berufsauftrag.ch
Open in
urlscan Pro
2a00:d70:0:b:2002:0:d91a:37b5
Public Scan
Submitted URL: https://berufsauftrag.ch/
Effective URL: https://berufsauftrag.ch/campa/berufsauftrag/
Submission: On October 24 via api from CH — Scanned from CH
Effective URL: https://berufsauftrag.ch/campa/berufsauftrag/
Submission: On October 24 via api from CH — Scanned from CH
Form analysis
0 forms found in the DOMText Content
HOME WAS IST NEU? VERNEHMLASSUNGSANWORT MERKBLATT SJ 22/23 EMPFEHLUNGEN FüR THERAPEUTINNEN FORDERUNGEN DIE NBA-UMFRAGE ARBEITSZEIT ERFASSEN! UNSERE KRITIK BERUFSAUFTRAG Der neue Zürcher Berufsauftrag tritt mit Beginn des Schuljahres 2017/18 in Kraft. Seit der Einführung sorgt er für grossen Unmut bei den Lehrpersonen. Der VPOD Lehrberufe kämpft für einen besseren und fairen Berufsauftag. 2017 MEINE ARBEIT. MEINE ZEIT. Seit dem Schuljahr 2017/18 gilt ein neuer Berufsauftrag (nBa) für die Lehrpersonen der Zürcher Volksschule. Die Einführung der Arbeitszeitenregelung soll die Erwartungen an die Lehrpersonen in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht klären. Aus Sicht der Gewerkschaft VPOD und ihren Partnerverbänden zbl und Psychomotrik Schweiz Sektion Zürich steht der Schutz der Lehrpersonen vor zeitlicher Überbelastung im Vordergrund. Diese Ziel wurde bis jetzt deutlich verfehlt. Der nBA hat zu viele Schwächen. Es braucht Verbesserungen! Die Umsetzung hat im Kollegium für grosse Unruhe und Frust gesorgt, und viele Lehrpersonen sind mit dem neuen Berufsauftrag unzufrieden. Wir sind der Überzeugung, dass dieser Zustand unhaltbar ist und der Berufsauftrag in verschiedenen Punkten dringend nachgebessert werden muss. Dazu braucht es ein gut informiertes Kollegium und einen aktiven Einsatz aller Lehrpersonen für bessere Arbeitsbedingungen zum Wohl der ganzen Schule. VERNEHMLASSUNGSANWORT DES VPOD Die Vorschläge der Bildungsdirektion zur Verbesserung des Berufsauftrags an der Zürcher Volksschule (nBa) sind völlig ungenügend. Umso deutlicher ist die Stellungnahme der Gewerkschaft VPOD. Vernehmlassungsantwort ansehen MERKBLATT SJ 22/23 Die VPOD ruft in Erinnerung, dass beim neuen Berufsauftrag (nBA) der Schutz der Lehrpersonen vor zeitlicher Überbelastung im Vordergrund steht. Die Praxis aus dem Schulfeld weisen aber nicht in diese Richtung. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass der Berufsauftrag in verschiedenen Punkten dringend nachgebessert werden muss. Dazu braucht es ein gut informiertes Kollegium und den aktiven Einsatz aller LP für bessere Arbeitsbedingungen zum Wohl der ganzen Schule. Mit diesem Merkblatt wollen wir das Kollegium dabei unterstützen. Merkblatt herunterladen EMPFEHLUNGEN FÜR THERAPEUTINNEN Die VPOD Partnerverbände zbl und Psychomotrik Schweiz, Sekion Zürich haben Empfehlungen formuliert, die für beide Fachbereiche Logopädie und Psychomotorik gelten. Alle Empfehlungen orientieren sich am neuen Berufsauftrag für die Lehrpersonen. Merkblatt herunterladen FORDERUNGEN Die VPOD mitsamt assoziierten Verbänden der Psychomotorik und der Logopädie haben aufgrund der Ergebnisse der eigenen Umfragen und der externen Evaluation konkrete Verbesserunsvorschläge bei der Bildungsdirektion eingereicht. Die