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RATINGEN-APPSOLUT - DIE GANZE STADT IN EINER APP



Die Ratingen-App zeigt die ganze Stadt: alle Akteure einer
lebendigen Stadt gemeinsam in einer App.

Für Ratinger Unternehmen, Einrichtungen und Institutionen bietet sie besondere
Vorteile:




 * Ihre Produkte und Dienstleistungen im mobilen Produktfinder
 * Professionelles und interaktives Unternehmensporträt
 * Direktmarketingaktionen mit mobilen Coupons
 * Nutzung des Kommunikationskanals
 * Aktive Information Ihrer Kunden und potenziellen Kunden durch
   Push-Nachrichten
 * Auffindbarkeit über Google verbessern dank mobiler Website
 * Verwaltung der RatingenCard und der DumeklemmerCard
 * und viele mehr ...





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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) „RATINGENAPP PORTAL“ DER RATINGEN
MARKETING GMBH

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ratingen Marketing GmbH,
Lintorfer Str. 29, 40878 Ratingen (nachfolgend „Anbieter“), gelten für alle
Verträge des Anbieters wenn der Vertragspartner (nachfolgend Kunde) ein
Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nur, wenn und soweit diese vom
Anbieter ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

(3) änderungen dieser AGB bleiben in einem dem Kunden zumutbaren Umfang
vorbehalten. Die jeweils aktuell gültigen AGB sind abrufbar unter
agb_portal_ratingenapp.pdf.

§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Der Anbieter koordiniert Aktivitäten und Maßnahmen des Stadtmarketings in
Ratingen, setzt diese um und führt sie durch. Insoweit betreibt der Anbieter
unter anderem die Ratingen-App, eine Anwendung für Smartphones und Tablets mit
den Betriebssystemen Apple iOS und Google Android. Bestandteil der Ratingen-App
ist unter anderem ein digitales Branchenbuch für Händler, Dienstleister und
Vereine in und in der Umgebung von Ratingen.

(2) Der Kunde ist ein solcher Händler, Dienstleister oder Verein und möchte in
das Branchenbuch aufgenommen werden. Dazu ist eine Registrierung des Kunden auf
der Internet-Seite des Anbieters erforderlich. Nach der Registrierung kann der
Kunde einen Basis-Eintrag einrichten, der kostenlos ist. Zugleich oder später
kann der Kunde eine Premium-Funktion hinzubuchen, die kostenpflichtig ist
(Premium-Eintrag). Der Kunde mit einem solchen Premium-Eintrag kann außerdem
kostenlose Werbeaktionen durchführen, bei denen Coupons über die Ratingen-App
ausgeliefert werden (bspw. Rabatt-Coupons) und den Kommunikationskanal der
Ratingen-App unbegrenzt nutzen.

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Die Parteien sind Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB); nach dieser Vorschrift ist Unternehmer, wer bei Abschluss
eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Der Kunde gibt mit seiner Registrierung ein verbindliches Angebot zum
Vertragsschluss ab (Vertragsangebot). Die Registrierung erfolgt über die
Internet-Seite des Anbieters, und zwar durch Betätigen der Schaltfläche, die mit
"anmelden" oder, falls zugleich eine kostenpflichtige Leistung hinzugebucht
wird, mit „kostenpflichtig anmelden“ bzw. einer jeweils entsprechenden
Formulierung beschriftet ist. Bis zur Betätigung dieser Schaltfläche kann der
Kunde den Registrierungsvorgang jederzeit abbrechen. Bei einer kostenpflichtigen
Registrierung werden dem Kunden die wesentlichen Vertragsmerkmale, namentlich
die Laufzeit, der Leistungsumfang und der Preis, vorab auf einer übersichtsseite
angezeigt. Auf der übersichtsseite kann der Kunde etwaige Eingabefehler
erkennen, durch Betätigen der Zurück-Schaltfläche seines Internet-Browsers den
betroffenen Registrierungsschritt erneut aufrufen und den Fehler dort
berichtigen.

(3) Die Registrierung bestätigt der Anbieter dem Kunden per E-Mail
(Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung stellt grundsätzlich noch keine
verbindliche Annahme des Vertragsangebots dar. Vielmehr nimmt der Anbieter das
Vertragsangebot des Kunden durch gesonderte Mitteilung an (Vertragsbestätigung).
Einer solchen Mitteilung steht es gleich, wenn der Anbieter erkennbar mit der
Leistungserbringung beginnt. Darüber hinaus stellt auch der Rechnungsversand
oder eine sonstige Zahlungsaufforderung des Anbieters eine Vertragsbestätigung
dar. Der Rechnungsversand bzw. die Zahlungsaufforderung kann bereits mit der
Eingangsbestätigung erfolgen. In diesem Fall ist die Eingangsbestätigung
zugleich auch die Vertragsbestätigung.

