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HOME WAS IST NEU? VERNEHMLASSUNGSANWORT MERKBLATT SJ 22/23 EMPFEHLUNGEN FüR
THERAPEUTINNEN FORDERUNGEN DIE NBA-UMFRAGE ARBEITSZEIT ERFASSEN! UNSERE KRITIK




BERUFSAUFTRAG

Der neue Zürcher Berufsauftrag tritt mit Beginn des Schuljahres 2017/18 in
Kraft. Seit der Einführung sorgt er für grossen Unmut bei den Lehrpersonen. Der
VPOD Lehrberufe kämpft für einen besseren und fairen Berufsauftag.

2017




MEINE ARBEIT. MEINE ZEIT.



Seit dem Schuljahr 2017/18 gilt ein neuer Berufsauftrag (nBa) für die
Lehrpersonen der Zürcher Volksschule. Die Einführung der Arbeitszeitenregelung
soll die Erwartungen an die Lehrpersonen in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht
klären. Aus Sicht der Gewerkschaft VPOD und ihren Partnerverbänden zbl und
Psychomotrik Schweiz Sektion Zürich steht der Schutz der Lehrpersonen vor
zeitlicher Überbelastung im Vordergrund. Diese Ziel wurde bis jetzt deutlich
verfehlt. Der nBA hat zu viele Schwächen.

Es braucht Verbesserungen!

Die Umsetzung hat im Kollegium für grosse Unruhe und Frust gesorgt, und viele
Lehrpersonen sind mit dem neuen Berufsauftrag unzufrieden. Wir sind der
Überzeugung, dass dieser Zustand unhaltbar ist und der Berufsauftrag in
verschiedenen Punkten dringend nachgebessert werden muss. Dazu braucht es ein
gut informiertes Kollegium und einen aktiven Einsatz aller Lehrpersonen für
bessere Arbeitsbedingungen zum Wohl der ganzen Schule.


VERNEHMLASSUNGSANWORT DES VPOD

Die Vorschläge der Bildungsdirektion zur Verbesserung des Berufsauftrags an der
Zürcher Volksschule (nBa) sind völlig ungenügend. Umso deutlicher ist die
Stellungnahme der Gewerkschaft VPOD.

Vernehmlassungsantwort ansehen



MERKBLATT SJ 22/23

Die VPOD ruft in Erinnerung, dass beim neuen Berufsauftrag (nBA) der Schutz der
Lehrpersonen vor zeitlicher Überbelastung im Vordergrund steht. Die Praxis aus
dem Schulfeld weisen aber nicht in diese Richtung. Deshalb sind wir der
Überzeugung, dass der Berufsauftrag in verschiedenen Punkten dringend
nachgebessert werden muss. Dazu braucht es ein gut informiertes Kollegium und
den aktiven Einsatz aller LP für bessere Arbeitsbedingungen zum Wohl der ganzen
Schule. Mit diesem Merkblatt wollen wir das Kollegium dabei unterstützen.

Merkblatt herunterladen



EMPFEHLUNGEN FÜR THERAPEUTINNEN

Die VPOD Partnerverbände zbl und Psychomotrik Schweiz, Sekion Zürich haben
Empfehlungen formuliert, die für beide Fachbereiche Logopädie und Psychomotorik
gelten. Alle Empfehlungen orientieren sich am neuen Berufsauftrag für die
Lehrpersonen.

Merkblatt herunterladen



FORDERUNGEN

Die VPOD mitsamt assoziierten Verbänden der Psychomotorik und der Logopädie
haben aufgrund der Ergebnisse der eigenen Umfragen und der externen Evaluation
konkrete Verbesserunsvorschläge bei der Bildungsdirektion eingereicht. Die
Forderungen umfassen allgemeine und berufsgruppenspezifische Anliegen.

