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GOOGLE PLAY – VERTRIEBSVEREINBARUNG FÜR ENTWICKLER MIT WIRKUNG ZUM 17. NOVEMBER 2020 (ARCHIVIERTE VERSION ANSEHEN) 1. DEFINITIONEN Autorisierter Anbieter: eine Rechtspersönlichkeit, die berechtigt ist, für Produkte, die an Nutzer von Geräten verkauft werden, ein Entgelt für Vertriebsdienstleistungen zu erhalten Marken: Firmenname, Marken, Dienstzeichen, Logos, Domainnamen und andere unterscheidende Kennzeichen, die die jeweilige Partei zeitweilig besitzt oder lizenziert Entwickler oder Sie: jede Person oder jedes Unternehmen, das Produkte für den Vertrieb über Google Play in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung bereitstellt Entwicklerkonto: ein Konto, das für einen Entwickler im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Produkten über Google Play eingerichtet wird Gerät: jedes Gerät, das auf Google Play zugreifen kann Google: Google LLC, eine Limited Liability Company nach dem Recht des Staates Delaware mit Hauptsitz in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; Google Ireland Limited, ein Unternehmen nach dem Recht des Staates Irland mit Hauptsitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland; Google Commerce Limited, ein Unternehmen nach dem Recht des Staates Irland mit Hauptsitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland; oder Google Asia Pacific Pte. Limited, ein Unternehmen nach dem Recht des Staates Singapur mit Hauptsitz in 70 Pasir Panjang Road, #03-71, Mapletree Business City, Singapur 117371. Google kann die Google-Unternehmen und ihre Adressen gelegentlich ändern. Google Play: die Software und Dienste, einschließlich der Play Console, die Entwicklern ermöglichen, Produkte an Nutzer von Geräten zu vertreiben Gewerbliche Schutzrechte: alle Patentrechte, Urheberrechte, Marken, Rechte an Geschäftsgeheimnissen, Datenbankrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte und alle sonstigen gewerblichen Schutzrechte (eingetragen oder nicht) weltweit Zahlungskonto: ein Konto, das von einem Zahlungsabwickler für einen Entwickler eingerichtet wird und dem Zahlungsabwickler ermöglicht, Zahlungen für Produkte, die über Google Play verkauft werden, für den Entwickler einzuziehen und zu überweisen Zahlungsabwickler: die Rechtspersönlichkeit, die von Google autorisiert wurde, Dienste anzubieten, die es Entwicklern mit Zahlungskonten ermöglicht, für über Google Play vertriebene Produkte bezahlt zu werden Play Console: die Google Play Console und andere Onlinetools oder -dienste, die von Google unter https://play.google.com/apps/publish für Entwickler bereitgestellt und gelegentlich aktualisiert werden können. Die Play Console steht Entwicklern auch über eine App zur Verfügung. Produkte: Software, Inhalte, digitale Materialien sowie andere Produkte und Dienste, die von Entwicklern über die Play Console bereitgestellt werden Steuern: Steuern für Verkauf oder Nutzung, Mehrwertsteuer, Steuern für Waren und Dienste oder andere ähnliche Transaktionssteuern, die auf Ebene des Bundes, Bundeslandes oder auf lokaler Ebene anfallen. Dieser Begriff umfasst keine Telekommunikationssteuern und ähnlichen Steuerarten, keine Vermögenssteuern und Steuern, die auf Ihrem Einkommen basieren, einschließlich Quellensteuern, Einkommens-, Franchise-, Unternehmens- und Gewerbesteuern und ähnlicher Steuerarten. 2. AKZEPTIEREN DIESER VEREINBARUNG 2.1 Diese Vereinbarung ("Vereinbarung") begründet einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen Ihnen und Google in Bezug auf die Nutzung von Google Play zum Vertrieb von Produkten. Sie schließen, wie hier näher dargelegt wird, einen Vertrag mit dem Google-Unternehmen in dem Land, das Sie für den Vertrieb Ihres Produkts ausgewählt haben. Sie erkennen an, dass Google ausschließlich auf Ihren Wunsch hin und entsprechend der in Abschnitt 3.1 beschriebenen Geschäftsbeziehung Produkte anzeigt und Nutzern zur Ansicht, zum Download und zum Kauf zur Verfügung stellt. Um Google Play zum Vertrieb von Ihren Produkten zu nutzen, müssen Sie dieser Vereinbarung zustimmen und vollständige und zutreffende Informationen in der Play Console bereitstellen und aktuell halten. 2.2 Google gestattet nur dann den Vertrieb Ihrer Produkte über Google Play und Sie dürfen der Vereinbarung nur dann zustimmen, wenn Sie als anerkannter Entwickler mit einwandfreiem Kontostatus verifiziert sind. 2.3 Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung im Namen Ihres Arbeitgebers oder einer anderen Rechtspersönlichkeit zustimmen, versichern Sie, dass Sie im vollen Besitz der erforderlichen Rechte sind, um diese Vereinbarung für Ihren Arbeitgeber oder die andere Rechtspersönlichkeit abzuschließen. Wenn Sie nicht im Besitz der erforderlichen Rechte sind, dürfen Sie dieser Vereinbarung nicht im Namen Ihres Arbeitgebers oder der anderen Rechtspersönlichkeit zustimmen und Google Play nicht nutzen. 3. GESCHÄFTSBEZIEHUNG, PREISGESTALTUNG, BEZAHLUNG UND STEUERN 3.1 Hiermit bestimmen Sie, wie hier dargelegt, Google als Ihren Vertreter oder Marktplatz-Dienstanbieter, um Ihre Produkte auf Google Play verfügbar zu machen. 