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Anmelden * Startseite * Leistungen & Preise * Registrieren * Fragen & Antworten * Login * Kontakt & Impressum * Datenschutz WILLKOMMEN! RATINGEN-APPSOLUT - DIE GANZE STADT IN EINER APP Die Ratingen-App zeigt die ganze Stadt: alle Akteure einer lebendigen Stadt gemeinsam in einer App. Für Ratinger Unternehmen, Einrichtungen und Institutionen bietet sie besondere Vorteile: * Ihre Produkte und Dienstleistungen im mobilen Produktfinder * Professionelles und interaktives Unternehmensporträt * Direktmarketingaktionen mit mobilen Coupons * Nutzung des Kommunikationskanals * Aktive Information Ihrer Kunden und potenziellen Kunden durch Push-Nachrichten * Auffindbarkeit über Google verbessern dank mobiler Website * Verwaltung der RatingenCard und der DumeklemmerCard * und viele mehr ... Kostenlos registrieren ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) „RATINGENAPP PORTAL“ DER RATINGEN MARKETING GMBH § 1 GELTUNGSBEREICH (1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ratingen Marketing GmbH, Lintorfer Str. 29, 40878 Ratingen (nachfolgend „Anbieter“), gelten für alle Verträge des Anbieters wenn der Vertragspartner (nachfolgend Kunde) ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (2) Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nur, wenn und soweit diese vom Anbieter ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. (3) änderungen dieser AGB bleiben in einem dem Kunden zumutbaren Umfang vorbehalten. Die jeweils aktuell gültigen AGB sind abrufbar unter agb_portal_ratingenapp.pdf. § 2 VERTRAGSGEGENSTAND (1) Der Anbieter koordiniert Aktivitäten und Maßnahmen des Stadtmarketings in Ratingen, setzt diese um und führt sie durch. Insoweit betreibt der Anbieter unter anderem die Ratingen-App, eine Anwendung für Smartphones und Tablets mit den Betriebssystemen Apple iOS und Google Android. Bestandteil der Ratingen-App ist unter anderem ein digitales Branchenbuch für Händler, Dienstleister und Vereine in und in der Umgebung von Ratingen. (2) Der Kunde ist ein solcher Händler, Dienstleister oder Verein und möchte in das Branchenbuch aufgenommen werden. Dazu ist eine Registrierung des Kunden auf der Internet-Seite des Anbieters erforderlich. Nach der Registrierung kann der Kunde einen Basis-Eintrag einrichten, der kostenlos ist. Zugleich oder später kann der Kunde eine Premium-Funktion hinzubuchen, die kostenpflichtig ist (Premium-Eintrag). Der Kunde mit einem solchen Premium-Eintrag kann außerdem kostenlose Werbeaktionen durchführen, bei denen Coupons über die Ratingen-App ausgeliefert werden (bspw. Rabatt-Coupons) und den Kommunikationskanal der Ratingen-App unbegrenzt nutzen. § 3 VERTRAGSSCHLUSS (1) Die Parteien sind Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB); nach dieser Vorschrift ist Unternehmer, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Vertragssprache ist Deutsch. (2) Der Kunde gibt mit seiner Registrierung ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab (Vertragsangebot). Die Registrierung erfolgt über die Internet-Seite des Anbieters, und zwar durch Betätigen der Schaltfläche, die mit "anmelden" oder, falls zugleich eine kostenpflichtige Leistung hinzugebucht wird, mit „kostenpflichtig anmelden“ bzw. einer jeweils entsprechenden Formulierung beschriftet ist. Bis zur Betätigung dieser Schaltfläche kann der Kunde den Registrierungsvorgang jederzeit abbrechen. Bei einer kostenpflichtigen Registrierung werden dem Kunden die wesentlichen Vertragsmerkmale, namentlich die Laufzeit, der Leistungsumfang und der Preis, vorab auf einer übersichtsseite angezeigt. Auf der übersichtsseite kann der Kunde etwaige Eingabefehler erkennen, durch Betätigen der Zurück-Schaltfläche seines Internet-Browsers den betroffenen Registrierungsschritt erneut aufrufen und den Fehler dort berichtigen. (3) Die Registrierung bestätigt der Anbieter dem Kunden per E-Mail (Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung stellt grundsätzlich noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots dar. Vielmehr nimmt der Anbieter das Vertragsangebot des Kunden durch gesonderte Mitteilung an (Vertragsbestätigung). Einer solchen Mitteilung steht es gleich, wenn der Anbieter erkennbar mit der Leistungserbringung beginnt. Darüber hinaus stellt auch der Rechnungsversand oder eine sonstige Zahlungsaufforderung des Anbieters eine Vertragsbestätigung dar. Der