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GOOGLE PLAY – VERTRIEBSVEREINBARUNG FÜR ENTWICKLER


MIT WIRKUNG ZUM 17. NOVEMBER 2020 (ARCHIVIERTE VERSION ANSEHEN)


1. DEFINITIONEN

Autorisierter Anbieter: eine Rechtspersönlichkeit, die berechtigt ist, für
Produkte, die an Nutzer von Geräten verkauft werden, ein Entgelt für
Vertriebsdienstleistungen zu erhalten

Marken: Firmenname, Marken, Dienstzeichen, Logos, Domainnamen und andere
unterscheidende Kennzeichen, die die jeweilige Partei zeitweilig besitzt oder
lizenziert

Entwickler oder Sie: jede Person oder jedes Unternehmen, das Produkte für den
Vertrieb über Google Play in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung bereitstellt

Entwicklerkonto: ein Konto, das für einen Entwickler im Zusammenhang mit dem
Vertrieb von Produkten über Google Play eingerichtet wird

Gerät: jedes Gerät, das auf Google Play zugreifen kann

Google: Google LLC, eine Limited Liability Company nach dem Recht des Staates
Delaware mit Hauptsitz in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043,
USA; Google Ireland Limited, ein Unternehmen nach dem Recht des Staates Irland
mit Hauptsitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland; Google Commerce
Limited, ein Unternehmen nach dem Recht des Staates Irland mit Hauptsitz in
Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland; oder Google Asia Pacific Pte.
Limited, ein Unternehmen nach dem Recht des Staates Singapur mit Hauptsitz in 70
Pasir Panjang Road, #03-71, Mapletree Business City, Singapur 117371. Google
kann die Google-Unternehmen und ihre Adressen gelegentlich ändern.

Google Play: die Software und Dienste, einschließlich der Play Console, die
Entwicklern ermöglichen, Produkte an Nutzer von Geräten zu vertreiben

Gewerbliche Schutzrechte: alle Patentrechte, Urheberrechte, Marken, Rechte an
Geschäftsgeheimnissen, Datenbankrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte und alle
sonstigen gewerblichen Schutzrechte (eingetragen oder nicht) weltweit

Zahlungskonto: ein Konto, das von einem Zahlungsabwickler für einen Entwickler
eingerichtet wird und dem Zahlungsabwickler ermöglicht, Zahlungen für Produkte,
die über Google Play verkauft werden, für den Entwickler einzuziehen und zu
überweisen

Zahlungsabwickler: die Rechtspersönlichkeit, die von Google autorisiert wurde,
Dienste anzubieten, die es Entwicklern mit Zahlungskonten ermöglicht, für über
Google Play vertriebene Produkte bezahlt zu werden

Play Console: die Google Play Console und andere Onlinetools oder -dienste, die
von Google unter https://play.google.com/apps/publish für Entwickler
bereitgestellt und gelegentlich aktualisiert werden können. Die Play Console
steht Entwicklern auch über eine App zur Verfügung.

Produkte: Software, Inhalte, digitale Materialien sowie andere Produkte und
Dienste, die von Entwicklern über die Play Console bereitgestellt werden

Steuern: Steuern für Verkauf oder Nutzung, Mehrwertsteuer, Steuern für Waren und
Dienste oder andere ähnliche Transaktionssteuern, die auf Ebene des Bundes,
Bundeslandes oder auf lokaler Ebene anfallen. Dieser Begriff umfasst keine
Telekommunikationssteuern und ähnlichen Steuerarten, keine Vermögenssteuern und
Steuern, die auf Ihrem Einkommen basieren, einschließlich Quellensteuern,
Einkommens-, Franchise-, Unternehmens- und Gewerbesteuern und ähnlicher
Steuerarten.


2. AKZEPTIEREN DIESER VEREINBARUNG

2.1 Diese Vereinbarung ("Vereinbarung") begründet einen rechtsverbindlichen
Vertrag zwischen Ihnen und Google in Bezug auf die Nutzung von Google Play zum
Vertrieb von Produkten. Sie schließen, wie hier näher dargelegt wird, einen
Vertrag mit dem Google-Unternehmen in dem Land, das Sie für den Vertrieb Ihres
Produkts ausgewählt haben. Sie erkennen an, dass Google ausschließlich auf Ihren
Wunsch hin und entsprechend der in Abschnitt 3.1 beschriebenen
Geschäftsbeziehung Produkte anzeigt und Nutzern zur Ansicht, zum Download und
zum Kauf zur Verfügung stellt. Um Google Play zum Vertrieb von Ihren Produkten
zu nutzen, müssen Sie dieser Vereinbarung zustimmen und vollständige und
zutreffende Informationen in der Play Console bereitstellen und aktuell halten.

2.2 Google gestattet nur dann den Vertrieb Ihrer Produkte über Google Play und
Sie dürfen der Vereinbarung nur dann zustimmen, wenn Sie als anerkannter
Entwickler mit einwandfreiem Kontostatus verifiziert sind.

2.3 Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung im Namen Ihres Arbeitgebers
oder einer anderen Rechtspersönlichkeit zustimmen, versichern Sie, dass Sie im
vollen Besitz der erforderlichen Rechte sind, um diese Vereinbarung für Ihren
Arbeitgeber oder die andere Rechtspersönlichkeit abzuschließen. Wenn Sie nicht
im Besitz der erforderlichen Rechte sind, dürfen Sie dieser Vereinbarung nicht
im Namen Ihres Arbeitgebers oder der anderen Rechtspersönlichkeit zustimmen und
Google Play nicht nutzen.


3. GESCHÄFTSBEZIEHUNG, PREISGESTALTUNG, BEZAHLUNG UND STEUERN

3.1 Hiermit bestimmen Sie, wie hier dargelegt, Google als Ihren Vertreter oder
Marktplatz-Dienstanbieter, um Ihre Produkte auf Google Play verfügbar zu machen.