3.2 Diese Vereinbarung gilt sowohl für Produkte, auf die Nutzer kostenlos zugreifen können, als auch für Produkte, auf die Nutzer nur bei Zahlung einer Gebühr Zugriff erhalten. Damit Sie für Ihre Produkte eine Gebühr erheben und für über Google Play vertriebene Produkte bezahlt werden können, müssen Sie ein gültiges Zahlungskonto gemäß einer separaten Vereinbarung mit einem Zahlungsabwickler haben, von einem Zahlungsabwickler für ein Zahlungskonto zugelassen sein und einen einwandfreien Kontostatus beibehalten. Im Fall eines Konflikts zwischen Ihrer Vereinbarung mit dem Zahlungsabwickler und dieser Vereinbarung gelten die Bedingungen dieser Vereinbarung. 3.3 Die Produkte werden den Nutzern zu den Preisen angezeigt, die Sie nach Ihrem alleinigen Ermessen festlegen. Wenn Google der Ansicht ist, dass Sie oder Google Steuern für den Verkauf von Produkten schulden, erlauben Sie Google, solche Steuern in den von Nutzern zu zahlenden Preis einzuschließen. Sie können die Preise für Ihre Produkte in den vom Zahlungsabwickler genehmigten Währungen festlegen. Google kann Nutzern den Preis von Produkten in ihrer jeweiligen Landeswährung anzeigen, ist aber Ihnen gegenüber nicht verantwortlich für die Richtigkeit des Wechselkurses oder der Währungsumrechnung. 3.4 Während Sie als Auftraggeber fungieren, tritt Google als Ihr Vertreter auf und ist der Merchant of Record (Vertragspartner) für Produkte, die in den hier beschriebenen Gebieten und Ländern verkauft oder für sie bereitgestellt werden. Sie sind der Merchant of Record (Vertragspartner) für Produkte, die Sie über Google Play an andere Nutzer verkaufen oder für sie bereitstellen. Der von Ihnen festgelegte Preis für Produkte bestimmt den Zahlungsbetrag, den Sie erhalten. Eine Servicegebühr wird, wie hier dargelegt, zuzüglich zum Verkaufspreis berechnet und zu einem Teil dem Zahlungsabwickler und zum anderen Teil dem autorisierten Anbieter (sofern vorhanden) gutgeschrieben. Diese Servicegebühr kann unter Benachrichtigung des Entwicklers, wie in Abschnitt 15 beschrieben, gelegentlich von Google geändert werden. 3.5 Gemäß dieser Beschreibung ermittelt Google für bestimmte Länder oder Gebiete, ob ein Produkt steuerpflichtig ist. Wenn dem so ist, wird die anwendbare Steuer für an Nutzer verkaufte Produkte entweder von Google, vom Zahlungsabwickler oder vom autorisierten Anbieter berechnet und an die zuständigen Steuerbehörden abgeführt. Google kann die Länder und Gebiete aktualisieren, in denen Google die Steuern berechnet und abführt, indem Google Sie entsprechend informiert. In allen anderen Ländern und Gebieten sind Sie dafür verantwortlich zu bestimmen, ob ein Produkt steuerpflichtig ist und welcher Steuersatz gegebenenfalls gilt, und die Steuern an die zuständigen Steuerbehörden abzuführen. Alle Steuern werden vom Preis verkaufter Produkte abgezogen und der verbleibende Betrag, also der Verkaufspreis abzüglich eventuell fälliger Servicegebühren und Steuern, wird an Sie überwiesen. Wenn Google in entsprechenden Ländern und Gebieten Steuern berechnet und abführt, erkennen Sie und Google eine Transaktion von Ihnen an Google ausschließlich zu Steuerzwecken in dem Umfang an, in welchem es nach vor Ort geltendem Recht erforderlich ist, und Sie erklären sich damit einverstanden, den entsprechenden Steuerverpflichtungen nachzukommen, die sich aus dieser zusätzlichen Transaktion ergeben. 3.6 Falls der Zahlungsabwickler oder der autorisierte Anbieter Google benachrichtigt, dass gemäß vor Ort geltendem Recht oder gemäß den Bestimmungen der zuständigen Steuerbehörde Steuern einbehalten werden müssen, oder falls Google angemessener Weise zur Auffassung gelangt, dass Google gemäß vor Ort geltendem Recht oder gemäß den Bestimmungen der zuständigen Steuerbehörde zum Einbehalt von Steuern verpflichtet ist (jeweils "Steuereinbehalt"), zieht Google ebenfalls einen dem Steuereinbehalt entsprechenden Betrag von dem Betrag ab, den Google an Sie überweist. Der Steuereinbehalt umfasst unter anderem Verpflichtungen zum Steuereinbehalt bei grenzüberschreitenden Zahlungen sowie im Rahmen der Telekommunikationssteuern. Sie stimmen zu, jegliche von Google angeforderte Steuerdokumente oder -zertifizierungen zeitnah, so schnell wie in angemessener Weise durchführbar, zur Verfügung zu stellen. 3.7 Sie können Produkte auch kostenlos zur Verfügung stellen. Wenn das Produkt kostenlos ist, wird Ihnen keine Servicegebühr berechnet. Um unerwartete Gebühren für Nutzer zu vermeiden, stimmen Sie zu, dass Produkte, die Nutzern anfangs kostenlos angeboten wurden, auch kostenlos bleiben. Etwaige zusätzliche Gebühren werden mit einer alternativen oder ergänzenden Version des Produkts verknüpft. 3.8 Sie autorisieren Google, Nutzern gemäß den Google Play-Erstattungsrichtlinien oder gemäß den lokalen Versionen, die Ihnen zur Verfügung gestellt wurden, Rückerstattungen zu gewähren, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass Google den Betrag der Rückerstattungen bei Zahlungen an Sie abziehen darf. Davon abgesehen gelten für Rückerstattungen die Nutzungsbedingungen der Zahlungsabwickler. Vom erstatteten Betrag können die Steuern ausgenommen sein, die dem Nutzer zuvor beim Produktkauf berechnet wurden. 