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Submission: On July 05 via automatic, source certstream-suspicious — Scanned from DE
Form analysis
12 forms found in the DOM<form>
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Klimaschutz ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Als Energieversorger sind wir uns dabei unserer besonderen Verantwortung bewusst. Doch bei uns steht die Null für mehr als “nur” Emissionen. mehr erfahren * DER GOLDGAS HEIZCHECK Der goldgas Heiz-Check gibt Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrer individuellen Energie-Situation. * Service Übersicht Zählerstand melden Zu goldgas wechseln SEPA erteilen Stammdatenänderung Mit goldgas umziehen Abschlag berechnen Abschlag anpassen Verträge kündigen * UNSERE ONLINE-SERVICES Die meisten Anliegen rund um Ihren Strom- oder Gasvertrag (z.B. Zählerstand melden, SEPA-Lastschrift erteilen, Stammdatenänderung mitteilen) können Sie bequem online erledigen. Nutzen Sie hierfür einen der links aufgeführten digitalen Services oder unser goldgas Kundenportal. * GOLDGAS KUNDENPORTAL Verwalten Sie Ihre persönlichen Daten – immer, überall, rund um die Uhr. * Hilfe & Kontakt Übersicht Energieversorgung Energiesparen Rechnungsaufbau Downloads Lexikon FAQ Kontakt * HILFE & KONTAKT Um Ihre Anliegen und Fragen so schnell wie möglich beantworten zu können, haben wir für Sie umfangreiche Online-Services und FAQ zusammengestellt. Sie können unser Angebot rund um die Uhr nutzen. Bei Fragen zu aktuellen Themen wie Mehrwertsteuererhöhung nutzen Sie gerne unsere Infoseite Energieversorgung. Falls Sie trotzdem einen persönlichen Kontakt wünschen, sind unsere Mitarbeiter gerne für Sie da. * WONACH SUCHEN SIE? Mit unserer Suchfunktion können Sie alle Seiten und Dokumente der goldgas.de Webseite durchsuchen. Häufige Suchanfragen goldgas Datenschutz Kündigen Suchvorschläge * Unternehmen Übersicht Über goldgas Auszeichnungen Karriere Stellenangebote * UNSERE AUSZEICHNUNGEN Als bundesweiter Energieversorger freuen wir uns sehr über unsere Auszeichnungen in diversen Rubriken – ob von Focus Money für unsere fairen Tarife, von der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DTGV) für unsere Nachhaltigkeit oder von kununu für unsere Qualität als Arbeitgeber. Unsere Auszeichnungen * ÜBER GOLDGAS Erfahre Sie mehr über das Unternehmen goldgas, über unsere aktuellen Jobangebote und Werte. * Kundenportal Übersicht Login Registrieren Informationen zur Registrierung FAQ zum Kundenportal * KUNDENSERVICE – RUND UM DIE UHR Setzen Sie auf unseren umfassenden Online-Service und erledigen Sie viele Dinge rund um Ihren Vertrag ab sofort selbst. Dadurch sparen Sie nicht nur Zeit, sondern sind auch unabhängig von unseren Servicezeiten. 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Berechnen Sie hier Ihren neuen Tarif: Gas Strom Tarifrechner Jahresverbrauch kWh/Jahr 5.000 kWh/Jahr 1.500 kWh/Jahr 12.000 kWh/Jahr 2.500 kWh/Jahr 18.000 kWh/Jahr 3.500 kWh/Jahr 20.000 kWh/Jahr 4.250 kWh/Jahr 35.000 kWh/Jahr 5.500 kWh/Jahr Postleitzahl Jetzt Gastarif berechnen Energieversorgung seit 2009. Hier Ihren neuen Tarif berechnen. Gas Strom Tarifrechner Jahresverbrauch kWh/Jahr 5.000 kWh/Jahr 1.500 kWh/Jahr 12.000 kWh/Jahr 2.500 kWh/Jahr 18.000 kWh/Jahr 3.500 kWh/Jahr 20.000 kWh/Jahr 4.250 kWh/Jahr 35.000 kWh/Jahr 5.500 kWh/Jahr Postleitzahl Jetzt Gastarif berechnen Energieversorgung seit 2009. Hier Ihren neuen Tarif berechnen. Gas Strom Tarifrechner Jahresverbrauch kWh/Jahr 5.000 kWh/Jahr 1.500 kWh/Jahr 12.000 kWh/Jahr 2.500 kWh/Jahr 18.000 kWh/Jahr 3.500 kWh/Jahr 20.000 kWh/Jahr 4.250 kWh/Jahr 35.000 kWh/Jahr 5.500 kWh/Jahr Postleitzahl Jetzt Gastarif berechnen ÄNDERUNGEN 2024 Aktuelle Informationen zu den wichtigsten gesetzlichen Änderungen, die die Strom- und Gasversorgung betreffen. mehr erfahren KUNDENPORTAL Setzen Sie auf unseren umfassenden Online-Service und erledigen Sie viele Dinge rund um Ihren Vertrag ab sofort selbst. zum Kundenportal ZÄHLERSTAND MELDEN Sie wollen uns Ihren aktuellen Gas- oder Stromzählerstand übermitteln? Hier finden Sie das passende Online-Formular. Zählerstand melden WARUM GOLDGAS? Wir beschleunigen den Übergang zu einer nachhaltigen Welt, indem wir perspektivisch für alle die einfachste klimaneutrale Lösung so individuell und günstig wie möglich bereitstellen. 15 Jahre Energieversorgung seit 2009 als erster freier Energieanbieter in Deutschland 7 Jahre Gesellschaftliches Engagement im Bereich Jugend, Sport und Nachhaltigkeit 5 Jahre Wiederholte Auszeichnung als “Fairster Gasversorger” in Deutschland von Focus Money * 15 Jahre Energieversorgung seit 2009 als erster freier Energieanbieter in Deutschland * 7 Jahre Gesellschaftliches Engagement im Bereich Jugend, Sport und Nachhaltigkeit * 5 Jahre Wiederholte Auszeichnung als “Fairster Gasversorger” in Deutschland von Focus Money UNSERE AUSZEICHNUNGEN * F.A.Z.-INSTITUT Auszeichnug für Preis-Leistung Auszeichnung für ein herausragendes Preis-Leistungs-Verhältnis für goldgas. * Verivox: 90% Kundenempfehlung für goldgas Über 17.000 Kunden auf dem Vergleichsportal Verivox würden wieder zu goldgas wechseln. * FOCUS MONEY Wiederholt "Fairster Gasversorger" goldgas wurde von Focus Money zum 5. Mal in Folge als „Fairster Gasversorger“ ausgezeichnet. * WIRTSCHAFTSWOCHE "Sehr hohes Kundenvertrauen" goldgas wurde als Unternehmen mit sehr hohem Kundenvertrauen ausgezeichnet. * DtGV Ökostromanbieter Qualitätstest: sehr gut Top-Platzierung für Telefon-, Service- und Kontaktoptionen bei Ökostromanbietern. * Auszeichnung von kununu: TOP COMPANY 2024 goldgas wurde von kununu mit dem Gütesiegel "Top Company 2024" ausgezeichnet. * TÜV RHEINLAND Auszeichnung für klimaneutrale Tarife Als bundesweit tätiger Energieversorger ist uns das TÜV-Zertifikat besonders wichtig. * DEUTSCHE ENERGIE AGENTUR (dena) Biogasregister Die hohe ökologische Qualität des Biogases von goldgas ist nachgewiesen. * FOCUS MONEY "Nachhaltigkeit & Verantwortung" goldgas wurde in der Ausgabe 43/2022 für „Nachhaltigkeit & Verantwortung“ ausgezeichnet. * FIRST CLIMATE Qualitätssiegel für „Ökogas“ goldgas unterstützt Klimaprojekte, die CO2 in der Atmosphäre reduzieren. * FOCUS MONEY "Fairstes Preis-Leistungs-Verhältnis" Auszeichnung für goldgas mit „Sehr Gut“ in der Rubrik „Preis-Leistungs-Verhältnis“. UNSERE MISSION Gemeinsam auf dem Weg zur Null Klimaschutz ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Wir alle wissen: Je weniger CO2 wir produzieren, desto besser ist das für uns, für unsere Kinder und unsere Enkelkinder. Als Energieversorger sind wir uns dabei unserer besonderen Verantwortung bewusst. Doch bei uns steht die Null für mehr als “nur” Emissionen. mehr erfahren LETSGOZERO MAGAZIN Das Magazin für Wärme und Energieeffizienz Unser neues digitales Magazin informiert Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Bereich Neue Wärme, die Gesetzeslage und gibt Energiespartipps mit verständlichen und verlässlichen Informationen. Zusätzlich können Sie mit unserem kostenlosen Heiz-Check in nur 3 Schritten die Energieeffizienz Ihrer Immobilie überprüfen. zum Magazin SERVICE IM KUNDENPORTAL IMMER, ÜBERALL UND RUND UM DIE UHR Schon angemeldet? Folgende Vorteile erwarten Sie im goldgas Kundenportal: * Dokumente online verwalten * Abschlagszahlungen anpassen * Zählerstände melden * Rechnungen herunterladen * Umweltfreundlich papierlos kommunizieren * Kundendaten anpassen Einloggen Jetzt registrieren Jetzt registrieren Einloggen UNSERE KLIMATARIFE AUF EINEN BLICK KLIMAFREUNDLICHES GAS * CO2 klimafreundliches Gas * Bis zu 24 Monate Preisgarantie Jetzt Gastarif berechnen 100% ÖKOSTROM * 100% Ökostrom aus regenerativen Quellen * Bis zu 24 Monate Preisgarantie Jetzt Stromtarif berechnen DAS SAGEN KUNDEN ÜBER GOLDGAS 4,4/5 Bewertet am 26.06.2024 Habe mit Goldgas gute Erfahrungen gemacht . Gerne wieder. Bewertet am 25.06.2024 Nur gute Erfahrungen gemacht, alles wurde problemlos und schnell abgewickelt. Bewertet am 15.06.2024 Wechsel lief problemlos und Wechsel- / Liefertermin wurde pünktlich eingehalten. Bewertet am 01.06.2024 Es ist alles problemlos gelaufen. Vertragsbeginn, Vertragsende, Rechnungen, alles ohne Probleme. Bewertet am 31.05.2024 Der Wechsel hat super geklappt und der Neukundenbonus wurde pünktlich ausgezahlt. Bewertet am 17.05.2024 Unkomplizierter Gaswechsel. Preis Leistung perfekt. Kann ich nur weiterempfehlen. Bewertet am 22.04.2024 Zügige Endabrechnung, detailliert und nachvollziehbar. Sämtlicher Schriftwechsel wird schnell erledigt. Also alles bestens! Bewertet am 18.04.2024 Unproblematischer Wechsel, alles reibungslos verlaufen. Bewertet am 08.04.2024 Prima und einfache Kommunikation! Es hat alles sehr gut und promt geklappt! Wir können goldgas zur Zufriedenheit empfehlen! Bewertet am 07.04.2024 Sehr zügiger und unkomplizierter Wechsel, lief quasi von alleine. Vielen Dank. Bewertet am 31.03.2024 Hat super einfach funktioniert. So sollte es immer laufen. Bewertet am 15.03.2024 Super netter Kundenservice, hat alles ohne Probleme geklappt. Da ich schon einmal Kunde bei goldgas war und auch damals zufrieden gewesen bin war das ein Grund mit für mich zu wechseln. Bewertet am 15.02.2024 Vergleichen und wechseln ohne Komplikationen mit schneller Reaktion des Kundenservice bei Anpassung der Abschläge. Bewertet am 12.02.2024 Guter Service und erstklassige Kommunikation. Bewertet am 07.02.2024 Alles wurde schnell und kompetent abgewickelt. Bewertet am 01.02.2024 Einfache Abwicklung und völlig ohne Probleme hat alles geklappt. Kann ich absolut empfehlen. FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN & ANTWORTEN Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag, zu einem Umzug oder einem Anbieterwechsel? Oder wünschen Sie Informationen zur Ihrer Rechnung, zum Abschlag oder zum goldgas Kundenportal? In unseren FAQ finden Sie Antworten zu allen wichtigsten Themen bei goldgas. Nutzen Sie die Suchfunktion, um die FAQ zu durchsuchen und Ihre Frage schnell zu beantworten. Wechsel zu goldgas Service Tarife Umzug Abschlag Wechsel zu goldgas Service Tarife Umzug Abschlag Alle FAQ 18 Ergebnisse für die Kategorie "Wechsel zu goldgas" Was mache ich, wenn mein Verbrauch sich geändert hat? Ihre Lebenssituation hat sich geändert, zum Beispiel durch Umzug oder Familienzuwachs? Dann lohnt es sich, dass Sie sich mit dem Thema Energieanbieterwechsel beschäftigen und Angebote vergleichen. Dabei schauen Sie am besten nicht ausschließlich auf den Preis, sondern betrachten das Gesamtpaket aus Preis, Service und Sicherheit. Nutzen Sie unseren Tarifrechner für Gas oder Strom und finden Sie den passenden Tarif. Wie kann ich aus der Grundversorgung in einen anderen Tarif wechseln? Sobald Sie in eine neue Wohnung einziehen und keinen Vertrag mit einem Energieanbieter abgeschlossen haben, landen Sie direkt in der oftmals teuren Grundversorgung. Dabei lohnt sich in der Regel der Vergleich am freien Energiemarkt! Wir von goldgas bieten Ihnen faire Preise und einen vielfach ausgezeichneten Kundenservice - und das bereits seit 2009. Nutzen Sie unseren Tarifrechner und finden Sie den passenden Tarif für Gas oder Strom! Ich bin Neukunde. Woher weiß ich, wie hoch mein Stromverbrauch ist? Wenn Sie bereits Strom von einem anderen Energieversorger bezogen haben, finden Sie eine Angabe zu Ihrem Verbrauch in Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung. Haben Sie diese gerade nicht zur Hand, hilft Ihnen unser Tarifrechner für Strom oder Gas bequem weiter. Darüber hinaus bieten Ihnen folgende Werte eine erste Orientierung: Durchschnittliche Stromverbräuche 1-Personen-Haushalt: etwa 1.500 kWh 2-Personen-Haushalt: etwa 3.500 kWh 3-Personen-Haushalt: etwa 4.500 kWh 4-Personen-Haushalt: etwa 5.000 kWh 5- oder Mehr-Personen-Haushalt: ab 6.000 kWh Haben Sie verbrauchsintensive Geräte in Ihrem Haushalt, wie z. B. Sauna, Solarium, Terrarium, Aquarium, Wasserbett oder auch eine separate Gefriertruhe, empfehlen wir Ihnen einen zusätzlichen Verbrauch von 500 kWh anzugeben. Wollen Sie Ihren Stromverbrauch senken? Hier finden Sie praktische Stromspartipps! Wie finde ich als Neukunde heraus, wie hoch mein Gasverbrauch ist? Falls Sie einen Vertrag mit einem anderen Gasversorger haben, finden Sie Ihren Verbrauch in Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung. Bezüglich des durchschnittlichen Gasverbrauchs können wir Ihnen nur Anhaltspunkte liefern, da dieser von verschiedenen Faktoren abhängt: Wie viele Personen leben im Haushalt? Wofür nutzen Sie das Gas? Wie sparsam heizen Sie? Wie modern und effizient sind die Installationen in Ihrem Haus und wie gut ist es gedämmt? Grobe Schätzwerte für den Gasverbrauch Wohnung mit 40 m²: 5.468 kWh Wohnung mit 50 m²: 7.000 kWh Wohnung mit 75 m²: 10.000 kWh Wohnung mit 100 m²: 14.000 kWh Reihenhaus: 20.000 kWh Einfamilienhaus: 25.000 kWh Sie behalten den Überblick, indem Sie regelmäßig den Zählerstand notieren und Ihren durchschnittlichen Gasverbrauch berechnen. Bedenken Sie, dass besonders im Winter der Gasverbrauch im Vergleich zum Jahresdurchschnitt deutlich höher ist. Ich möchte den Energieanbieter wechseln, wann muss ich kündigen? Hierzu schauen Sie bitte die Kündigungsfrist in Ihrem laufenden Vertrag nach, denn es gibt unterschiedliche Laufzeiten und damit auch Kündigungsfristen. Wenn Sie zu goldgas wechseln möchten, nutzen Sie unseren Tarifrechner für Strom oder Gas oder melden Sie sich bei unserem Supportteam, die sich gerne mit Ihrem aktuellen Vertrag beschäftigen und Ihnen bei Ihrem Umzug zu goldgas weiterhelfen. Kann es während des Anbieterwechsels zu Unterbrechungen bei meiner Gas-/Stromversorgung kommen? Nein, das ist ausgeschlossen. Während des Wechsels zu uns werden Sie von Ihrem bisherigen Versorger oder Ihrem Grundversorger weiter beliefert. Ihre Gas-/Stromversorgung ist daher zu keiner Zeit unterbrochen. Das ist garantiert und gesetzlich geregelt. Kann ich mehrere Namen bei der Bestellung angeben? Nein. Es kann immer nur eine Person unser Vertragspartner sein. Handelt es sich um eine Wohngemeinschaft, kann ebenfalls nur eine Person den Vertrag abschließen – meistens der Hausverwalter. Er muss dafür eine Vollmacht der Wohngemeinschaft haben. Kann ich zu goldgas wechseln, obwohl mein aktueller Vertrag noch eine Restlaufzeit hat? Sie haben die Möglichkeit, mit bis zu 12 Monaten Vorlaufzeit zu uns wechseln. Sind anfallende Kosten beim Anbieterwechsel im Voraus fällig? Nein, bei goldgas nicht. Es gibt Anbieter, die Kautionen oder Vorauszahlungen fordern – von diesen lassen Sie am besten die Finger! Daher achten Sie vor Vertragsabschluss auf Klauseln, die Kautionen oder Vorauszahlungen beinhalten. Wann kommt mein Vertrag mit Ihnen zustande? Nachdem Sie auf unserer Website „zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“ angeklickt oder uns ein unterschriebenes Auftragsformular geschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Daten. Ab dann sind wir für Sie aktiv: Wir prüfen Ihre Kündigungsunterlagen vom Vorversorger und melden Sie beim örtlichen Netzbetreiber an. Wenn wir von diesem eine positive Rückmeldung erhalten, senden wir Ihnen umgehend Ihre Vertragsbestätigung zu. Dies dauert meistens rund drei Wochen. Wann steht mein Liefertermin verbindlich fest? Sobald Sie zu uns gewechselt sind, erhalten Sie Ihre Vertragsbestätigung inklusive verbindlichem Liefertermin. Wann und wie bekomme ich meinen Sofortbonus? Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Warum startet meine Energielieferung später als gewünscht? An Ihrem Wechsel zu uns sind auch Ihr aktueller Versorger und der Netzbetreiber beteiligt. Daher kann es in Ausnahmefällen zu Fehlern kommen – zum Beispiel aufgrund einer fehlerhaft übermittelten Zählernummer oder Adresse Ihrer Verbrauchsstelle. Außerdem können einzuhaltende Fristen oder eine noch bestehende Vertragsbindung an Ihren aktuellen Versorger eine Rolle spielen. Kontaktieren Sie bitte unser Support-Team, wenn sich Ihr Belieferungstermin verschiebt! Ihren verbindlich zugesicherten Belieferungstermin finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung. Welche Angaben brauchen Sie für die Anmeldung? Damit wir Sie schnellstmöglich beliefern können, benötigen wir folgende Daten: * Vollständiger Name (Vor- und Nachname des Vertragspartners) * Lieferadresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) * Geburtsdatum (tt.mm.jjjj) * Zählernummer der neuen Verbrauchsstelle * Angaben zum voraussichtlichen Jahresverbrauch * Gewünschter Liefertermin Sollten Sie den Vertrag bei Ihrem akutellen Versorger noch nicht gekündigt haben, benötigen wir außerdem seinen Namen und Ihre Kundennummer. Welche Angaben brauchen Sie von mir, wenn ich neu eingezogen bin? Bei einem Neueinzug benötigen wir folgende Daten von Ihnen: * Vollständiger Name (Vor- und Nachname des Vertragspartners) * Einzugsdatum: Wann soll die Lieferung beginnen? (Höchstens 6 Wochen rückwirkend oder 4 Wochen in die Zukunft) * Lieferadresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) * Zählernummer der neuen Verbrauchsstelle * Angaben zum voraussichtlichen Jahresverbrauch Bitte beschriften Sie Ihren Briefkasten mit Ihrem Namen, damit unsere Post Sie erreicht. Welche Vorteile habe ich durch einen Wechsel zu goldgas? goldgas steht für faire Preise und klare Angebote. Somit sind wir der ideale Versorger für alle, die sich einmal goldrichtig entscheiden – und dann entspannt zurücklehnen möchten. Wohlwissend, langfristig günstig und sicher mit Energie versorgt zu werden. Unsere Leistungsstärke und Kundenorientierung beweisen wir Tag für Tag durch: * dauerhaft günstigen Strom und günstiges Gas * faire Vertragskonditionen * ausgezeichneten Service * keine Vorkasse und keine Kaution Wie funktioniert der Wechsel zu goldgas? Nutzen Sie unseren Tarifrechner für Gas oder Strom, um den passenden Tarif für Sie zu finden. Alternativ können Sie auch Kontakt zu unserem Support-Team aufnehmen. Alles Weitere übernehmen wir für Sie. So kündigen wir, falls nötig, Ihren Vertrag mit dem aktuellen Versorger und melden uns beim Netzbetreiber als Ihr neuer Energielieferant an. In der Regel dauert das etwa 15 Werktage. Selbstverständlich halten wir Sie während des Wechsels auf dem Laufenden. Wie lange dauert der Wechsel zu goldgas? Von der Auftragserteilung bis zum Lieferbeginn vergehen nur drei Wochen. Sollten Sie längerfristig an Ihren Vorversorger gebunden sein, kann der Wechsel jedoch erst nach Ablauf des alten Vertrages bzw. der Kündigungsfrist erfolgen. Was ist eine Verbrauchsstelle? Die Verbrauchsstelle – auch Abnahmestelle genannt –, ist die Wohnung oder das Haus, in dem Sie Strom und/oder Gas verbrauchen. Was passiert mit meinem Strom- oder Gasvertrag, wenn ich umziehe? Sie ziehen um? Bitte informieren Sie uns darüber mindestens vier Wochen vorher per E-Mail oder telefonisch. Ihr örtlicher Netzbetreiber wird Sie dann auffordern, den Zählerstand zum Umzugsdatum zu übermitteln. Um auch in Ihrem neuen Zuhause von uns mit Gas oder Strom versorgt zu werden, können Sie Ihren Vertrag ganz einfach mitnehmen. Auf unserer Umzugs-Seite haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengesetellt. Wer ist der Grundversorger? Der Grundversorger ist der Energieanbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom oder Gas versorgt. Er wird vom Netzbetreiber alle drei Jahre für alle Netzgebiete in Deutschland ermittelt. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen sogenannten Grundversorgungs-Tarif anzubieten. Wer in Ihrem Netzgebiet der Grundversorger ist, erfahren Sie auf der Website Ihres örtlichen Netzbetreibers. goldgas ist kein Grundversorger. Wie kontaktiere ich den goldgas Bestandskunden-Support? Unser Support-Team erreichen Sie per E-Mail oder telefonisch innerhalb unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag 7:00 - 19:00 Uhr) unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 290 090 0. Viele Anliegen können Sie auch direkt online über unsere digitalen Services oder unser Kundenportal selbst erledigen und damit Zeit sparen. Wo finde ich meine Kundennummer? Bei uns haben Sie keine Kundennummer, sondern eine Vertragskontonummer. Diese finden Sie auf jedem unserer Schreiben auf der ersten Seite am rechten Rand oben. Falls Sie noch kein Kunde sind, uns aber mit der Belieferung beauftragt haben, finden Sie dort anstatt der Vertragskontonummer Ihre Bestellnummer. Wie kann ich Ihnen eine Namensänderung mitteilen? Eine Namensänderung können Sie bequem online über unser Kundenportal oder unsere digitalen Services beauftragen. Wählen Sie hierfür bitte das Formular zur Stammdatenänderung. Alternativ steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Was hat der Netzbetreiber mit meinem Strom- oder Gasvertrag zu tun? Der Netzbetreiber ist bei einem analogen Zähler für dessen Ablesungen zuständig. Entweder kommt jemand bei Ihnen vorbei und liest den Zähler ab, oder der Netzbetreiber fordert Sie zum Ablesen auf, zum Beispiel, indem er Ihnen eine Ablesekarte zuschickt. Liegt zum Abrechnungszeitpunkt kein abgelesener Zählerstand vor, so ist der Netzbetreiber berechtigt, einen Zählerstand anhand Ihres bisherigen Verbrauchs zu errechnen. Nutzen Sie einen digitalen Zähler, ist es möglich, dass Sie einen zusätzlichen Messstellenbetreiber haben. Dieser muss Ihren Zählerstand dann an den Netzbetreiber weiterleiten. Wie kann ich meine Rechnungsanschrift ändern lassen? Eine Änderung Ihrer Rechnungsanschrift können Sie bequem online über unser Kundenportal oder über unsere digitalen Services beauftragen. Wählen Sie hierfür bitte Formular zur Stammdatenänderung. Alternativ steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Wie kann ich meine Kontaktdaten ändern lassen? Eine Änderung Ihrer Kontaktdaten können Sie bequem online über unser Kundenportal oder über unsere digitalen Services beauftragen. Wählen Sie hierfür bitte das Formular zur Stammdatenänderung. Alternativ steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Bieten Sie spezielle Tarife für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen an? Nein, aktuell haben wir keine speziellen Tarife im Angebot. Ich habe mehrere Zähler, die von goldgas beliefert werden. Warum habe ich unterschiedliche Preise? Das kann mehrere Gründe haben: 1. Die Preise für Energie schwanken – auch für uns beim Einkauf bei unseren Handelspartnern. Da die Belieferung Ihrer Verbrauchsstellen vermutlich zu verschiedenen Zeitpunkten gestartet ist, zahlen Sie unterschiedliche Preise. 2. Wir beliefern Ihre Verbrauchsstellen zu unterschiedlichen Tarifen oder Sie beziehen über die Zähler sehr unterschiedliche Mengen Energie. 3. Sollten Ihre Zähler in unterschiedlichen Postleitzahlgebieten liegen, kann der Preisunterschied aus den unterschiedlichen Netznutzungsentgelte resultieren. Warum bieten Sie auf Ihrer Webseite günstigere Preise als meinen Tarif an? Als Energieversorger versuchen wir durch unsere Beschaffungsstrategie die Bedürfnisse unserer Kunden zu berücksichtigen. Das heißt, die Energie wird mittel- bis langfristig eingekauft, um die Versorgungssicherheit jederzeit aufrecht erhalten zu können – selbst wenn zu diesem Zeitpunkt die Preise hoch sind. Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, sind die Kosten für die Energieerzeugung bzw. -beschaffung 2022 stark gestiegen. Inzwischen sind die Preise zurückgegangen. Während neue Kunden von dieser Entwicklung bereits profieren können, hat sie leider keine sofortige Auswirkung auf die Preisentwicklung unserer Bestandskunden, da deren Energie bereits eingekauft wurde. Wir senken aber bereits die Preise für unsere Bestandskunden. Was bedeutet Preisgarantie? Bei Tarifen mit Preisgarantie haben Sie die Sicherheit, dass sich Ihr Arbeits- und Grundpreis innerhalb des Garantiezeitraumes nicht erhöht – selbst wenn die Beschaffungskosten oder die Netznutzungsentgelte steigen sollten. Von der Garantie ausgenommen sind Steuern und vom Gesetzgeber erhobene Abgaben oder Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der sog. „CO2-Preis“. Diese können sich innerhalb des Garantiezeitraums ändern. Was war die EEG-Umlage? Bei der EEG-Umlage handelte es sich um die Umlage zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit der Umlage wurde die Differenz zwischen den Kosten ausgeglichen, die bei der Förderung von Strom aus den erneuerbaren Energien entstehen, und den Einnahmen, die bei der Vermarktung dieses Stroms erzielt werden. Sie wurde 2023 abgeschafft. Was muss ich zahlen, wenn ich mehr Energie verbrauche als angegeben? Sollten Sie mehr Energie verbrauchen, als Sie bei Bestellung angegeben haben, kostet jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) den gleichen Arbeitspreis, wie alle anderen! Da wir keine Paketpreise anbieten, bezahlen Sie nur Ihren tatsächlichen Verbrauch, auch wenn es einmal etwas mehr werden sollte. Was sind Arbeitspreis und Grundpreis? Der Arbeitspreis gibt den Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom oder Gas an. Der Arbeitspreis wird auch als Verbrauchspreis bezeichnet. Der Grundpreis ist ein Betrag, der pro Monat für Ihren Strom- oder Gasanschluss berechnet wird. Er ist vom Verbrauch unabhängig. Wie setzt sich der Strom von goldgas zusammen? Anhand dieser Grafik erkennen Sie dies auf einen Blick. Wie setzt sich der Strompreis zusammen? Ihr Strompreis besteht aus drei Kostenblöcken. Näheres dazu lesen Sie hier. Wie und wann kann ich meinen Tarif wechseln? Immer zum Ende der Vertragslaufzeit. Am besten informieren Sie uns über einen gewünschten Tarifwechsel telefonisch oder per E-Mail: * Service-Nummer: 0 800 – 290 090 0 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 7:00 - 19:00 Uhr. * E-Mail: kontakt@service.goldgas.de Wie verlängert sich mein Vertrag? Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (Verlängerung). Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder ab Verlängerung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Sollte sich an Ihrem Tarif etwas ändern, informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig. Wie werde ich über Preisänderungen informiert? Stets schriftlich – ca. sechs bis acht Wochen vor der Preisänderung. Ich kann meinen Energieliefervertrag nicht an meinen neuen Wohnort mitnehmen, was muss ich jetzt tun? Sollte es nicht möglich sein, Ihren Energieliefervertrag von goldgas an Ihren neuen Wohnort mitzunehmen, weil zum Beispiel kein Gasanschluss am neuen Wohnort existiert oder Sie in einen Haushalt mit einem bestehenden Vertrag ziehen, senden Sie uns bitte einen Nachweis hierüber per E-Mail. Dies kann ein Übergabeprotokoll oder die letzte Rechnung des bestehenden Vertrags am neuen Wohnort sein. Dann können Sie Ihren bestehenden Vertrag mit uns außerordentlich kündigen, mit einer Frist von 6 Wochen. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich umziehe? Ja, Sie haben ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen. Bitte beachten Sie: Das Energiewirtschaftsgesetz legt aber darüber hinaus fest: Wenn wir Ihnen bei einem Wohnsitzwechsel oder Umzug die Fortsetzung Ihres Vertrags zu den gleich Konditionen wie bisher anbieten und Sie an Ihrer neuen Adresse beliefern können, sind Sie verpflichtet, diesen Vertrag fortzuführen. Sie können dann zum Ende der Vertragslaufzeit regulär kündigen. Mit goldgas können Sie problemlos umziehen, denn unser Versorgungsgebiet erstreckt sich über ganz Deutschland. Bitte melden Sie uns daher Ihren Umzug spätestens 6 Wochen vor Ihrem Umzug per E-Mail, damit wir Ihnen die Fortsetzung Ihres Vertrags anbieten können. Ich bin bereits umgezogen, kann ich das nachträglich melden? Sollten Sie beim Umzug vergessen haben uns zu informieren, holen Sie dies bitte innerhalb von 6 Wochen nach dem Umzug nach. Nutzen Sie hierfür am besten eine E-Mail. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie auch in Ihrem neuen Zuhause zuverlässig und sicher von uns mit Energie versorgt werden. Alternativ steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Wie informiere ich goldgas über meinen Umzug? Geben Sie uns bitte schriftlich per E-Mail oder Post bis zu 3 Monate vor und spätestens 6 Wochen nach Ihrem Umzug Bescheid. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Wie melde ich Ihnen meine Zählerstände? Am Tag Ihres Auszugs lesen Sie bitte Ihren alten Zählerstand ab und notieren Sie diesen. Dasselbe tun Sie bitte in Ihrem neuen Zuhause bei der Wohnungsübergabe. Beide Zählerstände melden Sie dann bitte per E-Mail an uns. Sofern Sie bereits Kunde bei uns sind, können Sie für die Übermittlung des Zählerstandes auch unser Kundenportal oder unsere digitalen Services nutzen. Welche Unterlagen benötige ich bei einem Umzug? Stellen Sie bitte sicher, dass Sie folgende Unterlagen bereithalten: * Ihre aktuelle Vertragskontonummer (sofern Sie aktuell bei uns Kunde sind) * Ihr Ein- und Auszugsdatum * Ihre neue Lieferadresse * Ihre Bankverbindung * Ihre neue Zählernummer Die bereitzuhaltenden Unterlagen dienen der Authentifizierung. Sollten Sie Ihre Bankverbindung ändern wollen, können Sie dies in unserem Kundenportal tun oder uns mit Hilfe unserer digitalen Services ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Alternativ können Sie die Einwilligung auch per Post schicken. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Unterscheidet sich der Kontoinhaber vom Vertragspartner, benötigen wir zusätzlich die Unterschrift des Kontoinhabers. Weiter Informationen finden Sie hier. Was ist am Tag des Umzugs zu beachten? Notieren Sie bitte Ihre Zählerstände am Auszugsort, sowie in Ihrem neuen Zuhause unmittelbar bei der Wohnungsübergabe. Beide Zählerstände melden Sie dann bitte per E-Mail an uns. Alternativ steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Sofern Sie bereits Kunde bei uns sind, können Sie auch unser Kundenportal oder unsere digitalen Services nutzen. Wird mein bestehender Gas-/Stromvertrag beim Umzug gekündigt und neu abgeschlossen? Nein, denn bei uns nehmen Sie Ihren bestehenden Vertrag beim Umzug einfach mit. Dabei bleiben sämtliche Vertragsbestandteile wie Preise und Konditionen 1:1 erhalten. Kann ich den Fälligkeitstag meiner Abschläge ändern? Nein, das ist leider nicht möglich. Kann ich meinen Abschlag ändern lassen? Ja, eine Erhöhung Ihres Abschlags ist jederzeit möglich. Eine Abschlagsreduzierung um bis zu 20 % ist ohne Nachweis möglich. Wünschen Sie eine größere Anpassung, benötigen wir z.B. die letzte Jahresverbrauchsabrechnung oder Rechnungen über bauliche Veränderungen wie eine neue Heizung o.ä. Eine solche Änderung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie absehen können, dass Sie künftig deutlich mehr oder weniger Energie verbrauchen werden. Eine Änderung des Abschlagsbetrags können Sie bequem online über unser Kundenportal oder über unsere digitalen Services einstellen. Sie möchten Ihren Abschlag neu berechnen? Dann nutzen Sie bitte unseren Online-Rechner. Falls Sie weitere Unterstützung benötigen, steht Ihnen selbstverständlich auch unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Bitte notieren Sie vor der Kontaktaufnahme Ihren aktuellen Zählerstand. Wann muss ich meine Abschläge bezahlen? Bitte zahlen Sie Ihre Abschläge zu den Terminen in Ihrem Abschlagsplan. Diesen finden Sie auf der ersten Seite Ihrer Vertragsbestätigung sowie ab dem ersten Jahr Ihrer Belieferung auf Ihrer neuesten Jahresverbrauchsabrechnung. Sie haben uns eine Einzugsermächtigung erteilt? Dann müssen Sie nichts weiter tun, da wir die Abschläge bequem von Ihrem Konto abbuchen. Andernfalls beachten Sie bitte, dass die Abschläge an den jeweiligen Fälligkeitsdaten auf unserem Konto eingegangen sein müssen. Wie ermitteln Sie die Höhe meiner Abschlagsbeträge? Ihr Abschlag wird so kalkuliert, dass er die Gesamtkosten Ihres zu erwartenden Verbrauchs bis zum nächsten Abrechnungstermin deckt. Im ersten Abrechnungsjahr wird er auf Grundlage des von Ihnen bzw. vom Netzbetreiber übermittelten Vorjahresverbrauchs berechnet. In den Folgejahren resultiert er aus Ihrem Vorjahresverbrauch. Berechnet wird er wie folgt: Jahresmenge in Kilowattstunde (kWh) x Erdgas/Strompreis pro kWh / 12 Monate + Grundpreis pro Monat in Euro = monatlicher Abschlagsbetrag Was ist ein Abschlag? Bei Abschlägen handelt es sich um monatlich geleistete Vorauszahlungen auf die Jahresrechnung. Sie stellen einen durchschnittlichen Betrag dar, der auf Basis Ihres letzten Jahresverbrauchs errechnet wurde. Der zu erwartende Jahresrechnungsbetrag wird in der Regel in zwölf gleiche Teile dividiert. Am Ende der Abrechnungsperiode – also nach 12 Monaten – werden die geleisteten Abschlagszahlungen mit dem tatsächlichen Verbrauch abgeglichen und verrechnet. Je nach Verbrauch und Kosten kann sich daraus eine Nach- oder Rückzahlung ergeben. Meine Lebenssituation hat sich geändert und der Abschlag ist zu hoch/zu niedrig. Was soll ich tun? Haben sich Ihre Lebensumstände geändert, lohnt es sich, den Abschlag zu überprüfen. Mithilfe unseres Online-Rechners finden Sie ganz einfach heraus, ob die Abschlagszahlung nach wie vor Ihren Bedürfnissen entspricht. Meine Preise wurden vor Kurzem geändert. Wie überprüfe ich, ob der Abschlag nach wie vor passt? Mithilfe unseres Online-Abschlagsrechners finden Sie ganz einfach heraus, ob die Abschlagszahlung nach wie die Kosten deckt. Lohnt es sich, den Abschlag anzupassen? Wenn sich Ihre Lebenssituation verändert hat oder falls Sie eine Preisanpassung erhalten haben, kann es zu Abweichungen zwischen Ihrer aktuellen Abschlagshöhe und den tatsächlichen Kosten kommen. Deswegen lohnt es sich, den Abschlag bspw. mithilfe unseres Online-Abschlagsrechners zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen in der Jahresabrechnung. Ich habe einen zu hohen Abschlagsbetrag überwiesen. Wie bekomme ich die Differenz zurück? Den Differenzbetrag verrechnen wir mit der Jahresabrechnung. Sie müssen nichts weiter tun. Warum kommt meine Abrechnung so spät? Vermutlich haben Sie während Ihres Abrechnungszeitraums von der Strom- oder Gaspreisbremse profitiert. Um Ihre Rechnung entsprechend der gesetzlichen Anforderungen zu erstellen, benötigen wir Ihr Entlastungskontingent vom Netzbetreiber. Wenn Sie 2023 zu goldgas gewechselt sind, müssen wir auch Ihren vorherigen Anbieter kontaktieren, um Ihr bereits verbrauchtes Kontingent zu erfahren. Daher kann es in einzelnen Fällen zu Verzögerungen kommen. Wir haben für Sie auch eine Erklärung der Strompreisbremse und der Gaspreisbremse und des Entlastungskontingents zusammengestellt. Mein Gaspreis wird in Kilowattstunden (kWh) berechnet, mein Zähler misst in Kubikmetern (m³). Wie erfolgt die Umrechnung? Verbrauch in Kubikmeter (kWh) x Zustandszahl x Brennwert = Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) Die Zustandszahl und den Brennwert Ihres Gases finden Sie in unserer Jahresverbrauchsabrechnung. Wir erhalten diese Werte einmal jährlich von Ihrem Netzbetreiber. Der Näherungsfaktor für die Umrechnung von Kubikmeter auf Kilowattstunden beträgt ungefähr 11. Das entspricht dem Wärmeinhalt von Erdgas pro Kubikmeter. Die Umrechnung für die Rechnungsstellung erfolgt natürlich mit den exakten Daten Ihres Netzbetreibers. Ich habe die Kündigungsfrist verpasst. Kann ich trotzdem kündigen? Laut unseren AGB können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. nach Verlängerung mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Haben Sie Ihre Kündigungsfrist verpasst, kann der Vertrag selbstverständlich zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden. Ich habe meinen goldgas-Vertrag beim Umzug mitgenommen. Welche Daten werden zur Berechnung herangezogen? Sollten sich innerhalb der Belieferung durch die goldgas GmbH die Adresse Ihrer Abnahmestelle geändert haben (Umzug), verwenden wir zur Errechnung die neuste uns vorliegenden Prognose des Netzbetreibers. Musste ich die Gasspeicherumlage auch zahlen, wenn ich einen Vertrag mit Preisgarantie abgeschlossen habe? Auch dann werden Sie leider von der Gasspeicherumlage betroffen. Bei der mit Ihnen vereinbarten Preisgarantie handelt es sich um eine sogenannte beschränkte Preisgarantie, bei der Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) („CO2-Preis“) ausgenommen sind. Wann erhalte ich meine Schlussrechnung? Sie erhalten Ihre Schlussrechnung normalerweise, nachdem uns der Netzbetreiber über Ihren Endzählerstand informiert hat – in der Regel 2-4 Wochen nach Belieferungsende. Die gesetzliche Frist liegt bei 6 Wochen. Erwarten Sie die Schlussrechnung über Ihren Gasverbrauch, benötigen wir außerdem die Information über den Brennwert und die Zustandszahl des Gases. Für Abrechnungen, die die Strompreisbremse oder Gaspreisbremse berücksichtigen, wurden komplexe gesetzliche Anforderungen geschaffen. Dafür benötigen wir unter anderem Ihr Entlastungskontingent vom Netzbetreiber. Falls Sie den Energieversorger gewechselt haben, muss uns Ihr vorheriger Anbieter mitteilen, wie viel von Ihrem Kontingent verbraucht wurde. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, weshalb sich die Schlussrechnung in Einzelfällen verzögern kann. Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Im Falle einer Preisanpassung haben Sie als goldgas-Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt allerdings nicht für die Änderung von Steuern, Abgaben oder sonstigen staatlich veranlassten Mehrbelastungen oder für Änderungen der Netzentgelte, da goldgas auf all dies keinen Einfluss hat. Warum ist mein Abschlag erhöht worden, obwohl ich eine Gutschrift erhalten habe? Dies kann verschiedene Gründe haben: 1. Ihr Abschlagsbetrag wird anhand eines prognostizierten Jahresverbrauchs ermittelt. Dieser basiert auf Ihrem Gasverbrauch der letzten Jahre, Ihrem Heizverhalten sowie Wetterdaten. Daher kann es vorkommen, dass Sie jetzt eine Gutschrift erhalten haben, wir aber trotzdem den Abschlag anheben müssen. Ihr Vorteil ist, dass Sie bei der nächsten Abrechnung höchstwahrscheinlich keine Nachzahlung leisten müssen. Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, Wetterdaten bei der Ermittlung Ihres prognostizierten Jahresverbrauches heranzuziehen. 2. Falls Sie einen neuen Tarif gewählt haben, wird Ihr Abschlag anhand Ihrer aktuellen und/oder zukünftigen Tarifkonditionen neu berechnet. Ist der neue Tarif höher als der alte, muss/kann der Abschlag höher sein, um bei der nächsten Abrechnung eine hohe Nachzahlung zu verhindern. Was kann ich tun, wenn ich meinen Abschlag nicht begleichen kann? Sie können Ihren Abschlag nicht zahlen? Das Gute ist: Ihre Strom- oder Gasversorgung wird nicht sofort unterbrochen. Als Ihr Energieversorger sind wir dazu verpflichtet, Sie vier Wochen im Voraus über den Zahlungsverzug bzw. die drohende Sperre zu informieren. Dennoch ist es wichtig, möglichst schnell zu handeln. Kommen Sie auf uns zu, gemeinsam finden wir eine für Sie passende Lösung. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, bspw. Ratenzahlungen, höhere Abschläge bei Rückzahlungen oder sogar Stundungen. Von uns erhalten Sie zudem Hinweise zu staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten und örtlichen Hilfsangeboten. Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse kontakt@service.goldgas.de. Was muss ich tun, wenn der in der Rechnung ausgewiesene Zählerstand nicht stimmt? Bitte kontaktieren Sie uns und nennen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand, am besten per E-Mail an kontakt@service.goldgas.de. Alternativ ist unser Kundenservice gerne für Sie da. Wir setzen uns dann mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung, um den Zählerstand korrigieren zu lassen. Liegt uns eine entsprechende Bestätigung vor, korrigieren wir umgehend Ihre Rechnung. Handelt es sich um eine Schlussrechnung (bei bereits beendetem Vertragsverhältnis), wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Netzbetreiber. Weitere Informationen zu Ihrem Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Kündigungsbestätigung. Was sind Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) und Mandatsreferenz? Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers – also von uns, der goldgas GmbH. Sie lautet DE94ZZZ00000273854. Diese Nummer ist mit dem neuen SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt worden und ein verpflichtendes Merkmal. Die Mandatsreferenz ist ein von goldgas individuell vergebenes Kennzeichen, für das wir die jeweilige Vertragskontonummer nutzen. Wie berechne ich meinen monatlichen Abschlag? Am besten benutzen Sie hierfür unseren Abschlagsrechner. Im Allgemeinen multiplizieren Sie bitte den Verbrauch aus Ihrer letzten Jahresrechnung mit dem zu Beginn des neuen Lieferjahres gültigen Arbeitspreis. Addieren Sie anschließend den jährlichen Grundpreis. Diese Summe, geteilt durch zwölf, ergibt dann den Wert für eine monatliche Abschlagszahlung. Wie berechne ich meinen monatlichen Abschlag ohne die Strom- und Gaspreisbremse? Multiplizieren Sie den Verbrauch aus Ihrer letzten Jahresrechnung mit dem Arbeitspreis zu Beginn des neuen Lieferjahres. Addieren Sie anschließend den Grundpreis. Diese Summe geteilt durch zwölf ergibt dann den Wert für eine monatliche Abschlagszahlung. Wie häufig kann ich meinen Verbrauch über den Rechner prüfen? Die Daten im Rechner werden einmal pro Monat aktualisiert. Es kann sich also lohnen, den Verbrauch monatlich zu überprüfen. Wie kann ich einen persönlichen Beitrag zum Energiesparen leisten? Jeder kann durch kleine Dinge im Alltag einen Beitrag leisten. Dies kann z.B. das Senken der Raumtemperatur oder die Reduzierung der Dauer des Duschens geschehen. Zudem können Sie Ihren Gasbrennwertkessel überprüfen und ggf. effizienter einstellen lassen. Hierfür kontaktieren Sie bitte Ihren Heizungsbauer. Wir haben noch weitere Tipps für Sie zusammengestellt. Wie kann ich meinen Abschlag ohne Registrierung im Kundenportal anpassen? Das geht. Nutzen Sie dafür bitte unser Self-Service Formular. Wie setzt sich mein Tarif zusammen? Ihr Tarif besteht aus einem monatlichen Grundpreis und dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh). Die Kosten berechnen wir regional für Ihre Postleitzahl. In diesem Preis ist alles enthalten – auch die Mehrwertsteuer (bei Privatkunden). Der Arbeitspreis ist der verbrauchsabhängige Teil des Strom-/Gaspreises, also der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde. Beim Grundpreis handelt es sich um eine verbrauchsunabhängige Preis-Komponente. Im monatlichen Abschlag sind stets Arbeits- und Grundpreis enthalten. Wie setzt sich meine Jahresverbrauchsabrechnung zusammen? Das ist schnell erklärt – anhand unserer interaktiven Rechnungserklärung für Gas und Strom mit detaillierten Erläuterungen zu allen Postionen! Wo finde ich meine Kündigungsfrist? Ihre Kündigungsfrist finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen, bspw. in Ihrer letzten Jahresendabrechnung oder in unserem Online-Kundenportal. Wo finde ich meine Vertragskontonummer? Sie finden die Vertragskontonummer zum Beispiel in Ihren Vertragsunterlagen oder in Ihrer Rechnung. Auf jedem unserer Schreiben steht sie auf der ersten Seite am rechten Rand oben. Wo finde ich meinen aktuellen Grund- und Arbeitspreis? Sofern Sie eine Preisanpassung von uns erhalten haben, entnehmen Sie Ihren aktuellen Grund- und Arbeitspreis bitte diesem Schreiben. Ansonsten finden Sie die Daten in Ihren persönlichen Vertragsunterlagen oder in unserem Kundenportal. Wo kann ich meine Verbrauchswerte nachvollziehen? Bitte schauen Sie hierzu auf Ihre letzte Jahresrechnung von goldgas. Diese finden Sie auch in unserem Kundenportal. Sollten Sie zuvor bei einem anderen Energieanbieter gewesen sein, prüfen Sie bitte auch dessen letzte Jahresrechnung. Haben Sie keine der beiden zur Hand, helfen Ihnen die folgenden unverbindlichen Orientierungswerte (bitte beachten Sie dazu den Hinweis am Ende der Auflistung). Für Gas: 30 m²: ca. 3800 kWh 50 m²: ca. 5000 kWh 100 m²: ca. 12000 kWh 150 m²: ca. 18000 kWh 180 m²: ca. 20000 kWh Für Strom: 1 Person: ca. 1500 kWh 2 Personen: ca. 2500 kWh 3 Personen: ca.3500 kWh 4 Personen: ca. 4500 kWh 5 Personen: ca. 5500 kWh Die Werte können je nach individuellem Verbrauchsverhalten und der Situation vor Ort stark variieren. So sind unter anderem der Verwendungszweck, z.B. zum Heizen, Kochen oder zur Warmwasseraufbereitung, oder auch die Energieeffizienz und Wärmedämmung Ihres Hauses relevant. Dürfen Energieversorger Preise für Strom und Gas anheben? Wenn die Energiebeschaffungskosten durch nicht kalkulierbare Faktoren wie Kriege steigen, hat das auch Auswirkungen auf uns. Um Ihre Stromversorgung gewährleisten zu können, sind wir eventuell dazu gezwungen, teilweise Energie zu höheren Preisen einzukaufen und die Kosten an unsere Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Die Preisanpassungen sind selbstverständlich gesetzeskonform. Wir bleiben in einem solchen Fall transparent und fair und halten Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden. Woher stammen die Daten zum prognostizierten Jahresverbrauch? Ihr regional zuständiger Netzbetreiber hat Ihren individuellen Jahresverbrauch auf Basis des Vorjahresverbrauchs prognostiziert. Mein Verbrauch ist gestiegen, weil sich die Personenanzahl in meinem Haushalt 2023 erhöht hat. Hatte ich dadurch einen Anspruch auf einen höheren Entlastungsbetrag bei den Energiepreisbremsen? Für die Ermittlung des Entlastungsbetrags wird der Jahresverbrauch zugrunde gelegt, der für September 2022 prognostiziert wurde. Dieser ist laut Gesetz maßgeblich und daher für uns verbindlich. Gab es auch einen Entlastungsbetrag für den Grundpreis? Nein, da sich die Entlastung auf Basis des Arbeitspreises und Ihres individuell für Sie prognostizierten Verbrauchs berechnet. Mein Arbeitspreis für Gas lag unter 12 ct/kWh. Habe ich auch von der Entlastung profitiert? Nein, in diesem Fall sind Sie nicht von der Gaspreisbremse betroffen, da Ihr aktueller Arbeitspreis unter dem Preisdeckel liegt. Dafür gilt Ihr vergleichsweise günstiger Preis nicht nur für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs, sondern für Ihren gesamten Verbrauch. Mein Arbeitspreis für Strom lag bei 40,001 ct/kWh (Jahresverbrauch unter 30.000 kWh) bzw. bei 13,001 ct/kWh (Jahresverbrauch über 30.000 kWh). Warum bekam ich keine Entlastung? Da wir mit gerundeten Preisen gerechnet haben und Ihr Preis gerundet exakt 40,00 bzw. 13,00 Cent entspricht, haben wir diesen als „unter der Preisbremse“ gewertet. Mein Arbeitspreis für Strom lag unter 40 ct/kWh (Jahresverbrauch unter 30.000 kWh) bzw. 13 ct/kWh (Jahresverbrauch über 30.000 kWh). Habe ich auch von der Entlastung profitiert? Nein, in diesem Fall waren Sie nicht von der Strompreisbremse betroffen, da Ihr aktueller Arbeitspreis unter dem Preisdeckel liegt. Dennoch gilt Ihr vergleichsweise günstiger Preis nicht nur für 70 bzw. 80 %, sondern für Ihren gesamten Verbrauch. Mein Arbeitspreis für Gas lag bei 12,001 ct/kWh. Warum bekam ich keine Entlastung? Da wir mit gerundeten Preisen gerechnet haben und Ihr Preis gerundet exakt 12,00 Cent entspricht, haben wir diesen als „unter der Preisbremse“ gewertet. Warum wurde die Preisbremse für die Monate Januar und Februar 2023 rückwirkend abgewickelt? Die technische Anpassung von Abrechnungssystemen und -prozessen an die neuen Modalitäten war sehr komplex und bedurfte leider einer gewissen Vorlaufszeit. Daher konnte die Abrechnung nicht zum Stichtag umgestellt werden. Wie lange galten die Entlastungsmaßnahme? Die Energiepreisbremsen galten für das Jahr 2023, dazu kam die sogenannte Dezembersoforthilfe für Dezember 2022. Ich bin von einem anderen Versorger zu goldgas gewechselt – wie ermitteln Sie mein Entlastungskontingent bzw. meinen Abschlag? Als Kunde sind Sie dazu verpflichtet, uns den vom Vorversorger gewährten Entlastungsbetrag mitzuteilen. Als Nachweis kann bspw. eine Schlussrechnung oder ein anderes Dokument dienen. Liegt kein Dokument vor, dürfen wir Ihnen als Energieversorger laut Gesetz keine Entlastung weitergeben. Was war unter Referenzpreis, Entlastungskontingent und Entlastungspreis zu verstehen? Referenzpreis (Gas): Hier geht’s um den gedeckelten Preis. Für Kunden mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. Kilowattstunden (kWh) liegt der Referenzpreis bspw. bei 12 ct/kWh (brutto). Referenzpreis (Strom): Hier geht’s um den gedeckelten Preis. Für Kunden mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 Kilowattstunden (kWh) liegt der Referenzpreis bspw. bei 40 ct/kWh (brutto). Beim Entlastungskontingent handelt es sich um den Anteil am Verbrauch, für den der Gesetzgeber im Rahmen der Preisbremsen die Entlastung gewährt. Das sind 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Der Staat übernimmt für das o.g. Entlastungskontingent die Differenz zwischen dem Referenzpreis und dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis – den Entlastungsbetrag. Werden die Entlastungszahlungen versteuert? Nach aktuellem Stand werden Steuerzahler, die über ein vergleichsweise höheres Einkommen verfügen und Solidaritätszuschlag entrichten, die Entlastungen für den Veranlagungszeitraum 2023 versteuern müssen. Warum weicht der prognostizierte Jahresverbrauch von meinem tatsächlichen Verbrauch ab? Ihr Jahresverbrauch wurde - wie vom Gesetzgeber vorgegeben - auf Basis der Jahresverbrauchsprognose festgelegt, die Ihr zuständiger Netzbetreiber an uns übermittelt hat. Ihr tatsächlicher Verbrauch kann von diesem Wert in der Tat abweichen. * Haben Sie im Jahr 2023 weniger verbraucht als prognostiziert, erhalten Sie in der Regel trotzdem den vollen vorausberechneten Entlastungsbetrag. * Für jede Kilowattstunde, die Sie über das Entlastungskontigent hinaus verbraucht haben, zahlen Sie den vertraglich festgelegten Arbeitspreis. Die finale Abrechnung erfolgt über Ihre Jahresendrechnung bzw. über die Schlussrechnung bei Vertragsende Kann ich die Jahresverbrauchsprognose beeinflussen? Nein, der Gesetzgeber hat hier genaue Vorgaben zur Ermittlung der staatlichen Entlastung erarbeitet. Die Jahresverbrauchsprognose, die uns Ihr regionaler Netzbetreiber übermittelt hat, ist dabei ein verpflichtender Faktor in der Berechnung Ihres Entlastungsbeitrags. Wie sehen meine Abrechnungen für Januar, Februar und März 2024 aus? Am 1. April 2024 wurde der zeitweise reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Gas wieder von 7 auf 19 Prozent angehoben. Ändert sich während des Abrechnungszeitraums die Mehrwertsteuer auf Gas, werden die Zeiträume mit höherer und mit niedrigerer Mehrwertsteuer separat berechnet. Deshalb wird der Zeitraum zwischen Ihrer letzten Jahresabrechnung und dem 31. März 2024 und die Zeit ab dem 1. April 2024 auf der Rechnung gesplittet dargestellt. Sie können in Ihrer goldgas-Abrechnung im Kundenportal jederzeit transparent sehen, wie hoch Steuern und Abgaben zum jeweiligen Zeitraum waren. Die Mehrwertsteuer auf Gas hat sich im April 2024 geändert. Wie berechne ich meinen Abschlag mit der erhöhten Mehrwertsteuer? Die zeitweise reduzierte Mehrwertsteuer auf Gas wurde am 1. April 2024 wieder von 7% auf 19% angehoben. In Ihrer Jahresabrechnung finden Sie die Netto-Beträge für Grund- und Arbeitspreis. Multiplizieren Sie diese mit 1,19, dann kommen Sie auf die neuen Brutto-Beträge, die Sie in unseren Abschlagsrechner eingeben können. Sollten Ihnen nur Bruttopreise mit der reduzierten Mehrwertsteuer vorliegen, nehmen Sie die Brutto-Beträge für Grund- und Arbeitspreis, teilen diese jeweils durch 1,07 und multiplizieren das Ergebnis dann mit 1,19. Welche Folgen hatte das Auslaufen der Gaspreisbremse? Ohne die Gaspreisbremse zahlen Sie wieder den vollen Grund- und Arbeitspreis auf jede Kilowattstunde Gas, inklusive Steuern und Umlagen. Die Mehrwertsteuer wird in ihrer jeweils gültigen Höhe, spätestens über die Jahresverbrauchsabrechnung, an die Endverbraucher weitergegeben. Allerdings gibt es bei goldgas inzwischen wieder Gastarife mit Arbeitspreisen weit unter der Preisbremse. Sie können also nach dem Ende Ihrer Vertragslaufzeit wieder einen günstigeren Tarif wählen. Was bedeutet die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer für mich? Die zeitweise reduzierte Mehrwertsteuer auf Gas wurde am 1. April 2024 wieder von 7% auf 19% angehoben. Daher zahlen Sie für Januar, Februar und März 2024 nur 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Ihr Gas, ab April 2024 wieder 19 Prozent. Da die unklare Gesetzeslage und das Auslaufen der Preisbremsen es unmöglich gemacht haben, im Voraus einen verlässlichen Abschlagsplan zu erstellen, bitten wir Sie, Ihren Abschlag mit unserem Online-Abschlagsrechner zu überprüfen und falls nötig anzupassen. Wir stellen jedoch im Hintergrund für Sie sicher, dass die Mehrwertsteuer in ihrer jeweils korrekten Höhe in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt wird. Auf wieviel Prozent wurde die Mehrwertsteuer für Gas wann angehoben? Die zeitweise reduzierte Mehrwertsteuer auf Gas wurde am 1. April 2024 von 7 Prozent wieder auf 19 Prozent erhöht. Habe ich aufgrund der gesetzlichen Änderungen ein Sonderkündigungsrecht? Nein. Aus einer Änderung der Mehrwertsteuer oder Anpassungen an der Energiepreisbremse ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht, da diese Veränderungen alle Energieversorger auf dem Markt gleichermaßen betreffen. Erhöht sich mein Abschlag durch eine Mehrwertsteuererhöhung? Wenn Sie Ihren Abschlagsplan in kurzem Abstand zum Zeitpunkt der Mehrwertsteuererhöhung (1. April 2024) erhalten haben, ist die Erhöhung in vielen Fällen berücksichtigt. Da die unklare Gesetzeslage und das Auslaufen der Preisbremsen es unmöglich gemacht haben, im Voraus einen verlässlichen Abschlagsplan zu erstellen, bitten wir Sie, Ihren Abschlag mit unserem Online-Abschlagsrechner zu überprüfen und falls nötig anzupassen. Muss ich zum Zeitpunkt der Mehrwertsteuererhöhung meinen Zählerstand ablesen? Sie können uns rund um diesen Zeitpunkt (1. April 2024) gerne pro-aktiv einen Zählerstand über unser Kundenportal oder unsere digitalen Services mitteilen. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich, da im Regelprozess Zählerstände von uns hochgerechnet werden. Der Aktivierungslink in der E-Mail ist nicht klickbar. Was kann ich jetzt tun? Kopieren Sie einfach den gesamten Link aus der E-Mail und fügen Sie diesen in die Adresszeile Ihres Browsers ein. Bestätigen Sie die Eingabe mit ENTER. Die E-Mail-Adresse, die ich beim Vertragsschluss verwendet habe, ist nicht mehr aktuell. Wie kann ich sie ändern lassen? Bitte gehen Sie in dem Fall auf unseren Kundenservice zu. Sie erreichen uns per E-Mail unter kontakt@service.goldgas.de. Ich bin mir nicht sicher, welche E-Mail-Adresse ich beim Vertragsschluss angegeben habe. Wie finde ich das heraus? Haben Sie erst vor Kurzem Ihren Vertrag abgeschlossen, finden Sie die E-Mail-Adresse bspw. auf Ihrer Vertragsbestätigung. Alternativ können Sie auf unseren Kundenservice zugehen. Sie erreichen uns per E-Mail unter kontakt@service.goldgas.de. Ich habe keinen Aktivierungslink erhalten. Wie gehe ich jetzt vor? Manchmal dauert es eine Weile, bis die Nachricht mit dem Aktivierungslink eingetroffen ist. Bitte warten Sie ein wenig ab bzw. überprüfen Sie auch Ihren Spamordner, bevor Sie auf den Kundenservice zugehen. Kann ich ein zweites Konto unter dem gleichen Benutzernamen anlegen? Aktuell ist das aus technischen Gründen leider nicht möglich. Kann ich mehrere Verträge unter einem Portal-Account verwalten? Aktuell ist das leider noch nicht möglich – um bspw. zwei Verträge (Strom und Gas) über das Kundenportal verwalten zu können, benötigen Sie zurzeit zwei separate Zugänge, die unter unterschiedlichen E-Mail-Adressen laufen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran und hoffen, Ihnen bald eine zufriedenstellende Lösung bieten zu können. Mein Aktivierungslink ist abgelaufen. Wie gehe ich jetzt vor? Wenn Sie den Aktivierungslink in Ihrer E-Mail anklicken und dieser nicht mehr gültig ist, erhalten Sie nach dem Öffnen des Browserfensters einen entsprechenden Hinweis. Schließen Sie den Hinweis und fordern Sie einen neuen Aktivierungslink an, indem Sie den Button „Neuen Link anfordern“ anklicken. Das war’s! In den nächsten Minuten erhalten Sie Ihren neuen Aktivierungslink an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Der Link ist 48 Stunden lang gültig. Mit dem Klick auf den Aktivierungslink schließen Sie die Registrierung ab. Wann kann ich mich frühestens im Kundenportal registrieren? Die Registrierung ist ab dem ersten Belieferungstag möglich. Das heißt: Sobald wir Sie mir Gas oder Strom beliefern, können Sie sich auch im Kundenportal registrieren. Warum erhalte ich die Info, dass meine E-Mail-Adresse falsch sei? Die Daten, die Sie bei der Registrierung im Kundenportal eingeben, müssen mit den Kundendaten in unserem System übereinstimmen. Also muss die E-Mail-Adresse, die Sie für die Registrierung im Kundenportal verwenden, der E-Mail-Adresse entsprechen, die Sie beim Vertragsschluss hinterlegt haben. Weicht die Eingabe ab, wird die E-Mail als falsch gewertet. Bitte gehen Sie in dem Fall auf unseren Kundenservice zu. Sie erreichen uns per E-Mail unter kontakt@service.goldgas.de. Warum erhalte ich die Info, dass meine Zählernummer falsch sei? Zählernummern können unterschiedlich lang sein und Zahlen sowie Buchstaben enthalten. Hat sich ggf. ein Fehler eingeschlichen? Bitte gleichen Sie die Eingabe mit der Nummer auf Ihrer Vertragsbestätigung bzw. Ihrem Zähler ab. Wo finde ich die für die Registrierung benötigten Informationen? Sie finden die benötigten Daten, bspw. Ihre Vertragskontonummer, in den Vertragsunterlagen. Ich habe bereits einen Kundenportal-Account. Kann ich meine verwendete E-Mail-Adresse selbst ändern? Ja, Sie können Ihre E-Mail-Adresse einfach und bequem direkt im Kundenportal unter „Accountverwaltung“ ändern. Sie können sich im Kundenportal nicht mehr anmelden, da Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre bisherige E-Mail-Adresse haben? Bitte gehen Sie in dem Fall auf unseren Kundenservice zu. Sie erreichen uns per E-Mail unter kontakt@service.goldgas.de. Ich habe schon mehrfach meinen Zähler abgelesen, aber in der Verbrauchsdarstellung im Kundenportal finde ich die Werte nicht. Woran liegt das? Im Bereich „Verbrauch“ finden Sie die Werte, die sich auf Ihre Verbrauchsabrechnung bzw. Ihre Zwischenrechnung beziehen. Die von Ihnen erfassten Zählerstände können Sie aber jederzeit unter „Zählerstand“ einsehen. Die vierstellige PIN ist nicht eingetroffen. Wie gehe ich vor? Manchmal dauert es eine Weile, bis die Nachricht mit der PIN eingetroffen ist. Bitte warten Sie ein wenig ab bzw. überprüfen auch Ihren Spamordner, bevor Sie auf den Kundenservice zugehen. Hinweis: Mit jeder neuen Eingabe der Anmeldedaten wird eine neue PIN generiert. Achten Sie deswegen darauf, die Anmeldedaten nur einmal einzugeben und abzuwarten, bis sich das Fenster zur Eingabe der PIN geöffnet hat. Bitte schließen Sie in der Zeit nicht Ihr Browserfenster. Ist die PIN auch nach längerer Wartezeit nicht eingetroffen? In dem Fall kann es sich lohnen, unsere E-Mail-Adresse kontakt@service.goldgas.de in Ihrem E-Mail-Programm unter Kontakten abzuspeichern und anschließend eine neue PIN anzufordern. Ich bin im Kundenportal registriert, kann mich aber nicht anmelden. Woran kann das liegen? Es gibt mehrere Gründe, die zu Fehlern bei der Anmeldung führen können: * Das verwendete Passwort ist falsch: Nutzen Sie in dem Fall die Option „Passwort vergessen“, um das Passwort zurücksetzen zu können. * Die E-Mail-Adresse stimmt nicht überein: Heute ist es üblich, dass man mehrere E-Mail-Adressen besitzt. Kann das sein, dass Sie bei der Registrierung eine abweichende Adresse verwendet haben? * Manchmal kann das Problem auch an Ihren Browsereinstellungen liegen. Versuchen Sie bitte, sich über einen anderen Browser einzuloggen. Falls Ihnen diese Informationen nicht weiterhelfen, können Sie gerne unseren Kundenservice kontaktieren. Sie erreichen uns per E-Mail unter kontakt@service.goldgas.de. Ich erhalte eine Meldung, dass die vierstellige PIN falsch sei. Wie gehe ich vor? Jede PIN ist nur einmal nutzbar, und mit jedem neuen Anmeldevorgang wird eine neue, spezifische PIN erzeugt. Haben Sie die PIN bereits verwendet, den Browser zwischenzeitlich geschlossen oder die Anmeldedaten noch einmal eingegeben, wird sie vom System als falsch bewertet. Lassen Sie sich einfach eine neue PIN zusenden, indem Sie den grauen Button „Neue PIN zusenden“ in der Anmeldemaske anklicken. Ich erhalte eine Meldung, dass mein Passwort falsch sei. Was kann ich jetzt tun? Hat sich bei der Passwort-Eingabe ggf. ein Fehler eingeschlichen? Prüfen Sie, ob das Passwort korrekt ist. Wenn die Anmeldung nach wie vor nicht funktioniert, nutzen Sie die Funktion „Passwort vergessen“, um Ihr Passwort zurückzusetzen. Rufen Sie dafür das Kundenportal auf, tragen Sie in die Eingabemaske Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie anschließend auf „Passwort vergessen“. Sie erhalten von uns eine Nachricht mit dem Link zum Formular, über das Sie Ihr Passwort zurücksetzen können. Ich habe mein Passwort vergessen. Was kann ich jetzt tun? Rufen Sie das Kundenportal auf, tragen Sie in die Eingabemaske Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie anschließend auf „Passwort vergessen“. Sie erhalten von uns eine Nachricht mit dem Link zum Formular, über das Sie Ihr Passwort zurücksetzen können. Mein Zugang wurde gesperrt, nachdem ich mein Passwort mehrfach falsch eingegeben habe. Was soll ich tun? Wenn Sie das Passwort mehrfach falsch eingegeben haben, kann es sein, dass Ihr Zugang aus Sicherheitsgründen kurzfristig gesperrt wird. Nach Ablauf der Sperrzeit (ca. 10 Minuten) wird die Sperre aufgehoben, und Sie können es wieder versuchen. Warum brauche ich jedes Mal eine PIN, um mich einloggen zu können? Wir legen Wert auf die Sicherheit Ihrer Daten. Um den notwendigen Schutz gewährleisten zu können, wurde eine Zwei-Faktor-Authentifizierung mittels PIN-Eingabe eingerichtet. Wie kann ich goldgas eine Einzugsermächtigung erteilen? Sie können uns Ihre Bankdaten zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bequem über unser Kundenportal oder unsere digitalen Services übermitteln. Alternativ teilen Sie uns Ihre Bankdaten auf dem Postweg unter Angabe nachfolgender Informationen mit: * Vorname * Nachname * Geburtsdatum * Vertragskonto-Nr. oder Zählernummer * Postalische Adresse * Bankdaten: Kontoinhaber, IBAN und BIC * Autorisierungstext für Lastschriftmandat ("Ich ermächtige die goldgas GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich meinen hier genannten Zahlungsdienstleister an, die von der goldgas GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.") Eine Vorlage für den postalischen Versand finden Sie hier. Unterscheidet sich der Kontoinhaber vom Vertragspartner, benötigen wir zusätzlich die Unterschrift des Kontoinhabers. Unsere Kontaktdaten lauten goldgas GmbH Postfach 50 10 01 18155 Rostock Service-Nummer: 0 800 – 290 090 0 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz). Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 7:00 - 19:00 Uhr. Ich kann meine Verbrauchsabrechnung aktuell nicht zahlen. Wie geht es weiter? Wir finden eine Lösung. Bitte nehmen Sie so schnell es geht Kontakt mit uns auf unter: kontakt@service.goldgas.de. Sie haben vergeblich versucht, bei mir abzubuchen. Wie geht es jetzt weiter? Wenn eine Abbuchung nicht ausgeführt werden kann und es zu einem „Rückläufer“ kommt, erlischt Ihre Einzugsermächtigung automatisch. Das Gleiche gilt für Ihre Bankdaten in unserem System. Ursache dafür können eine nicht ausreichende Kontodeckung oder Ihr Widerspruch gegen unsere Abbuchung sein. Sie erhalten dann von uns ein Informationsschreiben. Selbstverständlich können Sie uns aber erneut ermächtigen, die fälligen Beträge von Ihrem Konto abzubuchen. Wie Sie dabei vorgehen können, finden Sie hier. Warum buchen Sie trotz Einzugsermächtigung nicht mehr ab? Wenn eine Abbuchung nicht ausgeführt werden kann und es zu einem „Rückläufer“ kommt, erlischt Ihre Einzugsermächtigung automatisch. Das kann zum Beispiel bei nicht ausreichender Kontodeckung passieren oder wenn Sie unserer Abbuchung widersprechen. Selbstverständlich können Sie uns aber erneut ermächtigen, die fälligen Beträge von Ihrem Konto abzubuchen. Wie Sie dabei vorgehen können, finden Sie hier. Warum weicht der tatsächliche Abschlagsbetrag von dem im Angebot ab? Hierfür kann es mehrere Gründe geben: 1. Das Vergleichsportal hat die Vergünstigungen (z. B. den Bonus) bei der Berechnung des Abschlags berücksichtigt. Der Bonus wird jedoch nicht mit dem Abschlag verrechnet, sondern gesondert ausgezahlt. 2. Sie sind im Laufe des Monats in Belieferung gegangen – Ihr Abschlagsbetrag ist jedoch am Anfang des Monats fällig. Dadurch ist der erste Abschlag (Monatsanfang) nicht beglichen worden, wodurch sich Ihre Abschläge von 12 auf 11 reduziert haben. Beispiel: Wir starten Ihre Belieferung am 15.04. Ihr erster Abschlag ist am 01. bzw. 02.05. fällig, der letzte im März. In diesem Fall reduziert sich die Anzahl der Abschläge von 12 auf 11, wodurch die Höhe des Abschlags steigt. Warum wird nicht immer am gleichen Tag abgebucht, z. B. am Monatsersten? Dies ist durch Feiertage oder Wochenenden bedingt. Warum wurde mein Guthaben (noch) nicht ausgezahlt? Sollte ein Abschlag fällig sein, dann verrechnen wir diesen mit Ihrem Guthaben. Ist Ihr Guthaben größer als der Abschlag, überweisen wir Ihnen den Restbetrag auf Ihr Konto. Möglicherweise ist uns Ihre Bankverbindung nicht bekannt. In diesem Fall möchten wir Sie bitten, uns Ihre Bankverbindung mitzuteilen, damit wir Ihnen Ihr Guthaben umgehend überweisen können. Dies können Sie online über unser Bankdatenformular zur Guthabenauszahlung erledigen. Alternativ können Sie Ihre Bankverbindung auch im Kundenportal hinterlegen. Was sind Rückläufergebühren? Wenn wir nicht wie vereinbart von Ihrem Konto haben abbuchen können – weil es nicht gedeckt oder erloschen ist –, entstehen bei Ihrer Bank Bearbeitungsgebühren. Diese geben wir als Rückläufergebühren an Sie weiter. Die Höhe dieser Gebühren hängt von Ihrer Bank ab. Wie kann ich Ihnen meine Bankverbindung zur Guthabenauszahlung mitteilen? Bitte teilen Sie uns Ihre Bankdaten zur Guthabenauszahlung im Kundenportal oder über unser Bankdatenformular zur Guthabenauszahlung mit. Sie können uns gerne eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilen. Das ist ebenfalls über unser Kundenportal, unser Online-Formular oder alternativ postalisch möglich. Wie kann ich meine Abschläge/Rechnungen bezahlen? Am besten bequem per SEPA-Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung), denn dann wird alles automatisch pünktlich bezahlt und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Alternativ können Sie uns die fälligen Beträge gerne auch überweisen: goldgas GmbH Commerzbank AG IBAN: DE72 7604 0061 0521 2642 01 BIC: COBADEFFXXX Wichtig: Bitte geben Sie bei der Überweisung immer Ihre Vertragskontonummer im Verwendungszweck an. Das erleichtert uns die Arbeit. Vielen Dank! Wie kann ich meine bestehende Bankverbindung ändern? Wenn sich Ihre Bankdaten ändern, erteilen Sie uns einfach ein neues SEPA-Lastschriftmandat für das neue Konto. Wie lauten Ihre IBAN und BIC? goldgas GmbH Commerzbank AG IBAN: DE72 7604 0061 0521 2642 01 BIC: COBADEFFXXX Beliefern Sie auch meinen Doppeltarifzähler? Da wir beide Zählwerke zum gleichen günstigen Arbeitspreis abrechnen, bieten wir keinen eigenen Tarif für Doppelstromzähler an. Wer liest meinen Zähler ab? Einmal im Jahr senden wir Ihnen eine sogenannte Selbstablesekarte zu. Diese können Sie uns portofrei zurückschicken. Alternativ können Sie uns Ihren Zählerstand für Gas oder Strom auch im Kundenportal oder über unser Online-Formular übermitteln. Was bedeuten die Abkürzungen "HT" und "NT" auf meinem Stromzähler? "HT" bedeutet Hochtarif – dieses Zählwerk zählt den Verbrauch am Tag. "NT" steht für Niedertarif – hier wird der Stromverbrauch in der Nacht gemessen. Wir rechnen beide Zählwerke zum gleichen günstigen Arbeitspreis ab. Wo finde ich meine Zähler und meine Zählernummern? Ihr Stromzähler befindet sich im Sicherungskasten bzw. Stromverteilkasten. Der Gaszähler befindet sich in der Regel in der Nähe Ihrer Heizung. Wenn sich die Zähler nicht in Ihrem Wohnbereich befinden, dann sind sie im Treppenhaus oder im Keller installiert. Sie können bei Ihrem Vermieter, der Hausverwaltung oder dem Hauswart nachfragen. Die Zählernummern stehen auf der Vorderseite der Geräte und in der Regel auf den Rechnungen Ihres Vorversorgers. Wie rechnen Sie meinen Gasverbrauch von m³ in kWh um? Der Gaszähler zählt die Kubikmeter (m³) des gelieferten Gases. Die Zusammensetzung von Erdgas ist nicht immer gleich. Mit dem Umrechnungsfaktor wird der vom Gaszähler festgestellte Kubikmeter Verbrauch in die Wärmeeinheit Kilowattstunde (kWh) umgerechnet. Der Umrechnungsfaktor für Gas setzt sich aus dem Brennwert und der Zustandszahl zusammen. Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Er variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 pro m³. Die Zustandszahl drückt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und Luftdruck aus. Sind Brennwert und Zustandszahl nicht bekannt, kann die Kubikmeter Zahl mit 10 multipliziert werden, um einen Schätzwert zu erreichen. Der Umrechnungsfaktor wird auf den Tag genau zur Rechnungserstellung von Ihrem örtlichen Netzbetreiber ermittelt und uns zur Abrechnung mitgeteilt. Was ist ein Doppeltarifzähler? Die Doppel- oder Zweitarifzähler erfassen den Stromverbrauch auf zwei getrennten Zählwerken. Diese Zählerart gibt es vor allem bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen, da sie den Stromverbrauch für zwei Zeitabschnitte getrennt erfassen: Tagsüber wird zum Hochtarif (HT), nachts zum in der Regel günstigeren Niedertarif (NT) abgerechnet. Am oberen Zählwerk kann der Tagstrom-Verbrauch abgelesen werden, am unteren der des Nachtstroms. Warum wurde mein Zählerstand geschätzt? Wenn uns zum Abrechnungsdatum kein abgelesener Zählerstand vorliegt, sind wir berechtigt, den Zählerstand anhand Ihres bisherigen Verbrauchs zu errechnen bzw. zu schätzen und mit Ihrem Netzbetreiber abzustimmen. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihren Zählerstand jährlich bei uns zu melden. Wie setzt sich mein Gaspreis zusammen? Grundsätzlich besteht der Gaspreis aus von goldgas beeinflussbaren und nicht beeinflussbaren Bestandteilen. Nicht-beeinflussbare Preisbestandteile: * Netznutzungsentgelte, die vom lokalen Netzbetreiber berechnet werden * Steuern und Abgaben, die vom Energieversorger direkt an den Staat weitergegeben werden – darunter die CO2-Bepreisung Beeinflussbare Preisbestandteile: * Gasbeschaffung * Vertrieb * Service & Dienstleistungen Diese Preisbestandteile liegen in den Händen des Anbieters. Mehr Informationen finden Sie unter Preisbestandteile Gas. Wann betreffen mich Änderungen der CO2-Steuer nicht? Heizen Haushalte mit Strom wie zum Beispiel Solarstrom, Windkraft, Biogas oder mit der Wärmepumpen-Technologie, so entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung. Hat man bereits auf Elektromobilität umgestellt, so sind ebenso keine Mehrkosten in Sicht. Ich habe meinen goldgas-Gasvertrag gekündigt. Warum erhalte ich ein Preisanpassungsschreiben zur CO2-Steuer? Als Energieversorger sind wir verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, der durch die Verwendung seitens der Verbraucher verursacht wird, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Die Kosten für diese Zertifikate werden in der Preisgestaltung bei Erdgasprodukten berücksichtigt und somit verursachungsgerecht von den Erdgasverbrauchern getragen. Da Sie bis zu Ihrem Kündigungsdatum ein goldgas-Kunde bleiben, sind Sie daher von der CO2-Bepreisung betroffen. Warum muss ich die CO2-Steuer bezahlen? Müssen andere Gaslieferanten auch die CO2-Steuer zahlen? Alle Energieversorger sind verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, der durch die Verwendung seitens der Verbraucher verursacht wird, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Die Kosten für diese Zertifikate werden in der Preisgestaltung bei Erdgasprodukten berücksichtigt und somit verursachungsgerecht von den Erdgasverbrauchern getragen. Alle Erdgaskundinnen und -kunden sind daher von der CO2-Bepreisung betroffen, unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie sind und welchen Tarif Sie haben. Dies gilt auch für klimaneutrales Erdgas. Anders ausgedrückt: jeder der Kohlenstoffdioxid ausstößt, zahlt diesen Preis. Welche Steuern zahle ich auf mein Erdgas? In Deutschland fallen zwei Arten Steuern auf Erdgas an. Einerseits die Energiesteuer, die seit Jahren konstant bei 0,55 Cent pro Kilowattstunde liegt. Andererseits die Mehrwertsteuer. Diese wurde ab dem 1. Oktober 2022 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Am 31. März 2024 wurde sie wieder auf 19 Prozent angehoben. Was ist die Konvertierungsumlage? In Deutschland gibt es zwei Erdgasarten: Low calorific Gas (L-Gas) wird beispielsweise im eigenen Land oder in den Niederlanden gefördert. High calorific Gas (H-Gas) stammt unter anderem aus der Nordsee. Sie haben unterschiedliche Brennwerte und unterscheiden sich physikalisch voneinander. Im Gasnetz kann aber in jeder Region nur eine Sorte gleichzeitig transportiert werden. Lange Zeit war das Angebot an beiden Sorten groß, daher kam es kaum zu Engpässen. Doch seit der Gaspreiskrise 2022 passiert das häufiger, weshalb eine Gassorte in die andere umgewandelt werden muss. Ist regional nicht genug von der passenden Erdgasart gespeichert, muss die andere genutzt werden. Dafür muss sie vorher chemisch umgewandelt werden – ein komplexer Prozess. Der Aufwand lohnt sich für alle Beteiligten, er sorgt für eine zuverlässige Versorgung durch ein stabiles Netz. Die Kosten hierfür werden mit der Konvertierungsumlage ausgeglichen. Sie lag bei 0,038 Cent, seit Oktober 2023 liegt sie bei 0,021 Cent pro Kilowattstunde. Was ist die Bilanzierungsumlage? Es ist nicht immer genau vorherzusagen, wie viel Erdgas an einem bestimmten Tag verbraucht wird. Dafür gibt es Prognosemodelle, die aber nicht immer genau zutreffen. Falls zu einem bestimmten Zeitpunkt mehr Erdgas benötigt wird als vorher prognostiziert wurde, muss kurzfristig zusätzliches Erdgas (Regel- oder Ausgleichsenergie) zugekauft und ins Netz eingespeist werden. Umgekehrt muss auch manchmal überschüssiges Erdgas entnommen und gespeichert werden. Dadurch wird ein stabiles Gasnetz mit konstantem Druck ermöglicht. Diesen Ausgleich kann nicht jeder einzelne Gasnetzbetreiber übernehmen, sondern er wird überregional in so genannten Marktgebieten gesteuert. Für den Aufwand und Kosten wird die Bilanzierungsumlage (Ga Bi 2.0) erhoben. Ursprünglich lag sie bei 0 Cent, zwischen Oktober 2022 und 2023 lag sie wegen der hohen Marktpreise für Erdgas im Schnitt bei 0,57 Cent pro Kilowattstunde. Seit Oktober 2023 liegt sie wieder bei 0 Cent. Sie wird alle 12 Monate angepasst. Was ist die Gasspeicherumlage? Die Gasspeicherumlage wurde im Oktober 2022 unter dem Hintergrund der Gaspreiskrise eingeführt. Sie beträgt aktuell 0,145 Cent pro Kilowattstunde, ab Januar 2024 sind es 0,186 Cent pro Kilowattstunde. Um die Gasversorgung für den Winter sicher zu gewährleisten, wurde erstmals vorgegeben, wie hoch der Füllstand der deutschen Gasspeicher zu bestimmten Stichtagen sein soll. Die Gasspeicher werden überregional von den sogenannten Marktgebietsverantwortlichen gefüllt. Um den vorgegebenen Füllstand zu erreichen, müssen diese notfalls auch Erdgas zu höheren Preisen zukaufen. Die Kosten, die hierfür entstehen, werden per Umlage weitergegeben. Die Umlage ist vorerst bis zum 31.03.2025 befristet. Was ist die Konzessionsabgabe? Die so genannte Konzessionsabgabe (KAV) gibt es schon seit 1992. Diese erhalten Gemeinden von den Netzbetreibern als Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen. Sie liegt konstant bei 0,03 Cent pro Kilowattstunde Erdgas und 0,11 Cent pro Kilowattstunde Strom. Die Konzessionsabgabe wird an die Verbraucher weiterberechnet. Was sind die CO2-Kosten? Im Rahmen des nationalen Emissionshandels sind Energieversorger wie goldgas seit 2021 gesetzlich verpflichtet, für das Erdgas, das sie an ihre Kunden liefern, sogenannte Emissionszertifikate einzukaufen. Die CO2-Kosten gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) betrugen ab Januar 2021 zunächst 25 Euro pro Tonne CO2. Im Jahr 2023 lagen die Kosten bei 30 Euro, 2024 steigen sie auf 45 Euro pro Tonne CO2 – und damit netto auf 0,82 Cent pro Kilowattstunde. 2025 sollen sie auf 55 Euro steigen. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro pro Tonne CO2 gelten. Welche Umlagen zahle ich auf Strom oder Gas? Gas Zusätzlich zu den Steuern zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher für jede Kilowattstunde Erdgas insgesamt vier verschiedene Umlagen: Die Konzessionsabgabe, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage und die Konvertierungsumlage. Außerdem fällt für Erdgas der CO2-Preis an. Strom Staatlich festgelegt sind vier verschiedene Umlagen, die auf jede Kilowattstunde Strom gezahlt werden: Die Konzessionsabgabe, die Offshore Netzumlage, die KWK-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Gesetz, KWKG) und die NEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung NEV). Seit 2023 sind zwei Umlagen vollständig weggefallen: Die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) und die Umlage für abschaltbare Lasten. Was ist die KWK-Umlage? Im Rahmen der Energiewende fördert der Staat den Bau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), die zugleich Strom und Wärme erzeugen. Die Wärme kann mittels Nah- oder Fernwärmenetzen zur Heizung von Wohnungen eingesetzt werden. Damit haben diese Anlagen (zum Beispiel Blockheizkraftwerke oder Mikrogasturbinen) einen weitaus besseren Wirkungsgrad als klassische Kraftwerke und sparen dadurch CO2-Emissionen. Um den Neubau von KWK-Anlagen zu fördern, wird den Betreibern für den dort produzierte Strom ein kleiner Preisaufschlag gezahlt. Die Kosten hierfür werden über die KWK-Umlage an die Verbrauchern weitergegeben. Die KWK-Umlage lag 2023 bei 0,357 Cent pro Kilowattstunde. 2024 sinkt sie auf 0,275 Cent pro Kilowattstunde. Was ist die NEV-Umlage? Um das Stromnetz stetig stabil zu halten, muss sehr genau vorausgesagt werden, wie viel Strom zu einem bestimmten Zeitpunkt verbraucht wird. Dann muss exakt diese Menge produziert werden – durch das Hoch- oder Runterregulieren von Kraftwerken. Für private Haushalte gibt es dafür so genannte Standardlastprofile, die den durchschnittlichen Stromverbrauch abbilden: Nachts wird kaum Strom benötigt, morgens und mittags gibt es eine kleine Spitze und der allermeiste Strom wird abends nach Feierabend verbraucht, wenn alle zu Hause sind. Schwieriger wird es bei großen Unternehmen – deren Stromverbrauch ist oft sehr individuell und muss auch gedeckt werden. Würden Unternehmen gerade dann viel Strom verbrauchen, wenn Privatpersonen ihn ebenfalls benötigen, könnte das Netz zusammenbrechen. Alternativ muss zusätzlich Strom erzeugt werden – beispielsweise mit teuren Reservekraftwerken. Daher dürfen Netzbetreiber stromintensiven Industriebetrieben günstigere Strompreise anbieten, sofern sie den Strom nur zu bestimmten Zeiten verbrauchen. Ein Beispiel: Ein Kühlhaus muss in der Regel nur einmal am Tag gekühlt werden – wenn es das nachts tut, bleibt das Netz stabil. Mit der NEV-Umlage (§19 Stromnetzentgeltverordnung, NEV) werden die Netzbetreiber für die Mindereinnahmen entschädigt, die ihnen dadurch entstehen. Davon profitieren alle Stromkunden durch ein geringeres Risiko von Stromausfällen und dem Vermeiden des Zuschaltens von Reservekraftwerken. Die Umlage lag 2023 bei 0,417 Cent pro Kilowattstunde. 