3.2 Diese Vereinbarung gilt sowohl für Produkte, auf die Nutzer kostenlos
zugreifen können, als auch für Produkte, auf die Nutzer nur bei Zahlung einer
Gebühr Zugriff erhalten. Damit Sie für Ihre Produkte eine Gebühr erheben und für
über Google Play vertriebene Produkte bezahlt werden können, müssen Sie ein
gültiges Zahlungskonto gemäß einer separaten Vereinbarung mit einem
Zahlungsabwickler haben, von einem Zahlungsabwickler für ein Zahlungskonto
zugelassen sein und einen einwandfreien Kontostatus beibehalten. Im Fall eines
Konflikts zwischen Ihrer Vereinbarung mit dem Zahlungsabwickler und dieser
Vereinbarung gelten die Bedingungen dieser Vereinbarung.

3.3 Die Produkte werden den Nutzern zu den Preisen angezeigt, die Sie nach Ihrem
alleinigen Ermessen festlegen. Wenn Google der Ansicht ist, dass Sie oder Google
Steuern für den Verkauf von Produkten schulden, erlauben Sie Google, solche
Steuern in den von Nutzern zu zahlenden Preis einzuschließen. Sie können die
Preise für Ihre Produkte in den vom Zahlungsabwickler genehmigten Währungen
festlegen. Google kann Nutzern den Preis von Produkten in ihrer jeweiligen
Landeswährung anzeigen, ist aber Ihnen gegenüber nicht verantwortlich für die
Richtigkeit des Wechselkurses oder der Währungsumrechnung.

3.4 Während Sie als Auftraggeber fungieren, tritt Google als Ihr Vertreter auf
und ist der Merchant of Record (Vertragspartner) für Produkte, die in den
hier beschriebenen Gebieten und Ländern verkauft oder für sie bereitgestellt
werden. Sie sind der Merchant of Record (Vertragspartner) für Produkte, die Sie
über Google Play an andere Nutzer verkaufen oder für sie bereitstellen. Der von
Ihnen festgelegte Preis für Produkte bestimmt den Zahlungsbetrag, den Sie
erhalten. Eine Servicegebühr wird, wie hier dargelegt, zuzüglich zum
Verkaufspreis berechnet und zu einem Teil dem Zahlungsabwickler und zum anderen
Teil dem autorisierten Anbieter (sofern vorhanden) gutgeschrieben. Diese
Servicegebühr kann unter Benachrichtigung des Entwicklers, wie in Abschnitt 15
beschrieben, gelegentlich von Google geändert werden.

3.5 Gemäß dieser Beschreibung ermittelt Google für bestimmte Länder oder
Gebiete, ob ein Produkt steuerpflichtig ist. Wenn dem so ist, wird die
anwendbare Steuer für an Nutzer verkaufte Produkte entweder von Google, vom
Zahlungsabwickler oder vom autorisierten Anbieter berechnet und an die
zuständigen Steuerbehörden abgeführt. Google kann die Länder und Gebiete
aktualisieren, in denen Google die Steuern berechnet und abführt, indem Google
Sie entsprechend informiert. In allen anderen Ländern und Gebieten sind Sie
dafür verantwortlich zu bestimmen, ob ein Produkt steuerpflichtig ist und
welcher Steuersatz gegebenenfalls gilt, und die Steuern an die zuständigen
Steuerbehörden abzuführen. Alle Steuern werden vom Preis verkaufter Produkte
abgezogen und der verbleibende Betrag, also der Verkaufspreis abzüglich
eventuell fälliger Servicegebühren und Steuern, wird an Sie überwiesen. Wenn
Google in entsprechenden Ländern und Gebieten Steuern berechnet und abführt,
erkennen Sie und Google eine Transaktion von Ihnen an Google ausschließlich zu
Steuerzwecken in dem Umfang an, in welchem es nach vor Ort geltendem Recht
erforderlich ist, und Sie erklären sich damit einverstanden, den entsprechenden
Steuerverpflichtungen nachzukommen, die sich aus dieser zusätzlichen Transaktion
ergeben.

3.6 Falls der Zahlungsabwickler oder der autorisierte Anbieter Google
benachrichtigt, dass gemäß vor Ort geltendem Recht oder gemäß den Bestimmungen
der zuständigen Steuerbehörde Steuern einbehalten werden müssen, oder falls
Google angemessener Weise zur Auffassung gelangt, dass Google gemäß vor Ort
geltendem Recht oder gemäß den Bestimmungen der zuständigen Steuerbehörde zum
Einbehalt von Steuern verpflichtet ist (jeweils "Steuereinbehalt"), zieht Google
ebenfalls einen dem Steuereinbehalt entsprechenden Betrag von dem Betrag ab, den
Google an Sie überweist. Der Steuereinbehalt umfasst unter anderem
Verpflichtungen zum Steuereinbehalt bei grenzüberschreitenden Zahlungen sowie im
Rahmen der Telekommunikationssteuern. Sie stimmen zu, jegliche von Google
angeforderte Steuerdokumente oder -zertifizierungen zeitnah, so schnell wie in
angemessener Weise durchführbar, zur Verfügung zu stellen.

3.7 Sie können Produkte auch kostenlos zur Verfügung stellen. Wenn das Produkt
kostenlos ist, wird Ihnen keine Servicegebühr berechnet. Um unerwartete Gebühren
für Nutzer zu vermeiden, stimmen Sie zu, dass Produkte, die Nutzern anfangs
kostenlos angeboten wurden, auch kostenlos bleiben. Etwaige zusätzliche Gebühren
werden mit einer alternativen oder ergänzenden Version des Produkts verknüpft.

3.8 Sie autorisieren Google, Nutzern gemäß den Google
Play-Erstattungsrichtlinien oder gemäß den lokalen Versionen, die Ihnen zur
Verfügung gestellt wurden, Rückerstattungen zu gewähren, und Sie erklären sich
damit einverstanden, dass Google den Betrag der Rückerstattungen bei Zahlungen
an Sie abziehen darf. Davon abgesehen gelten für Rückerstattungen die
Nutzungsbedingungen der Zahlungsabwickler. Vom erstatteten Betrag können die
Steuern ausgenommen sein, die dem Nutzer zuvor beim Produktkauf berechnet
wurden.