3.9 Nutzer dürfen jedes über Google Play vertriebene Produkt ohne eine zusätzliche Gebühr beliebig oft neu installieren, außer wenn Sie ein Produkt aufgrund einer rechtlichen Produktdeaktivierung (wie in Abschnitt 8.2 definiert) aus Google Play entfernen. Dann wird dieses Produkt vollständig aus Google Play entfernt und Nutzer haben nicht mehr das Recht oder die Möglichkeit, das betreffende Produkt neu zu installieren. 4. NUTZUNG VON GOOGLE PLAY DURCH SIE 4.1 Sie und Ihre Produkte müssen die Programmrichtlinien für Entwickler einhalten. 4.2 Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Produkte bei Google Play hochzuladen, die notwendigen Produktinformationen und Support für die Nutzer bereitzustellen sowie alle Berechtigungen korrekt offenzulegen, die für die Funktionsfähigkeit der Produkte auf den Geräten der Nutzer erforderlich sind. 4.3 Sie sind dafür verantwortlich, alle Entwickleranmeldedaten geheim zu halten, die Google Ihnen zur Verfügung stellt oder die Sie selbst auswählen. Sie sind allein für alle Produkte verantwortlich, die unter Ihren Entwickleranmeldedaten entwickelt werden. Google kann die Anzahl der Entwicklerkonten beschränken, die für Sie oder Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation eingerichtet werden. 4.4 Mit Ausnahme der Lizenzrechte, die Sie in dieser Vereinbarung gewähren, erklärt Google, dass Google gegenüber Ihnen oder Ihren Lizenzgebern keine Rechte, Ansprüche oder Interessen an Ihren Produkten gemäß dieser Vereinbarung geltend macht, einschließlich gewerblicher Schutzrechte an diesen Produkten. 4.5 Sie dürfen Google Play nicht dafür nutzen, Produkte zu vertreiben oder zur Verfügung zu stellen, deren Zweck darin besteht, den Vertrieb von Softwareanwendungen und Spielen für Android-Geräte außerhalb von Google Play zu ermöglichen. 4.6 Sie erklären sich damit einverstanden, Google Play nur für Zwecke zu verwenden, die gemäß (a) dieser Vereinbarung und (b) allen anwendbaren Gesetzen, Verordnungen oder allgemein anerkannten Verfahren oder Richtlinien in der jeweils zuständigen Gerichtsbarkeit zulässig sind. Dies umfasst auch alle Gesetze in Bezug auf den Export von Daten oder Software in die oder aus den USA oder in andere Länder bzw. aus diesen. 4.7 Nutzer werden dazu aufgefordert, Sie im Fall von Mängeln oder Leistungsproblemen bezüglich Ihrer Produkte zu kontaktieren. Gemäß den vorliegenden Vereinbarungen sind Sie allein für den Support und die Pflege Ihrer Produkte und für jegliche Reklamationen zu Ihren Produkten verantwortlich. Google trägt hierfür keine Verantwortung. Sie stimmen zu, jederzeit korrekte und gültige Kontaktdaten anzugeben, die auf der Detailseite all Ihrer Produkte angezeigt und den Nutzern für den Kundensupport und zu rechtlichen Zwecken zur Verfügung gestellt werden. Sie stimmen zu, bei Ihren kostenpflichtigen Produkten oder In-App-Transaktionen auf Kundensupportanfragen innerhalb von drei Werktagen und bei Support- oder Produktproblemen, die von Google für dringlich erklärt werden, innerhalb von 24 Stunden zu reagieren. 4.8 Sie stimmen zu, bei der Bereitstellung von Produkten über Google Play die Datenschutzrechte und andere gesetzlich verankerte Rechte von Nutzern zu achten. Wenn Nutzer Ihnen Nutzernamen, Passwörter oder andere Anmeldeinformationen oder personenbezogene Informationen übermitteln oder wenn Ihr Produkt auf diese Informationen zugreift oder sie verwendet, stimmen Sie zu, die Nutzer darauf hinzuweisen, dass Ihr Produkt auf diese Informationen zugreifen kann. Sie stimmen zu, den betreffenden Nutzern rechtlich einwandfreie Datenschutzhinweise sowie einen entsprechenden Schutz zu bieten. Weiterhin darf Ihr Produkt diese Informationen nur zu den begrenzten Zwecken verwenden, denen der Nutzer zugestimmt hat. Für den Fall, dass Ihr Produkt von Nutzern übermittelte personenbezogene oder sensible Informationen speichert, stimmen Sie zu, dies auf eine sichere Art und Weise zu tun und die Informationen nur so lange wie nötig zu speichern. Wenn der Nutzer jedoch eine separate Vereinbarung mit Ihnen getroffen hat, nach der personenbezogene oder sensible Informationen, die direkt mit Ihrem Produkt verknüpft sind (andere Produkte oder Apps sind hiervon ausgeschlossen), von Ihnen oder Ihrem Produkt gespeichert oder verwendet werden dürfen, unterliegt Ihre Verwendung dieser Informationen der betreffenden Vereinbarung. Sollte der Nutzer in Ihr Produkt Google-Kontoinformationen einbringen, darf Ihr Produkt diese Informationen ausschließlich dazu verwenden, um für die begrenzten Zwecke, für die Ihnen der Nutzer die Erlaubnis erteilt hat, auf das Google-Konto des Nutzers zuzugreifen. 4.9 Sie werden bei Google Play keinerlei Aktivitäten ausführen, einschließlich der Bereitstellung Ihrer Produkte über Google Play, durch die Geräte, Server, Netzwerke oder andere Geräte oder Dienste von Dritten, unter anderem von Google und autorisierten Anbietern, behindert, gestört oder beschädigt werden oder in nicht autorisierter Art und Weise auf sie zugegriffen wird. Sie dürfen Nutzerinformationen, die Sie über Google Play erhalten haben, nicht dazu verwenden, Produkte außerhalb von Google Play zu verkaufen oder zu vertreiben. 