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Form analysis 1 forms found in the DOM

Name: KontaktPOST /formulare/index.php?c=index&a=check&form_id=924&lang=de&token=1717898166-6814-e3b4bdaab

<form name="Kontakt" id="form-924" enctype="multipart/form-data" method="POST" action="/formulare/index.php?c=index&amp;a=check&amp;form_id=924&amp;lang=de&amp;token=1717898166-6814-e3b4bdaab" novalidate="">
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  <p class="formgen_small">Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.</p>
  <div class="law-addition">
    <p style="font-size: 85%;"><strong>Rechtliches:</strong></p>
    <p class="tiny_p" style="font-size: 85%;">Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.</p>
  </div>
  <p style="text-align: left;"><input type="submit" class="form-submit" value="Absenden"></p>
</form>

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als
Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr
als eine Vertragsseite tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten
zufrieden stellende Lösung.

1. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen
vom Objektanbieter stammen und von uns auf deren Richtigkeit hin nicht überprüft
worden sind. Es ist Sache unseres Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin
zu überprüfen. Wir übernehmen für die Richtigkeit der weitergegebenen
Informationen keinerlei Haftung.


2. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind
ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Diesem ist es daher ausdrücklich
untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung
von uns, die zuvor eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der
Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der
Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so
ist unser Kunde verpflichtet, uns die vertraglich vereinbarte Provision zu
entrichten.


3. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten
begrenzt.


4. Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen
uns beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die
Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.


5. Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er uns
innerhalb von drei Tagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht
dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadenersatzes sämtliche
Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns
nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.


6. Handelt es sich bei uns und unserem Kunden um Vollkaufleute i. S. des HGB, so
ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden
Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand Wiesbaden von uns
vereinbart.


7. Eine Honorarpflicht gemäß unseren Provisionsätzen besteht auch bei einem
Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit
der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von uns
nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum
Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem
Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag
abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten,
bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht des Ersatzgeschäftes auszulösen, ist es
hierbei nicht nötig, dass das provisions-pflichtige Geschäft mit dem
ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der
Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten
Voraussetzungen sein muss.


8. Hinsichtlich des Eigentümers eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die
Hand gegeben wurde, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss
des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des
vorgesehenen Vertragspartners bei uns rückzufragen, ob die Zuführung des
vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde.

 

9. Wir erwarten von unserem/unseren Kunden im Erfolgsfalle d.h., wenn infolge
einer durch uns erbrachten Nachweis oder Vermittlungstätigkeit der von dem
Kunden/den Kunden gewünschte Hauptvertrag zustande gekommen ist, die Entrichtung
unserer Maklercourtage wie folgt:

 

9.1 Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Eigentums-Wohnungen, Gewerbe-
und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.): vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl.
aller dem Verkäufer versprochenen Leistungen vom Käufer 5 % Bei Erbbaurecht
zusätzlich zur Gebäudeprovision von 5 % auf den gesamten zu zahlenden Erbbauzins
vom Berechtigten 2 % Je Options-, An- und Vorkaufsrecht: vom Verkaufswert zu
zahlen vom Berechtigten 2 %

 

9.2 Geschäfts- und Unternehmensverkäufe (An- und Verkauf von Unternehmen,
Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen): von der gesamten Vertragssumme 5
%.


9.3 Darlehen und Verträge aller Art vom Darlehensnehmer oder Auftragnehmer auf
die Vertragssumme 3 %


9.4 Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die
ortsüblichen Maklerprovisionen

 

9.5 Wohnraumvermietung: das 2-fache der monatlichen Nettomiete vom Mieter: 2
Monatsmieten


9.6 Ladenvermietung: 3 Nettomieten vom Mieter.


9.7 Sonstige gewerbliche Vermietung (Miet-, Pacht-, Leasingverträge u. a. von
Gewerbeflächen, Büros, Hallen u. Ä. m.) vom Nutzer: Bei Vertragslaufzeiten bis
zu 10 Jahren von der Nettomiete oder Pacht 3 Monatsmieten Bei 10 Jahre
überschreitender Vertragsdauer 3,6 Monatsmieten Bei zusätzlichen Options-,
Vormiet-, An- oder Verkaufsrechten unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer
je Recht 0,5 Monatsmieten Bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die
durchschnittliche Monatsmiete der Vertragsdauer Etwaige mietfreie Zeiten werden
nicht in die vorstehend genannten Zeitspannen eingerechnet Bei
Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände,
Waren, Kundenstamm etc. vom jeweiligen Wert unabhängig von der
Mietvertragsprovision 5 %


9.8 Die unter Ziffer 9.1 bis 9.7 vorstehenden Beträge verstehen sich jeweils
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder
werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt
werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung
ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am
nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht
zuwiderläuft

© Babela Grundbesitzanlagen / Stand 2007

 

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