3.9 Nutzer dürfen jedes über Google Play vertriebene Produkt ohne eine
zusätzliche Gebühr beliebig oft neu installieren, außer wenn Sie ein Produkt
aufgrund einer rechtlichen Produktdeaktivierung (wie in Abschnitt 8.2 definiert)
aus Google Play entfernen. Dann wird dieses Produkt vollständig aus Google Play
entfernt und Nutzer haben nicht mehr das Recht oder die Möglichkeit, das
betreffende Produkt neu zu installieren.


4. NUTZUNG VON GOOGLE PLAY DURCH SIE

4.1 Sie und Ihre Produkte müssen die Programmrichtlinien für
Entwickler einhalten.

4.2 Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Produkte bei Google Play hochzuladen,
die notwendigen Produktinformationen und Support für die Nutzer bereitzustellen
sowie alle Berechtigungen korrekt offenzulegen, die für die Funktionsfähigkeit
der Produkte auf den Geräten der Nutzer erforderlich sind.

4.3 Sie sind dafür verantwortlich, alle Entwickleranmeldedaten geheim zu halten,
die Google Ihnen zur Verfügung stellt oder die Sie selbst auswählen. Sie sind
allein für alle Produkte verantwortlich, die unter Ihren Entwickleranmeldedaten
entwickelt werden. Google kann die Anzahl der Entwicklerkonten beschränken, die
für Sie oder Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation eingerichtet werden.

4.4 Mit Ausnahme der Lizenzrechte, die Sie in dieser Vereinbarung gewähren,
erklärt Google, dass Google gegenüber Ihnen oder Ihren Lizenzgebern keine
Rechte, Ansprüche oder Interessen an Ihren Produkten gemäß dieser Vereinbarung
geltend macht, einschließlich gewerblicher Schutzrechte an diesen Produkten.

4.5 Sie dürfen Google Play nicht dafür nutzen, Produkte zu vertreiben oder zur
Verfügung zu stellen, deren Zweck darin besteht, den Vertrieb von
Softwareanwendungen und Spielen für Android-Geräte außerhalb von Google Play zu
ermöglichen.

4.6 Sie erklären sich damit einverstanden, Google Play nur für Zwecke zu
verwenden, die gemäß (a) dieser Vereinbarung und (b) allen anwendbaren Gesetzen,
Verordnungen oder allgemein anerkannten Verfahren oder Richtlinien in der
jeweils zuständigen Gerichtsbarkeit zulässig sind. Dies umfasst auch alle
Gesetze in Bezug auf den Export von Daten oder Software in die oder aus den USA
oder in andere Länder bzw. aus diesen.

4.7 Nutzer werden dazu aufgefordert, Sie im Fall von Mängeln oder
Leistungsproblemen bezüglich Ihrer Produkte zu kontaktieren. Gemäß den
vorliegenden Vereinbarungen sind Sie allein für den Support und die Pflege Ihrer
Produkte und für jegliche Reklamationen zu Ihren Produkten verantwortlich.
Google trägt hierfür keine Verantwortung. Sie stimmen zu, jederzeit korrekte und
gültige Kontaktdaten anzugeben, die auf der Detailseite all Ihrer Produkte
angezeigt und den Nutzern für den Kundensupport und zu rechtlichen Zwecken zur
Verfügung gestellt werden. Sie stimmen zu, bei Ihren kostenpflichtigen Produkten
oder In-App-Transaktionen auf Kundensupportanfragen innerhalb von drei Werktagen
und bei Support- oder Produktproblemen, die von Google für dringlich erklärt
werden, innerhalb von 24 Stunden zu reagieren.

4.8 Sie stimmen zu, bei der Bereitstellung von Produkten über Google Play die
Datenschutzrechte und andere gesetzlich verankerte Rechte von Nutzern zu achten.
Wenn Nutzer Ihnen Nutzernamen, Passwörter oder andere Anmeldeinformationen oder
personenbezogene Informationen übermitteln oder wenn Ihr Produkt auf diese
Informationen zugreift oder sie verwendet, stimmen Sie zu, die Nutzer darauf
hinzuweisen, dass Ihr Produkt auf diese Informationen zugreifen kann. Sie
stimmen zu, den betreffenden Nutzern rechtlich einwandfreie Datenschutzhinweise
sowie einen entsprechenden Schutz zu bieten. Weiterhin darf Ihr Produkt diese
Informationen nur zu den begrenzten Zwecken verwenden, denen der Nutzer
zugestimmt hat. Für den Fall, dass Ihr Produkt von Nutzern übermittelte
personenbezogene oder sensible Informationen speichert, stimmen Sie zu, dies auf
eine sichere Art und Weise zu tun und die Informationen nur so lange wie nötig
zu speichern. Wenn der Nutzer jedoch eine separate Vereinbarung mit Ihnen
getroffen hat, nach der personenbezogene oder sensible Informationen, die direkt
mit Ihrem Produkt verknüpft sind (andere Produkte oder Apps sind hiervon
ausgeschlossen), von Ihnen oder Ihrem Produkt gespeichert oder verwendet werden
dürfen, unterliegt Ihre Verwendung dieser Informationen der betreffenden
Vereinbarung. Sollte der Nutzer in Ihr Produkt Google-Kontoinformationen
einbringen, darf Ihr Produkt diese Informationen ausschließlich dazu verwenden,
um für die begrenzten Zwecke, für die Ihnen der Nutzer die Erlaubnis erteilt
hat, auf das Google-Konto des Nutzers zuzugreifen.

4.9 Sie werden bei Google Play keinerlei Aktivitäten ausführen, einschließlich
der Bereitstellung Ihrer Produkte über Google Play, durch die Geräte, Server,
Netzwerke oder andere Geräte oder Dienste von Dritten, unter anderem von Google
und autorisierten Anbietern, behindert, gestört oder beschädigt werden oder in
nicht autorisierter Art und Weise auf sie zugegriffen wird. Sie dürfen
Nutzerinformationen, die Sie über Google Play erhalten haben, nicht dazu
verwenden, Produkte außerhalb von Google Play zu verkaufen oder zu vertreiben.