4.10 Sie sind für Ihre Produkte, einschließlich der Nutzung von Google Play-APIs, und für die Folgen Ihrer Handlungen, einschließlich möglicher Schäden oder Verluste aufseiten von Google, allein verantwortlich. Google trägt hierfür Ihnen gegenüber keine Verantwortung. 4.11 Nutzer können bei Google Play Produkte bewerten und Rezensionen dazu schreiben. Nur Nutzer, die das jeweilige Produkt herunterladen, können es bei Google Play bewerten und eine Rezension dazu schreiben. Für neue Entwickler ohne bisherige Produktbewertungen kann Google leistungsbezogene Messwerte, zum Beispiel die Deinstallations- und/oder Erstattungshäufigkeit von Produkten, heranziehen oder veröffentlichen, um solche Produkte zu identifizieren oder zu entfernen, die von Google festgelegte Standards nicht erfüllen. Google behält sich vor, die Produkte in einer Art und Weise zu präsentieren, die im alleinigen Ermessen von Google liegt. Ihre Produkte können Nutzerbewertungen und Rezensionen unterliegen, die Sie möglicherweise nicht teilen. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich solcher Bewertungen und Rezensionen haben, können Sie diese über die Play Console melden. 5. AUTORISIERUNGEN 5.1 Sie gestatten Google das nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Kopieren, Ausführen, Anzeigen, Analysieren und Verwenden Ihrer Produkte in Verbindung mit (a) dem Betrieb und der Vermarktung von Google Play, (b) der Vermarktung von Geräten und Dienstleistungen, mit denen die Produkte verwendet werden können, und der Vermarktung der Produkte auf Google Play und Geräten, (c) der Erbringung von Dienstleistungen für Sie und in Ihrem Namen, um die Produkte zu hosten, Nutzern Zugriff auf sie zu gewähren und Drittanbietern das Hosten der Produkte zu ermöglichen, (d) der Verbesserung von Google Play, der Play Console und der Android-Plattform sowie (e) der Überprüfung der Einhaltung dieser Vereinbarung und der Programmrichtlinien für Entwickler. Die Autorisierung in Klausel (e) kann an Sicherheitspartner unterlizenziert werden. Sie autorisieren die für diesen Zweck eingesetzten Sicherheitspartner, die Ergebnisse ihrer Überprüfung in ihren Produkten und ihrer Forschung zu nutzen. Diese Forschung und Produkte sind möglicherweise öffentlich verfügbar. 5.2 Sie autorisieren Google, die in diesem Abschnitt beschriebenen Handlungen gemäß Ihrer Aufsicht und Ihren Anweisungen und in der Weise durchzuführen, die in der Play Console angegeben ist. 5.3 Sie erteilen den Nutzern eine nicht exklusive, weltweite und unbefristete Lizenz zur Ausführung, Anzeige und Nutzung des Produkts. Bei einem Nutzer kann es sich beispielsweise um eine Familiengruppe oder um Familienmitglieder handeln, deren Konten zum Zweck der Bildung einer Familiengruppe zusammengeführt wurden. Familiengruppen bei Google Play unterliegen angemessenen Beschränkungen, um dem Missbrauch von Funktionen der Familienfreigabe vorzubeugen. Nutzer in einer Familiengruppe können ein einzelnes Produktexemplar kaufen und dieses mit anderen Familienmitgliedern in ihrer Familiengruppe teilen, sofern dies nicht anderweitig untersagt ist, wie etwa bei In-App-Produkten und Abonnements. Wenn Sie in der Play Console festlegen, dass das Teilen gekaufter Produkte durch Nutzer zulässig ist, unterliegt Ihre Autorisierung des Teilens dieser gekauften Produkte durch die Nutzer dieser Vereinbarung. Sie können Ihrem Produkt einen separaten Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) beifügen, in dem die Rechte des Nutzers in Bezug auf das Produkt geregelt werden. Im Fall eines Widerspruchs zwischen dem Endnutzer-Lizenzvertrag und dieser Vereinbarung hat diese Vereinbarung jedoch Vorrang. Sie bestätigen, dass der Endnutzer-Lizenzvertrag für jedes der Produkte ausschließlich zwischen Ihnen und dem Nutzer besteht. Google trägt keinerlei Verantwortung und übernimmt keine Haftung für Endnutzer-Lizenzverträge. 6. MARKEN UND WERBUNG 6.1 Jede der Parteien besitzt sämtliche Rechte und Ansprüche, einschließlich aller gewerblichen Schutzrechte, in Bezug auf ihre Marken. Außer in dem durch diese Vereinbarung vorgesehenen, begrenzten Umfang gewährt oder erhält keine Partei das Recht oder den Anspruch (einschließlich einer impliziten Lizenz) an Marken einer anderen Partei. 6.2 Im Rahmen dieser Vereinbarung erteilt der Entwickler Google und zugehörigen Tochtergesellschaften eine beschränkte, nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz für die Dauer der Laufzeit dieser Vereinbarung, die vom Entwickler für Google bereitgestellten Markenkennzeichen einzig in Verbindung mit dem Vertrieb und Verkauf des Produkts über Google Play und für die Erfüllung sonstiger Verpflichtungen, die für Google im Rahmen dieser Vereinbarung bestehen, sowie ausschließlich auf Google Play, online und/oder auf Geräten zu verwenden. 