(4) Der Anbieter speichert den Vertragstext als solchen nicht. Der Kunde kann
den Vertragstext aber speichern oder ausdrucken, indem er auf der
übersichtsseite die entsprechende Funktion seines Browsers nutzt; das gleiche
gilt für diese AGB sowie über die entsprechende Funktion seines Mailprogramms
auch für die Eingangs- und ggf. Vertragsbestätigung.

(5) Bucht der Kunde später kostenpflichtige Leistungen hinzu, gelten insoweit
die vorstehenden Regelungen entsprechend. Das gleiche gilt für einen Vertrag,
der zunächst kostenlos ist und nach Ablauf einer Testlaufzeit kostenpflichtig
wird. Außerdem meint Registrierung im Sinne der vorstehenden Regelungen sowohl
die Registrierung mit Eingabe der vollständigen Kundendaten als auch die
Anmeldung mit einem Zugangs-Link, bei der die Daten des Kunden (teilweise) schon
vorgegeben sind.

§ 4 LEISTUNGSUMFANG

(1) Die Aufnahme in das digitale Branchenbuch kann sowohl mit einem kostenlosen
Basis-Eintrag als auch mit einem kostenpflichtigen Premium-Eintrag erfolgen. Bei
einem Premium-Eintrag wird der Kunde besonders im Branchenbuch hervorgehoben.
Ein Erfolg ist hierbei nicht geschuldet, insbesondere kommt es nicht auf die
Anzahl der Nutzer, die den Eintrag des Kunden aufrufen, an.

(2) Hat der Kunde die Premium-Funktion hinzugebucht, kann er außerdem kostenlose
Werbeaktionen durchführen. Bei einer solchen Aktion gewährt der Kunde den
Nutzern der Ratingen-App besondere Vorteile (bspw. einen Rabatt). Diese Vorteile
können die Nutzer in Anspruch nehmen, indem sie beim Kunden einen Coupon
vorzeigen, der über die Ratingen-App ausgeliefert wird. Ein Erfolg ist hierbei
nicht geschuldet, insbesondere kommt es nicht auf die Anzahl der Nutzer, die den
Coupon beim Kunden vorzeigen, an. Außerdem kann der Kunde unbegrenzt, und
kostenlos den Kommunikationskanal der Ratingen-App nutzen, der ihm eine direkte
Chat-Funktion mit Nutzern der Ratingen-App bietet.

(3) Im übrigen gilt die jeweilige Leistungsbeschreibung des Anbieters, die
grundsätzlich nur die Mindestfunktionalität wiedergibt. Diese
Mindestfunktionalität kann durch zusätzliche Funktionen ergänzt und erweitert
werden (Zusatzfunktionen). Dabei handelt es sich unter anderem um die
Veröffentlichung des Kunden-Eintrags auf der Internet-Seite des Anbieters. Ein
Anspruch auf diese und sonstige Zusatzfunktionen besteht jedoch nicht,
insbesondere ist der Anbieter im Interesse einer Weiterentwicklung zu änderungen
an den Zusatzfunktionen jederzeit berechtigt.

§ 5 PREISE UND ZAHLUNG

(1) Alle Preisangaben verstehen sich im Zweifel netto, das heißt ohne geltende
Umsatzsteuer. Auf den zu zahlenden Betrag wird die Umsatzsteuer in jeweils
gültiger Höhe aufgeschlagen, soweit sie anfällt (brutto). Die Gebühr für einen
Premium-Eintrag wird pro Monat angegeben und wird jeweils für die
Vertragslaufzeit, höchstens jedoch für ein Jahr im Voraus berechnet.
Zusätzliche, das heißt nicht als solche ausgewiesene oder sonst vereinbarte
Kosten fallen grundsätzlich nicht an. Dagegen sind über den vereinbarten
Leistungsumfang hinausgehende Leistungen, die der Anbieter auf Wunsch des Kunden
erbringt, gesondert zu vergüten; für die Höhe dieser Vergütung gilt im Zweifel §
612 Abs. 2 BGB.

(2) Wiederkehrende Gebühren sind, soweit nicht abweichend vereinbart, jeweils
für die Vertragslaufzeit, höchstens jedoch für ein Jahr im Voraus zur Zahlung
fällig, und zwar erstmals mit Vertragsschluss. Bei den wiederkehrenden Gebühren
handelt es sich insbesondere um die Gebühr für einen Premium-Eintrag. Bei einem
Vertrag mit einer Testlaufzeit werden die Gebühren statt mit Vertragsschluss
erst am Tag, der auf das Ende der Testlaufzeit folgt, fällig, soweit der Vertrag
fortgesetzt wird. Gebühren und sonstige Preise, die einmalig anfallen, sind im
Zweifel in voller Höhe mit Vertragsschluss fällig.

