber betreffenden Entscheidungen und handelt ausschließlich weisungsgebunden. §8. RECHNUNGSSTELLUNG 8.1 Rechnungen der HeyJobs GmbH werden in elektronischer Form als Datei-Anhang einer E-Mail im pdf-Format gestellt. 8.2 Die HeyJobs GmbH behält sich das Recht vor, die elektronische Rechnungsstellung in Zukunft in eigenem Ermessen den eigenen Erfordernissen anzupassen, zum Beispiel die Rechnungen als Downloads auf der Website innerhalb eines geschützten Arbeitgeberbereichs verfügbar zu machen. 8.3 Eine Rechnungsstellung per Post erfolgt nur, soweit sich beide Vertragsparteien auf diese Form der Rechnungsstellung in schriftlicher Form im Rahmen des Kooperationsvertrages geeinigt haben. §9. KÜNDIGUNG DES KOOPERATIONSVERTRAGES 9.1 Kooperationsverträge mit einer unbegrenzten Laufzeit (automatisch verlängerndes Abonnement) verlängern sich zum Ende des Leistungszeitraums automatisch um den initialen Grundlaufzeit sofern der Kooperationsvertrag nicht durch HeyJobs oder den Leistungsempfänger mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wird. 9.2 Kooperationsverträge mit einer begrenzten Laufzeit (nicht automatisch verlängerndes Abonnement) enden automatisch und ohne dass es einer Kündigung bedarf mit dem letzten Tag der Laufzeit sowie sie im Kooperationsvertrag festgehalten ist. Bei Verträgen mit einer begrenzten Laufzeit, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. 9.3 Kooperationsverträge, deren Gegenstand eine festgelegte Anzahl an Anzeigen ist, die flexibel durch den Leistungsempfänger abgerufen werden können (Kontingent), enden automatisch mit Ablauf des im Kooperationsvertrages angegebenen Leistungszeitraums. Durch den Leistungsempfänger nicht genutzte Kontingente verfallen mit Ablauf des Leistungszeitraums gegenstandslos. Die ordentliche Kündigung während des Leistungszeitraums ist ausgeschlossen. 9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 9.5 Alle Kündigungen erfordern der Schriftform. Kündigungen des Leistungsempfängers sind unter Einhaltung der angegebenen Frist von mindestens 14 Tagen vor Ablauf des laufenden Leistungszeitraums per E-Mail an: arbeitgeberservice@heyjobs.de zu versenden. §10. VERGÜTUNG DER LEISTUNGEN 10.1 Die Vergütung der von HeyJobs zu erbringenden Leistungen wird in dem zwischen HeyJobs und dem Kunden geschlossenen Kooperationsvertrag schriftlich festgelegt. 10.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreise). 10.3 Alle Zahlungen werden spätestens am 14. Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. 10.3 Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – mittels Überweisung durch den Leistungsempfänger auf das, von HeyJobs auf den Rechnungen angegebene Bankkonto. 10.4 Sollte der Leistungsempfänger ausstehende Zahlungen nicht innerhalb der gesetzten Frist von 14 Tagen begleichen, so kommt er automatisch, ohne dass es der Stellung einer gesonderten Zahlungserinnerung oder Mahnung bedarf in Zahlungsverzug. HeyJobs behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die bestehenden Leistungen solange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen ist. Ebenso behält sich HeyJobs das Recht vor, Verzugszinsen und sonstigen Verzugsschaden entsprechend §288 BGB gegenüber dem Leistungsempfänger geltend zu machen und nach eigenem Ermessen von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen. §11. DATENSCHUTZ 11.1 Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart. 11.2 Der Kunde wird hiermit gem. Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass HeyJobs seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. 11.3 Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, HeyJobs unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist HeyJobs berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten. §12. URHEBERRECHTE 12.1 Der geschlossene Kooperationsvertrag bein. haltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an jeglicher HeyJobs-eigenen Software auf den Kunden. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von HeyJobs verbleiben uneingeschränkt bei HeyJobs. 12.2 Sämtliche Arbeitsergebnisse und Informationen die von HeyJobs für den Leistungsempfänger produziert und zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht von HeyJobs. 