6.3 Zusätzlich zu der in Abschnitt 6.2 eingeräumten Lizenz dürfen Google und zugehörige Tochtergesellschaften visuelle Elemente aus Ihrem Produkt, einschließlich Charakteren und Videos des Spiels, sowie Marken des Entwicklers verwenden, um die Verfügbarkeit, den Vertrieb und den Verkauf des Produkts des Entwicklers über Google Play sowie seine Verfügbarkeit zur Nutzung auf Geräten und im Rahmen anderer Google-Dienste zu bewerben. Dies gilt für folgende Bereiche: (a) bei Google Play, auf Geräten und in Onlineangeboten oder mobilen Angeboten von Google, (b) in Onlinewerbung, mobiler Werbung, Fernsehwerbung, Außenwerbung (z. B. auf Werbeplakaten) und in Printwerbung außerhalb von Google Play, (c) in Mitteilungen zur Verfügbarkeit des Produkts, (d) in Präsentationen und (e) in Kundenlisten, die online oder auf Mobilgeräten erscheinen. Hierzu gehören unter anderem auch Kundenlisten, die auf Google-Websites veröffentlicht werden. 6.4 Google gewährt dem Entwickler für die Dauer dieser Vereinbarung eine beschränkte, nicht exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz, die Android-Marken einzig zu Marketingzwecken und unter Einhaltung der Markenrichtlinien für Android zu nutzen. 6.5 Wenn der Entwickler den Vertrieb eines bestimmten Produkts über Google Play einstellt, beendet Google die Nutzung der zugehörigen Marken gemäß Abschnitt 6, mit Ausnahme der Nutzung, die notwendig ist, damit Google Nutzern Neuinstallationen ermöglichen kann. 7. WERBEAKTIVITÄTEN 7.1 Google kann im Rahmen von Werbeaktivitäten für kostenpflichtige Transaktionen und/oder Nutzeraktionen bezüglich Ihrer Produkte und In-App-Transaktionen ausschließlich in Verbindung mit Google Play-Werbeaktionen und, im Fall von Werbeaktionen mit Geschenkkarten, auch über von Google autorisierte Kanäle Dritter Gutscheine, Gutschriften und/oder sonstige Werbeanreize anbieten ("Werbeaktionen"). Voraussetzung dafür ist, (a) dass an Sie zu zahlende Beträge nicht beeinträchtigt werden, (b) dass gegenüber den Nutzern klargestellt wird, dass die Werbeaktion von Google und nicht von Ihnen betrieben wird, (c) dass die Nutzer klar auf die von Ihnen festgelegten Preise hingewiesen werden, (d) dass jede Einlösung der Werbeaktion von Google oder – bei Werbeaktionen mit Geschenkkarten – durch den von Google autorisierten Dritten vorgenommen wird und (e) dass Google für die Einhaltung der auf die Werbeaktion anwendbaren Gesetze verantwortlich ist. 7.2 Zusätzlich zu den in Abschnitt 6 gewährten Rechten erteilen Sie Google das Recht zur Nutzung Ihrer Marken in der von Ihnen bereitgestellten Art und Weise zum Zweck von Werbeaktionen in Verbindung mit Google Play und – bei Werbeaktionen mit Geschenkkarten – über von Google autorisierte Kanäle Dritter. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Google Marken, die Ihnen gehören, nur über autorisierte Kanäle Dritter verwendet. 8. PRODUKTDEAKTIVIERUNGEN 8.1 Sie können Ihre Produkte jederzeit aus Google Play entfernen und den weiteren Vertrieb einstellen. Bis zu diesem Zeitpunkt stimmen Sie aber zu, bei allen Produkten, die über Google Play angeboten werden, diese Vereinbarung sowie die Nutzungsbedingungen des Zahlungsabwicklers für Ihr Zahlungskonto einzuhalten. Dazu gehören unter anderem auch die Erstattungsbedingungen. Das Entfernen Ihrer Produkte und das Einstellen des Vertriebs über Google Play berührt (a) nicht die Lizenzrechte der Nutzer, die zuvor Ihre Produkte erworben oder heruntergeladen haben, bewirkt (b) kein Entfernen Ihrer Produkte von Geräten oder aus Bereichen von Google Play, in denen zuvor gekaufte oder heruntergeladene Apps für Nutzer gespeichert wurden, und berührt (c) nicht Ihre Verpflichtung zur Bereitstellung oder zum Support von Produkten oder Dienstleistungen, die zuvor von Nutzern erworben oder heruntergeladen wurden. 8.2 Ungeachtet Abschnitt 8.1 hält Google bei Google Play, einschließlich der Bereiche bei Google Play für bereits durch den Nutzer erworbene oder heruntergeladene Inhalte, keinesfalls Produkte vor, wenn Sie die Produkte aus Google Play entfernt und Google schriftlich darüber informiert haben, dass dies aus folgenden Gründen geschah: aufgrund (a) der angeblichen oder tatsächlichen Verletzung der gewerblichen Schutzrechte Dritter, (b) der angeblichen oder tatsächlichen Verletzung der Rechte Dritter oder (c) der angeblichen oder tatsächlichen Verletzung anwendbarer Gesetze durch das Produkt (zusammenfassend als "rechtliche Deaktivierungen" bezeichnet). Für den Fall, dass ein Produkt aufgrund einer rechtlichen Deaktivierung aus Google Play entfernt wird und ein Endnutzer dieses Produkt innerhalb eines Jahres (oder eines längeren Zeitraums, je nach anwendbarem Verbraucherrecht) vor der Deaktivierung gekauft hat, stimmen Sie zu, dem Endnutzer nach Aufforderung durch Google alle für das betroffene Produkt geleisteten Zahlungen zu erstatten. 