Forderungen umfassen allgemeine und berufsgruppenspezifische Anliegen. Forderungen ansehen RESULTATE Die beiden Umfragen der Lehrpersonenverbände zum neu definierten Berufsauftrag belegen eine grosse Unzufriedenheit der Lehrpersonen und des therapeutisch tätigen Fachpersonals mit besagtem Berufsauftrag. Dies liegt unter anderem daran, dass die eingesetzten Zeitkontingente in allen Bereichen zu klein sind, wie die Umfragen deutlich belegen. Weiter sorgen diverse Mängel in der Umsetzung für Irritationen. Resultate GESAMTE ARBEITSZEIT ERFASSEN! Lediglich ein kleiner Anteil der Arbeitszeit (rund 15%) wird erfasst. Allfällige Mehrarbeit in den pauschal angerechneten Tätigkeitsbereichen werden nicht erfasst und bleiben verschleiert. Der VPOD empfiehlt daher den LP, die ihren Arbeitsaufwand im Auge behalten wollen, auch über ihre Arbeitszeit im Tätigkeitsbereich Unterricht und im Tätigkeitsbereich Klassenlehrperson Buch zu führen, um allfällige Entlastungsmassnahmen mit der SL zu besprechen. Dies geschieht auf freiwilliger Basis und hat keinen direkten Einfluss auf die Pauschale und die vereinbarte Jahresarbeitszeit. Jedoch erhofft sich der VPOD dadurch, dass der Aufwand und allfällige Mehrarbeit transparent wird. Um den gesamten Arbeitsaufwand zu erfassen, empfehlen die Lehrpersonenverbände ZLV, SekZH und VPOD das folgende Excel-Tool für die Arbeitszeiterfassung. Zeiterfassung herunterladen UNSERE KRITIK WENIGER AUTONOMIE - KEINE ENTLASTUNG Mit dem nBa wurde ein Teil der Zeitautonomie aufgegeben, ohne dass bisher eine Entlastung spürbar wird. Der neue Berufsauftrag dient den Schulleitungen auch als Personalführungsinstrument. Die Lehrpersonen müssen mit der Schulleitung verhandeln, für welche Arbeiten die Zeitressourcen eingesetzt werden. Damit die Aufgaben fair verteilt werden, braucht es daher eine konsequente Arbeitszeiterfassung und eine Mitsprache des Kollegiums bei der Umsetzung. Nur so wird eine Entlastung möglich. Mehr Infos VERSTECKTE MEHRARBEIT Nur ein kleiner Anteil der Arbeitszeit wird erfasst. Die Mehrarbeit in den pauschal angerechneten Tätigkeitsbereichen bleibt verschleiert. Der VPOD empfiehlt den LP, die ihren wirklichen Arbeitsaufwand aufzeigen wollen, auch über ihre Arbeitszeit im Tätigkeitsbereich Unterricht und Klassenlehrperson Buch zu führen, um allfällige Entlastungs-massnahmen mit der SL zu besprechen. Dies geschieht auf freiwilliger Basis und hat keinen direkten Einfluss auf die vereinbarte Jahresarbeitszeit. Jedoch wird der reale Aufwand und allfällige Mehrarbeit transparent. Mehr Infos ZEITDIEBSTAHL Der Beschäftigungsgrad wird neu durch Jahresarbeitsstunden und nicht durch Lektionen bestimmt. Bei bestimmten Lehrpersonen führt dies zu einer Abwertung der Arbeitszeit. Durch die Einführung des neuen Berufsauftrages fällt die Altersentlastung weg. Damit betroffene Lehrpersonen weiterhin den selben Beschäftigungsgrad wie im Vorschuljahr erhalten, müssen sie zusätzliche Aufgaben oder Lektionen übernehmen. Ausserdem müssen LP, die weniger als einen Monat krank sind, alle verpassten Arbeiten ausserhalb des Bereiches Unterricht nachholen. Mehr Infos FRAGEN? Die Antworten auf die häufigsten Fragen Viele Fragen wurden uns bereits