(3) Die Zahlung erfolgt durch überweisung im SEPA-Verfahren. Die
Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail oder Post. Im Zweifel ist der jeweilige
Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen,
wobei der Zahlungseingang auf dem Konto des Anbieters maßgeblich ist. Ist die
Zahlung des Kunden im Voraus fällig, muss der Anbieter mit der Erbringung der
vertraglichen Leistung erst nach Zahlungseingang beginnen.

(4) Beanstandungen, die die Inrechnungstellung nutzungsabhängiger Leistungen
betreffen, hat der Kunde innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Wochen ab
Zugang der jeweiligen Rechnung geltend zu machen, andernfalls die
Inrechnungstellung als genehmigt gilt. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter
arglistig gehandelt hat. Außerdem gilt dies nur, wenn der Anbieter auf die
Ausschlussfrist in der Rechnung noch einmal gesondert hingewiesen hat.

§ 6 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

(1) Bei einem kostenlosen Vertrag mit dem Kunden sind die Parteien an eine
Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist nicht gebunden. Für einen
kostenpflichtigen Vertrag mit dem Kunden gilt dagegen Folgendes: Der Vertrag
wird, soweit eine Laufzeit gesondert vereinbart ist, mit dieser Laufzeit
geschlossen; ansonsten beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr ab Vertragsschluss.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Wird der
Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich
jeweils um dieselbe Laufzeit (automatische Vertragsverlängerung).

(2) Einen Vertrag, der für eine kostenpflichtige Leistung einen Zeitraum
vorsieht, in dem der Kunde diese Leistung zunächst kostenlos testen kann
(Testlaufzeit), können beide Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis
zum Ablauf der Testlaufzeit kündigen. Andernfalls wird der Vertrag
kostenpflichtig fortgesetzt, wobei die Testlaufzeit nicht auf die ab dann
geltende Vertragslaufzeit angerechnet wird. Nach einer solchen Fortsetzung gilt
für die Laufzeit und Kündigung § 6 Abs. 1.

(3) Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Einen wichtigen Kündigungsgrund für eine Partei stellt es insbesondere dar, wenn
über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht erfolgt.

(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Fristwahrung ist
der Zugang der Kündigung beim Anbieter.

§ 7 RECHTE UND PFLICHTEN

(1) Der Kunde wird dem Anbieter die zu veröffentlichenden Inhalte nach
Vertragsschluss mitteilen, soweit dies nicht bereits bei der Anmeldung geschehen
ist. Er sichert dem Anbieter zu, dass die zu veröffentlichenden Inhalte den
gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine falschen oder irreführenden
Angaben enthalten. Darüber hinaus sichert der Kunde dem Anbieter zu, dass er die
zur Veröffentlichung erforderlichen Rechte an den Inhalten innehat. In dem für
die Veröffentlichung erforderlichen Umfang räumt der Kunde dem Anbieter diese
Rechte ein; die Rechteeinräumung versteht sich im Zweifel als
nicht-ausschließlich. Der Kunde kann die veröffentlichten Inhalte jederzeit über
sein Kundenkonto ändern und/ oder berichtigen. Sollte dies ausnahmsweise nicht
möglich sein, wird der Anbieter die Berichtigung auf Verlangen des Kunden
vornehmen.

(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, anstößige Inhalte zu veröffentlichen.
Als anstößig gelten beispielhaft und nicht abschließend pornografische oder
sonst jugendgefährdende Inhalte, Inhalte die Gewalt verherrlichen, Hass schüren,
private oder vertrauliche Informationen offenlegen oder der Verbreitung von
unverlangten Werbenachrichten (Spam), Malware oder sonstigen Schadprogrammen
dienen. Der Kunde wird ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters
keine Skript-Sprachen (etwa: Javascript), Flash- oder sonstige interaktive
Elemente in den zu veröffentlichenden Inhalten verwenden. Dies gilt insbesondere
auch für Tracking-Elemente jeder Art (etwa: Tracking-Code oder -Pixel).

(3) Bei einer offensichtlichen oder nachgewiesenen Rechtsverletzung durch die
Inhalte des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Veröffentlichung
einzuschränken, erforderlichenfalls auch einzustellen. Behauptet ein Dritter
eine Rechtsverletzung, die nicht offensichtlich oder nachgewiesen ist, fordert
der Anbieter den Kunden zur unverzüglichen Stellungnahme auf. Bleibt diese
Stellungnahme aus oder kann sie die behauptete Rechtsverletzung nicht
entkräften, ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, die Veröffentlichung
einzuschränken, erforderlichenfalls auch einzustellen. Weitergehende Rechte
bleiben unberührt.