8.3 Google ist nicht dazu verpflichtet, die Produkte oder deren Inhalte zu überwachen. Wenn Google davon Kenntnis erlangt und nach eigenem Ermessen zu dem Schluss kommt, dass ein Produkt oder ein Teil davon (a) gegen anwendbares Recht verstößt, (b) gegen diese Vereinbarung, anwendbare Richtlinien oder andere Nutzungsbedingungen, die von Google gelegentlich geändert werden können, verstößt, (c) gegen die Bedingungen der Vertriebsvereinbarungen mit Geräteherstellern und autorisierten Anbietern verstößt oder (d) eine potenzielle Haftung von Google oder autorisierten Anbietern hervorruft oder eine negative Auswirkung auf Google oder autorisierte Anbieter haben könnte (zum Beispiel wenn ein Produkt negative wirtschaftliche, sicherheitsbezogene oder den Ruf betreffende Auswirkungen hat), kann Google das Produkt ablehnen, es aus Google Play oder von Geräten entfernen oder dort sperren, seine Sichtbarkeit auf Google Play einschränken oder seine Einstufung ändern. Google behält sich das Recht vor, Produkte und/oder Entwickler, wie in diesem Abschnitt beschrieben, bei Google Play oder auf Geräten zu sperren und/oder auszuschließen. Falls Ihr Produkt Elemente enthält, die schwerwiegende Schäden an den Geräten oder Daten von Nutzern verursachen könnten, behält sich Google das Recht vor, das Produkt zu deaktivieren oder von Geräten zu entfernen, auf denen es installiert wurde. Wenn Ihr Produkt gemäß diesem Abschnitt 8.3 abgelehnt oder aus Google Play oder von Geräten entfernt oder dort gesperrt wird, kann Google fällige Zahlungen an den Entwickler zurückhalten. 8.4 Google schließt mit Geräteherstellern und autorisierten Anbietern Vertriebsvereinbarungen ab, in denen die Übertragung der Client-Softwareanwendung für Google Play auf Geräte geregelt ist. Diese Vertriebsvereinbarungen können die nicht freiwillige Entfernung von Produkten, die die Nutzungsbedingungen des Geräteherstellers oder des autorisierten Anbieters verletzen, erfordern. 9. DATENSCHUTZ UND INFORMATIONEN 9.1 Die gemäß dieser Vereinbarung erfassten oder verwendeten Daten unterliegen der Datenschutzerklärung von Google. 9.2 Für eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung von Google Play, von ähnlichen Produkten und Diensten sowie der nutzer- und entwicklerfreundlicheren Gestaltung von Google-Produkten und -Diensten kann Google bestimmte Nutzungsstatistiken aus Google Play und von Geräten erfassen, unter anderem Informationen darüber, wie das Produkt, Google Play und Geräte verwendet werden. 9.3 Die erfassten Daten werden aggregiert dafür verwendet, Google Play, ähnliche Produkte und Dienste sowie die Nutzer- und Entwicklererfahrung von Google-Produkten und -Diensten zu verbessern. Entwickler können über die Play Console und bestimmte Google Play APIs auf bestimmte Daten zugreifen, die von Google erfasst wurden. Google setzt bei der Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich in Länder, die nicht Gegenstand einer Angemessenheitsentscheidung sind (z. B. die Vereinigten Staaten), auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Durch die Nutzung von Google Play erklären Sie sich mit den Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Google-Produkte (Google Controller-Controller Data Protection Terms) einverstanden. Ihre Nutzung bestimmter Google Play APIs kann zusätzlichen Regelungen zur Datenübermittlung oder den spezifischen und vorrangigen Nutzungsbedingungen der Google Play APIs, wie etwa den Nutzungsbedingungen für die Google Play Developer API (Google Play Developer API Terms of Service), unterliegen. 10. KÜNDIGUNG DIESER VEREINBARUNG 10.1 Diese Vereinbarung gilt so lange, bis sie entweder von Ihnen oder von Google wie im Folgenden beschrieben gekündigt wird. Auch nach der Kündigung gelten die Bedingungen, die gemäß Abschnitt 16.9 fortbestehen. 10.2 Wenn Sie diese Vereinbarung kündigen möchten, heben Sie die Veröffentlichung aller Ihrer Produkte auf und Sie beenden die Nutzung der Play Console und aller relevanten Entwickleranmeldedaten. 10.3 Google kann diese Vereinbarung mit Ihnen sofort in Textform oder, sofern nach anwendbarem Recht erforderlich, mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen, (a) wenn Sie gegen eine Bedingung dieser Vereinbarung, eine Vertraulichkeitsvereinbarung oder eine andere Vereinbarung in Bezug auf Google Play oder die Android-Plattform verstoßen haben, (b) wenn Google dazu gesetzlich verpflichtet ist, (c) wenn Sie kein autorisierter Entwickler oder kein Entwickler mit einwandfreiem Kontostatus mehr sind oder Ihnen die Verwendung der Android-Software untersagt wurde, (d) wenn Google sich dafür entscheidet, Google Play nicht mehr bereitzustellen oder (e) wenn Sie oder Ihr Produkt für Google, Nutzer oder andere Drittanbieter ein potenzielles Risiko für einen wirtschaftlichen oder sicherheitsbezogenen Schaden oder für einen Reputationsschaden darstellen. Sofern nach anwendbarem Recht zulässig, kann Google diese Vereinbarung mit Ihnen auch aus einem beliebigen Grund mit einer Frist von dreißig (30) Tagen in Textform kündigen. Wenn Google diese Vereinbarung kündigt, haben Sie keinen Zugriff mehr auf die Play Console. Weitere Informationen zur Kontokündigung finden Sie hier. 10.4 Nach der Kündigung dieser Vereinbarung vertreibt Google Ihre Produkte nicht mehr, kann aber Kopien davon behalten und nutzen, um Support für Google Play und die Android-Plattform zu erbringen. 11. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN 11.1 Sie versichern und garantieren, dass Sie Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte an Ihren Produkten sind. 11.2 Soweit Sie Material Dritter verwenden, versichern und garantieren Sie, dass Sie die erforderlichen Rechte besitzen, um dieses Material als Teil des Produkts zu vertreiben. Sie stimmen zu, dass Sie kein Material bei Google Play anbieten, das den gewerblichen Schutzrechten Dritter unterliegt, soweit Sie nicht der Inhaber solcher Rechte sind oder die Genehmigung des Inhabers zum Anbieten des Materials erhalten haben. 11.3 Als Auftraggeber des Geschäfts mit dem Nutzer versichern und garantieren Sie, dass Sie für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Bestimmungen weltweit allein verantwortlich sind. 11.4 Sie versichern und garantieren, dass alle Informationen, die Sie Google oder Nutzern im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder Ihren Produkten zur Verfügung stellen, aktuell, richtig, genau, haltbar und vollständig sein werden. 12. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS 12.1 IM MAXIMAL GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG NEHMEN SIE ZUR KENNTNIS UND STIMMEN AUSDRÜCKLICH ZU, DASS SIE DIE PLAY CONSOLE UND GOOGLE PLAY AUF EIGENE GEFAHR NUTZEN UND DASS DIE PLAY CONSOLE UND GOOGLE PLAY "WIE BESEHEN" UND "WIE VERFÜGBAR" UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT WERDEN. 12.2 SIE VERWENDEN DIE PLAY CONSOLE UND GOOGLE PLAY SOWIE ALLE HERUNTERGELADENEN ODER ANDERWEITIG DURCH DIE NUTZUNG DER PLAY CONSOLE UND VON GOOGLE PLAY ERHALTENE INHALTE NACH EIGENEM ERMESSEN UND AUF EIGENE GEFAHR UND SIND ALLEIN VERANTWORTLICH FÜR ALLE SCHÄDEN AN IHREM COMPUTERSYSTEM ODER ANDEREN GERÄTEN SOWIE DEN VERLUST VON DATEN AUFGRUND DIESER VERWENDUNG. 12.3 GOOGLE LEHNT FERNER JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN ALLER ART AB, OB AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, EINSCHLIEẞLICH ALLER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DIE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE EINHALTUNG VON GESETZEN. 13. HAFTUNGSBEGRENZUNG SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, NEHMEN SIE ZUR KENNTNIS UND STIMMEN AUSDRÜCKLICH ZU, DASS GOOGLE, SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND PARTNER SOWIE SEINE LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER FÜR KEINE INDIREKTEN ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENEN SCHÄDEN SOWIE SONDERSCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENERSATZANSPRÜCHE, DIE IHNEN ENTSTANDEN SIND, HAFTEN. DIES SCHLIEẞT AUCH JEGLICHE DATENVERLUSTE EIN, UNGEACHTET DER TATSACHE, OB GOOGLE ODER SEINE GESETZLICHEN VERTRETER SICH DER MÖGLICHKEIT DIESER VERLUSTE BEWUSST WAREN ODER AUF DIESE MÖGLICHKEIT HINGEWIESEN WURDEN. 14. HAFTUNGSFREISTELLUNG 14.1 Sie sind verpflichtet, soweit gesetzlich zulässig, Google, seine Tochtergesellschaften und deren Führungskräfte, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Vertreter sowie autorisierte Anbieter im Hinblick auf sämtliche Forderungen, Klagen, Ansprüche und Gerichtsverfahren sowie sämtliche Schäden, Haftungsverpflichtungen, Schadenersatzansprüche, Kosten und Aufwendungen, einschließlich angemessener Rechtskosten, freizustellen und schadlos zu halten, die sich daraus ergeben, dass Sie (a) die Play Console und Google Play gegen diese Vereinbarung verstoßend verwenden, (b) Ihre Produkte gewerbliche Schutzrechte oder andere Rechte einer Person verletzen oder (c) Sie oder Ihre Produkte gegen Gesetze verstoßen. 14.2 Sie sind verpflichtet, soweit gesetzlich zulässig, die jeweiligen Zahlungsabwickler (die Google und/oder Dritte einschließen können) sowie die mit dem jeweiligen Zahlungsabwickler verbundenen Partner und deren Führungskräfte, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Vertreter im Hinblick auf sämtliche Forderungen, Klagen, Ansprüche und Gerichtsverfahren sowie sämtliche Schäden, Haftungsverpflichtungen, Schadenersatzansprüche, Kosten und Aufwendungen, einschließlich angemessener Rechtskosten, die Ihren Vertrieb von Produkten über Google Play betreffen, freizustellen und schadlos zu halten. 15. ÄNDERUNGEN DER VEREINBARUNG 15.1 Google kann unter Benachrichtigung des Entwicklers jederzeit Änderungen an dieser Vereinbarung vornehmen und die weitere Verwendung von Google Play untersagen. Sie sollten sich regelmäßig die Vereinbarung ansehen und sie auf Benachrichtigungen über Änderungen prüfen. 15.2 Änderungen werden nicht rückwirkend aktiv. Sie werden wirksam und gelten als vom Entwickler akzeptiert (a) unmittelbar für diejenigen Entwickler, die erst nach dem Posten der Mitteilung Entwickler wurden, oder (b) bei allen bereits bestehenden Entwicklern an dem in der Benachrichtigung angegebenen Datum, das mindestens 30 Tage nach dem Posten der Änderungen liegt. Ausgenommen sind Veränderungen, die aufgrund gesetzlicher Erfordernisse unmittelbar in Kraft treten. 15.3 Falls Sie den Änderungen an der Vereinbarung nicht zustimmen, haben Sie ausschließlich das Recht, Ihre Nutzung von Google Play zu beenden. Sie stimmen zu, dass Ihre fortgesetzte Nutzung von Google Play Ihre Zustimmung zu den veränderten Bedingungen der Vereinbarung bedeutet. 