4.10 Sie sind für Ihre Produkte, einschließlich der Nutzung von Google
Play-APIs, und für die Folgen Ihrer Handlungen, einschließlich möglicher Schäden
oder Verluste aufseiten von Google, allein verantwortlich. Google trägt hierfür
Ihnen gegenüber keine Verantwortung.

4.11 Nutzer können bei Google Play Produkte bewerten und Rezensionen dazu
schreiben. Nur Nutzer, die das jeweilige Produkt herunterladen, können es bei
Google Play bewerten und eine Rezension dazu schreiben. Für neue Entwickler ohne
bisherige Produktbewertungen kann Google leistungsbezogene Messwerte, zum
Beispiel die Deinstallations- und/oder Erstattungshäufigkeit von Produkten,
heranziehen oder veröffentlichen, um solche Produkte zu identifizieren oder zu
entfernen, die von Google festgelegte Standards nicht erfüllen. Google behält
sich vor, die Produkte in einer Art und Weise zu präsentieren, die im alleinigen
Ermessen von Google liegt. Ihre Produkte können Nutzerbewertungen und
Rezensionen unterliegen, die Sie möglicherweise nicht teilen. Wenn Sie Bedenken
hinsichtlich solcher Bewertungen und Rezensionen haben, können Sie diese über
die Play Console melden.


5. AUTORISIERUNGEN

5.1 Sie gestatten Google das nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Kopieren,
Ausführen, Anzeigen, Analysieren und Verwenden Ihrer Produkte in Verbindung mit
(a) dem Betrieb und der Vermarktung von Google Play, (b) der Vermarktung von
Geräten und Dienstleistungen, mit denen die Produkte verwendet werden können,
und der Vermarktung der Produkte auf Google Play und Geräten, (c) der Erbringung
von Dienstleistungen für Sie und in Ihrem Namen, um die Produkte zu hosten,
Nutzern Zugriff auf sie zu gewähren und Drittanbietern das Hosten der Produkte
zu ermöglichen, (d) der Verbesserung von Google Play, der Play Console und der
Android-Plattform sowie (e) der Überprüfung der Einhaltung dieser Vereinbarung
und der Programmrichtlinien für Entwickler. Die Autorisierung in Klausel (e)
kann an Sicherheitspartner unterlizenziert werden. Sie autorisieren die für
diesen Zweck eingesetzten Sicherheitspartner, die Ergebnisse ihrer Überprüfung
in ihren Produkten und ihrer Forschung zu nutzen. Diese Forschung und Produkte
sind möglicherweise öffentlich verfügbar.

5.2 Sie autorisieren Google, die in diesem Abschnitt beschriebenen Handlungen
gemäß Ihrer Aufsicht und Ihren Anweisungen und in der Weise durchzuführen, die
in der Play Console angegeben ist.

5.3 Sie erteilen den Nutzern eine nicht exklusive, weltweite und unbefristete
Lizenz zur Ausführung, Anzeige und Nutzung des Produkts. Bei einem Nutzer kann
es sich beispielsweise um eine Familiengruppe oder um Familienmitglieder
handeln, deren Konten zum Zweck der Bildung einer Familiengruppe zusammengeführt
wurden. Familiengruppen bei Google Play unterliegen angemessenen Beschränkungen,
um dem Missbrauch von Funktionen der Familienfreigabe vorzubeugen. Nutzer in
einer Familiengruppe können ein einzelnes Produktexemplar kaufen und dieses mit
anderen Familienmitgliedern in ihrer Familiengruppe teilen, sofern dies nicht
anderweitig untersagt ist, wie etwa bei In-App-Produkten und Abonnements. Wenn
Sie in der Play Console festlegen, dass das Teilen gekaufter Produkte durch
Nutzer zulässig ist, unterliegt Ihre Autorisierung des Teilens dieser gekauften
Produkte durch die Nutzer dieser Vereinbarung. Sie können Ihrem Produkt einen
separaten Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) beifügen, in dem die Rechte des Nutzers
in Bezug auf das Produkt geregelt werden. Im Fall eines Widerspruchs zwischen
dem Endnutzer-Lizenzvertrag und dieser Vereinbarung hat diese Vereinbarung
jedoch Vorrang. Sie bestätigen, dass der Endnutzer-Lizenzvertrag für jedes der
Produkte ausschließlich zwischen Ihnen und dem Nutzer besteht. Google trägt
keinerlei Verantwortung und übernimmt keine Haftung für
Endnutzer-Lizenzverträge.


6. MARKEN UND WERBUNG

6.1 Jede der Parteien besitzt sämtliche Rechte und Ansprüche, einschließlich
aller gewerblichen Schutzrechte, in Bezug auf ihre Marken. Außer in dem durch
diese Vereinbarung vorgesehenen, begrenzten Umfang gewährt oder erhält keine
Partei das Recht oder den Anspruch (einschließlich einer impliziten Lizenz) an
Marken einer anderen Partei.

6.2 Im Rahmen dieser Vereinbarung erteilt der Entwickler Google und zugehörigen
Tochtergesellschaften eine beschränkte, nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz
für die Dauer der Laufzeit dieser Vereinbarung, die vom Entwickler für Google
bereitgestellten Markenkennzeichen einzig in Verbindung mit dem Vertrieb und
Verkauf des Produkts über Google Play und für die Erfüllung sonstiger
Verpflichtungen, die für Google im Rahmen dieser Vereinbarung bestehen, sowie
ausschließlich auf Google Play, online und/oder auf Geräten zu verwenden.