12.3 Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erhält HeyJobs die alleinigen Datenbankrechte an den von HeyJobs optimierten und veröffentlichten Stellenanzeigen des Kunden. 12.4 Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. 12.5 Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann. §13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 13.1 Vertragsübertragung. HeyJobs ist berechtigt, die Vertragsbeziehung mit dem Leistungsempfänger auf ein mit HeyJobs gemäß § 15ff Aktiengesetz verbundenes Unternehmen zu übertragen. HeyJobs wird dem Leistungsempfänger die Übertragung rechtzeitig, mindestens vier Wochen vorab, ankündigen und dem Leistungsempfänger durch ausdrückliche Einräumung eines Sonderkündigungsrechts die Möglichkeit geben, sich vor Wirksamwerden der Übertragung vom Vertrag zu lösen. Im Voraus bezahlte Vergütungen wird HeyJobs dem Leistungsempfänger im Falle einer Sonderkündigung anteilig zurückzuerstatten. 13.2 Erklärungen. Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag in Textform gemäß § 126b BGB erfolgen (z.B. per E-Mail). HeyJobs kann hierzu die vom Leistungsempfänger im Bestellschein angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Leistungsempfänger HeyJobs unverzüglich mitteilen. 13.3 Textform. Änderungen des Kooperationsvertrages bedürfen der Textform nach § 126b (z.B. E-Mail, Brief oder Fax). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses. 13.4 Aufrechnung. Der Leistungsempfänger kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von HeyJobs unbestritten ist. 13.5 Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 13.6 Gerichtsstand. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. HeyJobs behält sich das Recht vor am Gerichtsstand des Leistungsempfängers zu klagen. 13.7 Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicher Weise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke. AGB FÜR ARBEITGEBER (ÖSTERREICH) FÜR VERTRAGSABSCHLÜSSE AB EINSCHLIESSLICH DEM 01.07.2023 AGB zum Download als PDF Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird hier auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Bewerber/in, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. HeyJobs GmbH (im Folgenden auch als ‚HeyJobs‘, ‚wir‘ und ‚Leistungsbereitsteller‘ bezeichnet) bietet seinen Kunden (im Folgenden auch als ‚Leistungsempfänger‘ bezeichnet) digitale Lösungen, um erfolgreiches Recruiting zu betreiben. §1. PRÄAMBEL Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die grundlegenden Vertragsbedingungen für Kooperationsverträge zwischen der HeyJobs GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter Firmenbuchnummer FN 579225 b, vertreten durch die Geschäftsführer Marius Luther und Marius Jeuck und dem Kunden (Leistungsempfänger). §2. VERTRAGSGEGENSTAND 2.1 Bei dem zwischen HeyJobs und dem Leistungsempfänger geschlossenen Kooperationsvertrag handelt es sich um einen Vertrag über das Erbringen von Dienstleistungen im Rahmen von Recruiting im Gebiet der Republik Österreich (im Folgenden „Vertragsgebiet“). HeyJobs ist zur Leistung der versprochenen Dienste im Leistungszeitraum verpflichtet. Im Gegenzug ist der Leistungsempfänger zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bzw. eines Betrags in Höhe des erworbenen Budgets verpflichtet. 2.2 Ein Kooperationsvertrag kann entweder in Form von Abonnements (mit begrenztem oder unbegrenztem Leis- tungszeitraum) oder in Form von Kontingentverträgen geschlossen werden. Die konkrete Leistungsausgestaltung (insbesondere Pakete und Preise) ergibt sich aus dem individuellen Kooperationsvertrag. §3. GELTUNGSBEREICH UND ÄNDERUNGEN DIESER AGB 3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage aller geschlossenen Kooperationsverträge zwi- schen HeyJobs als Bereitsteller der im Kooperationsvertrag festgehaltenen Leistungen und dem beteiligten Leistungsempfänger. 3.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Ge- schäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Kooperationsvertrag festgehalten. 3.3 HeyJobs ist berechtigt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die zukünftige gesamte Ge- schäftsbeziehung mit dem Leistungsempfänger nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern. HeyJobs wird den Leistungsempfänger mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der geänderten Allgemeinen Geschäfts- bedingungen über die Änderungen in Textform informieren. Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit, den Änderungen zu widersprechen. Bei einem Widerspruch der Änderungen haben beide Vertragsparteien ein au- ßerordentliches Kündigungsrecht, wobei die Kündigung jeweils wirksam und die Vertragsbeziehung beendet wird zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums des zuletzt durch den Leistungsempfänger erworbenen Budgets. Die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als durch den Leistungsempfänger genehmigt, wenn der Widerspruch des Leistungsempfängers nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung, per Post, Fax oder E-Mail bei HeyJobs zugegangen ist. §4. VERTRAGSABSCHLUSS 4.1 Die Bewerbung der Dienstleistungen von HeyJobs auf der Website von HeyJobs stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, vielmehr ist dies nur als „invitatio ad offerendum“ zu verstehen, also als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Ein Kooperationsvertrag kann auf einem der nachfolgend beschrie- benen Wege zustandekommen: a) Durch HeyJobs wird einem interessierten Kunden nach Korrespondenz zwischen HeyJobs und dem interessierten Kunden ein Angebot übermittelt, das durch diesen mittels elektronischer Unterschrift oder in Schriftform angenommen wird; oder b) Durch Anklicken eines Buttons am Ende einer Eingabemaske auf der Website von HeyJobs, der unmissverständlich und eindeutig auf das Aufgeben einer Bestellung zielt, gibt der interessierte Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kooperationsvertrags über die auf der Be- stellseite aufgelisteten Dienstleistungen ab. HeyJobs kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wo- chen ab Eingang annehmen. Der Kooperationsvertrag kommt zustande, wenn HeyJobs diese Bestel- lung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail nach dem Erhalt der Bestellung annimmt oder das erworbene Budget dem Kunden nach Abschluss der Bestellung im Recruiter Portal angezeigt wird. 4.2 § 10 des österreichischen E-Commerce-Gesetzes wird hiermit abbedungen. §5. LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND -UMFANG 5.1 HeyJobs als Recruitment-Plattform bietet seinen Leistungsempfängern moderne Recruitment-Lösungen unter Einsatz moderner Technologie, wobei HeyJobs hierzu Teile der Leistungen auch durch mit HeyJobs verbun- dene Unternehmen erbringt. Durch den Einsatz digitaler Technologien und unter Einbezug moderner Marke- tingmethoden, unterstützt HeyJobs ihre Leistungsempfänger dabei, den eigenen Recruitment-Prozess zu opti- mieren und passende, qualifizierte Bewerber direkt und effizient anzusprechen. 5.2 HeyJobs erbringt im Rahmen des Kooperationsvertrags die folgenden Leistungen: a) Schaltung von Stellenanzeigen auf verschiedenen Kanälen (Mindestintervall von 30 Tage für eine Stellenanzeige); b) Gezieltes Targeting und Re-Targeting von potentiellen aktiven und passiven Bewerbern; c) Bereitstellung einer Bewerbungslösung für Computer, Smartphones und Tablets für Bewerber; d) Unterstützung bei der Optimierung von Stellenanzeigen auf Anfrage des Leistungsempfängers; und e) Bereitstellung eines personalisierten Zugangs zur Internetplattform ‘Recruiter Portal’, mittels dessen Stellenanzeigen erstellt und verwaltet sowie eingegangene Bewerbungen verwaltet werden können. 5.3 Die von HeyJobs erbrachten Leistungen werden entsprechend der individuellen Bedürfnisse der Leistungsemp- fänger und der zu besetzenden Stelle ausgewählt und angepasst. HeyJobs behält sich das Recht vor, für jeden Leistungsempfänger individuell zu prüfen, welche Kombination an Marketingaktivitäten und -kanäle die geeig- netste Lösung ist und behält sich das Recht vor einzelne Leistungen ohne vorherige Absprache mit dem Leis- tungsempfänger anzupassen beziehungsweise durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen. 5.4 Weiterführende Erklärungen zu Begrifflichkeiten und Methoden im Rahmen der Leistungserbringung stellt HeyJobs seinen Leistungsempfängern auf Abruf jederzeit, üblicherweise fernmündlich, nach Wunsch auch in Textform zur Verfügung.. 