§ 8 GEWÄHRLEISTUNG

(1) Der Anbieter gewährleistet dem Kunden während der Laufzeit eines
kostenpflichtigen Vertrages eine Verfügbarkeit des Systems, mit dem die Inhalte
des Kunden veröffentlicht werden (Server-System), von 98 % im Monatsmittel.
Während eines kostenlosen Vertrages gewährleistet der Anbieter eine solche
Verfügbarkeit nicht. Maßgeblich für eine gewährleistete Verfügbarkeit ist der
Ausgang desjenigen Routers, der das vom Anbieter genutzte Rechenzentrum mit dem
Internet verbindet (übergabepunkt). Von der Gewährleistung einer Verfügbarkeit
sind sowohl Störungen innerhalb des Internets als auch solche Ausfallzeiten
ausgenommen, deren Ursache nicht im Einflussbereich des Anbieters liegt (bspw.
höhere Gewalt).

(2) Fehler, die die Gesamtfunktionalität der Ratingen-App nicht erheblich
beeinträchtigen, mindern die Verfügbarkeit erst, wenn der Anbieter auf eine
hinreichend konkrete Fehlermeldung des Kunden innerhalb angemessener Frist keine
Abhilfe schafft. Eine Gewähr für Art, Anzahl und Umfang der über die
Ratingen-App aufgebauten Nutzer-Kontakte oder den Abschluss von Verträgen mit
solchen Nutzern übernimmt der Anbieter nicht. Ebenso wenig übernimmt der
Anbieter für die Funktionalität von Zusatzfunktionen, auf die der Kunde keinen
Anspruch hat, eine Gewähr. Dem Kunden ist bekannt, dass die Ratingen-App nur mit
den jeweils gängigen Smartphone- und Tablet-Modellen kompatibel ist, die über
ein Betriebssystem in jeweils aktueller Version verfügen.

(3) Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 HAFTUNG

(1) Die Haftung des Betreibers wird für alle Schadenersatzansprüche und
Haftungsfälle unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen, außer für
Ansprüche

 * wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,

 * wegen Arglist oder aus Garantie,

 * aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Betreibers oder einem
   gesetzlichen Vertreter,

 * nach dem Produkthaftungsgesetz.

Für diese Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

(2) Der Betreiber haftet darüber hinaus dem Grunde nach für durch den Betreiber,
seine Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen
verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten,
also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde zur ordnungsgemäßen
Durchführung des Vertrags regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall
aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren
Schaden. Eine weitere Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen.

(3) Soweit die Haftung des Betreibers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch zu-gunsten der persönlichen Haftung seiner gesetzlichen Vertreter,
leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen.

(4) Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits
bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(5) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf
die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise
gerechnet werden muss.

§ 10 DATENSCHUTZ- UND SICHERHEIT

(1) Beide Parteien beachten bei der Durchführung des Vertrages geltendes Recht,
insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) und das Telemediengesetz (TMG).

(2) Nach der Registrierung verfügt der Kunde über Zugangsdaten (etwa: eine
Nutzerkennung und ein Passwort). Er ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim
zu halten und gehörig vor einer Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Jede
unter den Zugangsdaten vorgenommene Maßnahme gilt als vom Kunden veranlasst, es
sei denn der Kunde ist seiner Geheimhaltungs- und Schutzpflicht ordnungsgemäß
nachgekommen. Auch Mitarbeiter des Anbieters werden den Kunden nicht nach seinen
Zugangsdaten fragen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn
Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter Kenntnis von den Zugangsdaten
des Kunden hat.

(3) Nach Vertragsende wird der Anbieter die Zugangsdaten des Kunden sperren und
die im System aufgelaufenen Kundendaten einschließlich der veröffentlichten
Inhalte löschen. Die Löschung wird der Anbieter dem Kunden auf Verlangen
bestätigen. Zu einer Löschung ist der Anbieter jedoch nur verpflichtet, soweit
nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder die Aufbewahrung
aus anderen Gründen geboten ist (etwa: abrechnungsrelevante Daten).

§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform, was auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses gilt. Soweit
der Vertrag die Schriftform vorsieht, genügt die telekommunikative übermittlung.
Bei der telekommunikativen übermittlung einseitiger Willenserklärungen muss die
übermittelte Erklärung jedoch unterschrieben sein (bspw. Scan der
unterschriebenen Erklärung per E-Mail).

(2) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts Anwendung. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus dem oder
aufgrund des Vertrages ergeben, Ratingen vereinbart.

(3) Der Kunde kann dem Anbieter gegenüber nur mit solchen Forderungen
aufrechnen, die ihm entweder aus dem demselben Vertragsverhältnis zustehen oder
die von dem Anbieter unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies
die Gültigkeit der AGB im übrigen nicht. Die Parteien werden in diesem Fall die
ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck
der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

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