6.3 Zusätzlich zu der in Abschnitt 6.2 eingeräumten Lizenz dürfen Google und
zugehörige Tochtergesellschaften visuelle Elemente aus Ihrem Produkt,
einschließlich Charakteren und Videos des Spiels, sowie Marken des Entwicklers
verwenden, um die Verfügbarkeit, den Vertrieb und den Verkauf des Produkts des
Entwicklers über Google Play sowie seine Verfügbarkeit zur Nutzung auf Geräten
und im Rahmen anderer Google-Dienste zu bewerben. Dies gilt für folgende
Bereiche: (a) bei Google Play, auf Geräten und in Onlineangeboten oder mobilen
Angeboten von Google, (b) in Onlinewerbung, mobiler Werbung, Fernsehwerbung,
Außenwerbung (z. B. auf Werbeplakaten) und in Printwerbung außerhalb von Google
Play, (c) in Mitteilungen zur Verfügbarkeit des Produkts, (d) in Präsentationen
und (e) in Kundenlisten, die online oder auf Mobilgeräten erscheinen. Hierzu
gehören unter anderem auch Kundenlisten, die auf Google-Websites veröffentlicht
werden.

6.4 Google gewährt dem Entwickler für die Dauer dieser Vereinbarung eine
beschränkte, nicht exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz, die
Android-Marken einzig zu Marketingzwecken und unter Einhaltung der
Markenrichtlinien für Android zu nutzen.

6.5 Wenn der Entwickler den Vertrieb eines bestimmten Produkts über Google Play
einstellt, beendet Google die Nutzung der zugehörigen Marken gemäß Abschnitt 6,
mit Ausnahme der Nutzung, die notwendig ist, damit Google Nutzern
Neuinstallationen ermöglichen kann.


7. WERBEAKTIVITÄTEN

7.1 Google kann im Rahmen von Werbeaktivitäten für kostenpflichtige
Transaktionen und/oder Nutzeraktionen bezüglich Ihrer Produkte und
In-App-Transaktionen ausschließlich in Verbindung mit Google Play-Werbeaktionen
und, im Fall von Werbeaktionen mit Geschenkkarten, auch über von Google
autorisierte Kanäle Dritter Gutscheine, Gutschriften und/oder sonstige
Werbeanreize anbieten ("Werbeaktionen"). Voraussetzung dafür ist, (a) dass an
Sie zu zahlende Beträge nicht beeinträchtigt werden, (b) dass gegenüber den
Nutzern klargestellt wird, dass die Werbeaktion von Google und nicht von Ihnen
betrieben wird, (c) dass die Nutzer klar auf die von Ihnen festgelegten Preise
hingewiesen werden, (d) dass jede Einlösung der Werbeaktion von Google oder –
bei Werbeaktionen mit Geschenkkarten – durch den von Google autorisierten
Dritten vorgenommen wird und (e) dass Google für die Einhaltung der auf die
Werbeaktion anwendbaren Gesetze verantwortlich ist.

7.2 Zusätzlich zu den in Abschnitt 6 gewährten Rechten erteilen Sie Google das
Recht zur Nutzung Ihrer Marken in der von Ihnen bereitgestellten Art und Weise
zum Zweck von Werbeaktionen in Verbindung mit Google Play und – bei
Werbeaktionen mit Geschenkkarten – über von Google autorisierte Kanäle Dritter.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Google Marken, die Ihnen gehören, nur über
autorisierte Kanäle Dritter verwendet.


8. PRODUKTDEAKTIVIERUNGEN

8.1 Sie können Ihre Produkte jederzeit aus Google Play entfernen und den
weiteren Vertrieb einstellen. Bis zu diesem Zeitpunkt stimmen Sie aber zu, bei
allen Produkten, die über Google Play angeboten werden, diese Vereinbarung sowie
die Nutzungsbedingungen des Zahlungsabwicklers für Ihr Zahlungskonto
einzuhalten. Dazu gehören unter anderem auch die Erstattungsbedingungen. Das
Entfernen Ihrer Produkte und das Einstellen des Vertriebs über Google Play
berührt (a) nicht die Lizenzrechte der Nutzer, die zuvor Ihre Produkte erworben
oder heruntergeladen haben, bewirkt (b) kein Entfernen Ihrer Produkte von
Geräten oder aus Bereichen von Google Play, in denen zuvor gekaufte oder
heruntergeladene Apps für Nutzer gespeichert wurden, und berührt (c) nicht Ihre
Verpflichtung zur Bereitstellung oder zum Support von Produkten oder
Dienstleistungen, die zuvor von Nutzern erworben oder heruntergeladen wurden.

8.2 Ungeachtet Abschnitt 8.1 hält Google bei Google Play, einschließlich der
Bereiche bei Google Play für bereits durch den Nutzer erworbene oder
heruntergeladene Inhalte, keinesfalls Produkte vor, wenn Sie die Produkte aus
Google Play entfernt und Google schriftlich darüber informiert haben, dass dies
aus folgenden Gründen geschah: aufgrund (a) der angeblichen oder tatsächlichen
Verletzung der gewerblichen Schutzrechte Dritter, (b) der angeblichen oder
tatsächlichen Verletzung der Rechte Dritter oder (c) der angeblichen oder
tatsächlichen Verletzung anwendbarer Gesetze durch das Produkt (zusammenfassend
als "rechtliche Deaktivierungen" bezeichnet). Für den Fall, dass ein Produkt
aufgrund einer rechtlichen Deaktivierung aus Google Play entfernt wird und ein
Endnutzer dieses Produkt innerhalb eines Jahres (oder eines längeren Zeitraums,
je nach anwendbarem Verbraucherrecht) vor der Deaktivierung gekauft hat, stimmen
Sie zu, dem Endnutzer nach Aufforderung durch Google alle für das betroffene
Produkt geleisteten Zahlungen zu erstatten.

