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0160-93271650 Seminaranfrage | Becker Hebesysteme GmbH – Sachverständigenbüro
 
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KRANFÜHRERAUSBILDUNG BZW. KRANFÜHRERSCHULUNG IHRER (AUCH AUSLÄNDISCHEN)
MITARBEITER, AUSZUBILDENDEN UND ANSCHLÄGER


ERWERB KRANSCHEIN / KRANFÜHRERSCHEIN BEI DER BECKER HEBESYSTEME GMBH

Wir, das Sachverständigenbüro der Becker Hebesysteme GmbH, bieten Ihnen die
Kranführerausbildung bzw. Kranführerschulung Ihrer Mitarbeiter und/oder Azubis
in Ihrem Betrieb (Inhouse-Schulung) gemäß DGUV Grundsatz 309-003 (bisher BGG
921). 

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Warum Kranführerausbildung? 
Wann benötigen Ihre Mitarbeiter und/oder Azubis einen Kranschein?

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Unser absolutes Alleinstellungsmerkmal ist, dass wir den Teilnehmern die
Fragebögen der theoretischen Prüfung in den Landessprachen UKRAINISCH,
bulgarisch, portugiesisch, slowakisch Paschto / afghanisch (jeweils neu!),
deutsch, englisch, italienisch, spanisch, griechisch, polnisch, russisch,
ungarisch, tschechisch, türkisch, rumänisch, arabisch, serbisch und albanisch
anbieten können. Somit ermöglichen wir dem Unternehmer, auch seine ausländischen
Mitarbeiter und Azubis gesetzeskonform zu Kranführern und Anschlägern ausbilden
zu lassen.

Seit Juli 2023 haben wir die Möglichkeit, mithilfe eines
Gebärdensprachendolmetschers auch taube Mitarbeiter zum Kranführer auszubilden
(in Abhängigkeit von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung).

In unseren Schulungen erarbeiten wir gemeinsam mit den Teilnehmern das richtige
Handling von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln. Wie wähle ich das richtige
Anschlagmittel für meine Last aus? Wir bieten Ihnen ebenso die jährlich
geforderte Unterweisung von Ihren Kranführern/Anschlägern gemäß DGUV Vorschrift
1 (§4). 

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Warum jährliche Unterweisung?
Warum eine Gefährdungsbeurteilung?

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Die kostenlose Sicherheitsberatung nach „Fast-Unfällen“, Erstellung von
Fachgutachten nach Kran-Unfällen und die fachliche Beratung und Unterstützung
bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge
nach BetrSiV §3 + TRBS 1111 runden unser Angebot an den Unternehmer ab.

zur Seminaranfrage





UNSER IMAGEFILM




UNSER FLYER

(bitte anklicken oder direkt downloaden)




UNSERE BROSCHÜRE 

(bitte anklicken oder direkt downloaden)




RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Verringern Sie Ihr Unternehmer-Risiko!

Ist der Kranführerschein / Kranschein gesetzlich vorgeschrieben?

Ist die jährliche Unterweisung gesetzlich vorgeschrieben?


mehr zu den rechtlichen Grundlagen


KRANFÜHRERAUSBILDUNG / KRANFÜHRERSCHULUNG

Ausbildung zum Kranführer und Anschläger – auch für Ihre ausländischen
Mitarbeiter und Azubis.

Prüfungen in den Landessprachen:
UKRAINISCH, bulgarisch, portugiesisch, slowakisch, Paschto / afghanisch
(jeweils NEU!), deutsch, englisch, italienisch, spanisch, griechisch, polnisch,
russisch, ungarisch, tschechisch, türkisch, rumänisch, arabisch, serbisch und
albanisch.


mehr zur Ausbildung


WIR SIND FÜR SIE DA!

Wir beraten Sie gerne rund um die Themen Kranführerschulung, Kranführerschein
(Kranschein), Gefährdungsbeurteilung für Krane und kostenlose
Sicherheitsberatung nach "Fast-Unfällen". 


Unsere Leistungen und Kontakt


KONTAKT:

Becker Hebesysteme GmbH
Geschäftsführer: Burkard Becker,
Dorothee Kunzmann
St.-Veit-Straße 11
96250 Ebensfeld

Telefon: 0160-93271650

E-Mail: info@sicher-kranfahren.de

Seminaranfrage
 

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