gestellt. Hier findest du die Antworten * HAUSAUFGABENSTUNDE (STADT ZÜRICH) 15.11.2017 Seit diesem Schuljahr erhalte ich für die Betreuung der Hausaufgabenstunde in der Stadt Zürich weniger Lohn. Weshalb ist das so? Weiter lesen * PRÄSENZ AN TEAMANLÄSSE 13.11.2017 Darf die Schulleitung verlangen, dass alle Mitarbeiter_innen, gleich wie viele Stellenprozente ihre Anstellung beträgt, an allen Teamanlässen (Sitzungen, Q-Tage, Ausflüge) teilnehmen müssen? Weiter lesen * ARBEITEN AM WOCHENENDE 13.11.2017 Dürfen obligatorische Teamanlässe am Wochenende stattfinden? Weiter lesen * VERWEIGERUNG DER ARBEITSZEITERFASSUNG 13.11.2017 Welche rechtlichen Konsequenzen kann es geben, wenn ich die Zeiterfassung nicht mache und nichts abgebe? Weiter lesen * ARBEITSZEIT DER KINDERGARTENLEHRPERSONEN 09.11.2017 Ich arbeite seit dem nBa für 24 Lektionen im Kindergarten nur noch 88 Prozent. Aber für die Tätigkeitsbereiche ausserhalb des Unterrichts muss ich gleich viele Stunden Arbeiten wie eine Lehrperson auf den anderen Stufen die zu 100 Prozent angestellt ist. Weshalb ist das so? Weiter lesen * LOHN DER KINDERGARTENLEHRPERSONEN 09.11.2017 Was für Auswirkungen hat die Umstellung auf den Lohn der Kindergartenlehrpersonen? Weiter lesen * TIEFERER LEKTIONENFAKTOR 01.11.2017 Die Schule will mir einen tieferen Faktor für die Berechnung der Lektionenpauschale zuweisen, da ich weniger Zeit für die Vor- und Nachbearbeitung meines Unterrichts benötigen würde. Ich halte das für unfair und willkürlich! Weiter lesen * PRÄSENZZEIT IN DEN SCHULFERIEN 01.11.2017 Unsere Schulleitung will uns in den Schulferien für verschiedene Arbeiten aufbieten. Darf sie das? Weiter lesen * ARBEITZEIT UND TÄTIGKEITSBEREICHE 01.11.2017 Wie verteilt sich die Arbeitszeit auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche? Weiter lesen * WIE VIELE STUNDEN MUSS ICH ARBEITEN? 09.10.2017 Beziehungsweise habe ich für die Erfüllung meiner Berufspflichten zur Verfügung? Die zu leistende Netto-Arbeitszeit entspricht neu der Jahresarbeitszeit der übrigen kantonalen Angestellten. Sie ist vom Ferienanspruch und dem Beschäftigungsgrad abhängig. Weiter lesen * WIE HOCH WIRD MEIN BESCHÄFTIGUNGSGRAD SEIN? 09.10.2017 Alle Lehrpersonen haben grundsätzlich Anspruch auf den bisherigen Beschäftigungsgrad. In diesem Fall ist keine Änderungskündigung nötig und alle amtierenden LP erhalten eine neue Verfügung. Weiter lesen * WAS IST MIT FERIEN? WAS ÄNDERT DER NEUE BERUFSAUFTRAG? 09.10.2017 Die Schulferien dienen den Lehrkräften nicht nur zur Erholung, sondern auch zur Kompensation der während der Schulwochen geleisteten Mehrarbeit. Weiter lesen * Mehr Einträge anzeigen * Weniger Einträge anzeigen DEINE FRAGE BLIEB UNBEANTWORTET? Dann schicke sie uns. Wenn du Mitglied bist, werden wir sie dir so schnell wie möglich beantworten! +- Leaflet | © OpenStreetMap Visit us! ADRESSE VPOD Zürich Sektion Lehrberufe Birmensdorferstrasse 67 8004 Zürich Write us! E-MAIL Zentrale info@vpod-zh.ch fabio.hoehener@vpod-zh.ch Call us! TELEFON Tel 044 295 30 00 Fax 044 295 30 03 « Meine Arbeit. Meine Zeit. Augen auf beim neuen Berufsauftrag! » © Copyright 2017 - 2024 by VPOD Zürich, Illustrationen: Cornelia Diethelm. All rights reserved.