8.3 Google ist nicht dazu verpflichtet, die Produkte oder deren Inhalte zu
überwachen. Wenn Google davon Kenntnis erlangt und nach eigenem Ermessen zu dem
Schluss kommt, dass ein Produkt oder ein Teil davon (a) gegen anwendbares Recht
verstößt, (b) gegen diese Vereinbarung, anwendbare Richtlinien oder andere
Nutzungsbedingungen, die von Google gelegentlich geändert werden können,
verstößt, (c) gegen die Bedingungen der Vertriebsvereinbarungen mit
Geräteherstellern und autorisierten Anbietern verstößt oder (d) eine potenzielle
Haftung von Google oder autorisierten Anbietern hervorruft oder eine negative
Auswirkung auf Google oder autorisierte Anbieter haben könnte (zum Beispiel wenn
ein Produkt negative wirtschaftliche, sicherheitsbezogene oder den Ruf
betreffende Auswirkungen hat), kann Google das Produkt ablehnen, es aus Google
Play oder von Geräten entfernen oder dort sperren, seine Sichtbarkeit auf Google
Play einschränken oder seine Einstufung ändern. Google behält sich das Recht
vor, Produkte und/oder Entwickler, wie in diesem Abschnitt beschrieben, bei
Google Play oder auf Geräten zu sperren und/oder auszuschließen. Falls Ihr
Produkt Elemente enthält, die schwerwiegende Schäden an den Geräten oder Daten
von Nutzern verursachen könnten, behält sich Google das Recht vor, das Produkt
zu deaktivieren oder von Geräten zu entfernen, auf denen es installiert wurde.
Wenn Ihr Produkt gemäß diesem Abschnitt 8.3 abgelehnt oder aus Google Play oder
von Geräten entfernt oder dort gesperrt wird, kann Google fällige Zahlungen an
den Entwickler zurückhalten.

8.4 Google schließt mit Geräteherstellern und autorisierten Anbietern
Vertriebsvereinbarungen ab, in denen die Übertragung der
Client-Softwareanwendung für Google Play auf Geräte geregelt ist. Diese
Vertriebsvereinbarungen können die nicht freiwillige Entfernung von Produkten,
die die Nutzungsbedingungen des Geräteherstellers oder des autorisierten
Anbieters verletzen, erfordern.


9. DATENSCHUTZ UND INFORMATIONEN

9.1 Die gemäß dieser Vereinbarung erfassten oder verwendeten Daten unterliegen
der Datenschutzerklärung von Google.

9.2 Für eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung von Google Play,
von ähnlichen Produkten und Diensten sowie der nutzer- und
entwicklerfreundlicheren Gestaltung von Google-Produkten und -Diensten kann
Google bestimmte Nutzungsstatistiken aus Google Play und von Geräten erfassen,
unter anderem Informationen darüber, wie das Produkt, Google Play und Geräte
verwendet werden.

9.3 Die erfassten Daten werden aggregiert dafür verwendet, Google Play, ähnliche
Produkte und Dienste sowie die Nutzer- und Entwicklererfahrung von
Google-Produkten und -Diensten zu verbessern. Entwickler können über die Play
Console und bestimmte Google Play APIs auf bestimmte Daten zugreifen, die von
Google erfasst wurden. Google setzt bei der Übermittlung personenbezogener Daten
aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich
in Länder, die nicht Gegenstand einer Angemessenheitsentscheidung sind (z. B.
die Vereinigten Staaten), auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen
Kommission. Durch die Nutzung von Google Play erklären Sie sich mit den
Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Google-Produkte
(Google Controller-Controller Data Protection Terms) einverstanden. Ihre Nutzung
bestimmter Google Play APIs kann zusätzlichen Regelungen zur Datenübermittlung
oder den spezifischen und vorrangigen Nutzungsbedingungen der Google Play APIs,
wie etwa den Nutzungsbedingungen für die Google Play Developer API (Google Play
Developer API Terms of Service), unterliegen.


10. KÜNDIGUNG DIESER VEREINBARUNG

10.1 Diese Vereinbarung gilt so lange, bis sie entweder von Ihnen oder von
Google wie im Folgenden beschrieben gekündigt wird. Auch nach der Kündigung
gelten die Bedingungen, die gemäß Abschnitt 16.9 fortbestehen.

10.2 Wenn Sie diese Vereinbarung kündigen möchten, heben Sie die
Veröffentlichung aller Ihrer Produkte auf und Sie beenden die Nutzung der Play
Console und aller relevanten Entwickleranmeldedaten.

10.3 Google kann diese Vereinbarung mit Ihnen sofort in Textform oder, sofern
nach anwendbarem Recht erforderlich, mit einer Frist von 30 Tagen in Textform
kündigen, (a) wenn Sie gegen eine Bedingung dieser Vereinbarung, eine
Vertraulichkeitsvereinbarung oder eine andere Vereinbarung in Bezug auf Google
Play oder die Android-Plattform verstoßen haben, (b) wenn Google dazu gesetzlich
verpflichtet ist, (c) wenn Sie kein autorisierter Entwickler oder kein
Entwickler mit einwandfreiem Kontostatus mehr sind oder Ihnen die Verwendung der
Android-Software untersagt wurde, (d) wenn Google sich dafür entscheidet, Google
Play nicht mehr bereitzustellen oder (e) wenn Sie oder Ihr Produkt für Google,
Nutzer oder andere Drittanbieter ein potenzielles Risiko für einen
wirtschaftlichen oder sicherheitsbezogenen Schaden oder für einen
Reputationsschaden darstellen. Sofern nach anwendbarem Recht zulässig, kann
Google diese Vereinbarung mit Ihnen auch aus einem beliebigen Grund mit einer
Frist von dreißig (30) Tagen in Textform kündigen. Wenn Google diese
Vereinbarung kündigt, haben Sie keinen Zugriff mehr auf die Play Console.
Weitere Informationen zur Kontokündigung finden Sie hier.

10.4 Nach der Kündigung dieser Vereinbarung vertreibt Google Ihre Produkte nicht
mehr, kann aber Kopien davon behalten und nutzen, um Support für Google Play und
die Android-Plattform zu erbringen.


11. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN

11.1 Sie versichern und garantieren, dass Sie Inhaber aller gewerblichen
Schutzrechte an Ihren Produkten sind.

11.2 Soweit Sie Material Dritter verwenden, versichern und garantieren Sie, dass
Sie die erforderlichen Rechte besitzen, um dieses Material als Teil des Produkts
zu vertreiben. Sie stimmen zu, dass Sie kein Material bei Google Play anbieten,
das den gewerblichen Schutzrechten Dritter unterliegt, soweit Sie nicht der
Inhaber solcher Rechte sind oder die Genehmigung des Inhabers zum Anbieten des
Materials erhalten haben.

11.3 Als Auftraggeber des Geschäfts mit dem Nutzer versichern und garantieren
Sie, dass Sie für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Bestimmungen
weltweit allein verantwortlich sind.

11.4 Sie versichern und garantieren, dass alle Informationen, die Sie Google
oder Nutzern im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder Ihren Produkten zur
Verfügung stellen, aktuell, richtig, genau, haltbar und vollständig sein werden.


12. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

12.1 IM MAXIMAL GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG NEHMEN SIE ZUR KENNTNIS UND STIMMEN
AUSDRÜCKLICH ZU, DASS SIE DIE PLAY CONSOLE UND GOOGLE PLAY AUF EIGENE GEFAHR
NUTZEN UND DASS DIE PLAY CONSOLE UND GOOGLE PLAY "WIE BESEHEN" UND "WIE
VERFÜGBAR" UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT WERDEN.

12.2 SIE VERWENDEN DIE PLAY CONSOLE UND GOOGLE PLAY SOWIE ALLE HERUNTERGELADENEN
ODER ANDERWEITIG DURCH DIE NUTZUNG DER PLAY CONSOLE UND VON GOOGLE PLAY
ERHALTENE INHALTE NACH EIGENEM ERMESSEN UND AUF EIGENE GEFAHR UND SIND ALLEIN
VERANTWORTLICH FÜR ALLE SCHÄDEN AN IHREM COMPUTERSYSTEM ODER ANDEREN GERÄTEN
SOWIE DEN VERLUST VON DATEN AUFGRUND DIESER VERWENDUNG.

12.3 GOOGLE LEHNT FERNER JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN ALLER ART AB,
OB AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, EINSCHLIEẞLICH ALLER GESETZLICHEN
GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DIE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DIE
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE EINHALTUNG VON GESETZEN.


13. HAFTUNGSBEGRENZUNG

SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, NEHMEN SIE ZUR KENNTNIS UND STIMMEN AUSDRÜCKLICH ZU,
DASS GOOGLE, SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND PARTNER SOWIE SEINE LIZENZGEBER
IHNEN GEGENÜBER FÜR KEINE INDIREKTEN ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENEN SCHÄDEN SOWIE
SONDERSCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENERSATZANSPRÜCHE, DIE IHNEN
ENTSTANDEN SIND, HAFTEN. DIES SCHLIEẞT AUCH JEGLICHE DATENVERLUSTE EIN,
UNGEACHTET DER TATSACHE, OB GOOGLE ODER SEINE GESETZLICHEN VERTRETER SICH DER
MÖGLICHKEIT DIESER VERLUSTE BEWUSST WAREN ODER AUF DIESE MÖGLICHKEIT HINGEWIESEN
WURDEN.


14. HAFTUNGSFREISTELLUNG

14.1 Sie sind verpflichtet, soweit gesetzlich zulässig, Google, seine
Tochtergesellschaften und deren Führungskräfte, leitende Angestellte,
Mitarbeiter und Vertreter sowie autorisierte Anbieter im Hinblick auf sämtliche
Forderungen, Klagen, Ansprüche und Gerichtsverfahren sowie sämtliche Schäden,
Haftungsverpflichtungen, Schadenersatzansprüche, Kosten und Aufwendungen,
einschließlich angemessener Rechtskosten, freizustellen und schadlos zu halten,
die sich daraus ergeben, dass Sie (a) die Play Console und Google Play gegen
diese Vereinbarung verstoßend verwenden, (b) Ihre Produkte gewerbliche
Schutzrechte oder andere Rechte einer Person verletzen oder (c) Sie oder Ihre
Produkte gegen Gesetze verstoßen.

14.2 Sie sind verpflichtet, soweit gesetzlich zulässig, die jeweiligen
Zahlungsabwickler (die Google und/oder Dritte einschließen können) sowie die mit
dem jeweiligen Zahlungsabwickler verbundenen Partner und deren Führungskräfte,
leitende Angestellte, Mitarbeiter und Vertreter im Hinblick auf sämtliche
Forderungen, Klagen, Ansprüche und Gerichtsverfahren sowie sämtliche Schäden,
Haftungsverpflichtungen, Schadenersatzansprüche, Kosten und Aufwendungen,
einschließlich angemessener Rechtskosten, die Ihren Vertrieb von Produkten über
Google Play betreffen, freizustellen und schadlos zu halten.


15. ÄNDERUNGEN DER VEREINBARUNG

15.1 Google kann unter Benachrichtigung des Entwicklers jederzeit Änderungen an
dieser Vereinbarung vornehmen und die weitere Verwendung von Google Play
untersagen. Sie sollten sich regelmäßig die Vereinbarung ansehen und sie auf
Benachrichtigungen über Änderungen prüfen.

15.2 Änderungen werden nicht rückwirkend aktiv. Sie werden wirksam und gelten
als vom Entwickler akzeptiert (a) unmittelbar für diejenigen Entwickler, die
erst nach dem Posten der Mitteilung Entwickler wurden, oder (b) bei allen
bereits bestehenden Entwicklern an dem in der Benachrichtigung angegebenen
Datum, das mindestens 30 Tage nach dem Posten der Änderungen liegt. Ausgenommen
sind Veränderungen, die aufgrund gesetzlicher Erfordernisse unmittelbar in Kraft
treten.

15.3 Falls Sie den Änderungen an der Vereinbarung nicht zustimmen, haben Sie
ausschließlich das Recht, Ihre Nutzung von Google Play zu beenden. Sie stimmen
zu, dass Ihre fortgesetzte Nutzung von Google Play Ihre Zustimmung zu den
veränderten Bedingungen der Vereinbarung bedeutet.