Forderungen ansehen



RESULTATE

Die beiden Umfragen der Lehrpersonenverbände zum neu definierten Berufsauftrag
belegen eine grosse Unzufriedenheit der Lehrpersonen und des therapeutisch
tätigen Fachpersonals mit besagtem Berufsauftrag. Dies liegt unter anderem
daran, dass die eingesetzten Zeitkontingente in allen Bereichen zu klein sind,
wie die Umfragen deutlich belegen. Weiter sorgen diverse Mängel in der Umsetzung
für Irritationen.

Resultate



GESAMTE ARBEITSZEIT ERFASSEN!

Lediglich ein kleiner Anteil der Arbeitszeit (rund 15%) wird erfasst. Allfällige
Mehrarbeit in den pauschal angerechneten Tätigkeitsbereichen werden nicht
erfasst und bleiben verschleiert. Der VPOD empfiehlt daher den LP, die ihren
Arbeitsaufwand im Auge behalten wollen, auch über ihre Arbeitszeit im
Tätigkeitsbereich Unterricht und im Tätigkeitsbereich Klassenlehrperson Buch zu
führen, um allfällige Entlastungsmassnahmen mit der SL zu besprechen. Dies
geschieht auf freiwilliger Basis und hat keinen direkten Einfluss auf die
Pauschale und die vereinbarte Jahresarbeitszeit. Jedoch erhofft sich der VPOD
dadurch, dass der Aufwand und allfällige Mehrarbeit transparent wird. Um den
gesamten Arbeitsaufwand zu erfassen, empfehlen die Lehrpersonenverbände ZLV,
SekZH und VPOD das folgende Excel-Tool für die Arbeitszeiterfassung.

Zeiterfassung herunterladen



UNSERE KRITIK



WENIGER AUTONOMIE - KEINE ENTLASTUNG

Mit dem nBa wurde ein Teil der Zeitautonomie aufgegeben, ohne dass bisher eine
Entlastung spürbar wird.

Der neue Berufsauftrag dient den Schulleitungen auch als
Personalführungsinstrument. Die Lehrpersonen müssen mit der Schulleitung
verhandeln, für welche Arbeiten die Zeitressourcen eingesetzt werden. Damit die
Aufgaben fair verteilt werden, braucht es daher eine konsequente
Arbeitszeiterfassung und eine Mitsprache des Kollegiums bei der Umsetzung. Nur
so wird eine Entlastung möglich.

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VERSTECKTE MEHRARBEIT

Nur ein kleiner Anteil der Arbeitszeit wird erfasst. Die Mehrarbeit in den
pauschal angerechneten Tätigkeitsbereichen bleibt verschleiert.

Der VPOD empfiehlt den LP, die ihren wirklichen Arbeitsaufwand aufzeigen wollen,
auch über ihre Arbeitszeit im Tätigkeitsbereich Unterricht und Klassenlehrperson
Buch zu führen, um allfällige Entlastungs-massnahmen mit der SL zu besprechen.
Dies geschieht auf freiwilliger Basis und hat keinen direkten Einfluss auf die
vereinbarte Jahresarbeitszeit. Jedoch wird der reale Aufwand und allfällige
Mehrarbeit transparent.

Mehr Infos

ZEITDIEBSTAHL

Der Beschäftigungsgrad wird neu durch Jahresarbeitsstunden und nicht durch
Lektionen bestimmt. Bei bestimmten Lehrpersonen führt dies zu einer Abwertung
der Arbeitszeit.

Durch die Einführung des neuen Berufsauftrages fällt die Altersentlastung weg.
Damit betroffene Lehrpersonen weiterhin den selben Beschäftigungsgrad wie im
Vorschuljahr erhalten, müssen sie zusätzliche Aufgaben oder Lektionen
übernehmen. Ausserdem müssen LP, die weniger als einen Monat krank sind, alle
verpassten Arbeiten ausserhalb des Bereiches Unterricht nachholen.

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FRAGEN?