5.5 HeyJobs stellt das Recruiter Potal und die dazugehörigen Dienstleistungen „wie zu sehen“ oder “wie dargeboten” zur Verfügung. Die technische Verfügbarkeit orientiert sich an vergleichbaren Webangeboten, wobei keine Verfügbarkeit des Zugangs zum Recruiter Portal geschuldet ist, die 99 % an den Wochentagen Montag bis Freitag (maßgebliche Zeitzone CET) übersteigen. Ausgenommen von dieser technischen Verfügbarkseit sind: - Solche gesetzliche Feiertage, die in Österreich gelten; oder - Ordentliche sowie mit angemessenem Vorlauf angekündigte Wartungszeiten. §6. LEISTUNGSBEGINN UND -DAUER 6.1 Der Leistungsbeginn von HeyJobs erfolgt nach Vertragsabschluss und der ersten Inanspruchnahme des vom Leistungs- empfängers erworbene Budget über das Recruiter Portal. 6.2 Die Leistungsdauer ist durch den Leistungszeitraum als Bestandteil des Kooperationsvertrages geregelt. 6.3 Bei Kooperationsverträgen mit einer vereinbarten Anzahl von Anzeigen (Kontingent), die jeweils mit einer aktiven Min- destlaufzeit von 30 Tagen genutzt werden müssen, erfolgt der jeweilige Leistungsbeginn nach Abruf durch den Leis- tungsempfänger. Eine Übertragung der Leistung für eine Anzeige (Mindestlaufzeit 30 Tage) erfolgt nicht. Erst mit dem Abruf einer Anzeige beginnt der Prozess der Optimierung der Stellenanzeige über das Marketing auf den von HeyJobs ausgewählten Kanälen. Der Abruf von Kontingenten muss in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen. Nicht abgerufene Anzeigen verfallen nach Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums gegenstandslos. §7 GRUNDLAGEN DER ZUSAMMENARBEIT 7.1 HeyJobs verpflichtet sich, den Leistungsempfänger nach bestem Wissen und Gewissen bei seinen Recruitment-Aktivitäten zu unterstützen. 7.2 Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, HeyJobs alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die notwendig sind, damit HeyJobs den Recruitment-Prozess optimal unterstützen kann (Mitwirkungspflicht). Dies beinhaltet insbesondere die Bereitstellung von detaillierten Beschreibungen der ausgeschriebenen Stelle, zusätzliche Unternehmensinformationen und das Unternehmenslogo in digitaler Form. 7.3HeyJobs behält sich das Recht vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen ("Unzulässige Inhalte"). 7.4Entscheidungen über die Auswahl von Kandidaten, Einladung zu Bewerbungsgesprächen jeglicher Art sowie Zu- und Absagen von Jobinteressenten für eine ausgeschriebene Position liegen allein beim Kunden. Die HeyJobs GmbH trifft keine den Bewerber betreffenden Entscheidungen im Hinblick auf die Bewerbung. 7.5 Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Beachtung der nationalen Gesetze bei der Übermittlung der Informationen für die Stellenanzeigen. 7.6 Der Leistungsempfänger trägt die Verantwortung für den Inhalt seiner E-Mails, Bewerbungsformulare, Bewerbungsfragen oder deren Format, von ihm erstellter Unternehmensprofile, von ihm geschalteter Stellenanzeigen sowie für Nachrichten, die er über HeyJobs Bewerber oder auf andere Weise sendet, und stimmt zu, dass HeyJobs nicht für diese Inhalte verantwortlich ist und jegliche Haftung für diese Inhalte ausschließt, auch in Bezug darauf, ob diese Inhalte legal sind. §8 NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES RECRUITER PORTALS 8.1 Die Nutzung des Recruiter Portals über eine Registrierung erfordert die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse und eines Passworts. 8.2 Für den Kunden als Arbeitgeber erfolgt die Nutzung des Kontos zu gewerblichen, nicht aber zu privaten Zwecken. Der Kunde ist für jedwede Nutzung der Zugangsdaten und Passwörter sowie sämtliche Tätigkeiten verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Nutzung ihres Kontos durchgeführt werden. HeyJobs ist für die missbräuchliche oder fälschliche Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse durch Dritte nicht verantwortlich und schließt jegliche Haftung aus. 8.3 Im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen ist ein widerrechtliches und/oder gegen geltendes Recht verstoßendes Handeln untersagt. Insbesondere ist es nicht gestattet: a) Inhalte bereitzustellen, die i) belästigend, beleidigend, jugendgefährdend oder auf andere Weise rechtswidrig sind; ii) gegen die Rechte Dritter verstoßen, insbesondere das Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte oder andere Eigentumsrechte; oder iii) vertraulich sind, z. B. Geschäftsgeheimnisse enthalten; b) Sich als eine andere Person auszugeben oder vorzugeben, in einer nicht tatsächlich bestehenden Beziehung zu einer solchen Person zu stehen, Nutzernamen zu fälschen oder Erkennungszeichen auf andere Weise zu manipulieren und/oder den Ursprung von Inhalten, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen übertragen werden, zu verschleiern; c) Werbe-, Junk- oder Massen-E-Mails, Kettenbriefe, Schneeballsysteme oder sonstige kommerzielle Kommunikation bereitzustellen und/oder zu versenden; d) Scraping oder vergleichbare Techniken zu nutzen, um Inhalte zu erfassen, für einen anderen Zweck zu verwenden, wieder zu veröffentlichen oder auf andere Art als den vorgesehenen Zweck der Plattform zu nutzen; e) Techniken oder automatisierte andere Dienstleistungen zu nutzen, die darauf abzielen oder dazu führen, dass Aktivitäten von Nutzern falsch angezeigt werden, (z. B. Bots, Bot-Nets, Scripts, Apps, Plugins, Erweiterungen oder andere automatisierte Instrumente, um Inhalte abzuspielen, zu veröffentlichen, Nachrichten zu verschicken oder andere Handlungen auszuführen); f) eine natürliche Person oder ein Unternehmen zu belästigen, zu bedrohen, zu beleidigen oder zu diffamieren, aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion oder Überzeugungen zu verunglimpfen oder zu diskriminieren, oder unwahre Behauptungen über eine natürliche oder juristische Person aufzustellen oder zu verbreiten; g) persönliche Daten anderer Nutzer zu erfassen, zu speichern oder zu übertragen, sofern die betroffenen Personen dem nicht zugestimmt haben; h) Links zu Inhalten Dritter zu posten, die gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder andere Vorschriften verstoßen; oder i) Inhalte bereitzustellen oder hochzuladen, die Viren, Würmer oder anderen schädlichen Code enthalten. 8.4 HeyJobs ist nicht dazu verpflichtet, Inhalte von Kunden auf der Plattform zu überwachen. Dennoch behält HeyJobs sich das Recht vor, Inhalte von Kunden ganz oder zum Teil ohne Angabe von Gründen zu löschen, insbesondere sofern diese Inhalte gegen die unter § 8.3 lit. Nr. i) bis iii) genannten Regeln verstoßen. 8.5 HeyJobs hat das Recht, das Konto und den Zugang zu der Plattform jederzeit fristlos vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und/oder zu beenden sowie einzelne Nutzungsmöglichkeiten zu beschränken. Dies gilt insbesondere, sofern die Kunden ihre Pflichten gemäß § 8.2 oder § 8.3 wiederholt oder erheblich verletzt (bei Verdacht ist eine vorübergehende Sperrung oder Beschränkung möglich) oder für den Fall des Widerrufs der Einwilligung zur Datennutzung. HeyJobs hat das Recht, das Konto und den Zugang zu der Plattform nach Beendigung des Kooperationsvertrags zu schließen. §9 BUDGETKAUF UND -VERWENDUNG 9.1 Der Leistungsempfänger erwirbt bei HeyJobs Budget, dass der Leistungsempfänger für das Schalten von Stellenanzeigenkampagnen durch HeyJobs für Stellenanzeigen, deren Arbeitsort sich im Vertragsgebiet befindet, verwenden und ausgeben kann. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat ein erworbenes Budget eine Gültigkeit von sechs (6) Monaten ab Erwerb des Budgets und verfällt ersatzlos nach Ablauf dieser Frist. 9.2 Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit innerhalb des Recruiter Portals, Budget nachzukaufen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat nachträglich erworbenes Budget eine Gültigkeit von sechs (6) Monaten ab Erwerb des Budgets und verfällt ersatzlos nach Ablauf dieser Frist. 9.3. Der Leistungsempfänger hat an HeyJobs eine Vergütung in Höhe des erworbenen Budgets zu zahlen. Das vom Kunden erworbene Budget kann nicht als Geldbetrag zurücküberwiesen werden. 9.4. Bei frühzeitiger Beendigung einer Anzeige durch den Kunden findet keine Rückerstattung des Teilbudgets eines angebrochenen Jobslots (30 Tage Intervall) statt. §10 RECHNUNGSSTELLUNG 10.1 Rechnungen von HeyJobs werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, in elektronischer Form ausgestellt. 