16. ALLGEMEINE RECHTLICHE BESTIMMUNGEN

16.1 Diese Vereinbarung, einschließlich jeglicher Ergänzungen, denen Sie
möglicherweise separat zugestimmt haben, stellt die gesamte rechtliche
Vereinbarung zwischen Ihnen und Google dar, regelt Ihre Nutzung von Google Play
und ersetzt vollständig alle vorherigen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Google
in Bezug auf Google Play. Die englischsprachige Version dieser Vereinbarung hat
Vorrang und etwaige Übersetzungen sind nicht bindend und dienen nur als
Referenz.

16.2 Sie stimmen zu, dass für den Fall, dass Google keine durch diese
Vereinbarung eingeräumten Rechte oder Rechtsmittel geltend macht oder durchsetzt
(oder die Google unter einem anwendbaren Recht zustehen), dies nicht als
formaler Verzicht auf ebendiese Rechte zu verstehen ist, sondern Google diese
nach wie vor zustehen.

16.3 Wenn ein Gericht, das die erforderliche Zuständigkeit für eine Entscheidung
in dieser Angelegenheit besitzt, feststellt, dass eine Vereinbarung ungültig
ist, wird diese Bestimmung aus dieser Vereinbarung entfernt. Dies hat jedoch
keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen.

16.4 Sie erkennen an und stimmen zu, dass jedes Mitglied der
Google-Unternehmensgruppe ein begünstigter Dritter dieser Vereinbarung ist und
dass diese Unternehmen berechtigt sind, alle Bestimmungen dieser Vereinbarung,
die ihnen einen Vorteil gewähren oder Rechte zu ihren Gunsten enthalten, direkt
durchzusetzen und sich auf diese zu berufen. Keine anderen Personen oder
Unternehmen als die zuvor genannten sind begünstigte Dritte dieser Vereinbarung.

16.5 PRODUKTE BEI GOOGLE PLAY KÖNNEN DEN EXPORTKONTROLL- UND SANKTIONSGESETZEN
UND -VORSCHRIFTEN DER USA UND ANDERER JURISDIKTIONEN UNTERLIEGEN. SIE STIMMEN
ZU, DASS SIE ALLE EXPORTKONTROLL- UND SANKTIONSGESETZE UND -VORSCHRIFTEN
EINHALTEN, DIE FÜR DEN VERTRIEB ODER DIE VERWENDUNG IHRER PRODUKTE GELTEN. DAZU
ZÄHLEN UNTER ANDEREM (A) DIE VERORDNUNG ÜBER DIE EXPORTVERWALTUNG (EXPORT
ADMINISTRATION REGULATIONS, "EAR") DES US-HANDELSMINISTERIUMS, (B) DIE HANDELS-
UND WIRTSCHAFTSSANKTIONEN DES AMTS FÜR DIE KONTROLLE AUSLÄNDISCHER
VERMÖGENSWERTE (OFFICE OF FOREIGN ASSETS CONTROL) DES US-FINANZMINISTERIUMS UND
(C) DIE VERORDNUNG ÜBER DEN INTERNATIONALEN WAFFENHANDEL (INTERNATIONAL TRAFFIC
IN ARMS REGULATIONS, "ITAR") DES US-AUßENMINISTERIUMS. DIESE GESETZE UND
VORSCHRIFTEN UMFASSEN BESCHRÄNKUNGEN HINSICHTLICH DESTINATIONEN, NUTZERN UND
ENDNUTZUNG.

16.6 Mit Ausnahme eines Kontrollwechsels, zum Beispiel durch einen Aktienkauf
oder -verkauf, einen Zusammenschluss oder eine andere Unternehmenstransaktion,
dürfen die in dieser Vereinbarung gewährten Rechte weder von Ihnen noch von
Google ohne vorherige Genehmigung der jeweils anderen Partei anderweitig
zugewiesen oder übertragen werden. Jeder sonstige Versuch der Übertragung ist
unwirksam.

16.7 Wenn es bei Ihnen zu einem Kontrollwechsel kommt, kann sich Google nach
eigenem Ermessen dafür entscheiden, diese Vereinbarung sofort zu beenden.

16.8 Alle Forderungen, Klagen und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung oder Ihrer Beziehung zu Google gemäß dieser Vereinbarung stehen,
unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien, ungeachtet möglicher
Kollisionsnormen. Sie und Google stimmen außerdem zu, sich in Bezug auf alle
rechtlichen Angelegenheiten, die aus dieser Vereinbarung oder Ihrer Beziehung zu
Google gemäß dieser Vereinbarung entstehen, der ausschließlichen Rechtsprechung
der bundesstaatlichen Gerichte oder Bundesgerichte von Santa Clara, Kalifornien,
zu unterwerfen. Ungeachtet dieser Tatsache stimmen Sie zu, dass Google
berechtigt ist, in jeder anderen Rechtsprechung Rechtsmittel auf Unterlassung
einzulegen. Soweit nach anwendbarem Recht erforderlich, haben Sie eventuell
andere Möglichkeiten zur Beilegung von Streitfällen, wie in den
Programmrichtlinien für Entwickler beschrieben. Wenn Sie die Vereinbarung im
Namen einer staatlichen Regierungsstelle der USA oder einer staatlichen
Regierungsstelle einer Stadt, eines Landkreises (County) oder eines
Bundesstaates der USA akzeptieren, gilt statt des Vorstehenden Folgendes: Die
Parteien stimmen zu, keine Vereinbarung zum geltenden Recht und zum
Gerichtsstand zu treffen.

16.9 Die Abschnitte 1 (Definitionen), 6.5, 10.4, 11 (Zusicherungen und
Garantien), 12 (Gewährleistungsausschluss), 13 (Haftungsbegrenzung), 14
(Haftungsfreistellung) und 16 (Allgemeine rechtliche Bestimmungen) bestehen
unabhängig von einer Beendigung aufgrund einer Befristung oder Kündigung dieser
Vereinbarung fort.

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