Die Antworten auf die häufigsten Fragen


Viele Fragen wurden uns bereits gestellt. Hier findest du die Antworten

 * HAUSAUFGABENSTUNDE (STADT ZÜRICH)
   
   15.11.2017
   
   Seit diesem Schuljahr erhalte ich für die Betreuung der Hausaufgabenstunde in
   der Stadt Zürich weniger Lohn. Weshalb ist das so?
   
   Weiter lesen

 * PRÄSENZ AN TEAMANLÄSSE
   
   13.11.2017
   
   Darf die Schulleitung verlangen, dass alle Mitarbeiter_innen, gleich wie
   viele Stellenprozente ihre Anstellung beträgt, an allen Teamanlässen
   (Sitzungen, Q-Tage, Ausflüge) teilnehmen müssen?
   
   Weiter lesen

 * ARBEITEN AM WOCHENENDE
   
   13.11.2017
   
   Dürfen obligatorische Teamanlässe am Wochenende stattfinden?
   
   Weiter lesen

 * VERWEIGERUNG DER ARBEITSZEITERFASSUNG
   
   13.11.2017
   
   Welche rechtlichen Konsequenzen kann es geben, wenn ich die Zeiterfassung
   nicht mache und nichts abgebe?
   
   Weiter lesen

 * ARBEITSZEIT DER KINDERGARTENLEHRPERSONEN
   
   09.11.2017
   
   Ich arbeite seit dem nBa für 24 Lektionen im Kindergarten nur noch 88
   Prozent. Aber für die Tätigkeitsbereiche ausserhalb des Unterrichts muss ich
   gleich viele Stunden Arbeiten wie eine Lehrperson auf den anderen Stufen die
   zu 100 Prozent angestellt ist. Weshalb ist das so?
   
   Weiter lesen

 * LOHN DER KINDERGARTENLEHRPERSONEN
   
   09.11.2017
   
   Was für Auswirkungen hat die Umstellung auf den Lohn der
   Kindergartenlehrpersonen?
   
   Weiter lesen

 * TIEFERER LEKTIONENFAKTOR
   
   01.11.2017
   
   Die Schule will mir einen tieferen Faktor für die Berechnung der
   Lektionenpauschale zuweisen, da ich weniger Zeit für die Vor- und
   Nachbearbeitung meines Unterrichts benötigen würde. Ich halte das für unfair
   und willkürlich!
   
   Weiter lesen

 * PRÄSENZZEIT IN DEN SCHULFERIEN
   
   01.11.2017
   
   Unsere Schulleitung will uns in den Schulferien für verschiedene Arbeiten
   aufbieten. Darf sie das?
   
   Weiter lesen

 * ARBEITZEIT UND TÄTIGKEITSBEREICHE
   
   01.11.2017
   
   Wie verteilt sich die Arbeitszeit auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche?
   
   Weiter lesen

 * WIE VIELE STUNDEN MUSS ICH ARBEITEN?
   
   09.10.2017
   
   Beziehungsweise habe ich für die Erfüllung meiner Berufspflichten zur
   Verfügung? Die zu leistende Netto-Arbeitszeit entspricht neu der
   Jahresarbeitszeit der übrigen kantonalen Angestellten. Sie ist vom
   Ferienanspruch und dem Beschäftigungsgrad abhängig.
   
   Weiter lesen

 * WIE HOCH WIRD MEIN BESCHÄFTIGUNGSGRAD SEIN?
   
   09.10.2017
   
   Alle Lehrpersonen haben grundsätzlich Anspruch auf den bisherigen
   Beschäftigungsgrad. In diesem Fall ist keine Änderungskündigung nötig und
   alle amtierenden LP erhalten eine neue Verfügung.
   
   Weiter lesen

 * WAS IST MIT FERIEN? WAS ÄNDERT DER NEUE BERUFSAUFTRAG?
   
   09.10.2017
   
   Die Schulferien dienen den Lehrkräften nicht nur zur Erholung, sondern auch
   zur Kompensation der während der Schulwochen geleisteten Mehrarbeit.
   
   Weiter lesen

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