Rechnungsversand bzw. die Zahlungsaufforderung kann bereits mit der Eingangsbestätigung erfolgen. In diesem Fall ist die Eingangsbestätigung zugleich auch die Vertragsbestätigung. (4) Der Anbieter speichert den Vertragstext als solchen nicht. Der Kunde kann den Vertragstext aber speichern oder ausdrucken, indem er auf der übersichtsseite die entsprechende Funktion seines Browsers nutzt; das gleiche gilt für diese AGB sowie über die entsprechende Funktion seines Mailprogramms auch für die Eingangs- und ggf. Vertragsbestätigung. (5) Bucht der Kunde später kostenpflichtige Leistungen hinzu, gelten insoweit die vorstehenden Regelungen entsprechend. Das gleiche gilt für einen Vertrag, der zunächst kostenlos ist und nach Ablauf einer Testlaufzeit kostenpflichtig wird. Außerdem meint Registrierung im Sinne der vorstehenden Regelungen sowohl die Registrierung mit Eingabe der vollständigen Kundendaten als auch die Anmeldung mit einem Zugangs-Link, bei der die Daten des Kunden (teilweise) schon vorgegeben sind. § 4 LEISTUNGSUMFANG (1) Die Aufnahme in das digitale Branchenbuch kann sowohl mit einem kostenlosen Basis-Eintrag als auch mit einem kostenpflichtigen Premium-Eintrag erfolgen. Bei einem Premium-Eintrag wird der Kunde besonders im Branchenbuch hervorgehoben. Ein Erfolg ist hierbei nicht geschuldet, insbesondere kommt es nicht auf die Anzahl der Nutzer, die den Eintrag des Kunden aufrufen, an. (2) Hat der Kunde die Premium-Funktion hinzugebucht, kann er außerdem kostenlose Werbeaktionen durchführen. Bei einer solchen Aktion gewährt der Kunde den Nutzern der Ratingen-App besondere Vorteile (bspw. einen Rabatt). Diese Vorteile können die Nutzer in Anspruch nehmen, indem sie beim Kunden einen Coupon vorzeigen, der über die Ratingen-App ausgeliefert wird. Ein Erfolg ist hierbei nicht geschuldet, insbesondere kommt es nicht auf die Anzahl der Nutzer, die den Coupon beim Kunden vorzeigen, an. Außerdem kann der Kunde unbegrenzt, und kostenlos den Kommunikationskanal der Ratingen-App nutzen, der ihm eine direkte Chat-Funktion mit Nutzern der Ratingen-App bietet. (3) Im übrigen gilt die jeweilige Leistungsbeschreibung des Anbieters, die grundsätzlich nur die Mindestfunktionalität wiedergibt. Diese Mindestfunktionalität kann durch zusätzliche Funktionen ergänzt und erweitert werden (Zusatzfunktionen). Dabei handelt es sich unter anderem um die Veröffentlichung des Kunden-Eintrags auf der Internet-Seite des Anbieters. Ein Anspruch auf diese und sonstige Zusatzfunktionen besteht jedoch nicht, insbesondere ist der Anbieter im Interesse einer Weiterentwicklung zu änderungen an den Zusatzfunktionen jederzeit berechtigt. § 5 PREISE UND ZAHLUNG (1) Alle Preisangaben verstehen sich im Zweifel netto, das heißt ohne geltende Umsatzsteuer. Auf den zu zahlenden Betrag wird die Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe aufgeschlagen, soweit sie anfällt (brutto). Die Gebühr für einen Premium-Eintrag wird pro Monat angegeben und wird jeweils für die Vertragslaufzeit, höchstens jedoch für ein Jahr im Voraus berechnet. Zusätzliche, das heißt nicht als solche ausgewiesene oder sonst vereinbarte Kosten fallen grundsätzlich nicht an. Dagegen sind über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen, die der Anbieter auf Wunsch des Kunden erbringt, gesondert zu vergüten; für die Höhe dieser Vergütung gilt im Zweifel § 612 Abs. 2 BGB. (2) Wiederkehrende Gebühren sind, soweit nicht abweichend vereinbart, jeweils für die Vertragslaufzeit, höchstens jedoch für ein Jahr im Voraus zur Zahlung fällig, und zwar erstmals mit Vertragsschluss. Bei den wiederkehrenden Gebühren handelt es sich insbesondere um die Gebühr für einen Premium-Eintrag. Bei einem Vertrag mit einer Testlaufzeit werden die Gebühren statt mit Vertragsschluss erst am Tag, der auf das Ende der Testlaufzeit folgt, fällig, soweit der Vertrag fortgesetzt wird. Gebühren und sonstige Preise, die einmalig anfallen, sind im Zweifel in voller Höhe mit Vertragsschluss fällig. (3) Die Zahlung erfolgt durch überweisung im SEPA-Verfahren. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail oder Post. Im Zweifel ist der jeweilige Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, wobei der Zahlungseingang auf dem Konto des Anbieters maßgeblich ist. Ist die Zahlung des Kunden im Voraus fällig, muss der Anbieter mit der Erbringung der vertraglichen Leistung erst nach Zahlungseingang beginnen. (4) Beanstandungen, die die Inrechnungstellung nutzungsabhängiger Leistungen betreffen, hat der Kunde innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Wochen ab Zugang der jeweiligen Rechnung geltend zu machen, andernfalls die Inrechnungstellung als genehmigt gilt. