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<div class="form-group text-input"><label class="control-label" for="new-bank-depot-4">DAB BNP PARIBAS Depotnummer</label><input type="text" name="newBank.depot" id="new-bank-depot-4" disabled="" class="form-control depot"
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Text Content
In Kooperation mit Haben Sie Fragen? Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen. ENTSTEHEN BEIM DEPOTWECHSEL ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN ODER KOSTEN? Den Depotwechsel zu Smartbroker verstehen wir als kostenlosen Service. Auch Ihr bisheriges Kreditinstitut darf Ihnen für den Depotübertrag laut BGH-Urteil keine eigenen Gebühren in Rechnung stellen. WELCHE STEUERLICHEN AUSWIRKUNGEN HAT EIN DEPOTWECHSEL? Beim Depotwechsel gibt es die folgenden Szenarien, die unterschiedliche steuerliche Auswirkungen nach sich ziehen können: 1. Übertrag auf eigenes Depot (Übertrag ohne Gläubigerwechsel) Überträge auf eigene Depots gelten steuerrechtlich nicht als Eigentümerwechsel und werden daher steuerlich nicht beachtet. Eine Meldung an die zuständigen Finanzbehörden erfolgt nicht. 2. Übertrag zwischen Eheleuten/Lebenspartnern oder aufgrund einer Schenkung (Übertrag mit Gläubigerwechsel) Überträge auf Depots Dritter gelten als Überträge mit Eigentümerwechsel. Seit dem 1. Januar 2010 sind auch Überträge zwischen Depots von Ehegatten bzw. Lebenspartnern als unentgeltlicher Depotübertrag anzusehen. Werden ab dem 1. Januar 2009 angeschaffte Bestände unentgeltlich übertragen, erfolgt die Meldung „Unentgeltlicher Übertrag“ an die zuständigen Finanzbehörden. 3. Übertrag auf ein Drittdepot im Rahmen einer Erbschaft (Übertrag mit Gläubigerwechsel) Überträge auf Drittdepots gelten als Überträge mit Eigentümerwechsel. Bei Überträgen aufgrund einer Erbschaft besteht keine Meldepflicht. Allerdings erfolgt, unabhängig vom Depotübertrag, bei Überschreiten der Freigrenze von 5.000 Euro eine Meldung gemäß § 33 Erbschaftsteuergesetz. 4. Sonstiger Übertrag auf ein Drittdepot (Übertrag mit Gläubigerwechsel) Handelt es sich nicht um eine Erbschaft oder Schenkung, wird der Übertrag steuerrechtlich wie ein Verkauf behandelt (entgeltlich). Resultieren aus dem Übertrag Veräußerungsgewinne, wird die abgebende Bank abzuführende Steuern belasten und Veräußerungsverluste im Rahmen der Verlustverrechnung berücksichtigen. KÖNNEN GESPERRTE AKTIEN ÜBERTRAGEN WERDEN? Gesperrte Aktien können problemlos in das neue Depot übertragen werden. Sperrvermerk, Ablaufdatum und Sperrbegründung werden beim Depotwechsel mit übernommen. WIE LANGE DAUERT ES, BIS DIE WERTPAPIERE IM NEUEN DEPOT SIND? In der Regel dauert der Depotwechsel 1 bis 2 Wochen. Allerdings liegt die Verantwortung des Übertrags der Wertpapiere bei der übergebenden Bank. Insbesondere bei ausländischen Banken und Wertpapieren mit ausländischer Verwahrung kann es zu Verzögerungen von bis zu 6 Wochen kommen. KÖNNEN DIE WERTPAPIERE WÄHREND DES DEPOTWECHSELS VERKAUFT WERDEN? Ab der Bearbeitung des Depotwechselauftrags durch die abgebende Bank bis zur Einbuchung der Wertpapiere in Ihr Smartbroker-Depot ist kein Verkauf der übertragenen Wertpapiere möglich. WERDEN DIE ANSCHAFFUNGSKOSTEN DER WERTPAPIERE BEIM DEPOTWECHSEL ÜBERTRAGEN? Die Anschaffungskosten werden verpflichtend nur bei Wertpapieren übernommen, die nach Einführung der Abgeltungsteuer (01.01.2009) angeschafft wurden. Ältere Bestände werden zumeist lediglich als Altbestand gekennzeichnet und unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. WAS PASSIERT NACH ERFOLGREICHEM DEPOTWECHSEL MIT DEM ALTEN DEPOT? Das können Sie frei entscheiden! Beim Depotwechsel können Sie angeben, ob Sie das alte Depot im Anschluss schließen lassen möchten. Da Sie jedoch auch nur einen Teil ihres Depots übertragen können, ist diese Entscheidung optional. KÖNNEN ANTEILSBRUCHSTÜCKE BEIM DEPOTWECHSEL ÜBERTRAGEN WERDEN? In der Regel werden Anteilsbruchstücke nicht übertragen. Sie können Ihre bisherige depotführende Bank mit dem Verkauf der nicht übertragbaren Bruchstücke beauftragen. Der Erlös wird Ihrem Verrechnungskonto bei der bisherigen Bank gutgeschrieben. E-Mail senden WILLKOMMEN BEI IHREM DEPOTWECHSELSERVICE! ABGEBENDE BANK Abgebende Bank NEUE BANK Neue Bank DAB BNP PARIBAS Depotnummer BEVOR SIE STARTEN, gehen Sie sicher, dass Sie folgende Informationen zur Hand haben: ERFORDERLICH PERSÖNLICHE DATEN Steueridentifikationsnummer FALLWEISE ERFORDERLICH GEMEINSCHAFTSDEPOT Name, Adresse, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer des weiteren Eigentümers FALLWEISE ERFORDERLICH EIGENTÜMERWECHSEL Name, Adresse, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer des neuen Eigentümers Impressum & Datenschutzerklärung 256 bit SSL Verschlüsselung | Deutsche Rechenzentren | Datenschutz geprüft Powered by finleap connect für DAB BNP PARIBAS