2024 steigt sie auf 0,643 Cent pro Kilowattstunde. Was ist die Offshore-Netzumlage? Ein wichtiger Baustein der Energiewende sind Windräder in der Nord- und Ostsee (Offshore-Windparks). Durch den stetigen Wind auf dem Meer können sie sehr konstant Strom liefern. Allerdings ist der Anschluss der Windräder über sehr lange Leitungen (die Windräder liegen oft 30 bis 40 Kilometer vor der Küste) teuer und aufwendig. Die Offshore-Netzumlage wird daher erhoben, um die Kosten für den Anschluss der Windparks an das Leitungsnetz zu finanzieren. Außerdem erhalten die Betreiber von Windanlagen eine Entschädigung, wenn die Netzbetreiber ihre Anlagen verzögert an das Netz anschließen und daher ein Teil des erzeugten Stroms nicht genutzt werden kann. Die Offshore-Netzumlage lag 2023 bei 0,591 Cent pro Kilowattstunde, 2024 steigt sie auf 0,656 Cent pro Kilowattstunde. Was war die Umlage für abschaltbare Lasten? Die Umlage für abschaltbare Lasten sollte die Netze zu stabilisieren und so eine sichere Stromversorgung zu garantieren – ähnlich wie die NEV-Umlage. Falls ein Engpass droht, ist es für Netzbetreiber möglich, Lasten (also Stromverbraucher) abzuschalten. Hierzu gab es Ausschreibungen, bei denen Industriebetriebe (zum Beispiel Chemie- oder Aluminiumwerke) anbieten konnten, dass sie zeitweise abgeschaltet werden können oder zumindest ihr Stromverbrauch gedrosselt wird. Diese erhielten dann vom Netzbetreiber eine Vergütung, die über die Umlage für abschaltbare Lasten weitergegeben wurde. Die Umlage lag 2022 noch bei 0,003 Cent pro Kilowattstunde und wird seit 2023 nicht mehr erhoben. Welche Steuern zahle ich auf meinen Strom? Gesetzlich vorgeschrieben sind zwei verschiedene Steuern. Die Stromsteuer ist seit vielen Jahren konstant bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Dazu kommt die Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Was ist aus der EEG-Umlage geworden? Die EEG-Umlage war zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmt. Wenn der geförderte Abnahmepreis für Strom aus erneuerbaren Energien höher lag als der Preis, der durch dessen Verkauf erzielt werden konnte, wurde die Differenz mit dieser Umlage ausgeglichen. 2023 wurde die EEG-Umlage abgeschafft. Kann ich meinen Netzbetreiber wechseln? In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Strom- und Gasnetze von eigenständigen Unternehmen betrieben werden müssen. Um Kosten für die Bürgerinnen und Bürger durch doppelte Netze zu vermeiden, darf in jeder Region nur ein Netzbetreiber aktiv sein. Daher ist für Sie als Kundin oder Kunde kein Wechsel möglich. Für die Gebühren legt der Staat eine Erlösobergrenze fest. Warum sind die Netznutzungsentgelte nicht überall gleich? Die Netznutzungsentgelte hängen von drei Faktoren ab. Erstens beeinflussen die Art und Alter des Netzes die Wartungskosten – je älter, desto mehr Reparaturen fallen statistisch an. Bei Strom haben Luftleitungen einen höhren Reparaturbedarf, Erdkabel sind dagegen teurer zu verlegen. Zweitens spielt die Anzahl der Anschlüsse eine Rolle – wenn weniger Nutzer an einem Netz hängen, müssen die Kosten auf weniger Parteien aufgeteilt werden. Und drittens hat die Auslastung des Netzes einen Einfluss auf die Kosten – verbrauchen die angeschlossenen Kundinnen und Kunden viel Energie, ist die Gebühr pro Kilowattstunde geringer. Tendenziell haben ländliche Gebiete oft höheres Netznutzungsentgelt als Städte, da pro Hausanschluss mehr Kilometer Netz gelegt und gewartet werden müssen. Da goldgas ein großes Liefergebiet mit vielen unterschiedlichen Netzbetreibern bedient, können wir Ihnen auch nicht ein konkretes Netznutzungsentgelt nennen. Die konkrete Summe für Ihren Anschluss weisen wir aber jährlich auf Ihrer Strom- und Gasrechnung aus. Was sind die Netznutzungsentgelte? Grundsätzlich gilt: Strom oder Gas müssen über Leitungen zu Ihnen nach Hause transportiert werden. Dafür werden auf jede durchgeleitete Kilowattstunde Strom oder Gas die Netznutzungsentgelte erhoben. Davon werden die Kosten für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Strom- bzw. Gasnetzes bezahlt. Regelmäßige Prüfungen, neue Leitungen oder Reparaturen gehören dazu. Außerdem fallen weitere Kosten an, weil die Netzbetreiber eine sichere Versorgung garantieren. Sie müssen den Verbrauch und damit bei Gas den Druck und bei Strom die Spannung im Netz stetig überwachen, um Ausfälle zu verhindern. Außerdem müssen sie Gasreserven bereithalten oder bei Bedarf zusätzlichen Strom einspeisen, falls der Verbrauch unvorhergesehen steigt, und beides am Markt kaufen. Welche Kosten verursachen Messstellenbetrieb und Messdienstleistung? Die Messstellenbetreiber sind eigenständige Unternehmen, die unabhängig von Energieversorgern wie goldgas arbeiten. Mit den Kosten für den Messstellenbetrieb werden der Einbau, der Betrieb und die Wartung, sowie die Ablesung und Messung der Strom- und Gaszähler abgegolten. Die Kosten für den jeweiligen Haushalt hängen von der Anzahl und der Art der Zähler ab. Bei Strom gibt es mehr Variationen als bei Gas. Sogenannte Smartmeter, intelligente Stromzähler mit Anschluss ans Internet, haben eine andere Grundgebühr als klassische Drehstromzähler. Wie entwickeln sich die Netznutzungsentgelte? Die Netznutzungsentgelte sind bundesweit nicht einheitlich, sie hängen vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Darauf hat goldgas keinen Einfluss. Trotzdem gab es jahrelang bei Strom genau wie bei Gas nur minimale Schwankungen. Die Netznutzungsentgelte für Gas sind 2023 leicht gestiegen. 2024 entwickeln sie sich regional unterschiedlich, im Schnitt fallen sie um 1,4 Prozent. Ein Grund für potenzielle Steigerungen ist ein geringerer Gesamtverbrauch im Netz. Dadurch werden die stetig anfallenden Kosten für die Gasnetze auf weniger Kilowattstunden Erdgas umgelegt. Die Netznutzungsentgelte für Strom sind 2023 leicht gestiegen, 2024 steigen sie weiter an – im Schnitt um ein Viertel. Aufgrund der Energiewende fallen hohe Investitionen an, die über die Netznutzungsentgelte weitergegeben werden. Die geplanten staatlichen Zuschüsse wurden gestrichen. Woher kommt mein Strom bei goldgas? Wir bieten unseren Neukundinnen und Neukunden zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien – also Wind, Wasser, Sonne oder Biomasse. Wir kaufen nicht tagesaktuell am Strommarkt ein, sondern wir haben langfristige Lieferverträge. Daher wirken sich kurzfristige Spitzen am Strommarkt auch nicht auf Ihre Versorgungslage oder Ihren Strompreis bei goldgas aus. Alle aktuell angebotenen Stromtarife sind durch TÜV Rheinland zertifiziert. Das heißt, wir erwerben sogenannte Herkunftsnachweise von regenerativen Erzeugungsanlagen (z.B. Windkraftanlagen, Wasserkraftwerken, etc.) aus Europa, exakt für die Strommenge, die von unseren Kunden verbraucht wird. Warum steigen die Strompreise, auch wenn die Umlagen sinken? Seit 2021 wurden einige Umlagen (z.B. die EEG-Umlage) gestrichen oder reduziert. Damals machten die Umlagen und Steuern noch etwa die Hälfte des Strompreises aus, jede Änderung spiegelte sich im Verbraucherpreis. Inzwischen sind aber die Beschaffungskosten der größte Posten. Und auch wenn die Strompreise an der Börse nach dem Hoch 2022 wieder etwas nach unten schwanken – auf das Preisniveau von damals sind sie nicht wieder gefallen. Das können auch die kleinen Senkungen bei den Umlagen nicht ausgleichen. Was beeinflusst den Preis des Gaseinkaufs? Die Einkaufspreise für Rohstoffe wie Erdgas werden durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Durch die seit 2022 reduzierten Gaslieferungen aus Russland ist das Angebot weltweit gesunken. Erdgas wird außerdem gleichzeitig zur Stromerzeugung verwendet, weshalb auch der Strommarkt Einfluss auf den Gaspreis hat. Wenn beispielsweise wetterbedingt Gaskraftwerke aus der Reserve zugeschaltet werden oder der Ausfall mehrer Kraftwerke kompensiert werden müssen, steigt der Bedarf. Das kann dazu führen, dass der Gaspreis steigt, auch für die langfristige Beschaffung. Wir bemühen uns um die bestmöglichen Konditionen für unsere Kundinnen und Kunden, sind aber wie alle Energieversorger an den Marktpreis gebunden. Was ist klimafreundliches Erdgas? goldgas bietet seinen Neukundinnen und -kunden sowie vielen Bestandskundinnen und -kunden klimafreundliches Erdgas an. Dabei gleichen wir die gesamte CO2-Menge, die bei der Verbrennung entsteht, freiwillig an anderer Stelle aus. Dazu unterstützen wir Klimaschutz-Projekte und Maßnahmen zur CO2-Reduktion durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard). Dazu zählt beispielsweise die Neuanpflanzung von Wäldern. Welche Kosten erzeugt der Gasvertrieb? Das Erdgas wird nach dem Einkauf erst einmal nur bereitgestellt – die Kosten, um es Ihnen als Kundin oder Kunde zur Verfügung zu stellen, müssen ebenfalls in den Gaspreis eingerechnet werden. Unser Service und unsere Dienstleistungen wie Rechnungserstellung, unser Servicecenter oder unsere Beratung machen einen weit kleineren Teil aus als die Beschaffung. Sie gehören aber selbstverständlich auch dazu. goldgas bemüht sich, durch eine schlanke Verwaltung und Digitalisierung die Kosten dafür so gering wie möglich zu halten. Woher kommt mein Erdgas bei goldgas? Unser wichtigster Großlieferant ist unsere Schwestergesellschaft, die VNG Handel & Vertrieb GmbH, die zum EnBW-Konzern gehört. Diese hat diverse Vorlieferanten, die Verträge mit der russischen Gazprom sind ausgelaufen. Stattdessen wurden Lieferungen aus Norwegen ausgebaut. Um Ihnen größtmögliche Sicherheit zu bieten, kaufen wir nicht täglich am Markt ein. Stattdessen arbeiten wir mit einer vorausschauenden Beschaffungsstrategie. Das heißt, wir schließen langfristige Verträge mit unseren Partnern, um Ihnen eine zuverlässige Versorgung und kalkulierbare Preise zu bieten. Daher geben wir die täglichen Schwankungen an der Börse auch nicht an unsere Kundinnen und Kunden weiter. Warum steigt der Strompreis, wenn es einen Mangel an Erdgas gibt? Die Preissteigerung beim Strom wird durch mehrere Faktoren beeinflusst. Der Stromverbrauch schwankt über den Tag, ebenso die Erzeugung durch erneuerbare Energien, die von der Wetterlage abhängt. Wenn es zu bestimmten Zeiten, beispielsweise zur Abendessenszeit, zu höherem Verbrauch kommt und zugleich nicht genug Strom erzeugt wird, werden so genannte Spitzenlastkraftwerke zugeschaltet, die sich schnell hochregulieren lassen. Dazu gehören vor allem moderne Gaskraftwerke. Da der Strompreis auf der Energiebörse immer durch das teuerste Kraftwerk bestimmt wird, beeinflusst ein hoher Gaspreis also den Strompreis. Und das erhöht natürlich auch den durchschnittlichen Preis für unseren langfristigen Stromeinkauf bei Großhändlern, auch für die erneuerbaren Energien, die wir bei goldgas für Sie einkaufen. Welche Kosten erzeugt der Stromvertrieb? Der Stromvertrieb umfasst alle Aufwände, um Sie als Kunde mit Strom zu versorgen. Dazu gehört die Rechnungsstellung, die Logistik, unser Servicecenter, unsere Beratung und unsere Infrastruktur. Diese Kosten machen einen weitaus geringeren Teil aus als der Stromeinkauf. Wir arbeiten mit einer schlanken Verwaltung und digitalisieren die Prozesse, um die Kosten für Sie weiter zu reduzieren. Wie kann ich Strom sparen? Wir helfen Ihnen gerne, Strom und bares Geld zu sparen: Nutzen Sie unsere praktischen Tipps und Services! Ist die Stromversorgung bei goldgas sicher? Ja, die Stromversorgung ist Stand heute gesichert. Wir arbeiten mit einem nachhaltigen Beschaffungsmanagement und zuverlässigen Lieferanten, damit unsere Kundinnen und Kunden jederzeit genug Strom zur Verfügung haben. Sind Stromausfälle wegen der schleppenden Energiewende zu erwarten? Das europäische Stromnetz ist gut gegen Stromausfälle gewappnet. Durch zahlreiche unterschiedliche Kraftwerke, einen länderübergreifenden Stromhandel in der Europäischen Union und zahlreiche Reservekraftwerke für Notfälle werden viele Maßnahmen ergriffen, damit es trotz der Abschaltung der letzten Atomkraftwerke genug Strom für alle Verbraucher gibt. Wann profitiere ich von den sinkenden Gaspreisen auf dem Markt? Als zuverlässiger Gaslieferant kaufen wir das Erdgas für Sie langfristig ein. Dadurch schützen wir Sie vor Preisschwankungen auf dem Markt. Wenn das Erdgas an der Börse jetzt wieder teurer wird, sind Sie als unser Kunde besser vor unerwarteten Preiserhöhungen oder gar Versorgungsengpässen abgesichert. Durch diese Strategie ist die Preiserhöhung bei goldgas trotz der hohen Beschaffungspreise im letzten Jahr vergleichsweise moderat ausgefallen. Doch auch die Preise für uns sind gestiegen – das Erdgas, was wir für Ihren Verbrauch in diesem Jahr gekauft haben, kostet mehr als früher. Wenn die Preise dauerhaft sinken, reduziert sich auch unser Einkaufspreis. Das wird allen Kunden zugutekommen – dann können wir auch Ihren Gaspreis wieder reduzieren. Ist die Gasversorgung bei goldgas sicher? Ja, die Gasversorgung ist gesichert. Momentan besteht in Deutschland keine Gasknappheit. Den aktuellen Lagebericht zur Gasversorgung in Deutschland sowie aktuelle Informationen zu den Füllstandsmengen der Gasspeicher finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur. Wir haben durch langfristige Verträge mit diversen Lieferanten sichergestellt, dass Sie jederzeit ausreichend mit Erdgas beliefert werden. Besteht aktuell eine Gasknappheit? Momentan besteht keine Gasknappheit. Die Speicher waren Mitte November 2023 zu 100 Prozent gefüllt, Ende Januar 2024 waren Sie noch zu drei Vierteln gefüllt und lagen damit weit über dem langjährigen Mittel. Den aktuellen Lagebericht zur Gasversorgung in Deutschland sowie aktuelle Informationen zu den Füllstandsmengen der Gasspeicher finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur betont weiterhin ausdrücklich die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs. Auf dieser Seite haben wir einige Energiespartipps für Sie zusammengestellt. Ich bin Geschäftskunde bei goldgas. Gehöre ich zu den