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter arglistig gehandelt hat. Außerdem gilt dies nur, wenn der Anbieter auf die Ausschlussfrist in der Rechnung noch einmal gesondert hingewiesen hat. § 6 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG (1) Bei einem kostenlosen Vertrag mit dem Kunden sind die Parteien an eine Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist nicht gebunden. Für einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Kunden gilt dagegen Folgendes: Der Vertrag wird, soweit eine Laufzeit gesondert vereinbart ist, mit dieser Laufzeit geschlossen; ansonsten beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr ab Vertragsschluss. Die Kündigungsfrist beträgt drei Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich jeweils um dieselbe Laufzeit (automatische Vertragsverlängerung). (2) Einen Vertrag, der für eine kostenpflichtige Leistung einen Zeitraum vorsieht, in dem der Kunde diese Leistung zunächst kostenlos testen kann (Testlaufzeit), können beide Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Ablauf der Testlaufzeit kündigen. Andernfalls wird der Vertrag kostenpflichtig fortgesetzt, wobei die Testlaufzeit nicht auf die ab dann geltende Vertragslaufzeit angerechnet wird. Nach einer solchen Fortsetzung gilt für die Laufzeit und Kündigung § 6 Abs. 1. (3) Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Einen wichtigen Kündigungsgrund für eine Partei stellt es insbesondere dar, wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht erfolgt. (4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung beim Anbieter. § 7 RECHTE UND PFLICHTEN (1) Der Kunde wird dem Anbieter die zu veröffentlichenden Inhalte nach Vertragsschluss mitteilen, soweit dies nicht bereits bei der Anmeldung geschehen ist. Er sichert dem Anbieter zu, dass die zu veröffentlichenden Inhalte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine falschen oder irreführenden Angaben enthalten. Darüber hinaus sichert der Kunde dem Anbieter zu, dass er die zur Veröffentlichung erforderlichen Rechte an den Inhalten innehat. In dem für die Veröffentlichung erforderlichen Umfang räumt der Kunde dem Anbieter diese Rechte ein; die Rechteeinräumung versteht sich im Zweifel als nicht-ausschließlich. Der Kunde kann die veröffentlichten Inhalte jederzeit über sein Kundenkonto ändern und/ oder berichtigen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, wird der Anbieter die Berichtigung auf Verlangen des Kunden vornehmen. (2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, anstößige Inhalte zu veröffentlichen. Als anstößig gelten beispielhaft und nicht abschließend pornografische oder sonst jugendgefährdende Inhalte, Inhalte die Gewalt verherrlichen, Hass schüren, private oder vertrauliche Informationen offenlegen oder der Verbreitung von unverlangten Werbenachrichten (Spam), Malware oder sonstigen Schadprogrammen dienen. Der Kunde wird ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Skript-Sprachen (etwa: Javascript), Flash- oder sonstige interaktive Elemente in den zu veröffentlichenden Inhalten verwenden. Dies gilt insbesondere auch für Tracking-Elemente jeder Art (etwa: Tracking-Code oder -Pixel). (3) Bei einer offensichtlichen oder nachgewiesenen Rechtsverletzung durch die Inhalte des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Veröffentlichung einzuschränken, erforderlichenfalls auch einzustellen. Behauptet ein Dritter eine Rechtsverletzung, die nicht offensichtlich oder nachgewiesen ist, fordert der Anbieter den Kunden zur unverzüglichen Stellungnahme auf. Bleibt diese Stellungnahme aus oder kann sie die behauptete Rechtsverletzung nicht entkräften, ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, die Veröffentlichung einzuschränken, erforderlichenfalls auch einzustellen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt. § 8 GEWÄHRLEISTUNG (1) Der Anbieter gewährleistet dem Kunden während der Laufzeit eines kostenpflichtigen Vertrages eine Verfügbarkeit des Systems, mit dem die Inhalte des Kunden veröffentlicht werden (Server-System), von 98 % im Monatsmittel. Während eines kostenlosen Vertrages gewährleistet