10.2 HeyJobs behält sich das Recht vor, die elektronische Rechnungsstellung in Zukunft in eigenem Ermessen den eigenen Erfordernissen anzupassen, zum Beispiel die Rechnungen als Downloads auf der Website innerhalb eines geschützten Arbeitgeberbereichs verfügbar zu machen. HeyJobs wird den Leistungsempfänger von einer solchen Anpassung per E-Mail an die im Kooperationsvertrag angegebene E-Mail-Adresse informieren. 10.3 Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Vertragsabschluss gemäß § 4.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. §11 KÜNDIGUNG DES KOOPERATIONSVERTRAGES 11.1 Kooperationsverträge sind grundsätzlich mit einer unbestimmten Laufzeit abgeschlossen. 11.2 Wenn und soweit Kooperationsverträge mit einer begrenzten Laufzeit abgeschlossen werden, ohne dass eine automatische Verlängerung vereinbart wird, so enden diese automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem letzten Tag der Laufzeit. Bei Verträgen mit einer begrenzten Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. 11.3 Wenn und soweit Kooperationsverträge mit einer begrenzten Laufzeit abgeschlossen werden, ohne dass eine automatische Verlängerung vereinbart wird und zusätzlich Gegenstand der Kooperationsverträge eine festgelegte Anzahl an Anzeigen ist, die als Kontingent flexibel durch den Leistungsempfänger abgerufen werden können, so enden diese Kooperationsverträge automatisch mit Ablauf des im Kooperationsvertrag angegebenen Leistungszeitraums. Durch den Leistungsempfänger nicht genutzte Kontingente verfallen mit Ablauf des Leistungszeitraums gegenstandslos. Die ordentliche Kündigung während des Leistungszeitraums ist ausgeschlossen. 11.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt sowohl bei Kooperationsverträgen mit bestimmter als auch mit unbestimmter Laufzeit unberührt. 11.5 Alle Kündigungen haben per E-Mail an arbeitgeberservice@heyjobs.co zu erfolgen und müssen eine Frist von 14 Tagen vor Ablauf eines etwaigen laufenden Leistungszeitraums erfolgen. §12 VERGÜTUNG DER LEISTUNGEN 12.1 Die Vergütung der von HeyJobs zu erbringenden Leistungen wird entweder in dem zwischen HeyJobs und dem Kunden geschlossenen Kooperationsvertrag schriftlich oder durch das vom Leistungsempfänger erworbene Budget festgelegt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreise). 12.2 Alle Zahlungen werden spätestens am 14. Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht mindestens in Textform mit dem Leistungsempfänger ein anderes Zahlungsziel vereinbart wird. 12.3 Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – mittels Überweisung durch den Leistungsempfänger auf das von HeyJobs auf den Rechnungen angegebene Bankkonto. 12.4 Sollte der Leistungsempfänger ausstehende Zahlungen nicht innerhalb der gesetzten Frist von 14 Tagen begleichen, so kommt er automatisch, ohne dass es der Stellung einer gesonderten Zahlungserinnerung oder Mahnung bedarf in Zahlungsverzug. HeyJobs behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die bestehenden Leistungen so lange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen ist. Ebenso behält sich HeyJobs das Recht vor, Verzugszinsen und sonstigen Verzugsschaden im Rahmen geltenden Rechts gegenüber dem Leistungsempfänger geltend zu machen und nach eigenem Ermessen von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen. §13 DATENSCHUTZ 13.1 Die Parteien des Kooperationsvertrags verpflichten sich jeweils zur Einhaltung der für sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. 13.2 Dem Leistungsempfänger obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. 13.3 Für den nicht vertragsgemäßen Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Leistungsempfänger zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, HeyJobs unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. §14 HAFTUNG 14.1 HeyJobs haftet, wenn soweit der Schaden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden ist. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist zusätzlich begrenzt auf das Ausmaß des Schadens, der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung der damals bekannten Umstände von HeyJobs vorausgesehen werden konnte. 14.2 In anderen Fällen haftet HeyJobs lediglich für die Verletzung solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. 14.