besonders „geschützten Kunden“? Alle goldgas-Kunden sind als sog. „Standardlastprofil-Kunden“ (SLP-Kunden) „geschützte Kunden“ im Sinne des § 53a EnWG und müssen auch im Fall einer Verschlechterung der Versorgung mit Erdgas vorrangig weiter beliefert werden, unabhängig davon, ob sie private Endverbraucher oder Kleingewerbetreibende sind. Ihre Belieferung mit Erdgas ist demnach zum jetzigen Zeitpunkt nicht gefährdet. Wer sind geschützte Kunden? Dies ist im § 53a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) definiert und regelt die Versorgung besonders geschützter Kunden. Zu den gesetzlich besonders geschützten Kunden gehören alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden liefern. Wozu dient der Ausruf der Alarmstufe des Notfallplans Gas? Die zweite Stufe des Notfallplans Gas wurde am 23. Juni 2022 aktiviert, da durch die Reduzierung der Gaszuflüsse von Russland nach Deutschland eine sog. „Störung der Gasversorgung“ vorliegt. Der Ausruf der Alarmstufe dient einer weiteren Vorsorge gegenüber einer drohenden Gasmangelsituation. Die Versorgungssicherheit ist auch in dieser zweiten von drei Stufen weiterhin gewährleistet. Die Behörden sehen in dieser Stufe noch keine Notwendigkeit regulierend, also „nicht-marktbasiert“, in die Gasversorgung einzugreifen. Wann wird die Notfallstufe des Notfallplans Gas ausgerufen? Diese dritte Stufe des Notfallplans Gas wird erst aktiviert, wenn in Deutschland eine sogenannte „erhebliche Störung der Gasversorgung“ vorliegt. Die Gasversorgung reicht dann nicht mehr aus, um die entsprechende Gasnachfrage vollständig zu bedienen. Weitere Informationen zu den einzelnen Notfallstufen finden sie hier. Ist für mich als goldgas Kunde die Gasversorgung sicher? In der aktuellen Situation haben Sie als „Standardlastprofil-Kunde“ bzw. privater Endkunde keinen Lieferausfall zu befürchten. goldgas hat für die Jahre 2024 und 2025 ausreichende Gasmengen über seinen Vorlieferanten eingekauft. Offiziell übernimmt mit dem Ausruf der Notfallstufe die Bundesnetzagentur die Verteilung und Zuteilung des Gases. Falls es zu einer Verknappung käme, hätte goldgas keinen Einfluss auf die Verteilung. Allerdings war bisher keinerlei Eingriff der Bundesnetzagentur erforderlich. Im Übrigen sind Sie als Haushaltskunde im Sinne des EnWG und Notfallplans Gas ein besonders schützenswerter Abnehmer – genauso wie Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser und Unternehmen der Ernährungsbranche (siehe „Wer sind geschützte Kunden?"). Diese sind nach der aktuellen Rechtslage möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Bezieht goldgas russisches Gas? Von wo bezieht goldgas sein Gas? goldgas hat keinen direkten Liefervertrag für russisches Erdgas. Wir beziehen unsere Mengen innerhalb des Konzerns über unsere Schwestergesellschaft, die VNG Handel & Vertrieb GmbH, mit Sitz in Leipzig, die zum EnBW-Konzern gehört. Die VNG Handel & Vertrieb GmbH hat mit verschiedenen Vorlieferanten Einkaufsverträge. Die ehemaligen Verträge mit der russischen Gazprom sind ausgelaufen. Die aktuellen Gaslieferungen stammen unter anderem aus Norwegen. Die VNG Handel & Vertrieb GmbH ist der drittgrößte deutsche Gasimporteur und Gashändler. goldgas ist somit gut aufgestellt. Hat die Gasmangellage auch Folgen für die Stromversorgung? Die Alarmstufe des Notfallplans Gas gilt bereits seit Juni 2022, bisher kam es nicht zu einer Gasknappheit. In der aktuellen Lage ist die Stromversorgung daher sichergestellt. Unsere Empfehlung ist aber grundsätzlich – und besonders vor dem aktuellen Hintergrund – sparsam mit Energie umzugehen. Wir haben für Sie Energiespartipps zusammengestellt. Notfallplan Gas – was regelt der im Wesentlichen? Der Notfallplan Gas soll insbesondere die Gasversorgung von Haushaltskunden, Kleinunternehmern sowie Einrichtungen grundlegender sozialer Dienste schützen. Eine Kurzdarstellung des Notfallplans Gas finden Sie hier. Den ausführlichen Notfallplan Gas finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft. Ich erfülle nicht alle Anforderungen der Stellenanzeige. Kann ich mich trotzdem bewerben? Natürlich. Nutze Deine Chance und überzeuge uns von Deinen Fähigkeiten und Kenntnissen. Stellenanzeigen beschreiben ein Ideal und keine echten Personen. Oftmals ist es so, dass etwa 80 % der Voraussetzungen erfüllt werden. Somit muss Dein Profil nicht perfekt zur Ausschreibung passen. Anstatt auf eine passende Stellenanzeige zu warten, kannst Du Dich bei uns auch initiativ bewerben – ein solches Engagement schätzen wir sehr bei goldgas! Kann ich mich auch postalisch bewerben? Es spricht nichts dagegen, dass Du dich bei uns mit einem analogen Anschreiben bewirbst. Sende Deine Bewerbung einfach per Post an goldgas GmbH, Rahmannstraße 1, 65760 Eschborn. Wir melden uns bei Dir, sobald wir eine Entscheidung getroffen haben. Wie läuft der Bewerbungsprozess bei goldgas ab? 1) Vorauswahl Deine Bewerbung ist bei uns eingegangen. Jetzt schauen wir, ob Du und goldgas schon mal auf dem Papier grob zusammenpassen. Du bekommst zeitnah eine Rückmeldung. 2) Virtuelle/Persönliche Kennenlerngespräche Je nach Stelle finden Kennenlerngespräche mit Deinem Teamlead oder auch mal mit Deinen künftigen Kolleginnen und Kollegen statt. 3) Feedback & Vertragsangebot Sofern wir voneinander überzeugt sind, freuen wir uns, Dich bei uns willkommen zu heißen! Kann ich mich mehrmals bewerben? Wenn Du dich bereits bei uns beworben hast und Dich auf dieselbe Position erneut bewerben möchtest, empfehlen wir Dir circa 6 Monate zu warten, sofern die Stelle noch ausgeschrieben ist. 1 2 Zählerstand Kundenportal Service * Gas * Strom * Kundenportal #LetsGoZero * Übersicht * Magazin * Engagement * Klimatarife * Biogas Service * Übersicht * Zählerstand melden * Abschlag berechnen * Zu goldgas wechseln * Mit goldgas umziehen * Verträge kündigen Hilfe & Kontakt * Übersicht * Energieversorgung * FAQ * Lexikon * Downloads * Kontakt Unternehmen * Übersicht * Über goldgas * Auszeichnungen * Karriere * Stellenangebote * Datenschutz * AGB * Impressum * Cookie-Einstellungen Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022) Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (NEV-Umlage) und nach § 17 f. Energiewirtschaftsgesetz (Offshore Netzumlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder der Umsatzsteuer. Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten. Bei der Verbrennung von Erdgas entsteht per se CO2. Die gesamte CO2-Menge, die bei der Verbrennung des von goldgas an Sie gelieferten Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Nähere Informationen unter: www.goldgas.de/klimatarife Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“). Geschätzter Abschlag ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt. Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert. Die gesamte CO2-Menge, die bei der Erzeugung Ihres Stroms oder Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Geschätzte Kosten pro Jahr inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus. Geschätzte Gesamtkosten ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt. Barauszahlung für den Sachpreis ist ausgeschlossen. Mehr Informationen: www.apple.com Mehr Informationen: www.bose.com Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung. Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer Ablesekarte, Ihrer letzten Rechnung oder auch direkt an Ihrem Zähler. Bitte lesen Sie den aktuellen Zählerstand in Kubikmeter (m3) für Gas oder Kilowattstunden (kWh) für Strom ab und übertragen alle Ziffern hier in dieses Feld. Nachkommastellen müssen Sie nicht angeben. Wenn Sie einen Zweitarifzähler haben, finden Sie zwei Zählerstände mit den Bezeichnungen HT (Hochtarifzähler) und NT (Niedrigtarifzähler) an Ihrem Zähler. Wählen Sie dann für die Eintragung Ihrer Zählerstände als Zählerart Zweitarifzähler aus. 50 Euro für einen erfolgreich vermittelten Gasvertrag plus 30 Euro für einen erfolgreich vermittelten Stromvertrag. Der IKEA-Gutschein wird Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen nach Vertragsbeginn per Post zugesendet. Der IKEA-Gutschein ist bis zum 15.10.2022 gültig. Der Gutschein ist gültig bis zum 15.10.2022 und wenn auf der Karte noch ein Restguthaben verbleibt, so bleibt auch dieses bis zum 15.10.2022 gültig. Es liegt kein Mindestbestellwert vor. Der Gastarif mit IKEA Gutschein wird ab einem Verbrauch von 10.000 kWh angeboten. Der 100 Euro IKEA Gutschein wird Ihnen nach 90 Tagen Belieferung per Post zugesendet. Voraussetzung für die Gewährung des Gutscheins ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas vor 90 Tagen Belieferung, entfällt der Gutschein. Nähere Informationen zu dem IKEA Gutschein finden Sie unter: https://de.giftcard-ikea.com Gas: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“). Strom: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer. Teilnahmebedingungen: Unter allen bei der goldgas GmbH eingehenden Feedback-Karten wird ein Xiaomi MI Roborock S50 Saugroboter mit Wischfunktion im Wert von 399,99 Euro verlost. Einsendeschluss ist der Ablauf des Kalenderquartals, in dem Ihre Antwortkarte bei der goldgas GmbH eingeht. Der Gewinner wird innerhalb von vier Wochen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die neuen Informationen zum Datenschutz: www.goldgas.de/datenschutz Der Bonus setzt sich zusammen aus einem Neukundenbonus von bis zu 95 € und einem Sofortbonus von bis zu 50 €. 5 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Mehr Informationen auf www.apple.de. Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch über unser Kontaktformular übermitteln: https://www.goldgas.de/service/kontakt. Sie zahlen bei diesem Tarif 12 monatliche Abschläge. Als Berechnungsgrundlage des geschätzten Abschlags dient der Bruttopreis ohne Bonus im 1. Jahr. Der Gesamtbonus setzt sich aus der Summe aller ausgewiesenen Boni zusammen. Danach jederzeit kündbar mit einer Frist von 4 Wochen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (Verlängerung). Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder ab Verlängerung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung. Ihre International Bank Account Number (IBAN) finden Sie für gewöhnlich auf Ihrer EC-Karte oder auf Ihren Kontoauszügen. Die deutsche IBAN beginnt mit der Kennziffer DE gefolgt von 20 Ziffern. Bitte geben Sie Ihre bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse ein. Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung wirksam sein soll. Bitte beachten Sie die entsprechenden Kündigungsfristen Ihres Vertrages und unserer AGB. Im Zuge Ihres Umzuges sind wir Ihnen nach § 41b ENWG berechtigt, eine Fortsetzung des Liefervertrages an Ihren neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anzubieten. Hierfür teilen Sie uns bitte Ihre zukünftige Anschrift oder Ihre neue Zählernummer mit. Bei Sterbefall bitten wir Sie die Sterbeurkunde als Nachweis mit hochzuladen. Dies ist verpflichtend, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Zudem können Sie uns optional den Erbschein oder Einverständniserklärung aller Erben mit Unterschrift für eine eventuelle Guthabenauszahlung hochladen. Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie aus ihrer aktuellen Wohnsitz ausziehen. Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie in Ihren neuen Wohnsitz ziehen. Mit Abschluss dieses Tarifes verpflichten Sie sich, sich im goldgas Kundenportal unter goldgas - Kundenportal zu registrieren und dieses für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Schreiben der goldgas werden Ihnen vorrangig im Kundenportal zur Verfügung gestellt. Dabei gelten die Nutzungsbedingungen des Kundenportals. Eine Benachrichtigung zur Registrierung erhalten Sie per E-Mail. Sie können auch außerhalb des Kundenportals Erklärungen gegenüber goldgas abgeben. 25 % der bezogenen Gasmenge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z. B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Nach Abschluss diesen Tarifes erhalten Sie spätestens 90 Tage nach erfolgreichem Lieferbeginn 4*1 KG Bio- Düngemittel der Firma BALANCE Erneuerbare Energien GmbH. Der Versand erfolgt direkt an Sie. Es gelten folgende Teilnahmebedingungen. Es gelten die Einlösebedingungen auf http://www.wunschgutschein.de bzw. http://www.avocadostore.de Bei goldgas bekommen Sie von First Climate nach strengen Standards zertifiziertes Gas: Die gesamte CO2-Menge wird durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten ausgeglichen, die Emissionen vermeiden oder sogar CO2 speichern. Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022) Unsere Stromtarife sind seit dem 01. März 2022 durch TÜV Rheinland zertifiziert. Dadurch erwerben wir sogenannte Herkunftsnachweise von regenerativen Erzeugungsanlagen (z.B. Windkraftanlagen, Wasserkraftwerken, etc.) aus Europa, exakt für die Strommenge, die von unseren Kundinnen und Kunden verbraucht wird. Geschätzte Kosten pro Monat inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus. 15 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Für die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird diese, die bei der Verbrennung des an Sie durch goldgas GmbH gelieferten Erdgases entsteht, an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Nähere Informationen unter: http://www.goldgas.de/klimatarife Häufige Suchanfragen Kundenportal Wechseln Kündigung Umzug Suchvorschläge Link kopiert