der Anbieter eine solche Verfügbarkeit nicht. Maßgeblich für eine gewährleistete Verfügbarkeit ist der Ausgang desjenigen Routers, der das vom Anbieter genutzte Rechenzentrum mit dem Internet verbindet (übergabepunkt). Von der Gewährleistung einer Verfügbarkeit sind sowohl Störungen innerhalb des Internets als auch solche Ausfallzeiten ausgenommen, deren Ursache nicht im Einflussbereich des Anbieters liegt (bspw. höhere Gewalt). (2) Fehler, die die Gesamtfunktionalität der Ratingen-App nicht erheblich beeinträchtigen, mindern die Verfügbarkeit erst, wenn der Anbieter auf eine hinreichend konkrete Fehlermeldung des Kunden innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe schafft. Eine Gewähr für Art, Anzahl und Umfang der über die Ratingen-App aufgebauten Nutzer-Kontakte oder den Abschluss von Verträgen mit solchen Nutzern übernimmt der Anbieter nicht. Ebenso wenig übernimmt der Anbieter für die Funktionalität von Zusatzfunktionen, auf die der Kunde keinen Anspruch hat, eine Gewähr. Dem Kunden ist bekannt, dass die Ratingen-App nur mit den jeweils gängigen Smartphone- und Tablet-Modellen kompatibel ist, die über ein Betriebssystem in jeweils aktueller Version verfügen. (3) Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. § 9 HAFTUNG (1) Die Haftung des Betreibers wird für alle Schadenersatzansprüche und Haftungsfälle unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen, außer für Ansprüche * wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, * wegen Arglist oder aus Garantie, * aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Betreibers oder einem gesetzlichen Vertreter, * nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung. (2) Der Betreiber haftet darüber hinaus dem Grunde nach für durch den Betreiber, seine Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden. Eine weitere Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen. (3) Soweit die Haftung des Betreibers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zu-gunsten der persönlichen Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen. (4) Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. (5) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. § 10 DATENSCHUTZ- UND SICHERHEIT (1) Beide Parteien beachten bei der Durchführung des Vertrages geltendes Recht, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Telemediengesetz (TMG). (2) Nach der Registrierung verfügt der Kunde über Zugangsdaten (etwa: eine Nutzerkennung und ein Passwort). Er ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und gehörig vor einer Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Jede unter den Zugangsdaten vorgenommene Maßnahme gilt als vom Kunden veranlasst, es sei denn der Kunde ist seiner Geheimhaltungs- und Schutzpflicht ordnungsgemäß nachgekommen. Auch Mitarbeiter des Anbieters werden den Kunden nicht nach seinen Zugangsdaten fragen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter Kenntnis von den Zugangsdaten des Kunden hat. (3) Nach Vertragsende wird der Anbieter die Zugangsdaten des Kunden sperren und die im System aufgelaufenen Kundendaten einschließlich der veröffentlichten Inhalte löschen. Die Löschung wird der Anbieter dem Kunden auf Verlangen bestätigen. Zu einer Löschung ist der Anbieter jedoch nur verpflichtet, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder die Aufbewahrung aus anderen Gründen geboten ist (etwa: abrechnungsrelevante Daten). § 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN (1) änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, was auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses gilt. Soweit der Vertrag die Schriftform vorsieht, genügt die telekommunikative übermittlung. Bei der telekommunikativen übermittlung einseitiger Willenserklärungen muss die übermittelte Erklärung jedoch unterschrieben sein (bspw. Scan der unterschriebenen Erklärung per E-Mail). (2) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus dem oder aufgrund des Vertrages ergeben, Ratingen vereinbart. (3) Der Kunde kann dem Anbieter gegenüber nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die ihm entweder aus dem demselben Vertragsverhältnis zustehen oder die von dem Anbieter unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. (4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der AGB im übrigen nicht. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Als PDF speichern Schliessen