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 14.4 Für den Fall von Pflichtverletzungen seitens des Leistungsempfängers, insbesondere bei Verletzungen von Marken-, Urheber- und Namensrechten Dritter, obliegt die Haftung ausschließlich dem Leistungsempfänger selbst. Der Leistungsempfänger stellt HeyJobs von allen auf Zahlung gerichteten Ansprüchen anderer Unternehmen oder Dritter auf erstes Anfordern frei, die gegen HeyJobs aufgrund einer Rechts- oder Vertragsverletzung durch den Leistungsempfänger geltend gemacht werden. Zudem verpflichtet sich der Leistungsempfänger auf erstes Anfordern alle angemessenen Kosten zu übernehmen, die HeyJobs im Zusammenhang mit einer solchen Rechtsverletzung entstehen, einschließlich notwendiger Kosten für die Rechtsverteidigung. Diese Verpflichtung entfällt, sofern der Leistungsempfänger die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Andere Ansprüche von HeyJobs gegen den Leistungsempfänger bleiben von dieser Regelung unberührt. §15 URHEBERRECHTE 15.1 Der geschlossene Kooperationsvertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an jeglicher HeyJobs-eigenen Software durch HeyJobs auf den Kunden. Alle Rechte von HeyJobs an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten von HeyJobs verbleiben uneingeschränkt bei HeyJobs. 15.2 Sämtliche Arbeitsergebnisse und Informationen, die von HeyJobs für den Leistungsempfänger produziert und diesem zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht und den gewerblichen Schutzrechten von HeyJobs. 15.3 Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erhält HeyJobs die alleinigen Datenbankrechte an den von HeyJobs optimierten und veröffentlichten Stellenanzeigen des Kunden. 15.4 Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. 15.5 Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen im Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben haben bzw. darüber frei verfügen können. HeyJobs und mit ihm verbundene Unternehmen sind dazu berechtigt, den Namen, das Kennzeichen/Logo etc. des Kunden auch nach Beendigung der zwischen HeyJobs und Kunden geschlossenen Kooperationsverträge zum Zweck des öffentlichen und nichtöffentlichen Marketings zu verwenden. §16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 16.1 Vertragsübertragung: HeyJobs ist berechtigt, die Vertragsbeziehung mit dem Leistungsempfänger auf ein mit HeyJobs verbundenes Unternehmen zu übertragen. HeyJobs wird dem Leistungsempfänger die Übertragung rechtzeitig, jedoch mindestens vier Wochen vorab, ankündigen und dem Leistungsempfänger durch ausdrückliche Einräumung eines Sonderkündigungsrechts die Möglichkeit geben, sich vor Wirksamwerden der Übertragung vom Vertrag zu lösen. Im Voraus bezahlte Vergütungen wird HeyJobs dem Leistungsempfänger im Falle einer Sonderkündigung anteilig zurückerstatten. 16.2 Erklärungen: Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen. HeyJobs kann hierzu die vom Leistungsempfänger im Bestellschein angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Leistungsempfänger HeyJobs unverzüglich mitteilen. 16.3 Textform: Änderungen des Kooperationsvertrages bedürfen der Textform, solange kein Gesetz eine bestimmte Formvorschrift verlangt. (z.B. E-Mail, Brief oder Fax). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses. 16.4 Aufrechnung: Der Leistungsempfänger kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von HeyJobs unbestritten ist. 16.5 Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung und sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung damit ergeben oder in beliebiger Art und Weise auf HeyJobs zurückzuführen sind, unterliegen in allen Aspekten, einschließlich der Gültigkeit, der Auslegung und der Wirksamkeit dieser Vereinbarung, den Gesetzen der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. 16.6 Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicher Weise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke. HeyJobs GmbH, Wien, Österreich Bleiben Sie jederzeit informiert Mit unserem kostenlosen HeyJobs Newsletter Exklusive Online-Webinare Whitepapers und E-Books und viel mehr... Geschäftliche E-Mail* Inbound Source utm_source utm_medium utm_campaign utm_content utm_tracking_source utm_term Ich habe die Bestimmungen der Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. 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