16. ALLGEMEINE RECHTLICHE BESTIMMUNGEN 16.1 Diese Vereinbarung, einschließlich jeglicher Ergänzungen, denen Sie möglicherweise separat zugestimmt haben, stellt die gesamte rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Google dar, regelt Ihre Nutzung von Google Play und ersetzt vollständig alle vorherigen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Google in Bezug auf Google Play. Die englischsprachige Version dieser Vereinbarung hat Vorrang und etwaige Übersetzungen sind nicht bindend und dienen nur als Referenz. 16.2 Sie stimmen zu, dass für den Fall, dass Google keine durch diese Vereinbarung eingeräumten Rechte oder Rechtsmittel geltend macht oder durchsetzt (oder die Google unter einem anwendbaren Recht zustehen), dies nicht als formaler Verzicht auf ebendiese Rechte zu verstehen ist, sondern Google diese nach wie vor zustehen. 16.3 Wenn ein Gericht, das die erforderliche Zuständigkeit für eine Entscheidung in dieser Angelegenheit besitzt, feststellt, dass eine Vereinbarung ungültig ist, wird diese Bestimmung aus dieser Vereinbarung entfernt. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen. 16.4 Sie erkennen an und stimmen zu, dass jedes Mitglied der Google-Unternehmensgruppe ein begünstigter Dritter dieser Vereinbarung ist und dass diese Unternehmen berechtigt sind, alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ihnen einen Vorteil gewähren oder Rechte zu ihren Gunsten enthalten, direkt durchzusetzen und sich auf diese zu berufen. Keine anderen Personen oder Unternehmen als die zuvor genannten sind begünstigte Dritte dieser Vereinbarung. 16.5 PRODUKTE BEI GOOGLE PLAY KÖNNEN DEN EXPORTKONTROLL- UND SANKTIONSGESETZEN UND -VORSCHRIFTEN DER USA UND ANDERER JURISDIKTIONEN UNTERLIEGEN. SIE STIMMEN ZU, DASS SIE ALLE EXPORTKONTROLL- UND SANKTIONSGESETZE UND -VORSCHRIFTEN EINHALTEN, DIE FÜR DEN VERTRIEB ODER DIE VERWENDUNG IHRER PRODUKTE GELTEN. DAZU ZÄHLEN UNTER ANDEREM (A) DIE VERORDNUNG ÜBER DIE EXPORTVERWALTUNG (EXPORT ADMINISTRATION REGULATIONS, "EAR") DES US-HANDELSMINISTERIUMS, (B) DIE HANDELS- UND WIRTSCHAFTSSANKTIONEN DES AMTS FÜR DIE KONTROLLE AUSLÄNDISCHER VERMÖGENSWERTE (OFFICE OF FOREIGN ASSETS CONTROL) DES US-FINANZMINISTERIUMS UND (C) DIE VERORDNUNG ÜBER DEN INTERNATIONALEN WAFFENHANDEL (INTERNATIONAL TRAFFIC IN ARMS REGULATIONS, "ITAR") DES US-AUßENMINISTERIUMS. DIESE GESETZE UND VORSCHRIFTEN UMFASSEN BESCHRÄNKUNGEN HINSICHTLICH DESTINATIONEN, NUTZERN UND ENDNUTZUNG. 16.6 Mit Ausnahme eines Kontrollwechsels, zum Beispiel durch einen Aktienkauf oder -verkauf, einen Zusammenschluss oder eine andere Unternehmenstransaktion, dürfen die in dieser Vereinbarung gewährten Rechte weder von Ihnen noch von Google ohne vorherige Genehmigung der jeweils anderen Partei anderweitig zugewiesen oder übertragen werden. Jeder sonstige Versuch der Übertragung ist unwirksam. 16.7 Wenn es bei Ihnen zu einem Kontrollwechsel kommt, kann sich Google nach eigenem Ermessen dafür entscheiden, diese Vereinbarung sofort zu beenden. 16.8 Alle Forderungen, Klagen und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder Ihrer Beziehung zu Google gemäß dieser Vereinbarung stehen, unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien, ungeachtet möglicher Kollisionsnormen. Sie und Google stimmen außerdem zu, sich in Bezug auf alle rechtlichen Angelegenheiten, die aus dieser Vereinbarung oder Ihrer Beziehung zu Google gemäß dieser Vereinbarung entstehen, der ausschließlichen Rechtsprechung der bundesstaatlichen Gerichte oder Bundesgerichte von Santa Clara, Kalifornien, zu unterwerfen. Ungeachtet dieser Tatsache stimmen Sie zu, dass Google berechtigt ist, in jeder anderen Rechtsprechung Rechtsmittel auf Unterlassung einzulegen. Soweit nach anwendbarem Recht erforderlich, haben Sie eventuell andere Möglichkeiten zur Beilegung von Streitfällen, wie in den Programmrichtlinien für Entwickler beschrieben. Wenn Sie die Vereinbarung im Namen einer staatlichen Regierungsstelle der USA oder einer staatlichen Regierungsstelle einer Stadt, eines Landkreises (County) oder eines Bundesstaates der USA akzeptieren, gilt statt des Vorstehenden Folgendes: Die Parteien stimmen zu, keine Vereinbarung zum geltenden Recht und zum Gerichtsstand zu treffen. 16.9 Die Abschnitte 1 (Definitionen), 6.5, 10.4, 11 (Zusicherungen und Garantien), 12 (Gewährleistungsausschluss), 13 (Haftungsbegrenzung), 14 (Haftungsfreistellung) und 16 (Allgemeine rechtliche Bestimmungen) bestehen unabhängig von einer Beendigung aufgrund einer Befristung oder Kündigung dieser Vereinbarung fort. * © Google * Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen * Hilfe Sprache oder Region ändern: Argentina - español België - Nederlands Brasil - português Canada - français Česko - čeština Danmark - dansk Deutschland - Deutsch España - español France - français Indonesia - Indonesia Italia - italiano Magyarország - magyar México - español Nederland - Nederlands Norge - norsk bokmål Polska - polski Portugal - português Schweiz - Deutsch Singapore - English Slovensko - slovenčina Suomi - suomi Sverige - svenska Türkiye - Türkçe United Kingdom - English United States - English Việt Nam - Tiếng Việt Ελλάδα - Ελληνικά Россия - русский ישראל - עברית ไทย - ไทย 대한민국 - 한국어 中国 - 中文 台灣 - 中文 日本 - 日本語 中國香港特別行政區 - 中文